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Haftungsrechtliche Situation des Freelancers

  • marcoboy
  • 14. August 2012 um 11:12
  • niggles
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    • 16. August 2012 um 19:19
    • #21
    Zitat von "skyworker"

    - ist das denn wirklich so?


    Es gibt logischerweise keine Zahlen dazu, aber mal Hand aufs Herz: Wer von den "kleinen" Technikern ohne Angestellte und eigenen Materialpark erfüllt denn wirklich alle Kriterien eines freien Unternehmers?

    EDIT/Nachtrag: Gemeint ist hier nicht der sozialversicherungsrechtliche Status; der ist in den vergangenen Jahren ja immer weiter zugunsten der Einzelunternehmer aufgeweicht worden...

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

    2 Mal editiert, zuletzt von niggles (16. August 2012 um 19:26)

  • marcoboy
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    • 16. August 2012 um 19:20
    • #22

    Schön das ich mit einen kurzen Satz ein Grundsätzliches Problem ansprechen konnte :roll: Genau wie Ihr euch beide streitet geht das dann im Schadensfall und dieser ist schneller eingetreten als man denkt. Im Grunde sinkt die Qualität mit jeden Sub und auch die Arbeitssicherheit.

    Aber wie ist das nun wirklich? Aber warum? Die Versicherungsfrage ist auch eine Zentrale frage bevor ich mit Werkzeug tätig werde.

  • tufkaklto
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    • 16. August 2012 um 22:35
    • #23
    Zitat von "hermste"

    Hallo Klaus,
    ich sage jedenfalls vielen Dank für dein Wissen, das du mit uns/mir teilst, ich bin zum Glück noch nicht in die Situation gekommen, dass ich meine Betriebshaftpflicht brauche, allerdings wäre ich bis jetzt immer davon ausgegangen, dass ich als Schadensverursacher direkt Ansprechpartner wäre. Danke für diese Information, dass es immer um die Vertragspartner geht und dann ich erst "später" an die Reihe komme.
    Viele Grüße,
    Hermann

    Meistens versucht man ja eine amikale und unkomplizierte Lösung zu finden.
    Aber prinzipiell sind das Verursachen eines Schadens und dessen Abdeckung durch Haftpflicht
    2 unterschiedliche Dinge.
    Zuerst wird der Schaden an den Vertragspartner hemeldet und die Begleichung gefordert, dann sucht man die Lösung mit der Versicherung.
    Aber selbst wenn die Versicherung nicht zählt ( und es ist deren Job Gründe dafür zu suchen ) haftet der Vertragspartner immer noch für den Schaden.

    Eine falsche Meldung des Schadens kann schon mal zum Ablehnen der Zahlung führen, noch einem Versuch hat man da dann nicht mehr.
    Ich Rate auch dringend, das mal mit einem kompetenten Berater durchzukauen

    Und mehr Subunternehmer bringen nicht mehr Unsicherheit
    Es gibt klare Regeln.

    niggles:
    Bei dem von Dir erwähnten Scheinselnstständigkeitwn muss man nicht diskutieren
    Wenn der gegnerische Anwalt so dumm ist und das aufs Tablet bringt, dann unbedingt zustimmen, Lächeln und zurücklehnen, denn dann bist Du raus und der hat Dir noch einen ganz Großen Gefällen getan.
    Ab dann ist es Sache des Verleihers.
    Oban dann aber noch einen Job bekommt ist wieder ein anderes Thema

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  • niggles
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    • 17. August 2012 um 00:42
    • #24
    Zitat von "klauston"


    niggles:
    Bei dem von Dir erwähnten Scheinselnstständigkeitwn muss man nicht diskutieren
    Wenn der gegnerische Anwalt so dumm ist und das aufs Tablet bringt, dann unbedingt zustimmen, Lächeln und zurücklehnen, denn dann bist Du raus und der hat Dir noch einen ganz Großen Gefällen getan.
    Ab dann ist es Sache des Verleihers.


    An sich dreht sichs genau anders rum...
    Wenn die Technikfirma einigermassen schlau gemachte Freelancerverträge hat und du da unterschrieben hast ist dein Status haftungsrechtlich eindeutig Unternehmer, egal ob du vielleicht sozialrechtlich scheinselbstständig wärst. Und als solcher bist du für Schäden die du Dritten zufügst erst mal selbst haftbar, egal wo und in wessen Auftrag du unterwegs warst. Das ist unternehmerisches Risiko. Genau deswegen brauchst du ja die Versicherung. Die zahlt salopp gesagt auch wenn dir dein persönliches Toolcase im Treppenhaus vor deiner Wohnung wegrollt und ein Stockwerk tiefer ne Oma erschlägt.
    Scheinselbstständigkeit kann dann ein Argument werden wenn die Schuld eigentlich bei der Firma liegt und die vor Gericht versuchen sich rauszuwinden. Damit erspart dir ein guter Anwalt evtl. nicht nur zivilrechtlich, sondern vor allem auch strafrechtlich böse Konsequenzen.
    Ob dieses "mal so, mal so" rechtlich sinnvoll und sauber ist darf man mEn sehr gern mal in Frage stellen. Eigentlich gehört für alles was nicht ganz klar ein in sich abgeschlossenes zugeliefertes Werk ist (Pläne, Lichtdesign, Content, Subunternehmer mit komplett eigenem Material und Personal z.B. PA oder Rig in "schlüsselfertig") so was wie ein projektbezogener Angestelltenstatus her. Und zwar inkl. Sozialbeiträge und Versicherung durch die durchführende Firma.

    Zitat von "marcoboy"

    Im Grunde sinkt die Qualität mit jeden Sub und auch die Arbeitssicherheit.


    Die Aussage ist natürlich kompletter Quargel. Die Qualität und Arbeitssicherheit sinkt dann wenn die Führungskräfte einer Firma es nicht gebacken bekommen einen Stamm von zuverlässigen, sauber arbeitenden Freelancern mit eingeschaltetem Hirn zu halten und stattdessen bei jedem grösseren Event irgendwelchen Neulingen, Agenturhands oder gar ihren Azubis komplette Verantwortungsbereiche zuweisen müssen damit es halbwegs läuft. Das ist unternehmerisches Versagen und hat genau gar nix mit dem rechtlichen Status der Techniker zu tun.

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • andi.bt
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    709
    • 18. August 2012 um 12:14
    • #25
    Zitat von "marcoboy"


    Im Grunde sinkt die Qualität mit jeden Sub und auch die Arbeitssicherheit.

    Ehrlich gesagt habe ich eher das Gefühl, dass es genau anders rum ist. Die Subs arbeiten teilweise besser als die Festangestellten weil sie natürlich Angst haben keine Folgeaufträge zu bekommen. Und es kommt natürlich stark auf die Tagessätze und vor allem auf die CREW drauf an. Bei einer Firma wo ich gelegentlich arbeite bekomm ich zwar nen kleineren Tagessatz aber Chef und Mitarbeiter sind einfach viel cooler drauf und alles macht mehr Spaß. Die meisten Freelancer sind dort gar nicht versichert. Selber ein Helfer der hauptberuflich Versicherungsvertreter ist nicht. Denn: Dort ist es einfach so, dass der Auftraggeber sagt ich decke euch über meine Haftpflicht ab.

    Bei Hands kommt es stark auf die Agentur drauf an. Es gibt Agenturen die X EUR pro Stunde verlangen und welche die X+5 EUR verlangen. Auf einer Baustelle beides schon gehabt. Der X+5 Hand war super! Da hat zum staatlich geprüften Kistenschubser nur noch gefehlt, dass er das Pult bedienen konnte.. Den X EUR Hand haben wir heim geschickt..

    Ich hab mich mit beiden Unterhalten: Der X EUR Hand war auch nur Freelancer. In seinem Vertrag steht ausdrücklich drin, dass Schäden die er verursacht durch seine Betriebshaftpflicht abgedeckt sein müssen und die Agentur nichts damit zu tun haben will. Beim X+5 EUR Hand war es so, dass er Festangestellter war und Schäden noch nie ein Problem waren.

  • niggles
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    • 18. August 2012 um 14:48
    • #26
    Zitat von "andi.bt"


    Die meisten Freelancer sind dort gar nicht versichert. Selber ein Helfer der hauptberuflich Versicherungsvertreter ist nicht. Denn: Dort ist es einfach so, dass der Auftraggeber sagt ich decke euch über meine Haftpflicht ab.


    Mich würden mal die Versicherungsbedingungen und Kosten für so was interessieren; vor allem vor dem Hintergrund dass dann bei einer grösseren Nummer durchaus auch mal 30-40 Leute unter den Versicherungsschutz einer kleinen Firma mit vielleicht 3-5 Festangestellten fallen müssten...

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  • tufkaklto
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    • 18. August 2012 um 16:40
    • #27

    Wenn du das wissen willst sollte es doch kein Problem sein, den Versicherungsvertreter deines Vertrauens zu fragen, oder brauchst Du Hilfe dazu?

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