Mir macht folgender Satz aus der Norm DIN 15905-5 Kopfschmerzen:
5.2 Messgeräte
Die Messgrößen sind mit einem integrierten Schallpegelmesser mindestens der Genauigkeitsklasse 2 nach DIN 61672-1 zu bestimmen.
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Das klingt zunächst harmlos, da nicht "geeicht". Aber ein Gerät das 61672-1 Klasse 2 vollständig erfüllt, ist im Prinzip bauartgeprüft (type approval).
Es wird immer gerne verwechselt, sicher haben viele Schallpegelmesser einen Frequenzgang, der die 61672-1 Klasse 2 erfüllt, aber das das Gerät die ganze Norm erfüllt ist wesentlich mehr. Dazu gehören u.a. umfangreiche EMV tests.
Ich habe diese Problematik auch mit diversen DKD-Kalibrierlabors diskutiert, dort heist es ganz klar, das eine Konformitätserklärung nach 61672-1 einer Bauartprüfung gleichkommt.
Damit dürften für Messungen nach DIN15905-5 nur bauartgeprüfte Geräte eingesetzt werden, B&K,Norsonic etc. seit Januar auch der NTI XL2 TA, aber eben nicht etablierte Systeme wie Admins dbMess
Dieses Problem betrifft nicht nur die deutsche Norm, sondern es herscht im Moment Unklarheit auch in anderen Ländern mit ähnlichen Vorschriften, welche Geräte legal sind. So wie es in der jetzigen Norm mit Bezug zur 61672-1 steht, wären viele Mess-Systeme nicht legal
Es ist mir klar, dass diese Geräte durchaus "vernünftig" messen, aber wenn es hart auf hart kommt vor Gericht, kann der Nachweis der Konformität schon spannend sein.