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Bühnenkonstruktion 7 x 4 Meter

  • AMLB
  • 12. Mai 2003 um 16:36
  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 12. Mai 2003 um 16:36
    • #1

    Uns wird zur Zeit die folgende (gebrauchte) Bühne angeboten:

    - 14 Bühnenpodeste mit Steckfüssen und wetterfester Platte (7 x 4 Meter)

    - Seitliches und rückseitiges Geländer (anschraubbar an Podesten)

    - Bühnentreppe

    - Überdachung aus Dreipunkttraversen

    Und meine Frage dreht sich um die Überdachung:

    Sie hat ein Format von 6,8 x 3,8 Metern und eine Höhe von 2,4 Metern. An den 4 Eckpunkten sind die Bodenplatten der Traversen auf den Bühnenpodesten (fachgerecht) festgeschraubt. Oben (in 2,4 m Höhe) ergibt sich dann ein umlaufendes Dreipunkttraversen-Rechteck. Dieses ist mit einen schwer-entflammbaren Plane abgedeckt.


    Die Bühne macht einen sehr guten Eindruck und ist für kleine Firmenevents, Werbefeste etc. gut einzusetzen. Aber wie schaut´s mit der rechtlichen Situation aus??? Müssen Standsicherheitsnachweise oder ähnliches erbracht werden (Wo doch jeder Depp mit den Partypavillons inzwischen Mobile Bühnen baut) oder ist die Konstruktion von Grund her in Ordnung?

    Halbwissen erleichtert meine Kaufentscheidung auch nicht (Ich bin VA-Techniker), deshalb bitte Fakten, Fakten, Fakten...

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • luisi
    Profi
    Beiträge
    340
    • 12. Mai 2003 um 20:47
    • #2

    Also :
    1. Du brauchst für alles eine Statik !! also Poteste , Traversen
    2. Für Bühnen brauchst du zusätzlich eine Statik
    3. Finger weg von selbstgebauten Bühnen ohne Statik
    4. Es gibt mittlerweile gut und günstig Bühnen
    BEI fast allen Traversen Herstellern


    Und auch das Baurecht ……………..
    Baurecht
    Bei zusammengesetzten Konstruktionen aus modularen Traversen-Elementen, die im Freien aufgestellt
    werden, gilt zusätzlich das Baurecht. Sind diese temporär eingesetzt und dazu bestimmt, wiederholt
    aufgestellt und zerlegt zu werden, sind sie als „Fliegende Bauten“ einzustufen. In diesem Fall ist eine
    Vielzahl von Vorschriften zu beachten, die mit einem Ing.-Büro, das Erfahrung in der Berechnung von
    Fliegenden Bauten hat, geklärt werden sollte.


    *g*
    fiel Spaß noch
    Stefan

    tsssssssss

  • stefanfx
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    9
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    511
    Marktplatz Einträge
    2
    • 12. Mai 2003 um 23:53
    • #3

    Hallo,
    soweit ich weis, habe jetzt leider keine Quellen zum bestätigen da,
    wird ein Baubuch für ein Bühnendach erst ab einer Quadratmeterzahl >80qm benötigt. Natürlich muss die Traversenkonstruktion abespannt werden, sprich Wasserbehälter oder ähnliches. Da die Podeste vermutlich von einem ordentlichem Hersteller stammen, sollte man mal nach der TÜV-Prüfplakette schauen, sowie die möglichen Belastungen finden (sollte ja im Internet zu finden sein).
    Fraglich finde ich die Befestigung der Traversen auf den Podesten..... leider kann ich dir für alles keine Fakten liefern, vielleicht ich das bis morgen nachliefern...

    stefan

  • Steffen
    Profi
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    1.817
    • 16. Mai 2003 um 17:17
    • #4

    Also : Baubuch wird bei Bühnenkonstruktionen >48 qm ( 6 x 8 m) ODER einer Bauhöhe von mehr als 5m fällig. Untendrunter reicht ein sog. "statischer Nachweis"... Wobei der eigentlich auch schon ein Baubuch ist vom Umfang und Aufwand, nur nicht so heißt.

    Und ansonsten : Das mit dem Baubuch ist immer noch Auslegungssache der gerade für den bereich zuständigen UBA. Wir haben hier in Saarbrücken z.B. den Fall, daß der bei der UBA für Saarbrücken zuständige Herr IMMER ein Baubuch sehen will (am Liebsten auch für ein 2 x 1 m Podest), während 5 km weiter in Völklingen die hahnebüchendsten Konstruktionen noch abgenommen werden.

    Was mich bei Deiner Geschichte stutzig macht : die Truss ist auf den Podesten festgeschraubt. Das KANN UND DARF NICHT SEIN...

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 16. Mai 2003 um 22:04
    • #5

    Danke für die Antworten! Thema hat sich erledigt! Wir arbeiten lieber mit unserer alten (rechtmäßigen) Bühne weiter!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    1.756
    • 16. Mai 2003 um 22:19
    • #6

    Oh dieses Halbwissen macht mich schon ein wenig Ärgerlich:

    Lieber Steffen:

    Baurecht ist Ländersache ab wann du ein Baubuch benötigst ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Da mir dazu die genauen Zahlen fehlen sag ich nicht mehr dazu

    das ein Statischer Nachweis vom Umfang her einem Baubuch gleichkommt ist völlig falsch. Du hast wohl noch nie ein Baubuch bezahlt. Statischer Nachweis heist Statik von Ing. Büro fertig. Ein Baubuch besteht aus der Statik, der Prüfstatik und dem Probeaufbau beim Bauamt. Es ist wirklich ein Buch und jede Seite wird beim Bauamt gestempelt. Das ist schon aufwendig und nicht billig.

    Wieso darf man eine Dachkonstruktion nicht mit den Podesten verschrauben ??? In welchem Regelwerk willst du das denn gelesen haben. Ob es Sinn macht oder die Podestfläche als Auflast gilt ist ein anderes Problem. Es kann und darf sein.

  • Steffen
    Profi
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    1.817
    • 17. Mai 2003 um 00:41
    • #7

    Hi Markus !

    das mit der Ländersache (in unserem Fall sogar "Städtesache") hab ich auch so in meinem Posting drin. Und wir haben 2 Bühnen, für die ein Baubuch besteht. Und nachdem ein Kollege erzählt hat, was er für seine Statik bezahlt hat, na ja, die war ca. 200 EUR billiger und als unsere Baubücher, was ich hiermit bei den Dir ja auch bekannten Kosten für ein Baubuch als UNWESENTLICH einstufen würde. By the way, bis auf die Tatsache, daß die Baubücher tatsächlich Seite für Seite gestempelt sind, gibts zwischen der Statik des Kollegen und unseren Baubüchern nicht viel Unterschied. Wobei der Probeaufbau im Beisein der zuständigen Herren von der UBA natürlich entfiel.

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    1.756
    • 18. Mai 2003 um 21:58
    • #8

    Der Sichtbare Unterschied zwichen Statik und Baubuch ist wirklich nicht groß. Der Preis sehr wohl. Die erforderliche Prüfstatik kostet min. noch mal so viel wie die Statik. Dann kommen noch die Kosten beim Bauamt. Da sind wir schnell beim dreifachen. Das Bezieht sich natürlich auf ein und das selbe Projekt. Eine Statik für einen 30x20m Messestand kann natürlich leicht den Preis erreichen wie ein Baubuch für eine 8x6m Bühne.

    Nach wie vor würde mich aber sehr Interesieren wieso ich eine Dachkonstruktion nicht mit den Podesten verschrauben darf und wo du das her hast. Das sind die Behauptungen die mich so Ärgerlich machen.

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
    1.817
    • 18. Mai 2003 um 23:51
    • #9

    Die Info kommt in dieser Form aus dem Unterricht meiner beiden Lehrlinge. Da gab es wohl mal eine entsprechende Prüfungsaufgabe, deren richtiges Ergebnis war : darf nicht... War an und für sich auch sehr verwundert. Leider gab es zu der Aufgabe keine Quellenangabe...

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    1
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    1.756
    • 19. Mai 2003 um 21:08
    • #10

    Ich bin der Meinung das man so eine Wissen aus Hörensagen aber nicht als Antwort geben sollte. Man kann es zur Diskusion stellen. Ok haben wir ja jetzt geklärt.

  • Bully
    Profi
    Beiträge
    186
    • 21. Mai 2003 um 22:46
    • #11

    Zu dieser Diskussion muss ich auch mal was beitragen:

    1. Die Baugrößen sind in den Versammlungstättenverordnungen der einzelnen Länder verankert. Hier in Niedersachsen heißt das: bis zu einer überbauten Fläche von 72 m² und einer maximalen Höhe von 5 m (höchste Stelle des Giebels, nicht der Tower) wird kein Baubuch benötigt. Andere Länder andere Sitten.

    2. Die Verbindung von Bühnenboden zur Trusskonstruktion ist nicht verboten. Sonst wären die Bühnen von Contac und Ultralite nicht zugelassen. Diese benutzen die Bühnenfläche als Auflast und brauchen dementsprechend weniger Ballast durch Wassertanks oder Erdnägel.

    3. Trotzdem versteht es sich von selbst, das natürlich Baurecht für alle Arten fliegender (bei Sturm manchmal wörtlich sogar richtig) Bauten angewendet wird. Aber das ist wie gesagt von BL zu BL verschieden. Ich hab in Niedersachsen schon Bühnen mit einer Schieflage von 5° gesehen und die Jungs vom Ordnungsamt standen da und haben nichts gesagt.

    Zum Thema Statik: Jeder gute Hersteller von Traversen hat inzwischen für die verschiedensten Aufbauten Statik und Standsicherheitsnachweise, so das man diese nicht in Einzelverfahren erstellen lassen muss. Baubücher haben hier aber immer noch den Preisfaktor 3-5 !!!

    Nothing else bretters ...

  • Teddytaste
    Profi
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    7
    Beiträge
    755
    • 2. August 2003 um 09:51
    • #12

    Wir haben unsere Bühnen alle von Michael Lück ( Lightpowerpartner ) von Expo-engineering/ Eurotruss berechnen lassen. Meine Info für NRW: Max. 74,99m² Dachgröße, höchster Punkt( Giebel--nicht Tower) 4,99m. Podesterie ( Bütec usw.) darf nicht ohne weiteres als Ballast eingerechnet werden, Scheinwerfer und Lasten die im Bühnendach hängen aber wohl. Eine Kreuzverspannung in der Rückseite und in den Seiten wird zwingend vorgeschrieben. Als Ballast benutzen wir Wassertanks ( nicht am Korb safen sondern kompl. um Tank Stahlseil oder Rundschlinge usw..), besser noch; es gibt Basements mit Auflagefläche für Wassertanks. Dies nennt man "seitlich versperren" und ist effektiver als Quer zur Mitte abspannen. Diese Daten beziehen sich auf Gaze, nicht auf Plane. Des Weiteren ist mir nicht bekannt, das man Bühnen mit Dreipunkttruss berechnet bekommt..... zumindest nicht FD33 oder Expotruss / Harasco/ Intertruss usw... Ab Windstärke 72 Km/h muss sowieso die Gaze raus und danach das Dach runter, alles Andere wäre danach für die Titelseite der Bildzeitung oder 18:30 Sat1..... Gruß Peter Birkholz

    peter birkholz

    pb-showtechnik.de

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