ZitatUns selbst diesen Passus kannst Du Dir schenken, weil er ja nur das Recht wiederholt, was Dir sowieso zusteht.
Eben, geltendes Recht muss man nicht in irgendwelche AGB aufnehmen, andrerseits kann man auch mit jeglichen AGB kein geltendes Recht aushebeln.
Für den, der es ganz genau wissen will:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950…96BJNG023401377
Der Einfachheit halber, ich muss niemandem was vermieten und ich muss das auch gar nicht begründen.