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Veranstaltungen politischer Natur....

  • frankenlicht
  • 2. März 2014 um 15:22
  • frankenlicht
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    • 2. März 2014 um 15:22
    • #1

    Moin!

    Am vergangenen Wochenende wurde eine unserer PAs dazu genutzt, braunen Müll einer bekannten und ebenso unbeliebten Partei zu verbreiten. Das ganze wurde dry hire über Privatperson gebucht und der Veranstaltungsort war eine Privatadresse. Es bestand also zunächsteinmal keine Möglichkeit einen Zusammenhang zur o.g. Partei herzustellen und mit Ansagen wie "Leider komplett ausgebucht" aus der Nummer rauszukommen bzw. den Auftrag abzulehnen.
    Um derartige Nutzung unserer Systeme in Zukunft gänzlich zu unterbinden überlege ich nun, die AGBs etsprechend anzupassen. Nur wie?
    Mit "§1 - Wir vermieten nicht an Nazis!" werde ich nicht weit kommen und im Zweifelsfall vor deustchen Gerichten scheitern.
    Wie geht Ihr mit diesem Problem um?
    Politische Veranstaltungen in den AGBs ausschließen? Führt das zum Ziel?

    Bin für jeglichen Input dankbar!

    Gruß

    http://www.franconia-lite.de

  • rubicon
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    • 2. März 2014 um 16:03
    • #2

    also ich mache dry hire nur an personen welche ich sehr gut kenne. an fremde nie.

  • Scanco1
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    • 2. März 2014 um 18:06
    • #3

    Dry Hire nur an Leute die ich kenne
    oder auf Empfehlung von Bekannten.

    Ton macht nur mit Licht Spass

  • secluded
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    • 2. März 2014 um 18:53
    • #4

    ich lehne auch Veranstaltungen ab, die komplett pink geschmückt sind...
    ...ebenso (wie die vorhergehnden Schreiber) würde ich mein Material auch nur an Bekannte oder Personen, die ich kenne herausgeben.
    ...aber ich bin halt nicht in der Größenordnung "Lagerhalle voll" bestückt, wie viele andere hier.

    Ich würde 'mal behaupten, daß doch einige der politisch "hart Links" und "hart Rechts" orientierten Personen / Gruppierungen, die Licht oder Ton für eine politisch orientierte Veranstaltung benötigen, selber wissen, daß sie diese wohl nicht von jedem bekommen würden, wenn sie dies im Voraus angeben würden, weswegen das Material dann wohl (wie in dem vorliegenden Fall) "privat" angemietet wird...

    ...was Deine Frage mit den AGB's beanlangt, würde ich (folgendes ist keine Rechtsbelehrung oder ähnliches) nichts ohne anwältliche Beratung anfangen, da dies wohl sehr schnell rechtliche Konsequenzen mit sich bringen könnte (Unterdrückung politischer Gruppierungen / Diskriminierung von Gruppierungen oder Personen / etc. ).


    sec

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • djobi
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    • 2. März 2014 um 20:39
    • #5

    > Wie geht Ihr mit diesem Problem um?

    Gar nicht. Wenn ich als Vermieter wirklich (reines) Dry-Hire anbiete, kann ich selten meine Kunden derart hinterfragen, als daß ich so etwas ausschliessen kann.
    Woher will ich denn wissen, ob die Anlage für den 50sten Geburstag des Onkels nicht in Wirklichkeit auf dem Marktplatz bei der Demo landet?
    Oder ob die "Geburstagsfeier" nicht in Wirklichkeit ein Punk-Konzert zum 5 jährigen Bestehen der Essener-Ultras ist? (ja, ich spreche aus Erfahrung ...)

    Und wonach selektiere ich dann meine Kundschaft?

    Der eine Vermieter vermietet nicht an Rechte, der nächste nicht an Linke und der 3te vermietet nur an Kunden, die ein SPD-Parteibuch vorzeigen?
    Der nächste nicht mehr an Fussball-Fans?

    Egal welche Partei öffentlich spricht - wenn aus den Lautsprechern der dümmste Propaganda-Mist rauskommt, liegt es immer noch am mündigen Zuhörer dies in sich zu aufzunehmen - oder einfach den Redner auszubuhen :wink:

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • mringhoff
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    • 2. März 2014 um 21:17
    • #6

    Wer etwas mehr Equipment als nur eine Garage voll hat, wird früher oder später auch an Leute vermieten, die er nicht kennt. Dryhire ist ein Geschäft, das zwar mit diversen Risiken verbunden ist (Unterschlagung, Fehlbedienung etc.) aber durchaus auch seinen Beitrag am Gewinn leistet.

    Da wird man dann auch solche Mieter nicht ausschliessen können, die "verdeckt" etwas anmieten. Die werden schon wissen, warum sie das machen. Vermutlich bekommen sie unter offiziellem Namen nichts.

    Eventuell hilft etwas nachfragen, aber wenn die schon wissen, was folgen könnte, dann werden die Dir einen Bären aufbinden.
    Nachfragen ist aber grundsätzlich eine ratsame Sache im Dryhire, einfach um den Kunden etwas näher kennenzulernen und eventuelle Unstimmigkeiten herauszufinden, vor allem auch in Bezug auf Unterschlagung.

    Politische Veranstaltungen abzulehnen finde ich auch etwas zu extrem. Wenn es sich um "bürgerliche" Parteien fernab jedes Extremismus handelt, sehe ich kein Problem aus ethischer/moralischer Sicht. Politische Parteien gehören zu unserer Demokratie, sind also zunächst nicht verwerflich, auch wenn sie nicht die eigene politische Gesinnung vertreten.
    Gleiches könnte ja von diversen Firmen sagen. Es gibt genügend Geschäftsführer, die schwätzen genauso viel Unsinn wie Politiker...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • frankenlicht
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    • 2. März 2014 um 22:33
    • #7

    Politische Veranstaltungen generell abzulehnen ist auch mir eigentlich zu extrem, nur leider kollidiert man bei Ausschluss einzelner Parteien früher oder später mit unseren Gesetzen.
    Um Hintergründe über die Veranstaltung zu erfahren werden wir in Zukunft grundsätzlich Veranstaltungsort und Zeit und auch Inhalt abfragen und ausdrücklich zum Vertragsbestandteil machen. Wird also dry-hire Material anderweitig eingesetzt, können wir da schonmal Ärger machen (wenn wir es denn mitbekommen)...

    Weiter kann man vermutlich nicht gehen, um unerwünschten Gebrauch zu vermeiden. Dry hire gehört für uns einfach dazu...

    http://www.franconia-lite.de

  • Loloverde
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    • 2. März 2014 um 23:07
    • #8

    Howdy

    Ein anderes Problem bei der Sache kann auch sein, daß man einen Ruf bekommt, den man nicht haben will: "Dem sein Equipment hab ich bei den Nazis gesehen, bei dem leihen wir nichts mehr".
    Und davon muß man nichtmal was mitbekommen. Dann mietet das Jugendhaus nächstes mal woanders.

    Gruß
    Rainer

    http://www.thewhitelodge.de

  • Pfälzer
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    • 3. März 2014 um 09:26
    • #9

    Oha! auch wenns schon gute 15 Jahre her ist.
    Gebucht wurde ich mit PA für Band auf 18ten Geburtstag. Über 100 km von mir weg.
    Nachdem die Pa stand, liefen innerhalb von 15min 30 frisch rassierte Jungs auf. Abends waren es dann ca 70.
    Also was machen, abbauen und weil ich die Party floppen lass ordentlich eine aufs Maul bekommen und ganz sicher auch Technik zertrümmert bekommen. Oder Augen zu und durch?
    Ich kann euch sagen: war ich froh als der Gig rum war!
    Ich rechnetet 2 mal damit verhaftet zu werden, aber jedes mal kehrte die Polizei wieder um da sie deutlich in Unterzahl waren.

    Gruß Wolf

  • Campfire
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    • 3. März 2014 um 09:54
    • #10

    Ich könnte mir vorstellen dass alleine ein entsprechender Hinweis auf der HP ala "An Extremisten vermieten wir nicht" oder "wir vermieten nicht an Nazis" schon einige abschrecken dürfte. Warum sollten die auch ausgerechnet demjenigen ein Geschäft verschaffen der sie nicht ausstehen kann?

    Ob das rechtlich OK wäre kann ich nicht sagen, habe aber einen ähnlichen Satz schon vor Jahren auf einer HP eines Tontechnikers gesehen.

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • Reini
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    • 3. März 2014 um 10:41
    • #11
    Zitat von "Campfire"

    Ich könnte mir vorstellen dass alleine ein entsprechender Hinweis auf der HP ala "An Extremisten vermieten wir nicht" oder "wir vermieten nicht an Nazis" schon einige abschrecken dürfte. Warum sollten die auch ausgerechnet demjenigen ein Geschäft verschaffen der sie nicht ausstehen kann?

    Ob das rechtlich OK wäre kann ich nicht sagen, habe aber einen ähnlichen Satz schon vor Jahren auf einer HP eines Tontechnikers gesehen.


    so schnell kannste das gar nicht von der HP nehmen wie de Verklagt wirst

    die Jungs sind sehr geübt und wissen wie sie mit Anfeindungen umgehen ;)

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • marcoboy
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    • 3. März 2014 um 15:05
    • #12

    Genau ! Denn das wäre Diskriminierend und Wettbewerbswidrig. Außerdem wenn du die zuvor vereinbarte Herausgabe verweigerst aus diesem Grund zieht das auch noch Schadensersatz Forderungen nach sich. So lange die Organisation nicht verboten ist oder Straftaten damit begeht gibt es keinen Grund die Herausgabe zu verweigern.

    Was du allerdings machen könntest ist von vornherein die Vermietung für Kundgebungen,Demonstrationen oder Parteiveranstaltungen auszuschließen. Damit wäre aber auch der Auftrag der CDU Ortsgruppe tabu :roll:

    Welche Wirkung solch eine Klausel hätte sollte ein Anwalt prüfen. Denn Fakt ist eins, der Rechtsstreit ist vorprogrammiert und der braune Mopp scheut diesen auch nicht.

    Jetzt hast du ein Problem, da es hier einmal was gab wird die Kundschaft wiederkommen. Du solltest also schleunigst schauen wie man das Rechtssicher unterbindet. Anwalt ist dein Liebling.

  • tufkaklto
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    • 3. März 2014 um 15:30
    • #13

    Wenn es mal draussen ist, dann ist es zu spät.

    Man kann nur vorher einfach nichts vermieten.
    Muß ja keinen Grund angeben warum man nicht vermieten will, aber das hat nur Sinn, wenn man weiß an wen das gehen soll.....

    Solange die für Kindergeburtstag, Firmenfeier oder ähnliches anfragen wird es halt schwer sein.

    Und wenn Du es schon beweisbar zugesagt hast, dann kommst auch nicht so schnell raus.

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  • ThomasL
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    • 3. März 2014 um 15:42
    • #14
    Zitat von "Reini"


    so schnell kannste das gar nicht von der HP nehmen wie de Verklagt wirst

    die Jungs sind sehr geübt und wissen wie sie mit Anfeindungen umgehen ;)

    Wieso verklagen?
    Wer will Dich denn bei "Wir vermieten nicht an Nazis" verklagen?
    Versteh ich nich...

    http://www.lange-ohlemeyer.de

  • kob1
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    • 3. März 2014 um 18:36
    • #15

    Parteien oder parteinahe Veranstalter nicht zu bedienen wäre für uns undenkbar, da das noch immer den Löwenanteil unseres Umsatzes macht. Ich denke man muss das ganz nüchtern und farblos als Dienstleistung sehen, solangs legal bleibt. Wie gern hätt ich auf einigen VAs schon den Stecker gezogen weil was da von der Bühne gekommen ist _für mich_ einfach Schwachsinn war, und das waren nicht nur Politiker, da reicht ein Bandcontest mit übermütigem Frontman, ein "lustiger" Moderator, eine motivierte Emanze oder ein frustrierter Pfarrer. Aber das geht nicht und das ist auch gut so! Ich denke man kann sich als Dienstleister recht gut vom wiedergegebenen Inhalt distanzieren, so wie das zB auch Websitehoster machen. An eine bestimmte Gruppe gar nicht zu vermieten kratzt sicherlich ganz nah am Gesetz.

    Grüße

  • tufkaklto
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    • 3. März 2014 um 18:38
    • #16
    Zitat von "kob1"

    An eine bestimmte Gruppe gar nicht zu vermieten kratzt sicherlich ganz nah am Gesetz.

    Grüße

    Jeer kann selbst bestimmen, was er mit seinem Material macht, und an wen man es vermietet......

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  • marcoboy
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    • 3. März 2014 um 20:15
    • #17

    Mag sein das du Kunden ausschließen kannst. Aber Parteien,Kirchen, Minderheiten könnten das als Diskriminierung sehen. Ähnliche Fälle gab es schon in Hotels etc. wo man mit dem Hausrecht argumentierte.

    Da sie immer einen Strohmann vorausschicken was willst du unternehmen wenn du Kenntnis davon erlangst nachdem das Material aus dem Lager ist?
    Hinfahren und Abbauen? Da bin ich mir sicher das du sofort eine Klage am Hals hast.

    Ein ganz schwieriges Thema finde ich.

  • audiobo
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    • 3. März 2014 um 21:28
    • #18

    btw.: wie ist eigentlich die Nutzung für politische Kundgebungen etc. zu werten? Entspricht dies in etwa einer gewerblichen Nutzung? Denn als private Nutzung würde ich das nicht sehen. Demzufolge wäre u.U. der Vorschub einer "Privatperson" als Missachtung/Umgehung der AGB zu sehen, je nachdem wie schlau diese ausgelegt sind kann man da vllt. Nachzahlung fordern. Danach kommen die eh kein 2. Mal.

    Und noch was: Wer als Vermietbude meint den Firmenname in 20cm grossen Buchstaben auf die Boxen schreiben zu müssen damit er Kunden findet muss dann halt auch etwas genauer darauf achten an wen er vermietet. Den dann steht er halt vor Ort mit seinem "guten Namen" dafür.

    Und wenn man es vorher weiß finden sich doch immer Gründe warum es gerade nicht geht.

  • karel noon
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    • 3. März 2014 um 22:58
    • #19

    Das ist doch auch als Techniker nicht anders, wie oft stand ich am 1. Mai am Pult und dachte mir: "als selbständiger passen die proklamierten Thesen nicht so recht zu meiner Wirklichkeit...

    Oder eben als Ausländer am Pult bei einer etwas weiter rechts angesiedelten Nummer, ich denke mir dann schon mal: wenn ihr die Grenze des legalen überschreitet wart ihr wenigstens so schlau einen Spitzel fürs mithören zu bezahlen...
    Im Normalfall komme ich aber mit dem ignorieren des Inhaltes gut aus, und Geheimnisse nach außen tragen ist glaube ich sogar rufschädigender als für die falsche Partei zu arbeiten.

    Eingreifen oder ablehnen? Das müssen dann schon extreme Positionen sein, ich finde die meinungs und Redefreiheit darf auch von denen in Anspruch genommen werden denen ich im privaten eher mal aus dem Weg gehe. :)

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

    Application Support Engineer - HK Audio

  • ewok
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    • 4. März 2014 um 09:14
    • #20

    Die kreativste Anfrage in der Vermietung letztes Jahr war die Anfrage für eine "PA zur Beschallung einer Gartenparty auf einer großen Wiese" von Donnerstag bis Montag. Blick in den Kalender: Treffer! An dem Wochenende ist Rock am Ring :)

    http://www.partyontour.de

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  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

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