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Bedeutende Änderungen des Widerrufsrechts ab 13.06.2014

  • djobi
  • 21. Mai 2014 um 09:33
  • djobi
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    • 21. Mai 2014 um 09:33
    • #1

    Wie bekannt sein sollte, ist das Widerrufsrecht ein Verbraucherschutzrecht
    (§13 BGB: "Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann")

    Lange ist es nicht mehr hin, daß wesentliche, rechtliche Änderungen in Kraft treten.

    Daher sind sowohl die eigenen AGB wie die Widerrufsbelehrungen anzupassen.

    Wie ich bis jetzt herausgefunden habe, sind dies u.a.

    - eine geänderte Widerrufs-Belehrung ab dem 13.06.14. Diese sollte auch nicht früher eingesetzt werden.
    - Ein Widerruf MUSS erklärt werden. Eine einfache Rücksendung ohne weitere Nachricht reicht nicht mehr. Dies dürfte auch auf eine Annahmeverweigerung / Nichtabholung zutreffen.
    - der Händler MUSS ein Muster-Widerrufsformular für diese Erklärung anbieten. (Nicht zu verwechseln mit der Widerrufs-Belehrung!) Dieses Formular muss auch in den Bestellprozess eingebunden werden. Der Kunde muss dieses aber nicht nutzen. Ein Onlineformular ist möglich, aber nicht notwendig. Erklärung auch per fax oder fon möglich.
    - Wegfall der 40 € Klauseln (-> Änderung der AGB notwendig)
    - Verbraucher müssen Kosten der Rücksendung tragen (natürlich kann der Verkäufer diese auf freiwilliger Basis weiterhin erstatten)
    - Es müssen bei Rücksendung nur die Standard-Hinsendekosten erstattet werden, z.B. keine vom Kunden gewünschten Extra-Dienste wie Express oder Nachnahme. (natürlich kann der Verkäufer diese auf freiwilliger Basis weiterhin erstatten)
    - bei falscher Widerrufsbelehrung hat der Kunde max. 1 Jahr und 14 Tage Widerrufsrecht. Aktuell ist das unbegrenzt!
    - Die Rücksendekosten müssen im Vorfeld angegeben werden, u.U. reicht auch eine Schätzung der mögl. Höchstkosten bei Spedition. Versand in Teillieferung und gemischten Speditions-/Paketversand, u.U. als Dropshipping, stellt somit ein Problem da.
    - Rückzahlung MUSS mit dem gleichen Zahlungsmittel erfolgen. Problem bei Online-Zahlungsdiensten / Kreditkarten möglich.

    Im eigenen Interesse, sollte sich jeder der eine Webshop betreibt oder gewerbliche bei Ebay verkauft bis zum 13.06.14 umstellen! Ansonsten sind wie gehabt teure Abmahnungen möglich!

    Natürlich stellt dieser Post keine Rechtsberatung da, daher meine Frage: Wie handhabt ihr das? Habt ihr euch schon umgestellt? Änderung in der Softshopware erfolgt? Gibt es Shopsoftware, die diese Änderungen schon abbilden kann? Lasst ihr euch anwaltlich beraten?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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    • 21. Mai 2014 um 13:43
    • #2

    Wir sind seit zwei Monaten dabei, das mit unseren Anwälten zu klären. Im Sellerforum gibt es dazu auch schon reichlich Diskussion und das Ergebnis ist klar "nahezu nicht realisierbar".
    Das wird sich erst in den Wochen danach Zeigen, welche die beste Lösung ist. Bis dahin droht eben die ein oder andere Abmahnung.
    Wenn ich fragen darf: Welches ist denn dein Shop?

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

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    • 21. Mai 2014 um 14:47
    • #3

    Hi, in meiner Signatur findest du meinen Ebay Shop. Ein eigener ist in Planung - die Ebay- und Paypal-Gebühren werden halt immer extremer.
    Ich selbst habe mir gestern ein Webinar bei e-recht24.de angehört, das klang in einigen Details auch schon "nahezu nicht realisierbar".

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    • 21. Mai 2014 um 16:39
    • #4

    Lass das mit dem eigenen bleiben :D

    Ebay ist wohl dabei das ganze von sich aus zu integrieren. Hatte das eben in einem Newsletter eines meiner Verbände / Dienstleister gelesen.
    Abwarten und Tee trinken und einfach die nächst beste und plausibel klingende WRB bei der Konkurrenz kopieren ;)

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  • djobi
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    • 21. Mai 2014 um 16:47
    • #5

    > Ebay ist wohl dabei das ganze von sich aus zu integrieren.
    Naja, denen bleibt wohl nichts anderes über. Ich gehe davon aus, daß dies auch kurzfristig erfolgt.
    Trotzdem ist ja jeder Händler für eine korrekte Widerrufsbelehrung und korrekte AGB selbst verantwortlich.
    Da kann ein bischen zusätzliche Rechtsberatung nicht schaden - auch wenn Ebay dies integrieren sollte.

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