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Vereine

  • DJ Rider
  • 2. August 2003 um 17:13
  • DJ Rider
    Beiträge
    1.448
    • 2. August 2003 um 17:13
    • #1

    HI !
    Ich habe eine Frage:
    Können Vereine die MwSt. z.B. bei einer Disco ausweißen bzw, dass sie die MwSt. der Veranstaltungsfirma zurückbekommen?

    Sebastian

  • tufkamx
    Beiträge
    678
    • 3. August 2003 um 10:14
    • #2

    aehm gute frage, also grundsaetzlich gilt: man bekommt die maerchensteuer bei den dingen die man braucht um selbser geld zu verdienen.
    alsin dem konkreten fall glaub ich das aber weniger das der laden die MWST bekommt
    mfg thomas

    mfg Thomas
    ..:::la lumière:::.. ..:::HELL statt laut:::..
    8) Wir stehn zusammen und wir fallen zusammen -Bad Boys 4 Life 8)

  • stycks
    Verifiziert
    Beiträge
    241
    • 4. August 2003 um 12:57
    • #3

    Hallo !
    Verein und Geld verdienen, das passt grundsätzlich nicht zusammen.
    Also hat ein Verein auch nichts mit der MwSt. zu tun außer das diese bezahlen muß (wie ein Privatmann).

    grüße stycks-großenhain

  • mocy
    Beiträge
    43
    • 4. August 2003 um 14:21
    • #4

    hmmm, na geht so, also irgendwas muss das schon zu tun haben, weiss noch, als ich das letzte mal für nen gartenverein musik gemacht hab, haben die pingellichst drauf bestanden das die die märchensteuer ausgewiesen bekommen, also denke ma schon das die das abrechnen können, wie gesagt, kenne mich da auch nicht aus.

    das mit dem geldverdienen im verein is auch so ne sache, denn klar darf ein verein geld verdienen, nur am ende des jahres muss auffer abrechnung gleich null rauskommen, quasi der verein darf keinen gewinn erzielen, also wenn man nun personalkosten und sowas hat, dann geht das schon irgendwie.

  • DJ Rider
    Beiträge
    1.448
    • 12. August 2003 um 17:00
    • #5

    Hat denn keiner noch andere Erfahrungen? Weil es ist so: Wir als junge Leute, müssen die Preis eben nach unten fallen lassen gegenüber dem Verleih, damit wir durch den günstigeren Preis gebucht werden, deswegen wäre eben die Frage.
    Nämlich dann könnten wir den Preis machen, den wir wollen, bzw. rechnen halt die MwSt. drauf,aber wir bekommen trotzdem den Preis, den wir wollen.
    Freu mich auf eure Antworten!
    Sebastian

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 12. August 2003 um 18:14
    • #6

    Vereine:
    Dein Text ist etwas wirr.
    Zitat:
    "Können Vereine die MwSt. z.B. bei einer Disco ausweißen bzw, dass sie die MwSt. der Veranstaltungsfirma zurückbekommen?"

    Der Gewerbetreibende muß die MwSt auf seiner Rechnung ausweisen, nicht der Verein. Der kann die Vorsteuer mit seiner Steuerschuld aus Lieferunge und Leistungen verrechnen.
    Ach ja: Nach HGB (Handelsgesetzbuch) ist die "Firma" genaugenommen der Name, mit der der Vollkaufmann im Handelsregister eingetragen ist.
    Der kleine Gewerbetreibende ist Minderkaufmann.

    Für die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Bereich sind Vereine ab einem gewissen Umsatz MwSt-pflichtig, demzufolge könne sie sich auch die Vorsteuer zurückerstatten lassen.
    Beispiel: Gesangverein; Vereinszweck: Pflege des Liedgutes durch Konzerte, Aufführungen usw.

    Bei Anschaffungen im wirtschaftlichen Bereich z.B. Grill für Feste,
    wird die Vorsteuer (so heißt die bezahlte MwSt) mit der Steuerschuld aus den Einnahmen (wirtschaftlicher Bereich) aus z.B. Getränke-, Speisen-, Kuchen- :D Verkauf verrechnet (-> KEIN Vereinszweck).
    Das heißt: Mehrwertsteuerplicht wie ein Gewerbebetrieb.

    Der "ideelle Bereich" des Vereins (Vereinszweck) ist nicht MwSt-Pflichtig.
    z.B. Einnahmen aus Konzerten, Beiträge (-> Vereinszweck).

    Der Verein kann auch Belege ohne MwSt verbuchen.
    Tanzmusiker z.B. haben nicht immer ein Gewerbe.

    Was ganz anderes:
    Problem: Wenn du dir jetzt Billigkundschaft "herziehst" musst du, wenn sich deine Kostenstruktur verändert (Kfz-Kosten, Lager, Haftpflicht- Versicherung, BG-Beiträge wenn Leute für dich arbeiten)
    von heute auf morgen die Preise erhöhen und dir andere Kunden suchen.
    Erkläre mal einem Kunden eine Preiserhöhung von 50%!
    Ich weiß nicht, wie die Mieten in 2*Baden :D sind, aber mit 60,-€/Monat musst du selbst für eine Garage :D rechnen.

    Auto: wenn du einmal eine Pappe hast, ist Papas Auto auf Dauer keine Lösung. Also: VW-Bus oder Kombi & Anhänger her.
    Der Anhänger will einen Stellplatz. VW-Bus? Deine Kumpels fahren 3er oder Golf und du VW-Bus (als TDI ok, aber: KfZ-Steuer teuer, als LKW anmelden: weniger KfZ-Steuer, aber keine Sitzbank mehr hinten.).
    Oder: Zweitwagen. Kosten?
    Für VA´s Auto mieten? Schau mal im Internet nach, was so eine Kutsche am WE kostet.

    Ach ja: Wenn dir dein Steuerberater die Kleinunternehmerregelung empfiehlt, vergiss es. Wenn ich in der Investitionsphase meine Vorsteuer nicht zurückholen kann ist das MIST.
    Dein Finanzamt will spätestens nach einigen Jahren Gewinn sehen. Sonst unterstellen sie dir Liebhaberei (anstatt Gewinnerzielungsabsicht) und das könnte zu Nachzahlungen führen.

    Alles nicht so einfach mit dem Gewerbe. Gell.

    Armin

    P.S. hast du die Rechtschreibfehler auf deiner Page schon korrigiert?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • DJ Rider
    Beiträge
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    • 12. August 2003 um 18:45
    • #7

    Nee du, hab zur Zeit echt keine Zeit für die HP. Hab jetzt morgen Geburtstag [wird 16 und dann bis 24.00 Uhr aufbleiben :-)).
    Sorry, aber ich hab jetzt so gut wie gar nichts gecheckt, obwohl ichs schon 5 mal durchgelesen hab.
    Also der Verein kann von meiner Rechnung nicht die 16 % MwSt. zurückbekommen, oder ?

    Sebastian

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 12. August 2003 um 19:34
    • #8

    Klar kann der Verein die 16% zurückbekommen. Wenn er Umsatzsteuerpflichtig ist. Sonst nicht.

    Einführung Mehrwertsteuer & Co

    Umsatzsteuer
    Mehrwertsteuer
    Vorsteuer
    -> grob gesagt ein und dasselbe, kommt nur drauf an ob aus Sicht des Käufers oder des Verkäufers.


    Mehrwertsteuer = für den "Mehrwert" wird die Steuer abgeführt,
    das heißt:
    Händler kauft Gegenstand für 100,-€ netto.
    Zahlt dafür incl. MwSt. 116,- €.
    16,-€ (-> Vorsteuer) bekommt er zurück (bzw. wird mit Steuerschuld verrechnet) Soweit der Einkauf.

    Er verkauft den Gegenstand für netto
    120,-€ +16% MwSt. = 139,20€ incl. MwSt
    (die 20% Aufschlag sind der "Mehrwert")
    (120,- + 19,20€ = 139,20€)

    Er hat nun gegenüber dem Finanzamt eine Zahlungsverpflichtung von 19,20€ (120,- + 19,20€ = 139,20€)

    Nochmal tabellarisch:
    Einkauf:
    100,- € EK-Preis zzgl MwSt
    + 16,- € MwSt ("Vorsteuer")
    =116,- € EK-Preis incl. MwSt

    16,- € Guthaben beim FA (Finanzamt)

    Verkauf:
    100,- € EK-Preis
    + 20,- € Aufschlag für Miete, Bier, Butter & Brot :D
    =120,- € VK-Preis zzgl. MwSt
    + 19,20€ 16% MwSt aus 120,-€
    =139,20€ VK-Preis incl. MwST

    19,20€ Verbindlichkeiten beim FA

    In der Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich oder quartalsmäßig)
    werden nun die 19,20 € (Umsatzsteuer) Verbindlichkeiten mit den 16,- € Guthaben (bezahlte Vorsteuer) verrechnet, und unser Händler zahlt 3,20€ (Mehrwertsteuer) ans FA.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

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