1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. rick

Beiträge von rick

  • Nutzungsdauer Anschlagmaterial

    • rick
    • 5. Januar 2011 um 17:20
    Zitat von "julian knödler"

    Textile Anschlagmittel und Seile können durch Temperaturen und UV Strahlung altern.

    Dadurch wird eben eine, ich nenn es mal chemische Ablegereife erreicht.

    Also sollte auch der 10 Jahre alte nur 10 mal gebrauchte Schlupf nach 10 Jahren abgelegt werden, auch wenn er noch in bestem Zustand sein sollte.

    Gruß von dr Alb ra.

    Diese Beschädigungen sind aber offensichtlich und würden dir bei der mindestens einmal jährlich stattfindenden Prüfung - selbstverständlich durch eine sachkundige Person - sowieso auffallen und dein Anschlagmittel ist ablegereif...
    Aber ich gebe dir auf jeden Fall schon recht, dass man textile Anschlagmittel und auch Zurrgurte etc. schon öfter mal austauschen sollte, da sie halt einfach anfälliger sind als z. B. eine Kette.

    Eine generelle gesetzliche oder BG-liche Einschränkung zur Nutzungsdauer von Anschlagmitteln etc. gibt es nicht. Einige Hersteller geben jedoch für ihre Anschlagmittel maximale Nutzungszeiten vor - ich kenne das z. B. von Theaterhaken. Und wenn diese vom Hersteller angegebene max. Nutzungsdauer erreicht ist, dann darf das Anschlagmittel halt nicht mehr benutzt werden, das ist nunmal so, egal wie oft es benutzt wurde und wie gut sein Zustand ist. Wenn doch und es passiert dann wirklich was, kommst du sicherlich in Erklärungsnot!

    HB

  • Vertrieb für Guil in DE

    • rick
    • 5. Januar 2011 um 16:33

    Habe vor zwei Jahren ein easy-tilt von denen bezogen. Echt gute Qualität zu einem super Preis. Habe damals direkt mit Spanien zusammengearbeitet, hat alles reibungslos geklappt (allerdings die Kommunikation nur auf Englisch oder Spanisch). Wenn das mal bei den deutschen Lieferanten auch alles so schnell, einfach und reibungslos klappen würde... :roll:

  • PMA 5/2010

    • rick
    • 10. August 2010 um 09:33

    Es ging bei der Befestigung und den besagten Gurten nicht um Bühnen, sondern um die Lichttower! Die Tower sind auch irgendwo in einem gepostetem Link zu sehen.
    Und ob die Gurte bei DIESEN Towern nun B1 oder nicht waren, war nun wirklich sch§$%egal. Wie ich schon geschrieben hab, das war nun wirklich das kleinste übel.

  • PMA 5/2010

    • rick
    • 7. August 2010 um 00:51

    Doch doch, ab Freitag nachmittag gab´s dann welche und zwar aus alten Schranktüren :twisted:

  • PMA 5/2010

    • rick
    • 7. August 2010 um 00:45

    @ Skyper: Da hast du absolut recht!

    Ob der Gurt nun B1 ist oder nicht und ob die Tanks zusätzlich mit Stahl befestigt sind ist in diesem Fall völlig egal! Es ging um die Gesamtkontruktion dieser Beleuchtungstower.
    Die Tower waren aus 3-Punkt Truss gebaut, Grundfläche 2 x 3 m, Höhe 5 m. Oben drauf waren dann 3 Bütec-Platten und 3 der besagten Scheinwerfer - übrigens auch alles mit Spanngurten befestigt - macht zusammen ein Gewicht von ca. 750 kg. Dazu kommen noch dynamische Lasten durch die Bewegungen der Scheinwerfer sowie die Personen die Scheinwerfer ober einrichteten. Natürlich trugen diese Personen (nicht alle) auch weder PSA gegen Absturz, noch Helm, nichtmal Sicherheitsschuhe (aber die hätten bei so einem Absturz auch nichts gebracht). Bestiegen wurden die Türme dann an einem der Tower.
    Es gab in den Towern keinerlei Verstrebungen, Diagonalen, Windverbände oder ähnliches. Teilweise hingen oben auch noch Werbebanner drin. Sie standen dann so im Publikumsbereich, natürlich ohne jegliche Abschrankungen.

    Meiner Meinung nach hatten sie wirklich riesen Glück, dass im Bereich der Tower nichts passiert ist!

    PS: Einen Potenzialausgleich gab´s übrigens auch nicht.

  • PMA 5/2010

    • rick
    • 6. August 2010 um 17:04
    Zitat von "highq"

    ...Allerdings hatte ich beim lesen des Artikels das Gefühl das die Spanngurte noch zu den kleinsten Problemen gehören...


    Jep, da hast du absolut recht!!!

  • PMA 5/2010

    • rick
    • 4. August 2010 um 00:04

    Ich war selber aufgrund einer anderen Baustelle von Donnerstag bis Montag vor Ort und hatte auch reichlich Gelegenheit mir ein Bild von dem Ganzen zu machen und mit einigen (freien) Technikern zu sprechen.
    Was da ablief war echt schon hammermäßig! Und ich muss sagen der Bericht in der PMA war echt noch geschmeichelt! :twisted:

  • Zelt Delay Fliegen wie am besten

    • rick
    • 2. Februar 2010 um 10:29
    Zitat von "AMLB"

    ...Offiziell dürfen wir ein Gewicht von 25 kg einbringen, unsere Konstruktion wiegt 32 kg - ist also etwas zu schwer...


    Einen Hängepunkt vorsätzlich und wissentlich zu hoch zu belasten, um mehr als ein viertel, halte ich für mehr als fragwürdig und leichtsinnig!!!!

  • Bühnendach, ab wann Baubuch?

    • rick
    • 1. Februar 2010 um 15:04

    Fliegende Bauten ab einer Höhe von 5 m bedürfen gemäß LBO einer Ausführungsgenehmigung (Baubuch).
    Zitat § 79 BauO NRW: „Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.“
    Das trifft auf einen Groundsupport auch generell zu, ABER: „Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen.“ (§ 2 BauO NRW).
    Im Fall dass das Bühnendach Indoor aufgebaut wird, sind die Tower nicht mit dem Erdboden, sondern mit dem Gebäude verbunden, also auch keine bauliche Anlage. Wenn keine bauliche Anlage, dann kann es also auch kein fliegenden Bau sein und eine Ausführungsgenehmigung ist nicht erforderlich.
    Da kannte sich die Dame oder der Herr vermutlich mit den eigenen Vorschriften nicht richtig aus.
    Wenn es der Prüfer allerdings will, musst du ihm die Standsicherheit deines Ground Support nachweisen. Dies kannst du natürlich mit der Ausführungsgenehmigung machen, musst du aber nicht. Ein anderer Nachweis würde auch reichen.

  • Erfahrungsberichte Ausbildung Meister für VAT

    • rick
    • 19. März 2009 um 13:24
    Zitat von "Tobias Zw."

    :D
    MfG Tobias Zw.


    Das bezog sich nur auf den AEVO. Den Rest kriegst du nicht wirklich geschenkt.

  • Erfahrungsberichte Ausbildung Meister für VAT

    • rick
    • 19. März 2009 um 09:31

    Jep, genauso war es bei mir auch.
    Den AEVO brauchst du für den kompletten Meister auf jeden Fall auch. Der dauert in Hannover inkl. Prüfungen zwei Wochen. Und um da durchzufallen muss man sich aber schon ziemlich ungeschickt anstellen.
    Die Elektrofachkraft für VT brauch man nur für Fachrichtung Beleuchtung, für Bühne/Studio wird sie nicht benötigt. Die Elektrofachkraft ist allerdings schon etwas anspruchsvoller als der AEVO und dauert inkl. Prüfung drei Wochen.
    Wie gesagt, kann Hannover nur empfehlen, auch die Dozenten sind echt Klasse und es gibt Kaffee und Kekse satt ;)

    @ Stephan: Viel Erfolg! ;)

  • Erfahrungsberichte Ausbildung Meister für VAT

    • rick
    • 4. Februar 2009 um 12:36

    Siehe oben^^

  • Messung Schleifenimpedanz des Speisepunktes

    • rick
    • 15. Januar 2009 um 14:02

    Ich habe mal eine Frage zur Messung von elektrischen Anlagen bei der Erstinbetreibnahme (VDE 0100-600).
    Ich habe im Hinterkopf, dass die Schleifenimpedanz des Speisepunktes nicht gemessen werden muss, wenn im Speisepunkt ein RCD (z.B. Baustromverteiler) vorhanden ist. Hab ich das richtig in Erinnerung?

  • DIN VDE 0100 610 vs. 0100 600

    • rick
    • 15. Januar 2009 um 09:38

    Wir bewegen uns in der VT im Bereich der Niederspannung bis 1000 V, ab 1000 V spricht der geneigte Elektriker von Mittelspannung.
    Die DIN VDE 0100-610 "Prüfung von Schutzmaßnahmen ortsfester elektrischer Betriebsmittel" wurde durch die DIN VDE 0100-600 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen" ersetzt.


    Zitat


    DIN VDE 0100-610 wurde ersetzt
    Prüfen nach dem neuesten Stand der Normen
    Vor wenigen Monaten gab es eine wesentliche Normenänderung: Seit Juni 2008 wird die DIN VDE 0100-610 „Prüfung von Schutzmaßnahmen ortsfester elektrischer Betriebsmittel“ durch die VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen“ ersetzt.
    Die DIN VDE 0100-600 enthält in Abschnitt 61 Anforderungen an die Erstprüfung elektrischer Anlagen. Damit soll festgestellt werden, ob die Anforderungen der anderen Teile der Reihe DIN VDE 0100 erfüllt wurden. Außerdem erfahren Sie, was bei der Erstellung eines Prüfberichts nach Abschluss der Erstprüfung zu beachten ist. Hier geht es also um Prüfungen nach Fertigstellung einer neuen Anlage, aber auch um Prüfungen bei Erweiterungen oder Änderungen bestehender Anlagen.

    (...)

    Alle Anforderungen erfüllt?
    Nach der DIN VDE 0100-600 ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer elektrischen Niederspannungsanlage (oder eines Teils davon), durch Prüfungen nachzuweisen, dass die vorausgestellten Anforderungen der DIN VDE 0100 bei der Errichtung eingehalten wurden. Außerdem darf die Sicherheit einer bereits bestehenden Anlage bei Änderungen oder Erweiterungen nicht beeinträchtigt werden. Der wesentliche Ablauf hat sich natürlich auch durch die neue Norm nicht geändert: Eine Erstprüfung folgt immer dem Schema Besichtigen - Erproben - Messen.

    Sichtkontrolle
    Zur Besichtigung gehört die Kontrolle auf äußerliche Mängel. Außerdem müssen Schaltpläne, Betriebsanleitungen und Beschriftungen von Stromkreisen und Typenschildern vorhanden sein. Die Einrichtung zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung muss vollständig und einwandfrei zur Verfügung stehen.
    Höchste Priorität hat die Feststellung, ob der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile vorhanden ist und die Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren nicht fehlerhaft sind. Zu prüfen sind Querschnitt, Verlegung, Anschluss und die Kennzeichnung von Schutz-, Erdungs- und Potenzialausgleichsleitern.

    Es folgt der Funktionstest
    Durch Erproben muss unter anderem geklärt werden, ob Not-Aus Einrichtungen, Isolationsüberwachungen, Schutzeinrichtungen sowie Melde- und Anzeigeeinrichtungen funktionsfähig sind und die Anlage ordnungsgemäß arbeitet.

    Messen mit geeigneten Mitteln
    Die anschließenden Messungen sollen gewährleisten, dass alle (in den jeweils gültigen Vorschriften angegebenen) Grenzwerte oder Forderungen erfüllt werden. Sie dürfen nur mit geeigneten Prüfmitteln durchgeführt werden. Konkret: Die Mess- und Prüfgeräte müssen wiederum anderen DIN-VDE-Normen genügen (zum Beispiel diesen: DIN VDE 0411, DIN VDE 0413, DIN VDE 0403, DIN VDE 0404) und sind im Messprotokoll aufzuführen.
    Wichtig: Nur kalibrierte Messmittel dürfen zur Anwendung gelangen.

    Vorsicht bei älteren Prüfgeräten
    Um den Anforderungen der technischen Entwicklung gerecht zu werden, genügt es oft nicht, nur die im alten Bestand schon vorhandenen, üblichen Geräte einzusetzen. Zum gründlichen Beurteilen eines Erzeugnisses sind immer wieder neuartige Mess- und Prüfgeräte erforderlich. Sie lassen sich nicht immer aus den unmittelbaren Vorgaben der aktuellen Normen ableiten.

    Nur eine "befähigte Person" darf ran
    Damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt, muss der Prüfer mit den in den Normen vorgegebenen Aufgaben und Verfahren vertraut sein. Ein breiter Erfahrungshintergrund auf dem Gebiet der Prüftechnik ist Voraussetzung. Nicht umsonst spricht man heute auch von der „befähigten Person“ (laut § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 Teil 3 „elektrische Gefährdungen“).

    Fazit
    Eine fachgerecht durchgeführte Prüfung schafft Sicherheit und Klarheit in allen Punkten, insbesondere darüber, ob die Elektroinstallation dem jeweils erforderlichen Stand der Sicherheitstechnik entspricht. Dafür müssen die aktuellen Normen eingehalten werden. Für umfassendere Informationen zu diesem Thema ist ein Blick in die DIN VDE 0100-600 und die DIN VDE 0105-100/A1 von Juni 2008 unerlässlich.

    Quelle: http://www.elektrofachkraft.de

    Alles anzeigen

    Alle Unklarheiten beseitigt? :wink:

  • Penn Traversen???

    • rick
    • 5. Januar 2009 um 13:29

    Wir haben auch noch eine halbe Halle voll.
    Schick doch mal eine Mail was du brauchst an hendrikbu@hotmail.com

    Grüße
    Hendrik

  • medien und event akademie oder pop akademie??

    • rick
    • 15. Dezember 2008 um 10:45

    Du kannst dort den "Vorbereitungskurs zur Externen Prüfung zur Fachkraft für VT" machen. Das ganze ist ein "Crash-Kurs" über 11 Wochen und endet dann mit der IHK Prüfung Fachkraft VT. Dann hast du auch einen staatlich anerkannten Abschluss in der Tasche.

    Ruf am Besten mal bei der DEA an, die netten Mädels im Büro beraten dich gerne :wink:


    Von der HP der DEA...

    Ziel des Kurses:
    Alle staatlich anerkannten deutschen Ausbildungsberufe bieten die Möglichkeit zu einer sogenannten „Externen-Prüfung“. Für langjährig Berufserfahrene, die ursprünglich keine Gelegenheit hatten, eine „Lehre“ zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik zu absolvieren, bietet eine „Externen-Prüfung“ die Möglichkeit, sich nachträglich eine staatliche Anerkennung zu erarbeiten.

    Zugangsvoraussetzungen
    Die Zulassung zur Prüfung erteilt die IHK. Üblicherweise wird bei der Zulassung zur Externen-Prüfung der Nachweis einer mindestens 4,5-jährigen Berufspraxis verlangt, welche die Lehrinhalte des Ausbildungsberufes beinhaltet. Die Prüfung selbst ist identisch mit der Prüfung, die die Azubis nach drei Ausbildungsjahren ablegen müssen. Die Prüfungsordnung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik ist bei der IHK oder als Download auf der Homepage des VPLT (http://www.vplt.org) erhältlich. Vor Belegung des Kurses sollten Sie Ihre Zulassung zur Prüfung bei der IHK überprüfen und beantragen.

    Prüfung
    Die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik besteht aus zwei Teilen:

    Teil A Betriebliches Projekt
    Teil B Schriftliche Prüfung

  • medien und event akademie oder pop akademie??

    • rick
    • 15. Dezember 2008 um 09:54

    Hallo!

    Die Fachkraft für Audiotechnik ist meines Wissens nach kein anerkannter Ausbildungsberuf. Wie da die (Aufstiegs-)Chancen später sind kann man nie Wissen, zumal die Schule ja auch über zwei Jahre geht und nicht ganz günstig ist. Ich würde dir auch eher erstmal eine Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik empfehlen. Die kannst du auch in Vollzeit machen, dauert aber keine zwei Jahre und ist staatlich anerkannt, zum Beispiel an der Deutschen Event Akademie.

    @ Kai: Vielen Dank dass du mein Angebot gleich zweimal verlinkt hast :wink:

  • Biete Ausbildungsplatz Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • rick
    • 9. Dezember 2008 um 12:15

    erledigt

  • Biete Ausbildungsplatz Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • rick
    • 9. Dezember 2008 um 12:07

    Die Peine Marketing GmbH bildet ab dem 1. August 2009 eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik (w/m) aus.

    Die umfangreichen Aufgaben umfassen die Planung, Auf- und Abbau sowie die Betreuung von veranstaltungstechnischen Einrichtungen, Durchführen von Veranstaltungen und Projekten bis hin zu Großveranstaltungen mit mehreren tausend Besuchern. Sicherheit bei Veranstaltungen, Kalkulation von Angeboten, Disposition von Material und vieles mehr gehören ebenfalls zu den Ausbildungsinhalten.

    Sie sind gut im Organisieren und verfügen über hohe Einsatzbereitschaft auch in den Abendstunden und am Wochenende? Sie besitzen handwerkliches Geschick, technisches Verständnis, einen Führerschein der Klasse B und einen Sekundarabschluss I ?

    Dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 01.03.2009 an folgende Adresse:

    Peine Marketing GmbH
    Goethestraße 20
    31224 Peine

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 05171-545556 zur Verfügung.

  • Erfahrungsberichte Ausbildung Meister für VAT

    • rick
    • 14. November 2008 um 17:48

    Ich habe meinen Meister in Hannover gemacht. Ich kann die Schule nur empfehlen, gute Dozenten und eine sehr gute Prüfungsvorbereitung.
    Ansonsten bieten auch noch die Thüringer Event Akademie und das Bühnenwerk in Hamburg die Kurse an.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  2. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  3. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  4. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  5. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  6. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  7. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  8. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
  9. Quick & dirty reverse engineering - wie gehts weiter?

    phlownd
    19. September 2026 um 10:13
  10. DSP Preset für The Box Pro TP218 MKIII

    dxnny074
    18. September 2026 um 15:16
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™