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Nutzungsdauer Anschlagmaterial

  • DJ LUCK
  • 3. Dezember 2010 um 13:56
  • DJ LUCK
    Beiträge
    456
    • 3. Dezember 2010 um 13:56
    • #1

    Hallo,
    wie handhabt ihr die Nutzungsdauer von Lastschlaufen, Stahlseilen, Schäkeln etc. ?
    Optisch defektes Material wird aussortiert, das ist klar. Aber wie sieht es bei nicht beschädigtem Material aus?
    Legt ihr das vorsorglich nach einer gewissen Zeit ab?

    Grüße Lucas

  • djobi
    Verifiziert
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    1
    • 4. Dezember 2010 um 09:22
    • #2

    Tja, inzwischen sind ja überall Aufkleber mit dem Produktionsjahr drauf, so daß man die Sachen nach den angegebenen 10 Jahren Nutzungsdauer entsorgen kann.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
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  • DJ LUCK
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    456
    • 4. Dezember 2010 um 10:16
    • #3

    Gibt es wirklich eine Vorschirift, die eine maximal Nutzungsdauer von 10 Jahren vorschreibt?
    Ich hab mich in letzter Zeit umgehört und habe viele verschiedene Meinungen gehört.

    Die Polizei sagte mir auch das es bei Spanngurten ein Verfallsdatum gibt.

    Kann mir jemand sagen, wo dieses Thema in Gesetzen behandelt wird?

  • showdepot
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    713
    • 6. Dezember 2010 um 11:19
    • #4
    Zitat von "DJ LUCK"


    Die Polizei sagte mir auch das es bei Spanngurten ein Verfallsdatum


    Die Benutzung von Zurrgurten ist nicht an eine zeitlich Vorgabe (Verfallsdatum) geknüpft. Zurrgurte dürfen bis zu ihrer Ablegereife (durch die Norm festgelegter Grad der Beschädigung) benutzt werden.

    Wat mutt, dat mutt

  • madmax
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    • 6. Dezember 2010 um 17:37
    • #5

    Also mal ehrlich; ich kenne keinen, der 'nen C-Haken von der Kanne schraubt; und in die Tonne schmeißt.
    Ich halte das alles für übertriebenen Vodoo.
    Oder glaubt ihr, das jemand alle 10 Jahre die Tragseile der Golden Gate auswechselt oder die Streben am Eiffelturm ?
    Oder würdet ihr euren Ferrari zu seinem 10. Geburtstag in die Presse schieben.?

    Never stop a running System

  • cyb
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    152
    • 6. Dezember 2010 um 18:14
    • #6

    @ madmax

    Richtiiiiiiiiiich!!!!!! Danke, ich dachte schon, ich werde langsam nachlässig. Aber die Art und Weise wie manchmal semiparanoid, irgendwelches Regelwerk "erfunden" wird, um
    geiler und besser als die Mitbewerber zu erscheinen, macht mich so langsam aber sicher stumpf........ Jetzt safen wir noch das Schukokabel in der Kabelkiste gegen unbeabsichtigtes herrabrutschen, welches ja durchaus 2 Mücken, eine Wanze und den Döner vom Hiwi "verschütten" könnte :D

    Neee, ist schon puzzich mitlerweile......

    Aber ich hab da keine Ahnung von, ich habe nicht studiert ;)

    Alles Gute, auch privat...... Timm

    der Tongnom am Mischtisch!

  • DJ LUCK
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    456
    • 6. Dezember 2010 um 18:21
    • #7

    Ich hatte mir um ehrlich zu sein qualifizierte Beträge mit Auskünften über entsprechende Gesetze und Regelwerke erhofft. Vermutungen anstellen kann ich auch...aber das hilft im Falle einer Prüfung oder gar im Schadensfall niemandem was!

  • madmax
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    5.380
    • 6. Dezember 2010 um 18:36
    • #8

    Das beste Gesetz ist der gesunde Menschenverstand.
    Oder glaubst du, einer wird wieder lebendig, wenn das gerissenene Stahlseil erst 9 Jahre alt war?
    Hast du dann ein sauberes Gewissen und kannst ruhiger schlafen?
    So'n Blödsinn.
    Wenn dich dann im Gerichtsprozess die Anwälte der Gegenseite auseinandernehmen und dir beweisen, das deine Box 10 Gramm zu schwer für's Seil war, und du zum Frühstück mal kurz auf'n Geburtstag deiner Oma angestoßen hast; is auch deine Versicherung für'n Arsch bzw. holt sie sich von dir jeden Nickel wieder.

    Never stop a running System

  • cyb
    Beiträge
    152
    • 6. Dezember 2010 um 19:36
    • #9

    Jetzt werd ich auf meine alten Tage dochnoch ein Madmax-fan :D

    Alles richtig!

    Spaß haben!!!

    Timm

    der Tongnom am Mischtisch!

  • niggles
    Profi
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    • 6. Dezember 2010 um 20:06
    • #10
    Zitat von "djobi"

    Tja, inzwischen sind ja überall Aufkleber mit dem Produktionsjahr drauf, so daß man die Sachen nach den angegebenen 10 Jahren Nutzungsdauer entsorgen kann.


    Was ist denn dazu die genaue Rechtsgrundlage...?

    madmax & cyb: Bitte geht woanders Eierschaukeln. Hier nervt es ganz gewaltig....

    Economics in eight words: "There ain't no such thing as free lunch."

  • DJ LUCK
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    456
    • 6. Dezember 2010 um 20:13
    • #11

    Danke, genau diese Frage stell ich mir auch.
    Nachdem nahezu jeder Kollege bzw Händler etwas anderes erzählt, ich das aber mal geren schwarz auf weiß hätte.

  • djobi
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    • 6. Dezember 2010 um 20:45
    • #12

    Tja, persönliche sehe ich das nicht viel anders. Wenn ich ein Seil 1x im Jahr einsetze, warum soll ich es dann nach 10x Einsatz wegwerfen? Wenn ich ein Seil 2x die Woche benutze, wird es wohl keine 10 Jahre überleben ...

    wie auch immer - in der BGV D8 finde ich folgendes

    Zitat

    Auch bei bereits in Betrieb befindlichen Seil- und Kettenzügen muss im Allgemeinen von einer Nutzungsdauer von ca. 10 Jahren ausgegangen werden, wenn keine Ermittlungen möglich sind. Ist dieser Zeitraum bereits überschritten, ist eine Generalüberholung zu veranlassen (§ 37 Abs. 5 Nr. 2)

    bei Steinigke finde ich die Angabe, daß ein Herstellungsjahr angegeben werden muss. Auch ist von einer max. Nutzungsdauer die Rede, aber kein weiterer Hinweise darauf
    http://download.showtechnic.de/data/documents/00044003.pdf

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  • julian-k
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    • 8. Dezember 2010 um 20:01
    • #13

    Textile Anschlagmittel und Seile können durch Temperaturen und UV Strahlung altern.

    Dadurch wird eben eine, ich nenn es mal chemische Ablegereife erreicht.

    Also sollte auch der 10 Jahre alte nur 10 mal gebrauchte Schlupf nach 10 Jahren abgelegt werden, auch wenn er noch in bestem Zustand sein sollte.

    Gruß von dr Alb ra.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • mringhoff
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    • 12. Dezember 2010 um 22:03
    • #14

    Eine zeitlich geregelte Ablegereife ist mir jetzt auch nicht bekannt, nur die Ablegereife durch gewisse Schäden:
    Aus BGI 556 Anschläger:
    http://www.bgbau-medien.de/site/asp/dms.a…zh/z103a/23.htm

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • rick
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    • 5. Januar 2011 um 17:20
    • #15
    Zitat von "julian knödler"

    Textile Anschlagmittel und Seile können durch Temperaturen und UV Strahlung altern.

    Dadurch wird eben eine, ich nenn es mal chemische Ablegereife erreicht.

    Also sollte auch der 10 Jahre alte nur 10 mal gebrauchte Schlupf nach 10 Jahren abgelegt werden, auch wenn er noch in bestem Zustand sein sollte.

    Gruß von dr Alb ra.

    Diese Beschädigungen sind aber offensichtlich und würden dir bei der mindestens einmal jährlich stattfindenden Prüfung - selbstverständlich durch eine sachkundige Person - sowieso auffallen und dein Anschlagmittel ist ablegereif...
    Aber ich gebe dir auf jeden Fall schon recht, dass man textile Anschlagmittel und auch Zurrgurte etc. schon öfter mal austauschen sollte, da sie halt einfach anfälliger sind als z. B. eine Kette.

    Eine generelle gesetzliche oder BG-liche Einschränkung zur Nutzungsdauer von Anschlagmitteln etc. gibt es nicht. Einige Hersteller geben jedoch für ihre Anschlagmittel maximale Nutzungszeiten vor - ich kenne das z. B. von Theaterhaken. Und wenn diese vom Hersteller angegebene max. Nutzungsdauer erreicht ist, dann darf das Anschlagmittel halt nicht mehr benutzt werden, das ist nunmal so, egal wie oft es benutzt wurde und wie gut sein Zustand ist. Wenn doch und es passiert dann wirklich was, kommst du sicherlich in Erklärungsnot!

    HB

  • PMN-Concepts
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    • 15. Januar 2011 um 11:48
    • #16

    Habe neulich erst mit einem Ingenieur der für die BG Holz/Metall tätig ist drüber gesprochen, Aussage von ihm zu diesem Thema:
    Im wesentlichen ist das für viele Firmen ein Vermarktungsinstrument. Wenn ihr einen C-Haken an eine Parcan schraubt und das Ding pfleglich behandelt wird und keinen Rost ansetzt ist die Lebensdauer wohl 50 Jahre oder mehr. Blöd für den Hersteller und Vertrieb, weil man dann weniger vermarkten kann.
    Zweitens versuchen sich die Hersteller damit eine weitere Scheinbare Absicherung zu schaffen, falls was passiert.
    Maßgeblich für uns sind die jährlichen Prüfungen und unsere Sorgfaltspflicht beim Umgang mit dem Material.

  • madmax
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    • 15. Januar 2011 um 18:32
    • #17

    Mein Reden....

    Never stop a running System

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