Hi,
arbeiten Deine Mikros im D-Band?
Dann ist das Problem wahrscheinlich DVB-T. Dann hilft nur entweder Miros eingeschaltet lassen oder Eingang im Pult muten.
Grüße,
Thorsten
Hi,
arbeiten Deine Mikros im D-Band?
Dann ist das Problem wahrscheinlich DVB-T. Dann hilft nur entweder Miros eingeschaltet lassen oder Eingang im Pult muten.
Grüße,
Thorsten
Zitat Knopfy:
Zitat
...Radium baut ebenfalls LM für Osram...)...
Ja, denn Radium ist Teil von Osram... (seid ein paar Jahren).
Wir beliefern hier Osram, GE, Philips, Sylvania und Konsorten weltweit. Osram und GE arbeiten in vielen Dingen eng zusammen, bis hin zur Entwicklung von Komponenten.
Gruß,
Thorsten
Zitat mikee mike
Zitat
...Was wir in Zukunft wohl machen werden wenn der Pegel gen Höchstgrenze geht ist ganz einfach. Wir haben Leuchttafeln 1,2m mit LED, also die ganz normale Leuchtschrift nur in Roadausführung. Die werden gut sichtbar positioniert, und mit dem Hinweis und der Aufforderung zum Tragen des Hörschutzes bespielt. Deutlicher dürfte es wohl nicht mehr gehen.
Jedoch wird das, zumindest um der Norm zu entsprechen, nicht reichen. Messen ist Pflicht! Zumindest wenn ich laut aufspiele. Allerdings, angenommen ich fahre nur 85DbLeq, eigentlich muss ich dann ja auch ein Messprotokoll erstellen, um später nachweisen zu können, daß es wirklich nur 85Db waren und nicht 105, oder?
Zitat TomyN
Zitat
Die Norm weist im übrigen auch darauf hin, dass die 99dB Leq schon zuviel sein können, wenn das Gehör vorher und nachher nicht ausreichend Ruhe hat.
Okay, dann verlange ich eine Erklärung von jedem Besucher, daß er vorher auf dem Weg zum Konzert das Autoradio aus gelassen hat und es nachher auch tut... ![]()
Ich sehe das jetzt etwas entspannter, wenn von unserer Seite aus etwas getan wird, soll heissen, wir bieten Hörschutz an und wir bemühen uns eine Mesuung durchzuführen, dann sollte es eigentlich ganz gut klappen.
Wobei, wenn ich Autoreparaturen anbiete, dann gefährde ich aktiv jemanden, der sich nur wenig wehren kann. Wenn' s mir auf einem Konzert zu laut wird, dann setze ich Gehörschutz ein oder gehe weg...
Wo bleibt da die Eigenverantwortung? Aber das führt jetzt wohl zu weit...
Zitat TomyN:
Zitat
die Norm erfüllen kannst du mit deinem Equipment .
Das aber nachzweisen ist etwas teuerer, aber so viel auch nicht.
Mit genau welchem Equipment? Meinem Mischpult, meiner PA oder irgendeinem CD-Spieler? Nein, natürlich nicht.
Meine Interpretation sagt: Man kauft sich ein kalibriertes Messgerät, und schliesst ein Messmikro an. Dieses muss sich an der lautesten Stelle befinden, wobei da teilweise etwas aufwendigere Konstruktionen notwendig sind. Dann wird alles mitgeschrieben und archiviert.
Wobei, kann ich das denn überhaupt selbst machen oder muß dafür eine Fremdfirma gerufen werden (sozusagen ein unabhängiger Schiedsrichter)?
Grüße,
Thorsten
Hallo,
zunächst einmal vielen Dank für die Antworten und Reaktionen...
Eine Fachkraft VT ist bei den Konzerten vorhanden, aber hilft der? Laut http://www.din15905.de gibt es das Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth...
Zitat Urteilsbegründung LG Nürnberg-Fürth
Zitat
Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten ist zwar grundsätzlich zulässig. Sie bedarf jedoch klarer Absprachen, die die Sicherung der Gefahrenquelle zuverlässig garantieren. Erst dann verengt sich die Verkehrssicherungspflicht des ursprünglich allein Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht (BGH NJW 1996, 2646).Im Falle der wirksamen Übertragung der Verkehrssicherungs-pflicht hätten sich die Sorgfaltspflichten der Beklagten auf die Auswahl und Überwachung des Dritten verengt. Bei der Auswahl des Dritten hat sich der Geschäftsherr - hier die Beklagten - zu überzeugen, dass der Dritte die Fähigkeiten, Eignung und Zuverlässigkeit besitzt, die zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtung erforderlich ist.
Die Beklagten haben die ihnen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obliegende Überwachung an die Musiker bzw. deren Tontechniker und damit auf die Gefahrenquelle selbst übertragen. Der ausgewählte Dritte war daher aufgrund seiner Stellung als „Lärmverursacher“ bzw. als in deren Lager Stehender schon objektiv nicht geeignet, die den Beklagten obliegende Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.
Ich verstehe dies so, daß eigentlich eine unabhängige Person die Messung durchführen muss. Ob das heisst, unabhängiger Gutachter oder Fremdfirma?
Zusätzlich lernt man hier auch noch, daß zwischendurch mal ein bisschen messen und entsprechend Summe einstellen nicht reicht. (war nach lesen der Norm aber auch schon klar)
Zitat BGH Urteilsbegründung (Quelle http://www.din15905.de)
Zitat
In diesem Fall wäre der Beklagte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, wenn er nur gelegentliche Messungen mit einem Handmeßgerät, statt in der von der technischen Regel vorgesehenen Weise hat durchführen lassen.
Ich kenne genügend Normen aus meinem Berufsleben, wenn auch eigentlich mehr EN- denn Din-Normen (warum überhaupt Din und keine EN, wie wird dies denn in anderen EU-Ländern gehandhabt?), aber da wird der Herstellungspreis meiner Artikel durch eine Norm nicht gleich verdoppelt.
Wie schon gesagt, es geht mir nicht darum, mit irgendwelchen Tricksereien aus der Geschichte herauszukommen. Ich habe mich mit der Materie beschäftigt. Jetzt suche ich eine Möglichkeit, die Norm zu erfüllen und die Durchführung von solchen Veranstaltungen möglich zu machen. Kein Problem bei Led Zeppelin, Westernhagen und so weiter, klar, da fallen die Kosten in die Größenordnung Portokasse.
Mal anders gefragt: Wie teuer sind denn die Gerätschaften, die ich mir anschaffen müsste, um die Norm zu erfüllen?
Gruß,
Thorsten
Zitat Klauston:
Zitat
Im Zweifelsfall als Veranstalter immer eine Firma gründen, die man im Falle eines Schadenersatzanspruchs einfach mal schnell in den Konkurs schicktklingt jetz zynisch, wird aber auch sicher so passieren.
Und der (offensichtlich ) Geschädigte muß dann auch noch seinen Anwalt selbst bezahlen.
Tschuldigung, aber was für eine Firma soll das sein? Eine Einzelfirma? Dann haftest Du mit Deinem Privatvermögen. Eine GbR? Dann haftet Ihr mit Eurem Privatvermögen. Eine GmbH? Dann zahl erst einmal 25.000,- Euro ein. Eine britische Limited?
Das kann es nicht sein, oder?
Also, ich versuche ja, das was ich mache vernünftig zu machen, inklusive Berufshaftpflicht und so weiter, aber diese Din zu erfüllen fällt mir sehr schwer...
Hallo Ihr Alle,
das Thema interessiert mich jetzt wirklich.
Ich bin einer von den berühmten HKS, der Veranstaltungen betreut, bei denen am Ende alle, vom Veranstalter bis zum Techniker, nur Geld reinstecken, keiner Gewinn macht aber alle viel Spaß haben. Pax so bis circa 300 Personen. Schwerer Rock.
Naturgemäß bewegt man sich ja da schon mal im oberen Bereich des Lärmspektrums. Wie kann sich denn dann der Veranstalter schützen? Fremdfirma reinholen, die einen Limiter nach meinem Mischpult reinsetzt? Und die Gitarrenverstärker auf der Bühne? Die Monitore? Bei so kleinen Räumen machen die ja auch gehörig Lärm. Und von welchem Geld wird's bezahlt?
Die Umsetzung der Norm im Profibereich macht ja schon genügend Aufwand, in dem Bereich, in dem ich mich bewege, finde ich es unmöglich.
Wir haben im Januar wieder eine solche Veranstaltung. Das wir Gehörschutz anbieten ist wohl schon beschlossen. Aber... reicht das? Eigentlich, laut Norm, sicherlich nicht.
Das Bemühen, der Wille, die Norm zu erfüllen, ist vorhanden, aber die Möglichkeiten sind begrenzt.
Und jetzt?
Wir befinden uns da gerade in der Entscheidungsfindung, Vorschläge, insbesondere vom Admin, da er, wenn ich das richtig verstanden habe, auch im Normenausschuss sitzt, sind herzlich willkommen...
Grüße,
Thorsten
[quote="djobi"]
...
Iloxx hat ein schei** Kundenservice.
...
quote]
Aus gegebenem Anlass: Von der Benutzung von Iloxx kann ich nur abraten: Mir wurde nach dem Versand eine höhere Summe vom Konto abgebucht als vereinbart war. Nach diversen emails wurde mir vom Kunden-'service' gleich mit Inkasso gedroht, obwohl ich da noch gar nichts habe zurückbuchen lassen.
Also: Iloxx würde ich niemandem empfehlen...
Thorsten