Zitat von "Kracky"
Doch, wäre die halbe Miete, aber ich schreibe schon seit gut ner Woche jeden Tag sie sollen mir bitte wenigstens die beiden liefern, aber ich bekomme keine Antwort. Jetzt habe ich notgedrungen für Ersatz (4x) gesorgt und nochmal Geld in die Hand genommen, und möchte jetzt eben das ganze abblasen.
Die Rechtslage ist meiner Ansicht wie folgt (ohne Gewähr):
Du hast eine Bestellung aufgegeben.
Wurde diese Bestellung auch bestätigt?
Wenn nein, besteht überhaupt kein Vertrag.
Wurde auf dieser Bestellbestätigung ein Lieferdatum genannt?
Wenn nein, dann gibt es auch kein vereinbartes Lieferdatum. Bei B2B Verträgen ist es jedoch üblich innerhalb weniger Werktage zu liefern.
Wenn es kein Lieferdatum gibt, musst du für das Eintreten eines Lieferverzugs die Lieferung anmahnen. D.h. am besten per Post dem Lieferanten mitteilen, dass du die Lieferung bis zum Datum X erwartest. Wenn das nicht geschieht, ist der Lieferant in Verzug und muss die Ware liefern.
Tut er das nicht zum angemahnten Datum X hast du folgende Rechte:
- Auf Lieferung der Ware bestehen
- Schadensersatz neben der Lieferung verlangen.
Damit kannst du aber noch nicht vom Vertrag zurücktreten. Dazu musst du wiederum eine angemessene Nachfrist (wenige Werktage) setzen.
Erst wenn diese Nachfrist verstrichen ist, hast du die gewünschten Rechte:
- Rücktritt vom Vertrag (d.h. für dich: Geld zurück)
- Schadensersatz statt der Lieferung (hier Aufwand - z.B. Fahrtkosten - für die neu beschafften vier Teile)
Schau mal ins BGB:
§286
§280
§323