Das steht wohl auch nur in der VStättVO von Rheinland-Pfalz (zuletzt geändert 1990).
Da habt ihr ja richtig Glück. In der Musterversammlungsstättenverordnung, welche die meisten Bundesländer (bis auf Rheinland Pfalz und Thüringen - bin mir bei Thüringen aber nicht so sicher) mehr oder weniger umgesetzt haben, gibt es diesen Passus nicht mehr.
Ein erfahren Beleuchter ist aber, was die Fachkompetenz in Sachen Veranstaltungstechnik angeht, etwas anderes als ein Hausmeister den der Kollege weiter oben angeführt hat.