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Beiträge von WoMü

  • I don't need that, 2.0

    • WoMü
    • 26. August 2014 um 17:02

    Das steht wohl auch nur in der VStättVO von Rheinland-Pfalz (zuletzt geändert 1990).

    Da habt ihr ja richtig Glück. In der Musterversammlungsstättenverordnung, welche die meisten Bundesländer (bis auf Rheinland Pfalz und Thüringen - bin mir bei Thüringen aber nicht so sicher) mehr oder weniger umgesetzt haben, gibt es diesen Passus nicht mehr.

    Ein erfahren Beleuchter ist aber, was die Fachkompetenz in Sachen Veranstaltungstechnik angeht, etwas anderes als ein Hausmeister den der Kollege weiter oben angeführt hat.

  • I don't need that, 2.0

    • WoMü
    • 26. August 2014 um 15:11
    Zitat von "treibsand"

    In kleinen Venues (wo wohl die unerfahrenen HKS eher anzutreffen sind) reicht laut VStättVO ein Hausmeister.

    Sagst du mir bitte die Stelle in der VStättVO wo das steht?

  • I don't need that, 2.0

    • WoMü
    • 25. August 2014 um 16:45
    Zitat

    Dafür muss aber erst einmal eine Person vor Ort sein die befähigt ist festzustellen, dass eine solche Person fehlt. :roll: 'Papier hält still' hat man das früher mal genannt.
    Und die zu stellen ist weder die Aufgabe des Chefs von Clair Brothers noch die des Einmann - Garagendiscoteams Remmidemmi. Dafür (geht ja um Stadtfeste) füttert mittlerweile jede Gemeinde ihren Alibiabnickmeister durch. Der auch nur feststellen kann, ob irgendjemand mal zur rechten Zeit ein alles-ist-gut - Schildchen auf die richtige Stelle gepappt hat, und ansonsten bei offensichtlich grobem Unfug einschreiten soll. Noch ist jeder für sein Tun selbst verantwortlich, und es gilt, wie überall im Leben, das Prinzip Verhältnismäßigkeit. Es muss schon ziemlich dicke kommen, bevor der Polizist schießt, die Bauaufsicht die U-Bahn - Baustelle schließt oder der VA- Meister die Veranstaltung.

    Zur Verhältnismäßigkeit: wie viele Menschen kommen in D bei einem durchschnittlichen Stadtfest aufgrund von Mängeln der dortigen VA- Infrastruktur zu Schaden? (Schlägerei im Bierzelt zählt nicht). Und wann sage ich angesichts dessen die VA ab? Wenn an den Bühnendreierdosen die IP44 - Deckel fehlen/ beschädigt sind oder der A3 - Button unleserlich ist?

    Gäbe es nur Verordnungen und nicht das Verhältnismäßigkeitsprinzip - dann gäbe es (u.a.) keine einzige Veranstaltung mehr.

    Du hast Recht. Die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt bleiben. Fehlende IP44-Deckel sind kein Grund - wie sieht es denn mit fehlender Erdung an Bühnen im Freien aus, PA, die im Freien ungesichert an Traversen auf nicht-ballastierten Liften hängt, Nivellierfüsse auf Gras (kein Schotter) ohne Holzunterlage, Bühnendächer (unter 48 m² und unter 5 m Höhe) voll mit Licht ohne Standsicherheitsnachweis und sonstige Belastungsangaben,... . Wo endet die Verhältnismäßigkeit?

    Zu deinem Beitrag:

    1) Bei Stadtfesten gilt die VStättV nicht. Es sei denn der Festbereich ist genau definiert. (Bauzaun, etc.)(Ist aber zur Zeit mit der neuen MVStättV in der Änderung)
    2) Bei Unfällen stellt der Staatsanwalt fest, ob diese Person anwesend war (schriftlich eingesetzt, etc. pp.).
    2) Du hast Recht, weder der Technik-Dienstleister (also weder ClaireB. noch RemmiDemmi) braucht de facto diese Person zustellen. Aber wer übernimmt denn für das von der Technikfirma eingebrachte Material (=Erhöhung des Gefährdungspotentials) und die Art und Weise des Aufbaus die Verantwortung? Der Hallenmeister (ungleich Hausmeister) etwa, der diese Firma vielleicht zum ersten Mal sieht? Der müsste ja wohl mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

    Genauso wenig kannst du auch vom Meister/FfVT des Technikdienstleisters verlangen, daß er im Bedarfsfall alle erforderlichen Maßnahmen zur Evakuierung der Versammlungsstätte ergreifen kann, wenn er diese 8 h vorher zum ersten Mal betreten und in dieser Zeit nur seinen Aufbau betreut hat.

    Optimal: Zwei Verantwortliche - einer der Produktion und einer der Halle. Und der der Halle ist gegenüber dem der Produktion weisungsbefugt.

    Sei froh, wenn an deinem Wohnort jede Gemeinde solch einen "Alibiabnickmeister" hat, der deshalb die Verantwortung übernimmt. Ich hab noch keinen von diesen getroffen. Und was die "alles-ist-gut-Schildchen" angeht. Die besagen rein gar nichts. Im Schadensfall muss der entsprechende Prüfbericht auf den Tisch und den schreibst du so schnell nicht wenn das Gerät beschlagnahmt ist.

    Noch einmal, hier geht es rein um Sicherheit für alle Beteiligten und wer dafür die Verantwortung übernimmt. Dies erfordert Qualifikation, wenn ein HKS die erforderlichen Nachweise erbringen kann, dann bitte ..., wenn nicht, dann Finger weg.

  • I don't need that, 2.0

    • WoMü
    • 25. August 2014 um 12:52
    Zitat von "madmax"

    Und?
    Um nochmal auf irgendwelche HKS zurückzukommen; diese Aufträge würde eine reguläre BGVH07MindestlohnHaftpflichtversicherte Firma ohnehin nicht bekommen.
    Diese Veranstaltungen würde es schlicht & einfach garnicht geben weil reell nicht finanzierbar.

    Schön was du da schreibst.

    Aber wir reden hier nicht von privaten Partys im Keller, sondern von Veranstaltungen im öffentlichen Raum.

    Veranstaltungen, bei denen auf die Sicherheit von Publikum, Mitwirkenden und anderen Beteiligten keinen Wert gelegt wird, dürfte es gar nicht geben. Und wenn sie im Gültigkeitsbereich der VStättV stattfinden hat auch, je nach Gefährdungsgrad, eine entsprechend qualifizierte Person vor Ort zu sein, die darauf achtet, dass die entsprechenden Vorschriften, Regeln und Normen eingehalten werden. Sollte diese Person fehlen, so ist die Veranstaltung, lt. VStättV, sofort zu beenden.

    Also rein faktisch hat ein HKS-Unternehmen ohne, gem. VStättV, erforderliche qualifizierte Mitarbeiter und den entsprechenden Prüfungen (BGV A3, etc.) des Materials dort nichts zu suchen. Mögen sie noch so günstig sein.

    Wer sie dennoch engagiert, sollte sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die Haftpflichtversicherung zahlt nicht bei grober Fahrlässigkeit.

  • I don't need that, 2.0

    • WoMü
    • 21. August 2014 um 11:17

    Meine obige Aussage "die gar nicht wissen, welche Kosten sie haben" bezog sich u. a. auf:

    - Kosten für Prüfung der Hebezeuge
    - Kosten für BGV A3 Prüfung u. Dokumentation
    - Kosten für Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot (wenn sie dann mit ihrem LKW 3,49 to + Hänger oder aber mit LKW über 11,99 to unterwegs sind)
    - Kosten für Dokumentation nach Fahrpersonalverordnung
    - Kosten für Maßnahmen rund um den Arbeitsschutz (Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Sicherungsmittel, BG-Beiträge, Feuerlöscher, etc.)

    Um nur ein paar Punkte zu nennen. Diese Liste lässt sich aber noch ohne großen Aufwand verlängern.

    Da die meisten HKS diese Vorschriften nicht kennen, geschweige denn einhalten, wissen sie auch nicht, welche Kosten ihnen hierdurch entstehen. Wie wollen sie diese denn in die Kalkulation einbeziehen.

  • I don't need that, 2.0

    • WoMü
    • 20. August 2014 um 15:39

    Was wollen denn Leute kalkulieren, die gar nicht wissen, welche Kosten sie haben

  • Entschädigungsleistung für Funkstrecken - wie verbuchen?

    • WoMü
    • 31. Juli 2014 um 15:00

    Ich würde die Entschädigung auf das gleiche Konto buchen wie deine Funkstrecken. Es verringert dann ja den Restwert am Ende des Jahres 2015. Somit hast du dann ja auch weniger abzuschreiben.

  • Mindestlohn und dessen Auswirkungen

    • WoMü
    • 9. Juli 2014 um 17:34

    Ich glaube, dass sich die ganze Diskussion um den Mindestlohn demnächst erübrigt haben wird.

    Was vor ein paar Jahren den Hands widerfahren ist (Thema Scheinselbständigkeit) wird demnächst wohl auch den sogenannten Freelancern widerfahren. Der Gesetzgeber ist bestrebt, diese zukünftig als Scheinselbständige einzustufen. Entsprechende Kontrollen finden auf größeren Baustellen bereits statt.

    Was dies für unsere Branche bedeutet kann sich ja jeder an fünf Fingern abzählen ....

    Dann gibt es nur noch angestellte Mitarbeiter (in welcher Form auch immer). Es werden Steuern und Sozialabgeben gezahlt und die entsprechenden Vorschriften und Gesetze (vor allem das Arbeitszeitgesetz) sind ebenfalls anzuwenden.

  • FOH Dach 4m x 4 m am 13.-15.06.2014 im Raum Saarbrücken

    • WoMü
    • 10. Juni 2014 um 17:23

    Suche amtliches FOH-Dach aus Traversen o.ä. (keine Zelte o.ä. vom 13. - 15.06.2014) im Raum Saarbrücken.

    Unseres wurde vom Winde zerlegt.

    Bitte melden.

  • Neues Lichtpult

    • WoMü
    • 2. April 2014 um 12:13

    Avolites Tiger Touch.

    Für das Geld ein unschlagbares Preis-/Leistungsverhältnis und dabei noch einen klasse Support.

    Haben das Pult jetzt seit 3 Jahren im Einsatz und noch nie Probleme damit gehabt.

    Wenn etwas mehr Budget, dann die Pearl Expert mit dem Touchwing.

    Alle Pulte/PCs (Pearl Expert, Tiger Touch, Titan mobil und Titan one) sind untereinander kompatibel.
    Show auf den Stick - ins andere Pult laden - weiter gehts

  • Crashbarrier vom 12.-15.06.2016

    • WoMü
    • 31. März 2014 um 17:01

    Suche 20 m Crash-Barrier vom 12. - 15.06.2014

    Am besten im Raum Mannheim - Frankfurt - Trier kann aber auch weiter weg sein.

    Angebote bitte per PN

  • Anwesenheit Meister VT

    • WoMü
    • 9. Februar 2014 um 20:46

    ADMIN

    Wenn man rein die Gesetzestexte zugrunde legt hast du vollkommen Recht: Die Anwesenheit des bzw. der VfV ist Sache des Betreibers.

    Von der Praxis her allerdings kaum durchführbar. Man kann meiner Meinung nach dem lokalen VfV nicht zumuten innerhalb kürzester Zeit zu überprüfen, ob die Produktion, die gerade in seiner Versammlungsstätte aufgeschlagen ist, das gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerk, die einschlägigen Vorschriften und die gängigen Normen erfüllt.
    Ebensowenig kann ich den VfV dieser Produktion innerhalb der meist sehr knapp kalkulierten Zeit nicht auch noch so in die sicherheitstechnischen Einrichtungen der Versammlungsstätte einweisen, dass er diese im Gefahrenfall vorschriftsmässig bedienen kann.

    Damit wären wir dann bei dem Modell das falcocgn bereits angesprochen hat. Einen VfV für die Produktion und einen für die Versammlungsstätte. Wobei letzterer dem VfV der Produktion weisungsbefugt ist.

  • Varytec LED Par 14x8

    • WoMü
    • 7. Dezember 2013 um 22:32

    Suche Varytec LED PAR 14x8 zu mieten

    Wer hat die Teile?

  • Yamaha M7CL-48 gesucht

    • WoMü
    • 4. November 2013 um 21:37

    Hallo,

    suche Yamaha M7CL-48 - keine ES-Version.

    Erwarte realistische Preisvorstellungen.

    Bitte per PN anbieten. Möglichst mit Bildern.

  • Grand Ma 2 - Operator am 25./26./27.10.2013 Raum KL

    • WoMü
    • 14. Oktober 2013 um 16:41

    Suche für den Zeitraum 25. - 27.10.2013 einen versierten GrandMA 2 Operator im Raum Kaiserslautern - Alzey.

    3 Tage in derselben Location.

    Bitte per PN

  • Audio Broker England ?

    • WoMü
    • 31. August 2013 um 15:12

    Der Kollege kommt mir bekannt vor.

    Ich habe hier Mails vom März 2011 mit einem Büro in Griechenland, als Kontakt aber eine deutsche Handy-Nr. (004915110581...).

    Dort stand auch:

    Usedful.eu a business entity of Omikron Pro Audio L.T.D
    Registered office : Dervenion 31 Metamorfosi
    Athens Greece
    VAT reg. EL99.........

    2012 war es immer noch die deutsche Handy-Nr. aber dann eine Namensänderung und ein Büro in GB

    Usedful Ltd: Registered In England & Wales
    Operations Address: 80 Mornington Crescent,
    Manchester, M14 6DD, England
    Registered Address: Parkgates, Bury New Road, Prestwich
    Manchester, M25 0JW, England
    Company Number: 8227251
    VAT Number: GB 14........

    Seit Dezember 2012 haben die Jungs jetzt auch eine englische Handy-Nr. 0044 ......

    Fragen immer groß an und dann kommt (mir gegenüber jedenfalls) nur heisse Luft.

    Habe mit anderen Second Hand Brokern (Bob K, GSE) bessere Erfahrungen gemacht.

  • Artikel zu Güterverkehr und Personal

    • WoMü
    • 16. Mai 2013 um 12:58

    Ein sehr komplexes Thema.

    Kann ich eigentlich von aussen erkennen (an der Bauart z.B.) ob es sich bei dem 3,49 t-Transporter um einen PKW oder einen LKW handelt oder geht das nur mit Einsicht in die Zulassung (oder wie man das jetzt neuerdings nennt)?

  • Artikel zu Güterverkehr und Personal

    • WoMü
    • 15. Mai 2013 um 23:12

    Hallo Falco,

    ebenfalls ein großes Lob für den Link.

    Mir stellen sich jedoch noch ein paar Fragen.

    1) Wie sieht es aus mit den gängigen Transportern in der Klasse bis 3,49 to, welche ja größtenteils noch als PKW zugelassen sind. Solange diese keine AHK besitzen ist ja normalerweise auch kein Fahrtenschreiber eingebaut. Darf die der Freelancer-Tekki fahren? Wie werden hier die Fahrzeiten nachgewiesen? Ist dies überhaupt nötig?

    2) Was sagt das Sonntag- und Feiertagsfahrverbot über Transporter bis 3,49 t, die als PKW zugelassen sind, eine AHK besitzen und in den Zeiten des Sonn- und Feiertagsfahrverbots gewerblich als Gespann, also mit Anhänger, genutzt werden? Ist für diese Fahrten eine Ausnahmegenehmigung von Nöten?

    Gruß

    WoMü

  • L'acoustics ARCS Wifo (wide/focus)

    • WoMü
    • 26. März 2013 um 17:12

    Ich habe jetzt auch schon einige Veranstaltungen mit ARCSwide u. ARCS focus gemacht und kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Das Preis/Leistungsverhältnis ist sehr gut.

    Bei einer Podiumsdiskussion im November letzten Jahres hatte ich zum ersten Mal pro Seite 2x Focus und 1x Wide geflogen und mein Techniker, der das System zum ersten Mal gehört hat war absolut begeistert. Eine sehr gute Sprachverständlichkeit bis in eine Entfernung von ca. 25 m. Im Publikum befand sich auch ein als sehr kritisch bekannter Musiker, der mich auch gleich auf die Boxen ansprach und sich nach der Marke erkundigte.

    Als In-/Out-Fill sehr gut.

    Mit einem SB18 als Drumfill. Was willst du mehr. Oder auch 2x SB 18 und 2x ARCS.

    Als StangenPA für kleinere Clubs werde ich sie demnächst ausprobieren.

    Auch als gestackte PA für kleinere Club-Jobs mit 2x SB 18 und 2x ARCS wide pro Seite eine sehr gute Anlage und das Ganze mit nur einer LA8 angetrieben.

    Man sollte beachten, dass das Verhältnis von Bässen zu Topteilen 1:1 beträgt.

    Ich habe einen Teil unserer SB18 auf Boxenflansche mit Schraubgewinde umgebaut. Wenn man die Schrauben etwas "zwingt" geht das ganz gut mit K&M 24116.

    Was die Speakon Splitter auf 2x 1+/- belegt angebt, so braucht man die auch bei KIVAs, wenn man nicht die ultragünstige Systemverkabelung von L' acoustics kaufen will.

  • HK Audio HL 118

    • WoMü
    • 26. Juli 2012 um 15:02

    Die Bässe der R-Serie RL-118 tun's auch

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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

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