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  2. WoMü

Beiträge von WoMü

  • 2x identische Bühne 6 m x 4 m m. Dach

    • WoMü
    • 28. Juni 2011 um 12:04

    Suche für den 23.07.2011 im Saarland

    2x identische Bühne 6 m x 4 m m. Dach (Eschenbachbühne reicht vollkommen aus)

    Aufbau am 20.07.2011, Abbau am 24.07.2011

    Angebote bitte per PN

  • Monitormann u. Lichtler f. 30.06./01.07.

    • WoMü
    • 20. Juni 2011 um 15:13

    Suche einen Monitormann und einen Lichtler (beide der französischen Sprache mächtig)für den o.a. Zeitraum.

    Monitormann: fit an Soundcraft Vi
    Lichtler: fit an Avolites Expert Titan

    Einsatzgebiet: Saarland (30.06. Aufbau, 01.07.2011 Show)

    Bitte per PN

  • 4x Citycolor 1800

    • WoMü
    • 25. Mai 2011 um 23:20

    Suche 4x City Color 1800 für eine Veranstaltung im Raum Rheinland-Pfalz/Saarland am 22.06.2011 und 23.07.2011

    Keine anderen Geräte, auch wenn es noch so gut gemeint ist.

    Angebote bitte per PN

  • Sattelzug mit Fahrer

    • WoMü
    • 20. Mai 2011 um 18:56

    So war es auch gedacht.

    Vielleicht hat sich einer der Kollegen mit einem Sattel selbständig gemacht und will sich einen Job sichern.

  • ADB DS104

    • WoMü
    • 17. Mai 2011 um 17:00

    Suche 2 Stück ADB DS104 Zoomprofiler, Zustand sollte nicht abgerockt sein.

    Bitte nur diese, da ich bereits einige davon besitze.

    Angebote bitte per PN

  • Sattelzug mit Fahrer

    • WoMü
    • 17. Mai 2011 um 10:15

    Suche Sattelzug (Koffer) mit Fahrer vom 12. - 20.10.2011 für eine kleine Tour.

    Angebote bitte per PN

  • LED-Wand 4 m x 3 m + 2 Kameras am 29.07. im Raum TR

    • WoMü
    • 24. März 2011 um 16:35

    Suche für den 29.07.2011 im Raum Trier - Outdoor

    1x LED-Wand 4 m x 3 m, Abstand um Publikum mehr als 5 m
    1x Videoregie f. 2x Kamera + Zuspieler
    2x Kamera (1x Totale vom FOH, 1x mobil auf der Bühne (Distanz ca. 40 m))
    1x Zuspieler CD

    Komplettpreis für Anlieferung, Auf-, Abbau und Bedienung

    Angebote bitte per PN

  • Kauf bzw. Verkauf von Gebrauchtgeräten

    • WoMü
    • 27. Februar 2011 um 11:50

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    gerade ist mir etwas sehr suspektes passiert, was ich euch gerne mitteilen möchte:

    Hatte in einer Gebrauchtbörse ein Keyboard inseriert. Daraufhin erhielt ich eine Anfrage, welche in englisch verfasst war. In dieser wurden die üblichen Fragen zum Artikel gestellt.

    Ich nannte den Preis und bot an in 2 Tagen Bilder zu schicken.

    Bereits am nächsten Tag erhielt ich eine Antwort, dass der Preis ok wäre und die Bilder ihn überzeugt hätten (obwohl noch gar nicht versandt). Er würde mir per FEDEX das Geld + 1500,00 € Transportkosten zukommen lassen. Diese 1500,00 € soll ich per Western Union an seinen "international shipping agent" schicken. Angaben zu seiner Person macht er keine und bleibt auch ansonsten anonym.

    Habe ihn jetzt einfach mal gefragt, warum die Zahlungen (sowohl an mich, als auch an seinen "international shipping agent") nicht über normale Bankkonten abgewickelt werden können.

    Denke hier versucht jemand abzuzocken. Du überweist die 1500,00 € an seinen shipping agent und das Geld (gezahlt per Western Union) ist weg, dann ruft der Käufer an und verlangt die Zusendung des Kaufgegenstands oder die Rückgabe des Geldes. Oder so ähnlich. Also Vorsicht - Finger weg.


    Original Mail:

    Hello,
    Thanks,i am still interested and Okay with the price and pictures.This is
    how i will
    want us to seal the transaction because i do not want any delay at all.So
    all i am going to do is to issue
    you a Certified Check/payment of xxxx € which will
    be for both the shipping and your own money xxxx € .So all i will want
    you to do is when you receive the payment,deduct your own money and
    send the remaining shipping funds Via western union to my
    International Shipping Agent ,once he receives the balance, he will
    come over to your location for pick up, now the
    money wired to the shipper is his fees for his services,
    transportation to your location and back to me, also for all charges
    that may arise along this transaction cos i will want it to be
    delivered to me safe and sound without problems,i shall send you my
    shipper address as soon as i contact him.
    So if this terms are okay by you i will need your contact address and
    phone number so that i can forward to my associate who will be
    issuing you the payment.
    I look forward to your reply.
    Thanks.
    .

    Note that the shipping funds will be wired to my international agent that
    will come for the pickup,he will be the one to arrange the shipping,to
    where i am living.Now that we have an agreement I will
    like you to remove the advert you placed on the website so that you
    will receive no more offers.The payment will be sent to you via fedex. I
    will give you a call as soon as possible.

    Wolfgang Müller
    Hauptstraße 82
    66780 Rehlingen-Siersburg

  • Nexo GeoS 805

    • WoMü
    • 8. Februar 2011 um 11:35

    Suche 4 Stück Nexo GeoS805

    Angebote bitte per PN

  • Soundwall Veranstaltungstechnik, Saalfelden, Österreich

    • WoMü
    • 14. Januar 2011 um 15:29

    Damit es anderen nicht genau so ergeht, möchte ich euch vor der Firma Soundwall Veranstaltungstechnik, Friederike Wimmer in A-5760 Saalfelden, Österreich warnen. Hier im Forum als User "Soundwall" unterwegs.

    Anfang November 2010 hat der Mitarbeiter Chris Fürstauer dieser Firma über einen Second-Hand-Brooker gebrauchtes Equipment bei uns gekauft.
    Abholung sollte unmittelbar nach dem 29.11.2010 sein. Der Termin wurde mehrfach verschoben und bis heute (14.01.2011) wurde das Material nicht abgeholt. Die von Herrn Fürstauer am 16.12.2010 schriftlich zugesagte Zahlung (und damit verbunden eine spätere Abholung) ist bei uns nie eingegangen. Auf die Bestätigung der Überweisung warten wir ebenfalls vergeblich.

    Auf Anrufe, SMS, E-Mails und Einschreiben m. Rückschein reagiert die Firma auch nicht.

    Dies ist leider nicht das erste Mal, dass sich diese Firma so verhält. Bereits im Jahr 2008 kaufte sie bei uns Material, dass nie abgeholt wurde. Bei Auftragssummen im fünfstelligen Bereich hört der Spaß auf. Dies ist ein absolut unseriöses Verhalten.

    Showsound Medientechnik GmbH
    Hauptstraße 82
    66780 Rehlingen-Siersburg

  • Unfall bei Wetten Dass.. Sendung Abgebrochen!

    • WoMü
    • 6. Dezember 2010 um 21:09

    timotimo:

    Du irrst.

    Lies mal was "gefährliche szenische Vorgänge" sind. Da ist etwas Anderes mit gemeint.

    Ich bringe nochmals das Beispiel von dem Löwenbändiger, was macht denn der Vfv in diesem Fall? Oder die Artisten, die ohne Sicherung in der Hallendecke ihre Kunststücke vorführen. Da ist der Vfv nicht dachte verantwortlich. Das sind Artisten.

    Artisten fallen mit ihrer Darbietung und ihrem Equipment nicht unter die Verantwortung des Vfv.

  • Unfall bei Wetten Dass.. Sendung Abgebrochen!

    • WoMü
    • 6. Dezember 2010 um 08:55

    timotimo

    Ich bedauere diesen Unfall sehr und wünsche dem Artist alles Gute und eine schnelle Genesung.

    Wie du richtig geschrieben hast sind nach Paragraph 21 BGV C1 "Stuntman" als Artisten einzustufen. Artisten sind für ihre Show selbst verantwortlich und fallen nicht unter die Verantwortung des Sicherheitsingenieurs der Produktion. Deshalb müssen sie auch ihr Equipment selbst aufbauen und überprüfen.

    In meinen Augen war dies hier der Fall. Das Risiko, welches der junge Mann einging war mit dem eines Löwenbändigers im Zirkus zu vergleichen. Auch hier haben sich in der letzten Zeit einige Unfälle ereignet. Dies ist sehr bedauerlich aber trotzdem schreit niemand nach dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik oder verlangt nach einem Maulkorb für die Löwen. Das macht doch für viele den Reiz solcher Shows aus und damit verdienen die Artisten schließlich ihr Geld.

    Ob dies im öffentlich-rechtlichen Fernsehen etwas zu suchen hat ist eine andere Frage.

  • GrandMa Micro /UL

    • WoMü
    • 25. November 2010 um 14:59

    Du hast PN

  • 3x dpa 4065 hautfarben

    • WoMü
    • 15. November 2010 um 13:58

    Suche für eine VA am 27.11.2010

    3 St. dpa 4065 hautfarben für Shure U1 (bzw. mit passendem Adapter)

    Versand als Paket sollte kein Problem sein.

  • Welche Tätigkeiten darf eine Fachkraft ausführen?

    • WoMü
    • 6. Oktober 2010 um 16:06

    Du magst Recht haben, dass die komplette Aufsichtspflicht nicht auf den Verantwortlichen des Dienstleisters abgegeben werden kann.
    Dies ist bei den sicherheitstechnischen Einrichtungen einer Veranstaltungsstätte auch fast nicht möglich.

    Wohl aber muss dem Veranstalter für die von ihm (sei es direkt oder über einen Dienstleister) eingebrachten Einrichtungen die Aufsichtspflicht übertragen werden. Dies ist auch in den meisten Mehrzweckhallen der Fall. Es kommt quasi zu einer Aufgabenteilung: Der Hausmeister ist für die sicherheitstechnischen Einrichtungen der Versammlungsstätte verantwortlich, der Veranstalter für die von ihm eingebrachten Einrichtungen. Man kann es ja dem Hausmeister (bei kleineren Kommunen meistens auf 400 €-Basis) einer kommunalen Mehrzweckhalle kaum zumuten, dass er sich mit sämtlichen Vorschriften, welche das eingebrachte Equipment des Dienstleisters und dessen Installation betreffen auskennt. Genauso wie man es dem Dienstleister, der nur ab und an in der Halle tätig ist, nicht zumuten kann sich mit der sicherheitstechnischen Einrichtung der Versammlungsstätte auszukennen. Diese Aufgabenteilung macht ihn meinen Augen durchaus Sinn und wird meistens auch so praktiziert. Ich kenne Hallen, da ist der Hausmeister in der Führung der örtlichen Feuerwehr, damit sind diese Hallen was den Brandschutz und die Evakuierung angeht natürlich ganz weit vorn. Was veranstaltungstechnische Einrichtungen angeht, so hat er leider keine Ahnung, denn in den meisten Hallen gibt es bis auf eine kleinere mobile Lautsprecheranlage kaum solche Einrichtungen.

    Die komplette Veranstaltungsleitung und damit auch die Verantwortung liegt immer beim Veranstalter und auch beim Hallenbetreiber. Dem Veranstalter ist es (aus welchen Gründen auch immer) vielleicht egal, welche Qualifikation der Dienstleister hat (hauptsache billig). Dem Betreiber nicht ganz, denn er haftet für den Veranstalter mit.

    Wir reden allerdings hier die ganze Zeit nur von der VStättVO. Was sagt denn die BGV C1 oder die GUV V-C1 in §15 ?

    Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen. Ansonsten begeht er eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- € belegt werden.

  • Welche Tätigkeiten darf eine Fachkraft ausführen?

    • WoMü
    • 5. Oktober 2010 um 18:43
    Zitat von "Steffen"


    § 40 wiederum regelt die Rechte und Pflichten dieses Verantwortlichen, wobei dieser bei Szenenflächen unter 200qm und Hallenkapazitäten unter 5000 Besuchern gem Abs. 4 eine Fachkraft mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung sein darf.

    Abs. 5 wiederum regelt, daß diese Fachkraft nach Abnahme der techn. Einrichtungen noch nicht einmal während der VA anwesend sein muß, wenn während der VA keine szenischen Veränderungen (Verfahren von Truss etc.) vorgenommen werden.

    Hallo Steffen,

    dass die Fachkraft für VAT nach der Installation und der Abnahme gehen kann ist deine Interpretation der VStättVO.

    Der Absatz 5 sagt:

    - wenn vom Auf- und Abbau sowie dem Betrieb der bühnen- studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen keine Gefahren ausgehen können.
    - vom Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren ausgehen können und
    - die Aufsicht führende Person mit den technischen Einrichtungen vertraut ist,

    dann dürfen die Pflichten aus §40 Abs. 1-3 von einer "aufsichtsführenden Person" wahrgenommen werden.

    Welche Veranstaltungen erfüllen denn diese Kriterien?

    Vom Betrieb einer temporär installierten technischen Anlage, auch wenn diese vorher abgenommen wurde, geht immer eine Gefahr aus. Ob groß oder klein ist egal. Absatz 5 sagt aber, dass keine Gefahr ausgehen darf.

    Im Allgemeinen ist es doch so, dass sobald man etwas temporär installiert oder etwas Installiertes verändert, von dieser Handlung eine Gefahr ausgeht. Man kann alle diese potentiellen Gefahren hier gar nicht aufzählen. Das fängt damit an, dass jemand über einen Licht- oderLautsprecherstativ fällt oder dieses umrennt (hier geht z. B. vom Betrieb, trotz eventueller vorheriger Abnahme eine Gefahr aus), und geht bis zum Austausch von für die Show wichtigen Teilen des Equipments während des Betriebs, ganz abgesehen von den Veranstaltern, die kurz vor Publikums-Get-In immer noch mit Sonder- und Umbauwünschen kommen. Und dann hat eine entsprechend qualifizierte Fachkraft vor Ort zu sein. Ansonsten tritt § 38 Abs. 4 (die VStättVO ist auch eine Betriebsvorschrift) und §47 Abs 15 u. 16 in Kraft.

  • 5001 Besucher und der gemeine Veranstaltungsmeister

    • WoMü
    • 15. September 2010 um 10:32
    Zitat von "treibsand"


    Soo blöd ist diese Frage garnicht.
    Erstmal stellt der fehlende Meister ja "nur" eine Ordnungswidrigkeit dar, also keine "Strafe" im juristischen Sinne.
    Dann aber ist die Ordnungsbehörde für das weitere Vorgehen verantwortlich - ein Entzug der Genehmigungen oder ein Abbruch einer Veranstaltung müssten also von ihr umgesetzt werden.
    Inwiefern es ein "Spass" ist, dann den bezahlendem Publikum soetwas dann erst vor Ort begreifbar zu machen, steht auf einem dritten Blatt.
    Hier gehen dann die Verantwortlichkeiten in einer Grauzone vom Veranstalter (und seinen fehlenden Erfüllungsgehilfen) auf die Ordnungsbehörde über.

    Wenn man den §15 der BGV C1 in Verbindung mit dem § 37 der BGV C1 und dem § 209 SGB VII sieht, dann ist das schon kein Spaß mehr, sondern wird mit einer
    Geldbuße bis zu 10.000 € belegt, abgesehen davon, dass die Veranstaltung unter Umständen abgebrochen werden müsste.

    Aber welche Behörde hat das nötige Fachwissen und ist Freitag-, Samstag- oder Sonntagabend erreichbar, wenn die meisten dieser Firmen ihre Veranstaltungen durchführen?

    Zitat von "treibsand"


    Naja, deklinieren wir "Eigentümer" doch mal von der Einzelgesellschaft über GbR und GmbH bis zur AG durch...
    ...irgendwann kommt dann noch die Weisungsbefugnis Inhaber<>Meister in die Quere.
    Am unteren Ende krebsen dann noch die "Veranstaltungsservices" , DeeJotts und "Schausteller" rum, dieren Kerngeschäft nicht die VT ist, die aber trotzdem einen Schwung Licht&Ton ihr Eigen nennen.

    Ich denke es ist aber auch ein Problem der Gewerbeämter. Viele Firmen haben nur "Vermietung von Licht- und Tontechnik" als Gewerbezweck angegeben. Gegen die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ist auch nichts einzuwenden. Solange man sich daran hält und als reine Dry-Hire-Firma am Markt agiert. Denn dieser Gewerbezweck implementiert nicht zwangsläufig die Erlaubnis der temporären Installation dieser Materialien beim Kunden vor Ort, was viele dieser Firmen letztendlich aber machen.

    Vermieten darf im Endeffekt jeder. Ist wie bei einer Autovermietung: Kunde kommt, nimmt mit, benutzt und bringt zurück. Was darüber hinaus geht ist durch den Gewerbeschein nicht mehr abgedeckt und bedarf gem. den einschlägigen Bestimmungen auch einer gewissen Qualifikation. Diese Qualifikation unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. In einem Bundesland ist, immer abhängig von der Gefährungsbeurteilung und Größe der Versammlungsstätte, dafür mindestens eine "Fachkraft mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung" nötig, in einem anderen Bundesland genügt unter Umständen schon eine "aufsichtsführende Person" um eine Veranstaltung zu betreuen.

    Viele dieser "aufsichtsführenden Personen/selbsternannte Techniker ohne Qualifikation" dürfen also in manchen Bundesländern tatsächlich die Aufgaben und Pflichten eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik wahr nehmen. Die Angaben in der VStättV sind aber auch hier absolut eindeutig. Sie besagt es dürfen "... keine Gefahren ausgehen können. ...". "Keine Gefahr" bedeutet absolut keine (und das Wort "keine" ist recht eindeutig und lässt in meinen Augen null Interpretationsspielraum zu) Gefahr darf von der Art oder dem Ablauf der Veranstaltung oder Auf- und Abbau sowie dem Betrieb der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen Einrichtungen ausgehen. Wer sich ein wenig in Veranstaltungstechnik auskennt weis, was dann auf diesen Veranstaltungen noch gemacht werden darf: Traversenbau? geflogene Rigs? geflogenes PA-System? Pyrotechnik? usw.

    Sobald ich technisches Equipment aufbaue oder verändere erhöhe ich automatisch das Gefährdungspotential, damit geht eine Gefahr (wenn vielleicht auch nur eine geringe, auf jeden Fall aber mehr als "keine") von Auf- und Abbau und dem Betrieb aus und damit ist die "aufsichtsführende Person" aus dem Rennen für diese Veranstaltung.

    So ist meine Interpretation der Vorschrift.

  • kompaktes Aktivsystem/Satellitensystem

    • WoMü
    • 18. August 2010 um 13:21

    Hätte ein HK-Audio System

    bestehend aus 2x HK CTA 118 Sub m. Rollbrettern, 2x HK CN112 und Distanzstangen abzugeben.

    Komplettes System. Endstufen und Systemcontroller sind im Bass integriert.

    Alter: 1,5 Jahre
    Zustand: gepflegt

    Bei Interesse PN

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • WoMü
    • 17. August 2010 um 22:46

    Amen

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • WoMü
    • 17. August 2010 um 11:20
    Zitat von &quot;skyworker&quot;

    Nicht jedes Gründungsfest eines Schrebergartenvereins lässt sich mit der Loveparade vergleichen, entsprechend sollten auch die Maßnahmen vergleichsweise richtig ausgewählt und angewendet werden.

    Genau das sagen auch die Vorschriften u.a BGV C1 § 15 mit den dazugehörigen Durchführungsanweisungen (Qualifikation des benötigten Fachpersonals abhängig vom Gefährdungsgrad des Betriebes). Bloss wird von vielen Veranstaltern die Qualifikation des benötigten Fachpersonals auf Null-Niveau gesetzt. Jeder der zuhause bei der Stereoanlage einen Sender einigermaßen rauschfrei einstellen kann, hat doch in deren Augen die Qualifikation eine Veranstaltung zu leiten. Hauptsache er verlangt kein Geld und findet es toll bei so einer Veranstaltung dabei zu sein und einen Backstagepass um den Hals oder sonst wo zu haben.

    Ich zitiere nochmals die BGV C1:

    "Als Nachweis der Eignung gilt z. B. ein nach landesrechtlichen Bestimmungen erworbenes Befähigungszeugnis."

    Über den Einsatz eines Koordinators, der mehrere Gewerke (Bühnenbauer, PA-Company und Band) in sicherheitstechnischer HInsicht koordiniert verschwenden wir hier noch nicht mal einen Gedanken.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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