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  2. WoMü

Beiträge von WoMü

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • WoMü
    • 17. August 2010 um 09:38
    Zitat von "timotimo"


    Auch wenn ich mich wiederhole: es gibt zwar keine Behörde, aber die "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" nach VStättV, die bis auf Gema und Steuern die aufgeführten Punkte im Blick haben sollten. Nur wo waren die bei der Loveparade? (Beim Gartenfest sind sie nicht immer gefordert ;) )

    Wo sind diese überhaupt bei den meisten Veranstaltungen? Obwohl lt. BGV C1 erforderlich, ist bei den meisten VA's kein "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" vor Ort. Warum werden sie überhaupt ausgebildet - interessiert doch niemanden?

    Es lebe die Deregulierung!!!

    Jeder der sich ernsthaft mit diesem Thema beschäftigt muss doch die hier geäußerten Vorschläge begrüssen. Die Einzigen, die meines Erachtens an der Beibehaltung des jetzigen Status (keine Überprüfung - jeder macht was er will - wird schon gut gehen) interessiert sein können sind diejenigen in unserer Branche, die keine entsprechende Qualifikation besitzen und jetzt Angst um ihre Jobs haben.

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • WoMü
    • 12. August 2010 um 20:28

    Ich hab's geändert

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • WoMü
    • 11. August 2010 um 17:55

    @ bernd häusler:

    Da du die meisten deiner Beiträge in der Abteilung "Selbstbau" geschrieben hast, denke ich, dass ich nicht falsch liege, wenn ich davon ausgehe, dass du in keine der folgenden Ausbildungsgruppen mit entsprechender Qualifikationen wie Fachkraft mit 3 Jahren Berufserfahrung, Meister oder gar Dipl.-Ing. Veranstaltungstechnik einzuordnen bist.

    Ich erspare mir deshalb auch jeden weiteren Kommentar zu deinem Beitrag.

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • WoMü
    • 7. August 2010 um 23:31

    treibsand:

    Warum soll das ein Widerspruch sein?

    Ich brauche keinen zusätzlichen Ober-, Unter- oder Seitenmeister. Wir brauchen seitens der übergeordneten Behörden einfach Personal mit Sachkenntnis, dass sich in diesem Themengebiet auskennt. Außer dem Mitarbeiter der BG, der aber nur noch in Schadensfällen kommt, kenne ich niemanden.

    Wer wirkt denn präventiv damit solche Unfälle nicht eintreten?
    Wer ist denn Samstags auf den kleinen Dorffesten und schaut sich an, was dort stellenweise für ein Unfug getrieben wird?
    Wer haut denn einer Kommune auf die Finger die einfach sagt "die Vorschriften interessieren mich nicht"?

    Ich kenne Niemanden.

    Das Regelwerk sagt aus wie die Dinge zu handhaben sind, doch kontrollieren tut es niemand. Schade, dass man es mit der STVO nicht auch so macht. Das würde viele Leute freuen und Flensburg wäre überflüssig. Genau so überflüssig wie das Fachpersonal im Bereich Veranstaltungstechnik, das zwar vom Regelwerk gefordert wird, aber die allerwenigsten sind bereit dafür zu bezahlen, solange der "unqualifizierte" HKS um die Ecke es viel billiger macht.

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • WoMü
    • 6. August 2010 um 10:49

    Genau,

    wir brauchen keine neuen Gesetze und auch keine neuen Titel.

    Was wir brauchen sind Leute, die die Einhaltung der bestehenden Gesetze endlich einmal kontrollieren und auch die entsprechenden Massnahmen (Anordnung zum Beseitigen der Mängel bis hin zu Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten und Einstellen des Bühnenbetriebs) ergreifen.

    Aber wer bitte soll dies tun? Berufsgenossenschaft? Zoll? Polizei? Ordnungsamt? Konkurrenzunternehmer? Bei den entsprechenden Behörden (außer der BG) gibt es niemanden mit genügend Fachkenntnis um dies zu machen. Und zwischen Freitags 16.00 h und Montags 08.00 h wollen die auch alle nicht arbeiten. Hier liegt das Problem - hat ja bis dato auch niemanden groß interessiert, da kaum etwas passiert ist. Und jetzt fangen alle an zu schreien.

    Wenn du als Konkurrent bei einer Veranstaltung schwerwiegende Missstände siehst und den Veranstalter, nachdem dich der vor Ort tätige Dienstleister mit ein paar dummen Sprüchen abgespeist hat, auf die Probleme hinweist - was glaubst du wohl, was der Dienstleister hinterher seinem Auftraggeber sagt. "Das ist einer von der Konkurrenz, der gönnt mir nur meinen Job nicht - hier ist alles in Ordnung" und was passiert dann - genau Nichts. Hatten wir doch alles schon.

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • WoMü
    • 6. August 2010 um 08:43

    An der Art und Weise der Fortsetzung und der regen Beteiligung an diesem Thread sieht man, wie groß das Interesse ist an der bestehenden Situation etwas zu ändern.

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • WoMü
    • 4. August 2010 um 16:35

    Ich habe eigentlich die Hoffnung aufgegeben, dass sich etwas ändert. Was erwartest du denn in einer Branche, bei der mehr als 70% der Auftragnehmer ihren Auftraggeber in die Gefahr einer mit einer Geldstrafe bis zu 10.000,- € bewehrten Ordnungswidrigkeit bringen.

    Eigentlich könnten wir uns die ganze Arie von Dipl-Ing., Meister und Fachkräften sparen, denn es interessiert nur ein Bruchteil der Auftraggeber, ob der Gefährungslage entsprechendes Fachpersonal vor Ort ist. Die öffentliche Hand macht hier keine Ausnahme. Wenn nur der Preis stimmt, wird über Vieles hinweggesehen. Da kannst du deinen Kunden noch auf die ganze Problematik hinweisen, sobald es ans Geld geht bekommt der Billigste (ich sage bewusst nicht der "Günstigste") den Auftrag.

    Ich persönlich kann es nicht mehr verantworten in Zukunft noch weiter Fachkräfte auszubilden und den jungen Leuten 3 Jahre ihres Lebens zu stehlen, nach denen die meisten dann doch arbeitslos sind.

    Es ist traurig, aber dies ist der Stand der Dinge.

    Wenn ihr wissen wollt wovon ich rede, dann lest mal die C1 (egal ob BGV oder GUV) § 15 und § 37 und dann noch SGB VII § 209.

    Solange jeder (ob mit oder ohne Qualifikation) sich für kleines Geld einen Gewerbeschein ausstellen lassen kann und dann am Markt aktiv wird, wird sich in dieser Branche nichts ändern.

    Ich schließe mich Klauston an, das Regelwerk ist vollkommen ausreichend. Es sollte nur mal angewandt werden. Und wie im Elektro- oder Gasinstallationshandwerk sollte niemand ohne entsprechende Qualifikation einen Gewerbeschein bekommen.

    test:

    Deine Berufsauffassung ist nicht ganz korrekt. Zu unserem Part gehört es auch den Veranstalter (= Kunden) auf Vorschriften und Massnahmen bezügl. Fluchträume, Notbeleuchtungen, Rettungswege, etc. hinzuweisen und diese gegebenenfalls auch zu planen und umzusetzen.

  • L'acoustics ARCS

    • WoMü
    • 23. Juli 2010 um 16:47

    Suche L'acoustics ARCS (4-6 Stück)

  • LK 37, LK 85, Ca Com, Concert Audio

    • WoMü
    • 6. Juli 2010 um 08:45
    Zitat von "petergaymann"

    Hallo ihr lieben, ich suche die folgenden Stecker und Buchsen sowohl Anbau als auch Kabelmontage.
    LK 37
    LK 85

    Außerdem Concert Audio V10

    Guten Morgen,

    wegen Systemwechsel hätte ich noch 1x Anbaubuchse LK85 und zwei komplette MC 100 m lang in LK 85 (24-parig mit getrennter Masseführung belegt nach Litton Veam

    Interesse?

  • Welche Tätigkeiten darf eine Fachkraft ausführen?

    • WoMü
    • 15. Juni 2010 um 10:42

    Hallo Falco;

    du bist also der Meinung, dass die Installation eines GroundSupport (Rigg auf 4 Towern) durchaus in den Aufgabenbereich einer Fachkraft fällt und dazu kein Meister vor Ort sein soll?

  • Welche Tätigkeiten darf eine Fachkraft ausführen?

    • WoMü
    • 15. Juni 2010 um 01:59

    Hallo Falco,

    Danke für deine Antwort. Natürlich stehen in der BGI 810 einige Beispiele, aber gerade die alltäglichen Standardanwendungen sind dort nicht besonders gut dargestellt. Dort wird von Traversensystemen geredet. Ist damit eine Traverse auf 2 Liften oder ein komplexes System mit mehr als 2 Liften oder Motoren gemeint.

  • Welche Tätigkeiten darf eine Fachkraft ausführen?

    • WoMü
    • 14. Juni 2010 um 19:50

    Seit einiger Zeit wird bei uns in Fachkreisen darüber diskutiert, welche Tätigkeiten eine Fachkraft ausführen darf und welche nicht. Oder andersrum gefragt, wo ist die Abgrenzung einer Fachkraft zum Meister. Diese Diskussion wird auf Grundlage der BGV C1 § 15 und der Anhänge der BGI 810 geführt. Leider sind die Formulierungen dort nicht sehr präzise ("Richten sich nach Gefährdungsgrad" oder "als Aufsicht gilt jemand, der aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen", etc. - alles sehr schwammige Formulierungen).

    Die BGV C1 z. B. sagt:

    "...
    § 15
    Leitung und Aufsicht
    (1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs-
    und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften
    übertragen.
    ...
    DA zu § 15 Abs. 1:
    Leitung und Aufsicht bedeuten z. B. das Überwachen, erforderlichenfalls
    das Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte. Das Beaufsichtigen
    kann auch einer geeigneten Person (Aufsichtführender) übertragen
    werden. Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach dem Grad der
    Gefährdung des Betriebs. Dies gilt auch für Bühnen in Schulen und
    Laienspielbühnen. Siehe hierzu § 13 Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine
    Vorschriften“ (BGV A 1).
    Zu Leitung und Aufsicht gehören auch das Anordnen, Durchführen und
    Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
    einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen.
    Zu den Arbeiten gehören Instandhaltung, Auf- und Abbauen von Dekorationen,
    technisches Einrichten, Aufnahmen, Proben und Vorstellungen.
    Als Bühnen- und Studiofachkraft gilt, wer aufgrund seiner Ausbildung,
    Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen
    die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren
    erkennen kann. Dies sind insbesondere Ingenieure und Techniker für
    Veranstaltungstechnik, Bühnen- und Beleuchtungsmeister, Studio- und
    Studiobeleuchtungsmeister, Hallenmeister.
    Als Nachweis der Eignung gilt z. B. ein nach landesrechtlichen Bestimmungen
    erworbenes Befähigungszeugnis.

    Gibt es zu diesen ganzen Vorschriften Kommentare mit Beispielen, wann was erfüllt ist?
    Darf z. B. ein Ground-Support unter der Aufsicht einer Fachkraft aufgebaut werden?
    Ab wann muss ein Meister vor Ort sein und bis wohin genügt die Anwesenheit eine Fachkraft?

    Hintergrund ist auch Folgender:

    Ich habe gerade einer Prüfung beigewohnt, bei der eine angehende Fachkraft in seiner Projektarbeit ein Groundsupport mit einem Gesamtgewicht von knapp 2 to in einer Sporthalle mit Schwingboden ohne Kenntnis der Bodenbelastbarkeit aufgebaut hat. Anwesend war der Ausbilder (keine Fachkraft, kein Meister), 3 weitere Azubis und eine ausgebildete Fachkraft. Dies gab natürlich zu der Diskussion Anlass, ob dies von dem anwesenden Personenkreis ohne Meister ausgeführt werden durfte. Manche der Kollegen stellten sich auf den Standpunkt, dass die Kompetenz einer Fachkraft bei Gitterträgern, die auf mehr als zwei Auflagern ruhen aufhört. Andere meinten dies nicht.

    Wie steht ihr dazu?

    Ich bitte die Diskussion ernsthaft zu betreiben und sinnloses Gelaber zu unterlassen.

    Danke

  • Lautsprecher fliegend nur wie ?

    • WoMü
    • 29. Mai 2010 um 13:01
    Zitat von "Kracky"

    Nein, in dem Fall weiß ich es lieber nicht und klinke mich hiermit aus.

    niermann:

    Ich muss Kollege Kracky zustimmen denn mit seinen Fragen wollte er dich auch nur auf die Spur zur Lösung deines Problems bringen.

    Man kann es auch anders herum fragen:

      - Hast du dir einmal intensiv Gedanken über das was du vorhast gemacht?
      - Will heißen, hast du eine Gefährdungsanalyse erstellt?
      - Bist du dann zu dem Schluss gekommen, dass du mit deiner Qualifikation im veranstaltungstechnischen Bereich und dem einzusetzenden Material dieses Vorhaben durchführen darfst?
      (Hinweise zur Qualifikation mit Beispielen findest du in der BGI 810 im Anhang 1 und 2)

    Wenn du alle diese drei Fragen mit "Ja" beantwortet hast, warum postest du dann noch in diesem Forum.

    Das hat nichts mit Besserwisserei zu tun, sondern will dir nur den vorschriftsmässigen Weg zur Lösung deines Problems aufzeigen, denn so pauschal wie du fragst ist dies nicht zu beantworten.

  • Yamaha LS9-32

    • WoMü
    • 4. Mai 2010 um 19:02

    Suche am 11.06.2010 in der Umgebung von Bad Kreuznach ein Yamaha LS9-32.

  • Billiger gehts nimmer - demnächst gibts noch was dazu...

    • WoMü
    • 4. Mai 2010 um 09:58

    timotimo:

    Das weis ich alles auch. Nur, wie bekommt man diese Leute dazu, dann entsprechende Fachkompetenz einzukaufen?

    Die einzige Fachkompetenz, die die meisten dieser Leute kennen ist der Preis. In einigen Bundesländern ist das Verhältnis von Firmen unter Leitung eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu "Firmen ohne qualifiziertes Personal" 1 zu 60.

    Wenn du sie auf ihre Pflichten laut Regelwerk aufmerksam machst, bist du doch nur der "Stänkerer" und bekommst gar keine Aufträge mehr.

    Aus der ganzen Sache entwickelt sich ja eine gefährliche Folge von Abhängigkeiten:

    Viele ultragünstige Firmen ohne nachgewiesene Fachkompetenz → niedriges Preisniveau → kaum Kostendeckung, geschweige denn Gewinn → keine Mittel um Angestellte einzustellen, warum, denn Fachkräfte werden vom Markt ja auch nicht verlangt → weshalb bilden wir sie dann eigentlich aus?

    Aus diesen Gründen komme ich mittlerweile immer mehr zu der Auffassung, dass es gegenüber den Azubis unverantwortlich ist, sie in diesem Berufsbild auszubilden. Welche Möglichkeiten haben sie denn nach der Lehrzeit? Eine Übernahme wird wohl in den seltensten Fällen stattfinden.

    Was bleibt denn dann noch:
    - sich selbständig zu machen (und wieder einer mehr, der sich zu Dumpingpreisen verkauft, weil der Kühlschrank leer ist)
    - arbeitslos
    - eine weitere Ausbildung
    - ein Job in einem anderen Beruf.

    Ist es das, was wir wollen und verantworten können? Die Tendenz der Politik ist doch, immer mehr Menschen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bekommen. Das scheint mir in unserem Bereich unter diesen Bedingungen aber nur sehr schwer möglich.

  • Billiger gehts nimmer - demnächst gibts noch was dazu...

    • WoMü
    • 3. Mai 2010 um 21:00

    timotimo:

    Und siehst du, genau der Auftraggeber hat mir dann die o. a. Mail geschrieben, dass ihn diese Vorschriften nicht interessieren. In einem weiteren Satz kam dann noch die Aussage, dass es ihm in seiner bisherigen Laufbahn noch nie vorgekommen sei, dass man ihm mit "der Einhaltung des Regelwerkes drohe".

  • Billiger gehts nimmer - demnächst gibts noch was dazu...

    • WoMü
    • 3. Mai 2010 um 13:13

    timotimo:

    Unsere Combo ist eine GbR.

    Die besagte Stadt hat noch nicht einmal in ihrer eigenen Stadthalle mit mehr als 150 m² Bühnenfläche und kompletter Ober- und Untermaschinerie einen Verantwortlichen. Erwartest du da nicht zuviel.
    Der Mitarbeiter vom Kulturamt spielt auch in einer Combo. Rate mal, wer deren Technikfirma ist und wer die Aufträge des Kulturamtes abwickelt (Meist ohne großartige Ausschreibung.)?

    In meinen Augen ist der Unternehmer sowohl der Veranstalter, als auch der Hallenbetreiber. Manchmal treten beide auch in Personalunion auf. Der Betreiber der Location kann die Verantwortung für die vom Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen eingebrachte zusätzliche Bühnentechnik an den Veranstalter weitergeben. Dieser kann die Verantwortung dann an die entsprechende Fachfirma weitergeben. Allerdings unter der Prämisse, daß er sich über Eignung desjenigen kundig gemacht hat. Aus der Haftung wird sich der Veranstalter allerdings niemals befreien können.

    Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn sich mehrere One-Man-Unternehmen zusammentun um einen solchen Auftrag abzuwickeln?
    Wer koordiniert dann die einzelnen Gewerke?
    Was ist mit der Sicherheit der Künstler, welche der Veranstalter ebenfalls verpflichtet?
    Müssen diese sich nicht auf die regelkonforme Ausführung der Gewerke verlassen können?
    Wer haftet im Schadenfall?

  • Billiger gehts nimmer - demnächst gibts noch was dazu...

    • WoMü
    • 3. Mai 2010 um 08:54

    timotimo:

    In diesem Fall ist die Kommune Betreiber der Location.

    Was die Gefährdungsanalyse angeht, so ist der Spielraum nicht so groß. In der BGI 810 wird dies in den Anhängen auch ganz gut an Beispielen erläutert.

    Wenn in solch einer Location aber noch nicht einmal eine Fachkraft f. VT anwesend ist und das bei Technik im Publikumsbereich, aufwändigen Teaversenkonstrukten, Publikum auf der Bühne, hoher Alkoholkonsun, etc. welche Gefährdungsanalyse würdest du denn da machen?

    Ok, wenn mehrere Unternehmer ohne Mitarbeiter die technische Ausstattung übernehmen, wie sieht es denn deiner Ansicht nach mit der Sicherheit von mir und meiner Combo aus. Wir sind ja quasi auch Sebständige? Können oder dürfen wir nicht erwarten, daß uns eine regelkonform installierte Bühnentechnik erwartet? Muss in diesem Fall ein Koordinator für die ganzen Einzelunternehmer bestimmt werden?

  • Billiger gehts nimmer - demnächst gibts noch was dazu...

    • WoMü
    • 2. Mai 2010 um 17:38

    Weasel_

    Ich gehe mit deinem Beitrag vollkommen konform.

    Dazu bilden die hauptberuflichen Veranstaltungstechnikunternehmen in der Regel auch aus und nehmen damit auch ihre soziale Verantwortung wahr. Dies ist aber mit Kosten (BG-Beiträge, Steuerberater wegen Lohnabrechnungen, höhere Haftpflichtversicherungsbeiträge wegen gestiegenem Risiko, etc.) verbunden. Diese müssten aus betriebswirtschaftlicher Sicht genau genommen auf die Stundenlöhne umgelegt werden ( :D ). Versuch das bitte mal jemand.

    In den letzten Wochen habe ich, was die "unqualifizierten (d. h. ohne nachgewiesene Ausbildung) Anbieter" betrifft unser Regelwerk durchforstet. Darin steht dann z. B. Folgendes:

    "§ 15
    Leitung und Aufsicht
    (1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs-
    und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften
    übertragen."

    In den Durchführungsanweisungen steht dann weiter:

    "... Als Bühnen- und Studiofachkraft gilt, wer aufgrund seiner Ausbildung,
    Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen
    die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren
    erkennen kann. Dies sind insbesondere Ingenieure und Techniker für
    Veranstaltungstechnik, Bühnen- und Beleuchtungsmeister, Studio- und
    Studiobeleuchtungsmeister, Hallenmeister.

    Als Nachweis der Eignung gilt z. B. ein nach landesrechtlichen Bestimmungen
    erworbenes Befähigungszeugnis."

    Man beachte bei der Aufzählung im ersten Satz, dass es sich um ein "und" und kein "oder" handelt, d. h. alle genannten Kriterien müssen erfüllt sein..

    In derselben Vorschrift steht weiter :

    "§ 37
    Ordnungswidrigkeiten
    Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 des Siebten Buches
    Sozialgesetzbuch (SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den
    Bestimmungen ...
    – des § 14 in Verbindung mit
    §§ 15, 16 Abs. 1, ...
    zuwiderhandelt."

    Der besagte § 209 Abs.1 Nr. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) besagt:

    "§ 209
    Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. einer Unfallverhütungsvorschrift nach § 15 Abs. 1 oder Abs. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,

    ...

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, ... geahndet werden."

    Ich frage mich nur, warum niemand diese Paragraphen anwendet. Wenn ein Harz IV Empfänger, der 180,- € hinzuverdienen darf 200,- € hinzuverdient und die zuviel erhaltenen 20,- € nicht anmeldet, bekommt er postwendend eine Anzeige wegen Betrug. Um den o. a. Paragraphen kümmert sich niemand. Da könnte der Staat - und das Zurecht - viel mehr verdienen und das jedes Wochenende.

    In meinen Augen ist dies Schwarzarbeit. Nicht im Sinne von unangemeldeter Arbeit (Arbeiten ohne Erstellung von Rechnungen), sondern im Sinne von "Ausführung von nicht erlaubten Tätigkeiten", da derjenige der diese Tätigkeiten dann ausführt dies ohne entsprechende Qualifikation tut.

    Richtig entspannt kann man sein, wenn man vom Kulturamt einer Kommune mit 50.000 Einwohner dann eine Mail mit folgendem Inhalt erhält:

    Als Vorbemerkung muss ich sagen, dass ich in einer vorhergehenden Mail, wissend welche Firma in den letzten Jahren die Technik gestellt hat und deshalb in Sorge um meine Gesundheit und die der von mir betreuten Künstler, den Veranstalter um die Einhaltung der § 14 ff der oben zitierten Vorschrift gebeten habe.

    "... Was auch immer diese unten aufgeführten Paragraphen in der Mail von Herrn ... zu sagen haben, ist uns als Veranstalter relativ egal. Wenn ich eine Beschallungsfirma verpflichte, muss diese für alles was die Anlage oder sonstiges betrifft, gerade stehen. ...".

    Es ist schon toll, wenn die öffentliche Hand, welche unser tolles Regelwerk in Kraft gesetzt hat, sich selbst nicht daran halten will - kann- darf - soll. Einziges Vergabekriterium ist in den meisten Fällen der Preis.

    Ein lobendes Beispiel will ich aber auch erwähnen. In der Ausschreibung zu einem Stadtfest fand sich der folgende Text in der Vorbemerkung:

    "... Alle gesetzlichen Vorschriften (z.B. VStättVO, ArbZG) die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln (z.B. BGV C1), die DIN Normen (z.B. DIN 15750), sowie die BGIs/GUVIs (z.B. BGI810) sind einzuhalten. Die PSA ist zu benutzen.

    Der Auftragnehmer stellt für die gesamte Zeit (Auf-/Abbau, Produktion) mindestens zwei Verantwortliche für Veranstaltungstechnik gem. § 39 VStättVO, die die technische Leitung übernehmen. Namen und Prüfungsnachweise sind dem Angebot beizulegen. Angebote ohne diesen Nachweis werden nicht berücksichtigt. ..."

    Wären doch alle Veranstalter so konsequent. Andererseits muss man sich aber auch fragen, ob diejenigen unter uns, welche Ihren Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, in so eine Situation bringen, wissen was der Begriff "Verantwortung" bedeutet.

  • Suche Leergehäuse für Powercon-Verteiler

    • WoMü
    • 8. April 2010 um 02:02

    Daran hätte ich auch Interesse

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