Uns hat jemand zwei Mischpulte beschädigt, unter anderem ein digitales.
Das Gutachten hat nun ergeben, das eine Reparatur unrentabel ist, und nur der Zeitwert bezahlt wird.
Mir persöhnlich bringt das erstmal garnichts da auf dem Digitalpult Daten von Veranstaltungen sind.
Diese neu zu erstellen bedeutet zig neue Soundchecks und Mehraufwand.
Ist der Zeitwert als Zahlung Rechtskräftig?
Wenn ich ein 150 Jahre altes Grammophon hätte, wäre der Zeitwert auch null.....
Das kann doch nicht der einzige Wert sein, nachdem ein Gutachten erstellt wird.