Hallo Blancblue,
das ist falsch. Durch den geplanten Verkauf handelst Du unter dem Deckmantel einer Privatperson als gewerbetreibender. Wenn Dir das einer nachweisen kann und will (und das geht über dein Anlagenverzeichnis sehr leicht), dann verklagt er Dich, das es scheppert.
Ich zahle übrigens eine Anwaltskanzlei, die als extremer Experte im Onlineverkaufsrecht gilt. Die bekommen von mir monatlich pauschal 3500,- Euro um sich über so einen Quatsch das Hirn zu zermartern. Ihr begebt euch da auf viel dünneres Eis, als Ihr glaubt. Meißtens gibt es nur keinen Kläger und deshalb auch keinen Richter.
Viele Grüße
Tobias Kammerer