Die Sicherheit ist m. E. bei uns auch ohne Bühnenmeister gewährleistet.
Schreibe dein "Erachten" nieder, mit allen zugehörigen Überlegungen und Schlussfolgerungen und voila, da ist die fehlende Gefährdungsbeurteilung.
Besprich den Inhalt derer einmal mit eurer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eurem Brandschutzbeauftragten.
Sagen und schreiben beide "geh ich mit" - ab mit den gesammelten Werken zum Bauordnungsamt. Entweder als Voranfrage oder gleich als Antrag.
Damit ist einen Vorgang Baurecht und Arbeitsschutz abgearbeitet.
Wo steht das, dass sich die Berechnung der Szenenfläche auf den brandschutztechnischen Raumabschluss bezieht. Gibt es da eine Kommentierung?
Ist mir keine bekannt.
Wurde in allen mir bisher bekannten Brandschutzkonzepten und Abstimmungen mit Bauordnungsbehörden so gehandhabt.
zB um bei der Vorbühnenveranstaltung nur Fachkraft oder Aufsicht führende Person einsetzen zu können, müsste zwingend der Schutzvorhang unten sein.
