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  1. PA-Forum
  2. ADMIN

Beiträge von ADMIN

  • Frequenzgang LB-Top 2 x 10/2

    • ADMIN
    • 19. Februar 2006 um 14:30
    Zitat von "SheepSound"

    Hallo Admin,

    mal als kleine Hilfe wie ich es gemeint habe... was messen / stellen wir ein ?

    Den Lautsprecher auf den Raum oder den Raum auf die Lautsprecher ?


    Was stellen wir ein?

    Der Trend, jede Beschallungsnalge auf den Raum einrauschen zu müssen, stammt aus der Zeit der Terzband-Analyser, das ist so etwa 20 Jahre her. Inzwischen stehen bessere Meßsysteme zur Verfügung, und die Betrachtung des Messenden sollte sich den gesteigerten Möglichkeiten dieser Systeme anpassen.

    Ein Meßsystem ist zunächst einmal etwas für den Entwickler, man nimmt es auch, um mal zu Hause im Lager korrekt den Controller abzustimmen (wenn da nicht ohnehin brauchbare Hersteller-Empfehlungen vorliegen) oder um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

    Auf dem Job gibt es dann nicht mehr viel, was man überhaupt korrigieren kann - insbesondere dann nicht, wenn einem nur Terzband-EQs zur Verfügung stehen. Was ist also zu messen ? (die Reihenfolge stellt jetzt eine Wertung dar, und wir beschränken uns jetzt auf eine einfache Anlage, also keine Delays, SFAs und so.)

    1.) Stimmt die Phasenlage L/R ? (über den ganzen Frequenzgang)

    2.) Stimmt der Frequenzgang mit dem überein, was man von der Box kennt? (Oder ist da ein Birnchen durch, ein Stecker oxydiert, ein Amp nicht angeschalten, ein Controller verstellt...)

    3.) Gibt es durch die Aufstellung Frequenzgangabweichungen? (Box im Raumeck oder so, möglichst per Controller und nicht per EQ ausbügeln)

    4.) Gibt es auffällige Raumresonanzen (Tiefton)? Evt. schmalbandig rausziehen. Ist aber seltener, als gemeinhin angenommen.

    5.) Wenn man viel Zeit hat, kann man jetzt versuchen, ob Korrekturen am Frequenzgang sinnvoll sind. Das ist aber immer ein Spiel über mehrere Positionen gemittelt und durch das Gehör überprüft.

    Zitat

    Frequenzgangabweichungen des Lautsprechers können, müssen aber nicht negativ sein !

    Die können mal so liegen, dass es passt, es kann auch mal sein, dass die Korrektur den Klang mehr verschlechtert als die Frequenzgangabweichung (Stichwort Phasengang).

  • Frequenzgang LB-Top 2 x 10/2

    • ADMIN
    • 19. Februar 2006 um 02:40

    Frequenzgänge von Lautsprecherboxen sind stets mit besonderer Vorsicht zu genießen:

    1.) Es steht eigentlich nie dabei, unter welchem Umgebungsbedingungen gemessen wurde - zumindest nicht vollständig.

    2.) Man kann so etwas mehr oder wenig stark glätten.

    3.) Die Messung findet "on axis" statt. Wir haben es aber hier nicht Studio-Abhören zu tun, die nur auf einen einzigen Hörerplatz ausgerichtet werden, sondern mit PA-Systemen.

    4.) Lautsprecherboxen werden durch eine ganze Reihe von Größen beschrieben (Frequenzgang, Phasengang, Klirrspektrum), die auch alle vom jeweiligen Pegel abhängen, und alles muss man im Prinzip gemeinsam betrachten.

    Es ist überhaupt kein Problem, selbst eine mäßige Box mit Controller so zu entzerren, dass sie im On-Axis-Frequenzgang vorbildlichst linear aussieht. Das geht aber zu Lasten des Phasengangs und üblicherweise auch zu Lasten der Verzerrungen. Ein Hersteller wie Funktion One setzt dagegen überhaupt keine Entzerrung ein, und diese Systeme gelten derzeit als das Beste in der Beschallungstechnik und werden zu horrenden Preisen verkauft. Warum wohl?

  • Frequenzgang LB-Top 2 x 10/2

    • ADMIN
    • 19. Februar 2006 um 02:22

    So Leute, jetzt bin ich mal wieder in diesen Thread reingestolpert. Das ist ja teilweise nicht zum Aushalten...


    Zitat von "-Schrecki-"

    Der Jürgen scheint ein schlechtes Händchen für die Weichenabstimmung zu haben. Sieht man ja auch an der hochgelobten TI12, die ein ähnliches Phänomen, wie die Noir aufweist:
    http://www.pa-forum.de/berichte/viers…oll_az_freq.gif
    Der Admin beschreibt das als "Gradeaus entwickelt". :roll:
    Sehr diplomatisch ausgedrückt.

    Vielleicht möge man mal das lesen, was ich über die Messungen geschrieben habe:

    Zitat

    Vorbemerkung
    Diese Messungen wurden während des Forumstreffens am 21. August 2005 in Viersen erstellt. Es handelt sich dabei um orientierende Messungen, die allenfalls zu einem Vergleich der Systeme taugen. Es wurde in einer reichlich reflektierenden Halle gemessen. Insbesondere der Einbruch bei 180Hz ist nicht den Systemen anzulasten. Die SPL-Werte stimmen nicht ganz.

    Das mit "geradeaus entwickelt" meine ich jetzt nicht besonders diplomatisch. Man kann Unebenheiten im Frequenzgang auch mit passiven Weichen ausgleichen, handelt sich aber dann wieder andere Probleme ein. Bei dieser Box wurde eben darauf verzichtet.

    Zitat von "Jonnytrance"

    Aber Leute, lineare F-Gang klingt doch beschissen (zu spitzig und auf dauer nervig), da der menschlicher Ohr zu hoheren Frequenzen empfindlicher ist.

    Dann nimm' doch mal eine natürliche Schallquelle (am Besten eine Stimme), bau per Equalizer das Gegenstück zur entsprechenden Fletcher-Munson-Kurve (bei eher geringen Pegeln...) und höre Dir das an. Das klingt beschissen.

    Am Rande: Bei den Pegeln, die in der Beschallung üblich sind, ist das Gehör schon reichlich linear.

    Zitat von "Jonnytrance"

    Kenn mehrere Anwender die seine Bässe gerne 6 bis 10dB lauter fahren als Tops und ab ca. 3 kHz Hishelving ins Minus einsetzen. Aber niemals linear.

    Kenne auch mehrere DJs, die sich auf ihrem 5-Band-EQ ein "V" einstellen. Einfach konsequent teeren und federn, mit der Zeit wird man die dann los...

    Zitat von "SheepSound"

    1.) Wann benutzt ihr euere Lautsprecher unter den Meßbedingungen ?

    Nie... Raumeinflüsse sind wesentlich gravierender auf den FGang als ne kleine Senke in nem albernen kleinen Bereich.

    Und was hören wir?

    Ist der Frequenzgang des Raumes maßgeblich für den Klangeindruck der Schallquelle oder für den Klangeindruck des Raumes?


    Zitat von "-Schrecki-"

    3) Aufgrund der Biologie ( Empfindlichkeit des Gehörs in unterschiedlichen Frequenzbereichen) und unseren täglichen Hörgewohnheiten

    Och bitte...

  • Wieviel Schall schluckt Wald (im Sommer)?

    • ADMIN
    • 18. Februar 2006 um 00:38
    Zitat von "söRn"

    Soweit ich weiß, liegt der Schwellwert am Grundstücksanfang für nachts bei ~50db. Das wären dann jetzt 110db plus Wald. Normalerweise sollte das also reichen.

    Das hängt vom Bebauungsplan ab: In reinen Wohngebieten sind's nur 35 dB, und dank Impulszuschlag ist das eher Lmax als Leq...

  • Stellung von Arbeitskräften, Gewerbegrundlage.....

    • ADMIN
    • 17. Februar 2006 um 23:46

    Ein Blick in das Gesetz klärt die Rechtslage...

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/a_g/gesamt.pdf

    Zitat von "AÜG"

    AÜG § 1 Erlaubnispflicht
    (1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer
    (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis. ...

    Wenn also Dein Kunde sagt "ich bräuchte da noch 2 Jungs für die Kasse" und Du die ihm mitbringst, dann könnte es schwierig werden. Auch dann, wenn diese Kollegen eine Rechnung stellen und sich als Freiberufler der Gewerbetreibende fühlen, könnte das Gesetz diese als Scheinselbständige - sprich Arbeitnehmer - sehen.

    In diesem Fall - korrigiere mich wenn ich mich irren sollte - geht es darum, dass Du Leute mitbringst, die (in erster Linie) für Dich arbeiten. Du gibst denen die Anweisungen, nicht der Veranstalter.

    AÜG ist zunächst einmal für die Hands-Agenturen ein Problem. Für die Rental-Firma gilt die Gleichung "Selbständig ist Selbständig" auch nicht immer (jedes Gesetz kennt da wieder ein etwas anderen Arbeitnehmerbegriff...), aber AÜG ist erst mal weit weg - die Pflichten daraus richten sich ja auch an den Verleiher, nicht an den Entleiher.

  • Über das schließen von Threads

    • ADMIN
    • 16. Februar 2006 um 16:14
    Zitat von "songe creux"


    ... ich eigentlich auch, nur dass ich es schade fände, wenn diese aufgrund irgendwelcher externer Interessenlagen nicht mehr ganz die Objektivität haben, wie am Anfang eines Forums,

    welche externe Interessenslagen denn?

    Zitat

    Wenn natürlich seitens eines Herstellers gegenüber einer Forumsführung der nachdrückliche Wunsch geäußert wird, die entsprechenden Kritiker zu mäßigen, so ist das meiner bescheidenen Meinung nach moralisches Unrecht. Doch was kann eine Forumsleitung dazu bewegen, den Wünschen extern "Betroffener" zu entsprechen?

    Es ist nur in ganz seltensten Fällen so, dass von außen ein entsprechender Wunsch herangetragen wird und wir dem auch entsprechen. In den weit überwiegenden Fällen entscheidet der Moderator, dass dies oder jenes so nicht geht und greift entsprechend ein.

    Im Bereich der "deutschsprachigen Foren für Live-Beschallung" haben wir nun mal eine ziemliche Mono-Kultur. Das hat auch Vorteile, aber daraus resultiert auch eine besondere Verantwortung des Betreibers: Nicht nur die Mitglieder können erwarten, hier fair behandelt zu werden, die Hersteller haben prinzipiell denselben Anspruch. Daraus resultieren immer mal wieder schwierige Abwägungsentscheidungen.

    Prinzipiell gilt, dass sachliche Kritik stehen bleiben kann, und dass Beiträge editiert oder gelöscht werden, wenn sich der Verfasser kärftig im Ton vergreift (ob er dabei einen Hersteller kritisiert oder nicht ist dabei unerheblich). Werden erkennbar falsche Informationen verbreitet, dann wird das üblicherweise sachlich widerlegt (wobei ich es bevorzugen würde, wenn hier die Hersteller verstärkt selbst tätig würden).

    Nicht zuletzt können alle Moderations-Entscheidungen kritisch hinterfragt werden (was ja in diesem Thread auch gemacht wird).

    Zitat

    Warum und durch welche Motivationen Beiträge verschoben würden, außer dass diese inhaltlich im falschen Brett positioniert wurden, darauf würde mir die Antwort fehlen. Jedoch geht es immer um Politik, sprich um Interessenvertretung.

    Wenn es innerhalb des öffentlichen Bereichs verschoben wird, dann entweder weil inhaltlich im falschen Brett, oder ein Thread hat so an Niveau verloren, dass wir ihn in's offene Brett verschieben.

    Wenn ein Beitrag in die Ablage verschoben wird (das ist ein nicht-öffentliches Brett, in das Beiträge verschoben werden statt sie zu löschen. Auf diese Weise lässt sich das später noch nachvollziehen), dann in der weit überwiegenden Zahl der Fälle, weil es sich um einen Beitrag aus dem Kleinanzeigen-Bereich handelt, der sich erledigt hat oder der nicht den Regeln entspricht. Hinzu kommen Doppelposts in mehreren Brettern und Beiträge aus dem Warnungen-Brett mit fehlender Adresse.

    Ab und an werden auch unqualifizierte Bemerkungen und Provokationen hier entsorgt.

    Die "Politik" ist ganz simpel die, den Mitgliedern hier ein ordentliches, funktionierendes Forum zu bieten.

    Zitat

    Allerdings sollte ein Forum sich dadurch auszeichnen, dass es Kritik, die, wenn sachlich fundiert und tonal richtig wiedergegeben, weh tut, auch stehen lässt und zur Diskussion frei gibt.

    Gibt es hier auch nur einen Fall, in dem das anders gehandhabt wurde?

    Zitat

    Es sollte nicht soweit kommen, dass Inhalte und Meinungen von Forumsteilnehmern in externer Heckenschützenmanier mit Zustimmung und Unterstützung einer jeweiligen Forumsleitung eliminiert werden.

    Was wäre denn eine "externe Heckenschützenmanier" ?

  • Olympia Rigging - Wer und was?

    • ADMIN
    • 15. Februar 2006 um 11:39

    Nun ja, ich habe gestern mir mal die Belastungstabelle von RL 76 angeschaut, bekommt auch nicht meine uneingeschränkte Zustimmung...

    "Spielzeug" würde ich das aber trotzdem nicht nennen.

  • Markenschutz

    • ADMIN
    • 14. Februar 2006 um 23:20

    Also mal ehrlich: Solchen Leuten zitiert man den Götz von Berlichingen, und dann sollen sie meinetwegen klagen...

  • Olympia Rigging - Wer und was?

    • ADMIN
    • 14. Februar 2006 um 23:11
    Zitat von "luisi"

    Also das war sicher nicht Litec ! Für solche Anwendungen braucht man echte Männer traversen und kein Spielzeug

    Nun ja, es ist wohl eher nicht angebracht, die komplette Produktpalette von Litec als Spielzeug zu bezeichnen.

    Allerdings gebe ich offen zu, dass die im Internet veröffentlichten Belastungsdaten mich nicht durchgängig überzeugen...

  • Markenschutz

    • ADMIN
    • 13. Februar 2006 um 23:11
    Zitat von "Swemers"

    Marke != Patent, ich will nicht behaupten das du unrecht hast, meine aber mich erinnern zu können das dies anders ist. Eine Markeneintragung ist auch gültig wenn diese vorher schon genutzt wurde, egal ob vom Antragsteller oder jemand anders. Es darf glaub ich nur nicht irreführend etc. sein. Aber ist schon etwas her das ich mich mit dem Thema beschäftigt habe.

    Eine Marke wird durch die erste Verwendung monopolisiert, die Eintragung ist reichlich irrelevant, sie steht eine anderweitigen Verwendung in etwa gleich.

    Nur wenn es später verwendeten Marken gelingen sollte, überragende Bedeutung zu erhalten (ein sogenanntes Nachrichtenmagazin ist da ein Beispiel), dann kann es vorkommen, dass ein paar hundert alteingesessene Firmen plötzlich ihren Namen ändern müssen...

  • Der Neuentwurf der DIN 15905 Teil 5

    • ADMIN
    • 13. Februar 2006 um 22:46
    Zitat von "MarkusZ"

    Als Demokrat stört mich eigentlich nur, dass man bezahlen muss, um sich den Entwurf anzusehen und dann nötigenfalls eine Einsprache vornehmen zu können.

    Als Demokrat stört mich eigentlich viel mehr, dass ich bei anderen "rechtssetzenden Vereinigungen" üblicherweise gar nicht erst an die Entwürfe ran komme - weder für Geld noch für gute Worte.

  • Der Neuentwurf der DIN 15905 Teil 5

    • ADMIN
    • 13. Februar 2006 um 22:35
    Zitat von "TomyN"

    ibt es auch Vorschläge, wie zu verfahren ist, falls der Leq um 17:23 die 99dB überschreitet? Pause bis 17:30? Abbruch der VA (wie in der alten Norm)?

    Nein, Vorschläge gibt's nicht, in jeder halben Stunde darf halt der Leq nicht über 99, da macht man dann halt Pause (mangels Alternative). Das lässt sich auch noch eher "verkaufen" als ein Abbruch der Veranstaltung...

  • Markenschutz

    • ADMIN
    • 13. Februar 2006 um 17:54

    Ich würde mal folgendes vermuten: Veranstaltungen unter diesem Titel sind bereits vor der Patentanmeldung erfolgt, somit wären sie nicht mehr patentfähig gewesen.

    Vermutlich waren sie auch damals schon mit Verpflegung verbunden.

    Somit könnte man es recht gelassen auf einen Prozess darauf ankommen lassen - mit der Argumentation, die mutmaßlich erfolgende müsste, würde der Klagende auch noch den Rest seines Patentes aushebeln...

  • Der Neuentwurf der DIN 15905 Teil 5

    • ADMIN
    • 13. Februar 2006 um 17:47

    Das geht nicht zweifelsfrei aus der Norm hervor.

    Zitat

    Zusätzlich wird bei einem A-bewerteten Beurteilungspegel von 95 dB und mehr das Publikum zum Tragen von bereitgestellten Gehörschutzmitteln nach DIN EN 352-1 und DIN EN 352-2 aufgefordert.

    Das ist natürlich auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass eine technische Regel etwas anderes ist als ein Gesetz, es gab da im Normausschuss immer mal wieder mahnende Stimmen, dass man sich keine Gesetzgebungskompetenz anmaßen dürfe.

    Von wem der Gehörschutz bereitgestellt werden muss, regelt die Norm also nicht. Es wäre beispielsweise auch denkbar, dass der Veranstalter nur Leute reinlässt, die Gehörschutz dabei haben. Neben der Kasse könnte er dann einen Verkaufsstand für Gehörschutz aufmachen, zu welchen Preisen auch immer.

  • Gesellschaft!?

    • ADMIN
    • 13. Februar 2006 um 17:40
    Zitat von "FlashSound"

    Doch mir wurde gesagt, dass wir eine Gesellschaft gründen müssten und in diese am Anfang mindestens 5.000€ investieren müssten.

    Unsinn.

    Eine Gesellschaft der bürgerlichen Rechts kann formfrei gegründet werden, dafür sollte dann ein Gewerbe angemeldet werden (roundabout 10,- Euro, regional unterschiedlich), und gut ist.

    Lediglich dann, wenn eine GmbH gegründet werden soll, beträgt die Stammeinlage mindestens 25 000,- Euro.

  • Was darf eine "Fachkraft f. Veranstaltungstechnik"

    • ADMIN
    • 13. Februar 2006 um 13:39

    1.) Was immer wieder vergessen wird: Die Anforderungen nach VSTättVo sind baurechtliche Bestimmungen, die immer den Betreiber einer Versammlungsstätte treffen. Gängige Konstellation: Veranstalter macht Konzert in Stadthalle und beauftragt PA-Bude mit Beschallung. Dann muss die Stadt (bzw. deren Betreiber-GmbH) für den Meister bzw. die Fachkraft sorgen, nicht die PA-Bude.

    2.) Wir haben ja neben der VStättVo ja auch noch die Arbeitsschutzgesetzgebung. Beispielsweise

    Zitat von "BetrSichV § 10 Prüfung der Arbeitsmittel"

    (1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und er sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von herzu befähigten Personen durchgeführt werden.

    Befähigt Person ist auch definiert:

    Zitat von "BetrSichV § 2 Begriffsbestimmungen"

    (7) Befähigte Person im Sinne dieser Verordnung ist eine Person, die durch ihre erufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.

    Wenn die PA-Bude also eine elektrische Anlage errichtet (also fast immer), dann muss da zumindest eine Fachkraft beaufsichtigen (die Fachkraft VT macht man ja inzwischen auch nicht mehr ohne die Qualifikation "Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik"). Auch kleinere Rigg-Aufbauten könnte eine Fachkraft abnehmen.

    Zitat von "Akustikfuzzi"

    Die MVStättV besagt:

    "Bei Szenenflächen mit mehr als 50 m² und nicht mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit nicht mehr als 5000 Besucherplätzen müssen die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 zumindest von einer Fachkraft für Veranstaltungtechnik mit abgeschlossener Berufsausbildung gem. der Verordnung ..... und mindestes drei Jahren Berufserfahrung wahrgenommen werden."

    Daneben gibt's ja auch noch den Absatz (5)

    Zitat von "MVStättV 2005

    (5) 1Die Anwesenheit nach den Absatz 3 ist nicht erforderlich, wenn
    1. die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischen sowie der sonstigen technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vom Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
    überprüft wurden,
    2. diese Einrichtungen während der Veranstaltung nicht bewegt oder sonst verändert werden,
    3. von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren ausgehen können und
    4. die Aufsicht durch eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik geführt wird, die mit den technischen Einrichtungen vertraut ist.

    Zitat

    Herr Starke führt in seinem Buch "Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung" weiter aus:

    "Die Fachkraft muss über eine Mindesterfahrung von drei Jahren unter der Leitung eines Meisters für Veranstaltungstechnik verfügen.

    Den "Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung" würde ich nicht als Erkenntnisquelle nutzen, dafür ist er an zu vielen Stellen zu unpräzise.

    [quote="Begründung MVStättV 2005, § 40, Absatz 4"]Voraussetzung für die eigenständige Übernahme der Verantwortung bei einer kleinen Bühne ist der Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung als Fachkraft unter Anleitung eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik.[/quote]

    Der Meister Veranstaltungstechnik ist natürlich auch ein Verantwortlicher für veranstaltungstechnik, daneben wäre aber auch Bühnenmeister, Beleuchtungsmeister, Dipl-Ing... also der ganze § 39 hoch und runter zulässig.

    Zitat

    Die SP25.1/2 (auf diese wird auch in den DA zur BGV C1 sehr oft Bezug genommen) sagt in 3.8

    "Werden für Fernseh-, Hörfunk- oder Filmprodutkionen in Versammlungsräumen technische Einrichtungen über Produktions- oder Zuschauerflächen installiert, muss während des technischen Betriebes (Auf- und Abbau, sowie Aufnahme) ein geprüfter Studiobeleuchtungsmeister anwesend sein."

    Also darf auf Produktionen (wobei in der BGV C1 Fernseh-, Hörfunk- und Filmproduktionen gleichgesetzt werden mit Konzerten oder Theaterproduktionen) niemand ohne Meister eine Traverse über Produktionsflächen (Szenenflächen ohne Publikum) oder Publikum direkt installieren.

    SP 25.1/2 (BGI 810) ist - im Gegensatz zu anderen Schriften dieser Reihe - nicht als C1-Erläuterung deklariert. Sie stammt auch aus einer Zeit, in der die Fachkraft VT noch nicht etabliert war. Wenn ich in den Anhang 2 der BGV C1 schauen, dann finde ich auch dort Verweise und Aussagen, die den Einsatz der Fachkraft VT bei kleineren Geschichten decken.


    Im Bereich Arbeitssicherheit haben wir ja inzwischen einen Paradigmenwechsel weg von "wir halte stur die Vorschriften ein" hin zu "wir machen eine Gefährdungsanalyse und leiten davon die zu ergreifenden Maßnahmen ab".

    Solange alles im Bereich statisch bestimmter Systeme bleibt, sehe ich keinen Grund, warum eine Fachkraft VT nicht auch Rigg-Aufbauten verantworten soll.

  • Der Neuentwurf der DIN 15905 Teil 5

    • ADMIN
    • 13. Februar 2006 um 01:29
    Zitat von "Ton_Opa"

    Ja und wo liegt sie aus? Wo kann man sie durchlesen?

    Im Foyer des DIN stehen zwei PCs, mit denen man Normen und Normentwürfe einsehen kann, die Präsenzbibliothek haben die dichtgemacht.

    Man kann sie natürlich auch bestellen, Preis siehe oben...

  • Der Neuentwurf der DIN 15905 Teil 5

    • ADMIN
    • 13. Februar 2006 um 00:17
    Zitat von "Ton_Opa"

    na wunderbar (GRUSEL!)

    Ich weiß ja, dass solche Beschränkungen ja nicht breiteste Zustimmung finden (um es einmal so zu formulieren...), aber für fast alle Veranstaltungen stellt das eine "Verbesserung" (Im Sinne von Erleichterung, nicht im Sinne von verbessertem Gehörschutz) dar.

    Zitat

    Wo denn, ja wo denn?

    weißt Du das auch?

    Die Einsprüche an nvt@din.de

    Der Forumstag möglicherweise (!) KW 16 oder KW 17 in Berlin.

  • Kuriositäten

    • ADMIN
    • 13. Februar 2006 um 00:10

    die Kuriositäten-Sammlung wurde endlich mal überarbeitet und jetzt auch auf drei Seiten aufgeteilt.

    http://www.paforum.de/Infos/infos_index.html

  • Der Neuentwurf der DIN 15905 Teil 5

    • ADMIN
    • 12. Februar 2006 um 22:18

    Seit Januar 2006 liegt der Entwurf der Neufassung der DIN 15905 Teil 5 (Veranstaltungstechnik-Tontechnik-Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik). Nicht nur der Titel ist länger geworden, sondern auch die Norm selbst ist von 3 auf 14 Seiten angewachsen (und der Preis von 30,30 EUR auf 50,80 EUR). Dieser Entwurf wird der Öffentlichkeit zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt, die Einsprüche müssen bis zum 30. April 2006 eingehen (vielleicht machen wir 'nen Forumstag dazu...)


    Die bislang geltende Fassung stammt vom Oktober 1989 (da stand noch die Mauer...), zwischenzeitlich hat sich nicht nur politisch, sondern auch technisch viel gewandelt, dementsprechend war eine Überarbeitung angebracht. Darüber hinaus waren einige Teile der alten Norm nicht so ganz praktikabel, gerade beim Einsatz in Discotheken oder anderen langen Veranstaltungen.

    Punkt 1 regelt den Anwendungsbereich. Konnte man bei der Formulierung in der alten Norm noch zu der Ansicht gelangen, dass diese für den einen oder anderen Fall nicht unbedingt gelten müsste, vermeidet nun der Entwurf jeden Zweifel:

    Zitat von "Entwurf DIN 15905 Teil 5"

    Im Sinne dieser Norm sind das für das Publikum zugängliche Bereiche z. B. in Diskotheken, Filmtheatern, Konzertsälen, Mehrzweck- und Messehallen, Räumen für Shows, Events, Kabaretts und Varietes, Studios für Hörfunk und Fernsehen, Theatern sowie in Verbindung mit Spiel- und Szenenflächen in Freilichtbühnen, Open-Air-Veranstaltungen und bei Festumzügen oder Stadtfesten.

    Dass Discotheken an erster Stelle genannt werden, darf ruhig im Sinne einer Wertung gesehen werden – Discos gelten (neben tragbaren Musikabspielgeräten) nun mal als Hauptproblem beim Thema Lärmschwerhörigkeit bei Jugendlichen. Der langen Rede kurzer Sinn: Diese Norm ist und bleibt die technische Regel, nach der die Branche das Problem Lautstärke in der Griff bekommen muss.

    Punkt 2 – DIN-Normen sind alle nach dem selben Strickmuster aufgebaut – sind wie immer die normativen Verweise, Punkt 3 die Begriffe. Das interessiert diejenigen, die Messgeräte herstellen.

    Punkt 4 betrifft die Richtwerte und lautet

    Zitat von "Entwurf DIN 15905 Teil 5"

    Ein Beurteilungspegel in jeder 30-minütigen Messperiode von LAr = 99 dB und der C-bewertete Spitzenschalldruckpegel von LCpeak = 135 dB dürfen an keinem, dem Publikum zugänglichen Ort, überschritten werden.

    An dieser Stelle haben wir zwei wesentliche Änderungen. Einerseits bekommen wir eine neue, zusätzliche Beschränkung des Spitzenpegels von 135 dB. Oberhalb dieses Pegels ist bereits bei einem einmaligem Impuls mit einer Schädigung des Gehörs zu rechnen. Da hier für den Mischenden keine Chance einer „Korrektur“ besteht, sollte man – auch wenn die Norm anderes zulässt – auf jeden Fall mit einem Limiter sicherstellen, dass dieser Pegel nie erreicht werden kann. Die meisten Beschallungsanlagen dürften aus Gründen des Lautsprecherschutzes ohnehin mit Limiters ausgerüstet sein. Diese 135 dB sind zwar eine zusätzliche Beschränkung, die aber üblicherweise „nicht weh tut“ - zumindest nicht, wenn der andere Grenzwert eingehalten wird.

    Die zweite Änderung betrifft den Mittelungspegel: In der bisherigen Fassung der Norm hatten wir eine Dosis-Beschränkung – je länger die Veranstaltung, desto geringer der zulässige Mittelungspegel. Gerade in Discotheken oder bei Festivals war das besonders unpraktikabel. Hier stellt nun die Neufassung eine Erleichterung dar: Der zulässige Mittelungspegel liegt bei 99 dB, und zwar unabhängig von der Zeitdauer der Veranstaltung. Dieser Mittelungspegel ist – um Kontrollen zu ermöglichen – für jede volle halbe Stunde (also von 18:00 bis 18:30 Uhr, von 18:30 bis 19:00 Uhr...) zu ermitteln.

    Punkt 5 befasst sich dann mit der Messung und der Auswertung. Auch hier ist – wie schon in der alten Norm – wieder an einem Ersatzort für den maßgeblichen Immissionsort (der lauteste Punkt im Publikum) zu messen, auch hier werden dafür wieder Korrekturwerte benötigt. Geeichte Geräte werden – wie schon in der alten Norm – nicht (!) gefordert.

    In Punkt 6 werden dann Schutzmaßnahmen und Informationsmaßnahmen behandelt. Zum einen werden hier Hinweise gegeben, wie die Beschallungsanlage eingerichtet werden soll (dezentrale Beschallung, Limiter...), vieles davon sind jedoch Soll- und keine Muss-Bestimmungen. Zum anderen werden hier Informationspflichten des Betreibers gegenüber dem Publikum eingeführt. Dies entspringt dem Gedanken, dass mit einer Beschränkung auf 99 dB der Schutz des Gehörs nicht vollständig gewährleistet werden kann und die technischen Maßnahmen somit durch die Eigenverantwortung des Publikums ergänzt werden müssen. Damit das Publikum diese Eigenverantwortung qualifiziert wahrnehmen kann, muss es vom Betreiber entsprechend informiert werden.

    Hier kennt der Normentwurf zwei Pegelgrenzen: 85 dB und 95 dB. Ab einem Beurteilungspegel von 85 dB is das Publikum zu informieren, dass es lauter als eben diese 85 dB wird, und es ist – beispielsweise an der Abendkasse – Informationsmaterial über Gehörgefährdung bereitzustellen.

    Ab einem Pegel von 95 dB muss das Publikum zum Tragen von Gehörschutzmitteln aufgefordert werden, diese Gehörschutzmittel sind vom Betreiber bereitzustellen. Diese Pflicht könnte ein Anreiz sein, die Schwelle „freiwillig“ von 99 dB auf 95 dB zu reduzieren. Die 4 dB Differenz sind kein so bedeutender Unterschied, in einigen Fällen lohnen sie den organisatorischen und finanziellen Aufwand nicht, Gehörschutzmittel bereitzustellen.

    Des weiteren wird eine Signalisierung gefordert, ab 95 dB in Gelb, ab 99 dB in Rot, wobei diese Signalisierung an ein Kurzzeitmittel gekoppelt ist – auch wenn ein Beurteilungspegel von 99dB eingehalten wird, kann in den Spitzen immer mal wieder Rot signalisiert werden.

    Es folgen einige Seiten Anhang, der informativ und nicht normativ ist. Es werden also Hilfestellungen zur Umsetzung dieser Norm gegeben, diese Hinweise sind aber nicht verbindlich.

    Was wären nun die Konsequenzen für die Branche, wenn nun dieser Normentwurf so in eine Norm umgesetzt würde? Erst einmal erfolgt ein Schritt von der bisherigen Dosis-Begrenzung hin zu einer Pegelbegrenzung, was für lange Veranstaltungen eine große Erleichterung darstellt. Zweitens erfolgt eine Beschränkung des Spitzenpegels auf 135 dB. Wer seinen Beurteilungspegel auf 99 dB beschränkt, den stört diese Beschränkung nun auch nicht mehr. Drittens werden die Informationspflichten der Veranstalters ausgebaut. Das ist vor allem lästig, aber nicht wirklich störend. Und viertens muss ab 95 dB Gehörschutz ausgeteilt werden. Das kann dann auch noch ein Kostenfaktor werden.


    Nach wie vor gilt die Regel, dass mit einer gleichmäßigen Beschallung (beispielsweise mit geflogenen Linearray-Systemen) ein Leq von 99 dB keine unzumutbare Beschränkung darstellte. Wenn jedoch das Publikum das Ohr direkt vor den 2" halten kann...

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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