Letztens in der Bude wurde vom Kollegen folgendes Thema angeschnitten:
Unsereins darf keine reine Arbeitstätigkeit in Rechnung stellen, bzw. ergänzend keine Techniker, Auf/Abbauhelfer buchen und dem Kunden in Rechnung stellen.
Ob das stimmt weiß ich nicht, kann es mir auch nur schlecht vorstellen! Hintergrund der Frage ist also nun ob:
a) ich mich selber als Tonmann in ausübung meines Gewerbes als Techniker NICHT berechnen darf?
b) ich einem Kunden einen seprat gebuchten Techniker (selbstständige Freelancer) NICHT berechnen darf?
Scheinbar geht es um Dinge wie Personalüberlassung, Berufsgenossenschaft und was weiß ich alles!
Wer kennt sich aus, was "darf" man? Und wenn ja irgendwie/irgendwie nein, warum interessiert es jemanden wofür jemand gerade eine Rechnung aufmacht?
Stefan