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AGBs

  • ADMIN
  • 20. Februar 2006 um 02:40
  • ADMIN
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    • 20. Februar 2006 um 02:40
    • #1

    In einem Thread (den ich demnächst vielleicht schließe) wurden AGBs zitiert, die bei einem eBay-Angebot verwendet wurden.

    Zitat

    Allgemeines zu EBAY auktionen von mir

    1. Wenn es mehrer Artikel gibt dann verkaufe ich die folgenden zum höchtsgebot.
    2. Auch der jenige der nicht die Auktion gewonnen hat darf sich gerne bei mir melden und wird bedient.
    3. Ware gibt es nur gegen Vorauskasse oder Barcash bei Abholung.
    4. Ware ist in der Regel gebraucht und kann deshalb nicht wie neu aussehen - also keine überzogenen erwartungen haben.
    5. Ebaygebühren kommen zum Auktionspreis drauf - das ist im realen leben auch so.
    6. Fehler in Artikelbeschreibungen können vorkommen - versuche ich aber zu vermeiden.
    7. Ich behalte mir vor Artikel nicht zu verkaufen, wenn mir der erzielte Preis zu wenig ist - das ist im realen leben auch so.

    Alles anzeigen

    Was so einige Vorschläge betrifft, eBay-Gebühren zu umgehen, so möchte ich jetzt kein Problem daraus machen. eBay dürfte das aber weniger gelassen sehen...

    Es machen sich aber immer wieder Leute sehr große Illussionen darüber, was sie alles per AGB regeln können.

    Zur Information: Das AGB-Gesetz wurde abgeschafft, die entsprechenden Vorschriften sind jetzt in den §§ 305 bis 310 BGB zu finden. Ich zitiere mal ein paar davon:

    Zitat von "§ 307 BGB"

    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

    Zitat von "§ 305c"

    (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
    (2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

    Wenn man nun die Punkte 5, 6 und 7 im Lichte dieser Paragraphen betrachtet... :roll:

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • soundworks
    Beiträge
    105
    • 21. Februar 2006 um 22:05
    • #2

    zum glück ohne den urheber dieser, sonst wäre das geschrei wieder sehr groß gewesen.

    aber schön das du es angesprochen hast.

    gruß thorsten :wink:

    Licht & Tontechnik aus Baden Baden.
    http://www.soundworks-pa-shop.de
    http://www.soundworks-events.de

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 22. Februar 2006 um 13:03
    • #3
    Code
    5. Ebaygebühren kommen zum Auktionspreis drauf - das ist im realen leben auch so.
    Zitat von "ebay"

    Gebührenabwälzung

    Grundsatz
    Es ist Verkäufern bei eBay nicht erlaubt, zusätzlich zum Endpreis für Artikel Gebühren und Provisionen auf Käufer umzulegen und von diesen einzufordern. Dies gilt sowohl für eBay Gebühren als auch für PayPal Gebühren.


    http://pages.ebay.de/help/policies/seller-fee-shifting.html
    ______________________________________________________________________________

    Code
    1. Wenn es mehrer Artikel gibt dann verkaufe ich die folgenden zum höchtsgebot.
    2. Auch der jenige der nicht die Auktion gewonnen hat darf sich gerne bei mir melden und wird bedient.
    Zitat von "ebay"

    Angebote für Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay

    eBay verbietet E-Mails, in denen der Kauf oder Verkauf von bei eBay eingestellten Artikeln außerhalb der eBay-Website angeboten wird. Angebote dieser Art umgehen die Gebührenstruktur von eBay und stellen ein potenzielles Betrugsrisiko für Käufer und Verkäufer dar.

    Im Folgenden einige Beispiele für Angebote außerhalb der eBay-Website:

    * Die über eBay erhaltenen Informationen werden dazu genutzt, um einen eingestellten Artikel außerhalb der eBay-Website zu kaufen oder zu verkaufen.
    [...]
    * Der Verkäufer bietet unterlegenen Bietern den Kauf doppelt vorhandener oder zusätzlicher Artikel an.


    http://pages.ebay.de/help/policies/…-ebay-sale.html
    ______________________________________________________________________________

    Code
    7. Ich behalte mir vor Artikel nicht zu verkaufen, wenn mir der erzielte Preis zu wenig ist - das ist im realen leben auch so.

    Dazu fällt mir jetzt nix mehr ein :shock:
    ______________________________________________________________________________

    ...man kann also mit wenig Aufwand erreichen, bei Ebay ausgeschlossen zu werden :)

    http://www.partyontour.de

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