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Beiträge von ADMIN

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 29. Mai 2004 um 01:44
    Zitat von "Mnyut"

    Also die Leiterin dieser Arbeitsgruppe hat in Bengen ja gesagt, dass sie selbst ab und zu eine Band abmischt. So Praxisfremd scheinen die Leute nicht zu sein, aber auch ich bin der Meinung, die Leute sollten sich mal ein (1000+) Konzert gezielt von der Technischen Seite anschauen wie es der Rockline vorgeschlagen hat.

    Forumstag Lautstärke Teil 2?

    Ich würde sagen, dass die AG Discothekenlärm mal einen Vorschlag auf den Tisch legen soll, und wir uns dann mit denen mal zusammensetzen und klar sagen, was unserer Ansicht nach geht und was nicht.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 29. Mai 2004 um 01:40
    Zitat von "rockline"

    Es gibt noch ein Problem bei der ganzen Sache: die Musikrichtungen, bei denen "richtig laut" dazugehört.

    Es gibt eigentlichlich drei große Probleme: klein, lange und richtig laut.

    Vielleicht ist ab der Neufassung der DIN "lange" kein Problem mehr, aber Metal in einem kleinen Club wird dann immer noch ein Problem sein, machen wir uns da nix vor.

    Zitat

    Wenn nun das PA nicht geflogen werden kann, die Location nur ein 500er Club ist, und der Kunde (die Besucher wohlwissend das es eine laute Kappelle ist) das aber fett haben wollen - was dann?

    Wenn der Veranstalter "laut" verlangt, dann bekommt er "laut", er bezahlt, er trägt die Verantwortung.

    Problematisch wird es erst dann, wenn der Veranstalter "fett, aber nicht zu laut" verlangt.

    Zitat

    Aber auch die Wahl des Messpunktes wirft Probleme auf: am der Schallquelle nächsten vom Zuhörer erreichbarem Punkt soll gemessen werden.
    Hallo...........? Sozusagen unter den geflogenen Tops in 3 Meter Höhe, vor den Subs am Boden beim Stadtfest an der Mainstage mit 2500 Besuchern???

    Da brauche ich nicht mal einen schlecht hörenden Tonmann der Coverband um schädigende Pegel abzuliefern - da reicht schon die Moderatortätigkeit während der Verlosung!

    Wir reden hier von 99 dB Leq(A). Leq!

    Aber es gibt ja nicht nur den Moderator, und da kann man schon ziemlich sicher sein, dass 3 Meter Höhe nicht reichen werden, wenn es rocken soll. (Wenn daneben auch TA Lärm eingehalten werden soll, dann ist bei einem Stadtfest die DIN 15905-5 überhaupt kein Problem...)

    Zitat

    Solche Veranstaltungen beginnen oftmals schon morgens um 11h - Ende ist meist gegen 2h! Also gut 15 Stunden Zeitraum.
    Da würde mich mal die Grenzwertermittlung interessieren!

    Bei 15 Stunden wären dann 90 dB Leq zulässig. Und zwar am lautesten Punkt. Dort ging's irgendwie noch, aber selbst dann, wenn man gleichmäßig beschallt, hat man dann weiter hinten nur noch 80 dB, das geht dann wirklich nur noch für die Verlosung.

  • Celco??

    • ADMIN
    • 29. Mai 2004 um 01:05

    In der Vor-Scanner-Ära waren vor allem Celco und Avolite die angesagten Firmen. Um Avolite ist es ein wenig still geworden, um Celco ist es sehr still geworden.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 28. Mai 2004 um 13:14
    Zitat von "wora"

    ist es nicht ein wenig problematisch, wenn es offenbar die möglichkeit gibt an der messung zu feilen?
    wo kann ich denn nachlesen, wie und mit was da korrekt gemessen wird?
    ich würde mir da gerne mal ein bild davon machen.

    Das Normblatt kann beim Beuth-Verlag bezogen werden, ist aber weder besonders günstig noch besonders verständlich.

    Ich versuche mal eine Kurzfassung des Messverfahrens: Der Beurteilungspegel muss für den maßgeblichen Imissionsort (lautester Punkt im Publikum) gebildet werden, das Messmikrofon ist jedoch außerhalb der Reichweite des Publikums anzubringen. Da man dort natürlich etwas anderes misst, muss diese Messung entsprechend korrigiert werden. Diese oktavgemittelten Korrekturwerte werden vor der Veranstaltung ermittelt (Micro hier, Micro da, Rosa Rauschen, Differenz feststellen).

    Gemessen werden soll das, was die Anlage macht, der vom Publikum erzeugte Lärm fällt ja nicht in die Verantwortung des Veranstalters. Also wählt man den Mikrofonstandort so, dass Fremdeinflüsse weitgehend vermieden werden, also besonders nah an der Box.

    Je mehr man solche Fremdeinflüsse ausschliesst, desto höher ist der Pegel, den man mit der Anlage fahren kann.

    Zitat

    dummerweise gibt es kollegen, die das nicht so sehen. und wegen diesen tauben jungs bekommen die vernünftigen leute eine auf´s dach.

    Ja, Ursache und Wirkung...

    Zitat

    aber trotzdem bleibe ich skeptisch, ob es nachher möglich sein wird das zusätzliche geld für die messungen auch wirklich zu bekommen. denn die erfahrungen mit dem markt der letzten jahre haben mir gezeigt, das es möglicherweise bald mode sein wird das material fast umsonst zur verfügung zu stellen!
    und die überschwemmung des marktes mit "veranstaltungstechnikern" ist ja auch garantiert!

    Momentan haben wir eine Überversorgung mit Material und Personal, das wirkt sich natürlich auf die Preise aus. Aber nicht alles, was derzeit auf dem Markt ist, wird auf Dauer verwendbar sein:

    - Klassische PA-Systeme ohne Flugmöglichkeit werden fast nicht mehr einsetzbar sein.

    - Tontechniker, die nicht leise können, werden nicht mehr viele Jobs bekommen

    - Ein Messtechniker, der seine Messmikros falsch aufstellt, kann der Veranstaltung schnell mal 15 dB zulässigen Pegel kosten. Dann reden wir nicht von 99 dB (bei zwei Stunden...), sondern von etwa 85 dB. Das macht er auch nicht oft.


    Zumindest für eine Übergangszeit wird es vermutlich weniger geeignetes Material und Personal geben, als der Markt nachfragt.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 28. Mai 2004 um 11:09
    Zitat von "sachsensound"

    Naja, ich glaube auch, daß das alles sehr sehr anzweifelbar ist. Selbst die Messung könnte voll versagen. Ich mache einfach einen 10 KHz Ton 30 Sekunden mit 112 db(A) dann 1 Stunde und 59 Minuten und 30 Sekunden aus. Dann habe ich laut Messung den Wert warscheinlich eingehalten und trotzdem 10 Mann mit Gehörsturz. Wenn die am Lautsprecher lagen.

    Also ich würde 4 kHz nehmen (da bekommt der Mensch an leichtesten 'nen Hörschaden) und noch mal 10 dB draufpacken - bei einer halben Minute liegt das immer noch unter dem Grenzwert...

    (Am Rande: Auf http://www.dbmess.de gibt es den Calculator zum Runterladen, mit dem kann man das recht schnell berechnen...)

    Zitat

    Wie schon gesagt geht Theorie und Praxis doch oft sehr weit auseinander.
    Wie bitte soll ich ein Konzert beschallen wenn das Publikum schon 103 dB(A) hat???

    1.) Kein Publikum macht durchgängig 103 dB.

    Bislang wurde so beschallt, dass man bei lautem Publikum vom Pegel einfach drüber ist, und dieser Pegel wurde dann generell beibehalten. Das wird so nicht mehr in diesem Maße gehen.

    2.) Die Befürchtung, dass schon alleine das Publikum die Messung über den Grenzwert hebt: Wenn der Messtechniker weiss, was er tut, dann wird das Mikrofonsignal durch die Korrekturwerte etwa 10 dB nach unten gerechnet. Dann "kostet" das Publikum einige wenige Prozent der Gesamtdosis.

    Wenn jemand allerdings aus lauter Bequemlichkeit das Messmikro am FOH aufstellt und dann mit den Korrekturwerten nach oben muss, dann hat man ein Problem.

    3.) Die Teilnehmer vom Forumstag kennen das Beispiel schon (Ja, ich mach noch einen Bericht, aber momentan ballt sich so ein wenig die Arbeit...):

    Variante A: Konventionelle Beschallung, gestackte Boxen machen 120 dB LEQ bei 1m (das ist ein ziemliches Brett...)

    Variante B: Geflogene Boxen gleicher Lautstärke.

    Bei beiden Varianten habe ich bei 80% der Publikumsfläche nahezu denselben Pegel, bei Variante A bin ich jedoch direkt vor den Boxen deutlich über dem Grenzwert, bei Variante B ist alles unter dem Grenzwert.

    Zitat

    Open Air Festivals die nachmittags 14.00 Uhr losgehen und erst nachts 2.00 Uhr enden? .

    Bei 12 Stunden wären das 91,2 dB, das ist nicht mehr besonders viel.

    Es wird gemunkelt, dass in der Neufassung der DIN nicht die Dosis, sondern der Pegel begrenzt wird, dann wäre es egal, wie lange die Veranstaltung geht. Lassen wir uns überraschen.

    Zitat

    Ich möchte doch aus der Meßverfechter Ecke mal ein paar Vorschläge dafür!!! Jetzt bitte.

    Die persönliche Meinung jedes Einzelnen mag zwar ganz interessant sein, ist in der Praxis aber völlig unerheblich: die Justiz sieht diese Norm als verbindlich an.

    Und: 10 000,- Euro sind für manche Leute eine Menge Geld. Wenn sich herumspricht, wie leicht man die bekommen kann, dann haben die Veranstalter nicht mehr viel zu lachen, und das sind dann auch Tatsachen, mit denen man dann zurechtkommen muss.

    Zitat

    Wenn ich dann noch so Diskussionen höre wie die Hälfte der Anlage zu hause lassen und so dann sag ich ganz ehrlich sind die guten Jobs nicht mehr durchführbar.

    Wenn nun- um mal ein Beispiels zu nehmen, das wir beide kennen - damals in Schwarzenberg die Hälfte der Kisten im Lager geblieben wären: Wem im Publikum wäre das aufgefallen? Hätte der Veranstalter Dir nie wieder einen Auftrag erteilt?

    Zitat

    Dann laß ich das alles lieber und erfinde auch irgendwelche "schönen" Vorschriften und bekomme noch einen Haufen Geld dafür. Dann bin ich vielleicht noch der einzige der für die Einhaltung der Vorschrift zugelassen ist und fertig...

    Für die Mitarbeit im DIN-Normausschuss bekommt man kein Geld, im Gegenteil, die normalen Mitglieder zahlen dafür noch ganz ordentlich Gebühren (die Zusammensetzung dieses Gremiums ist von daher erklärbar...).

    Wenn man bedenkt, dass es nach der Veröffentlichung der Norm etwa 14 Jahre gedauert hat, bis das normgerechte Messverfahren als "schlüsselfertige Lösung" angeboten wurde, dann ist auch schwer vorstellbar, dass auch nur einer der Verfasser der ersten Fassung ökonomische Interessen gehabt hat.

    Und für die Einhaltung der Vorschriften muss niemand zugelassen werden, jeder Veranstalter hat dies im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht zu tun.


    UM ES NOCH MAL GANZ DEUTLICH ZU SAGEN:

    Noch ist das Thema nicht wirklich aktuell: Wenn Ihr momentan einem Veranstalter sagt, dass Ihr nur 99 dB fahren wollt, dann zeigt der Euch 'nen Vogel. Demnächst wird das der Fall sein, wenn Ihr mehr als 99 dB fahren wollt.

    In absehbarer Zeit wird die Aufgabe lauten:

    - Guter Sound
    - bei Einhaltung der Grenzwerte
    - und selbst durchgeführter Messung, weil bei kleinen und mittleren Veranstaltungen alles andere zu teuer wäre.

    Wer diese Aufgabe dann lösen kann, wird dann auch etwas höhere Preise nehmen können, wer diese Aufgabe dann nicht lösen kann, hat ein Problem.

  • Compressor über AUX Weg ?

    • ADMIN
    • 27. Mai 2004 um 23:50
    Zitat von "lamer"

    nuja,egal, wusste nich das nen komp das feedback erhöhen kann,wenns nur einmal im signalweg drin ist. ganz im gegenteil der sollte das doch sogar senken wenn eins kommt...beim peak l.

    Das kommt darauf an, wie der Kompressor eingestellt ist:

    Wenn es eher ein Limiter ist, er also bei normalen Signalen den Pegel nicht zurücknimmt, dann erhöht er die Feedbackgefahr nicht, vermindert sie aber auch nicht, sondern rettet allenfalls den Hochtöner.

    Ein Kompressor, der schon im Normalbetrieb etwas den Pegel zurücknimmt, benötigt eine höhere Verstärkung. Und wenn dann der Pegel sinkt, der Kompressor also nicht mehr zurücknimmt, dann ist die Schleifenverstärkung insgesamt höher.[/list]

  • Frage zur BVG C1 §15 Abs.1

    • ADMIN
    • 27. Mai 2004 um 23:44

    Also, es gibt da zwei verschiedene Vorschriften, und sind sie natürlich leicht unterschiedlich... :roll:

    in der BGV C1 gibt es den Angang 2, und da gilt für Mehrzweckhallen:

    > 100 m² Bühnen- und Szenenfläche: 1 Hallenmeister (kann durch einen anderen Meister ersetzt werden)

    > 350 m²: 1 Hallenmeister und ein Bühnen- oder Beleuchtungsmeister


    In der VStättVO (Muster-VStättVO §40)

    50m² bis 200m² Bühnenfläche: 1 Fachkraft

    > 200m² oder mehr als 5000 Besucherplätze: 1 Meister bei Auf- und Abbau, 2 Meister bei Generalprobe, Veranstaltung, Sendung oder Aufzeichnung, davon einer Fachrichtung Halle/Bühne und einer Beleuchtung

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 27. Mai 2004 um 22:19
    Zitat von "Ton_Opa"

    Es ist richtig, dass das Programm vom Admin sehr schön zeigt, wie sich die Lage entspannt, wenn Lautsprecher geflogen werden. Leider ist dieses Programm stark vereinfachte Theorie. Wenn auf der Bühne bereits 100dBA herrschen, ohne dass die PA angeschaltet ist, nützt das alles nix! Meine Erfahrung (mit dem Billigschätzeisen) zeigt eines ganz deutlich: RocknRoll, wie er jetzt in Clubs veranstaltet wird, wird niemals die Forderung der jetzigen DIN15905 erfüllen können. Mehr als 3m Flughöhe ist doch da eh nicht drin. Das bringt leider nicht die erhoffte Erleichterung, und auch die ersten 5-10m sind indoor kaum absperrbar.

    1.) Ja, das Programm vereinfacht sehr stark. Die Alternative wäre ein Programm wie EASE oder Ulysses - doch das ist so aufwendig zu programmieren, dass man es beim besten Willen nicht umsonst verteilen kann.

    2.) Gerade Live-Musik hat eine große Dynamik, da kann der Leq niedriger liegen als das, was man nach der Messgerätsanzeige vermutet.

    Wir haben das uns ja in Bengen angehört: So richtig laut sind 99 dB nicht, aber so schrecklich leise ist es dann auch wieder nicht.

    3.) Ein In-Ear-System ist auch nicht teurer als ein amtlicher Wedge zzgl. Amping.

    Zitat

    Was fehlt, ist eine Untersuchung, ob die DIN15905 überhaupt in einem Standard Club erfüllbar ist, wenn da eine Band spielt.

    Ich habe beispielsweise mal "Wages wanted" (ich hoffe, dass ich das richtig geschrieben habe, ist 'ne Funk-Band) im Theaterdock in Berlin gemischt und dabei gemessen. Das Theaterdock ist so ein kleiner Club, es wurde nicht mit In-Ear gearbeitet, und gegen Bläser muss sich die PA auch erst mal durchsetzen. Ich würde sagen, vom Schwieirgkeitsgrad bezüglich Grenzwerteinhaltung eine durchschnittliche Veranstaltung.

    Ganz eingehalten habe ich den Grenzwert nicht, es waren rund 1 dB zu viel. Das Problem wäre gewesen, dass mit der anschließenden Disco der Grenzwert dann doch deutlich überschritten worden wäre (weniger wegen der Lautstärke als wegen der Dauer).

    Zitat

    Was dann wohl die neue Norm an Überraschungen bringt?

    Was der Normausschuss bespricht, ist eigentlich vertraulich. Aber "für gewöhnlich gut unterrichtete Kreise munkeln"

    - das Messverfahren wird einfacher (= billiger)
    - vielleicht wird von Dosis- auf Pegelbegrenzung umgestellt, so dass lange Veranstaltungsdauern nicht mehr zu einem Problem werden
    - vielleicht wird der Gedanke "Information des Publikums, damit das eigenverantwortlich entscheiden kann" deutlich stärker gewichtet

    Zitat

    Ich muss leider sagen, dass es mich nicht beruhigen kann, zu wissen, dass Admin auch als Gast im Normausschuss sitzt.

    Vielleicht selbst als Gast an den Sitzungen teilnehmen?

    Zitat

    Ich finds besser, wenn Rockkonzerte weiterhin legal durchführbar sind. Es sei daran erinnert, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine DIN-Norm nur dann greift, wenn sie allgemein anerkannt ist. Die Allgemeinheit, das sind wir. Und wenn wir sagen: das ist himmelschreiender Unsinn, dann wird auch die neue Norm nur das sein, was die alte DIN15905 15 Jahre lang war: ein vergessenes Stück Papier eines privaten Vereins, das praktisch überhaupt keine Relevanz hat und demzufolge kaum eine allgemein anerkannte technische Regel sein kann.

    DIN-Normen werden im Konsens verabschiedet. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit vorgestellt, diese kann Einspruch erheben. Wenn keiner mehr etwas dagegen sagt, dann ist es eine "anerkannte Regel der Technik", und nach diesen Regeln bemisst sich dann die Verkehrssicherungspflicht.

    Die derzeitige Fassung der DIN 15905 Teil 5 wurde vor etwa 15 Jahren so zuwege gebracht, da ist jetzt nicht mehr viel daran zu rütteln.

    Die Branche könnte jedoch mit Leichtigkeit die Neufassung verhindern oder auf lange Zeit hinauszögern. Derweil würde allerdings die alte Fassung gelten, gewonnen wäre also gar nichts, im Gegenteil.

    Zitat

    Das Einhalten derselben schützt obendrein keineswegs vor Strafe.

    Strafe gibt es hier ohnehin nicht, sondern Schadensersatz und Schmerzensgeld. (Eine Strafe steckt der Staat ein, ein Schmerzensgeld der Geschädigte, ein Ersatz der Behandlungskosten die Krankenkasse).

    Nach derzeitiger Rechtssprechung ist der Veranstalter mit einer normgerechten Messung (bei Einhaltung der Grenzwerte) seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, somit greift nicht die sog. "Beweiserleichterung" (Beweislastumkehr), der Geschädigte muss dann also beweisen, dass er auf der betreffenden Veranstaltung durch etwas, was der Veranstalter zu verantworten hat, einen Gehörschaden erlitten hat. Dieser Nachweis wird im Regelfall nicht gelingen.

  • TA-Lärm, ursprünglich für Beschallung gedacht?

    • ADMIN
    • 27. Mai 2004 um 01:32

    Die TA Lärm ist eine Ausführungsbestimmung des Bundesimmissionsschutzgesetztes und gilt für alles, was irgendwo laut macht, am Rande auch für Veranstaltungen.

  • Wo ist tthorsten hin?

    • ADMIN
    • 27. Mai 2004 um 01:26
    Zitat von "nouve"

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
    Artikel 19
    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

    Jeder darf eine Meinung haben, darf sie auch verbreiten, aber sollte nicht von mir verlangen, dass ich ihm dabei helfe...

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 26. Mai 2004 um 16:38
    Zitat von "Fossi123"

    imho ist alles was nicht durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen begutachtet/überprüft/beurteilt wird/wurde, vor Gericht anfechtbar.

    Es ist auch das, was ein "staatlich anerkannter Sachverständiger" tut, anfechtbar. Aber derjenige, der anficht, muss erst mal beweisen.


    Bei der Messung nach DIN 15905 Teil 5 oder nach BGV B3 ist nirgendwo eine besondere Qualifikation vorgeschrieben. Selbst bezüglich der Eichung von Messgeräten gehen die Ansicht der Experten sehr weit auseinander. (Eine Messung mit einem nicht geeichten, aber kalibrierten Gerät liefert ja einen Anscheinsbeweis, der erst mal zu erschüttern wäre...)

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 26. Mai 2004 um 16:30
    Zitat von "Mnyut"

    Wie groß ist da das Risiko für mich, wenn ich mich bei dir zum dB Mestechniker ausbilden lasse?

    Das kommt darauf an, da gibt es zwei Möglichkeiten (wir reden jetzt nicht von der "Ausbildung", sondern vom anschließenden Durchführen einer Messung):

    1.) Es wird ordentlich gemessen: Dann ist das Risiko äußerst gering, denn wie sollte man die Beweiskraft einer solchen Messung erschüttern? Es gibt ja keine andere normgerechte Messung.

    Selbst wenn der Besucher sich 'nen Schallpegelmesser mitbringt, der LEQ messen kann: Er führt damit ja keine normgerechte Messung durch, dazu müsste er die oktavgemittelten Korrekturwerte ermitteln, das geht nicht während einer Veranstaltung.

    2.) Es wird nicht ordentlich gemessen. Da gibt es wieder zwei Möglichkeiten:

    a) Es ist nicht nachweisbar.

    b) Es ist nachweisbar. Beispielsweise, dass jemand eine Vergleichsmessung gemacht hat, und die Abweichung ist derart groß, dass die Gutachter zu dem Schluss kommen, dass da nicht korrekt gemessen wurde. Oder es gibt einen Zeugen, der beobachtet hat, wie da gepfuscht wurde. Oder man erkennt anhand des Messprotokolls, dass da etwas faul ist.

    Dann aber gibt es richtig Probleme:

    - Es handelt sich um eine Straftat.
    - Der Veranstalter wird Dich haftbar machen können.
    - Und die dBmess Franchise GmbH wird die vereinbarte Vertragsstrafe fordern.


    Das Risiko ist also nicht null. Aber im Vergleich zum normalen Veranstaltungstechniker oder Veranstalter ist es einige Zehnerpotenzen kleiner.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 26. Mai 2004 um 11:54
    Zitat von "Wulfson"

    man sollte doch,trotz pisa, dem mündigen bürger mehr eigenverantwortung zutrauen können.

    Wie sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion vielleicht noch erinnern, ist genau diese "Eigenverantwortung" das, was beispielsweise Herr Dr. Pippig propagiert: Dem Besucher soll in verständlichen Größen mitgeteilt werden, welcher Belastung er sich aussetzt.


    Jetzt aber mal etwas Grundsätzliches: Die jetzige Situation beim Gehörschutz ist in etwa so, als wenn jemand schwere Lasten über Publikum fliegt, keine Safetys verwendet, die angegebene Belastbarkeit von Zügen und Traversen massiv überschreitet und dann sagt, es liege ja wohl in der Eigenverantwortung jedes Besuchers, ob er da kommt oder nicht, es stehe da auf der Eintrittskarte "keine Haftung für Sach- und Körperschäden", das sei ja wohl Warnung genug, und außerdem ist ja neulich ein paar mal durch die Presse gegangen, dass ein Rigg zusammengebrochen oder ein Verfolger ins Publikum geflogen sei, der informierte Besucher müsse also mit solchen Pannen rechnen.


    Über die Details kann man ja streiten, aber derzeit weiss der Besucher, dass es laut wird, aber nicht, wie laut es wird. Selten werden solche Werte ermittelt, noch seltener werden sie dem Publikum mitgeteilt.

    Es bekommt ja auch kein Zuckerkranker die Eigenverantwortung über seine Insulin-Dosis, ohne dass er die Möglichkeit erhält, den Blutzucker zu bestimmen. Und selbst dann bekommt noch längst nicht jeder diese Eigenverantwortung.

  • Was darf ich als Laie ???

    • ADMIN
    • 26. Mai 2004 um 01:16
    Zitat von "Nischl"

    ADMIN: Klasse I jedes Alter? (Empfehlung ab 12 Jahren!!)
    Klasse II jedes Alter? (Wohl eher ab 18 Jahren, oder?)
    Klasse T1 jedes Alter? (Auch erst ab 18, unter obenstehenden Bedingungen. Einzig das Vertreiben ist das ganze Jahr über erlaubt.)

    Ja, bei Klasse II und T1 hatte ich falsche Altersangaben, was wohl in Gedanken wo anders...

    Auch gehören Wunderkerzen nicht zu T1.


    Habe das gerade verbessert.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 26. Mai 2004 um 01:01
    Zitat von "Ton_Opa"

    Open Air mit 9Metern lichter Höhe...

    Da hängen die Wolken aber tief... :mrgreen:


    Ich habe ja am Forumstag mal die Simulation gezeigt: Wenn man die Boxen etwa 6m hoch hängt, dann haben etwa 80% der Besucher den gleichen Pegel wie bei einem gestackten System, nur die Leute direkt vor den Boxen bekommen keinen Hörschaden.

    Wie ist das denn bei großen Konzerten? Nur die Leute direkt vor den Boxen feiern, der Rest bläst Trübsal? Habe bislang nicht diesen Eindruck gehabt. Wenn nun die 20% vor den Boxen in etwa den Pegel kriegen wie die anderen, sollte das ja nicht das Ende jeder Kultur sein, aber das Vermeiden einiger Hörschäden.


    Aber, wie gesagt, das gilt für große Veranstaltungen. Je niedriger der Raum, desto größer die Probleme. Und diese Probleme zu lösen, wird unsere Aufgabe in schätzungsweise zwei Jahren sein.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 25. Mai 2004 um 10:58

    Wir haben ja das Thema "Vorschrift gegen Eigenverantwortung" schon ein paar mal durchgekaut. Vielleicht brauchen wir die nicht schon wieder führen, jeder hat da seine Meinung, aber keine ist relevant, weil wir nicht die Vorschriften machen.

    Zitat von "Wurst Werner"

    Und wie sieht das bei Konzerten von Nachwuchsbands aus?

    1.) Momentan sieht es schlecht aus: Entweder zahlt der Veranstalter für die Messung (etwa 600,- Euro inkl. Messtechniker, etwa 200,- Euro nur die Geräte), oder er setzt sich dem Risiko einer Schmerzensgeldklage aus (im hier zitierten Fall wurde ein Vergleich in der Größenordnung von 10000,- Euro angeregt, dazu dürfte noch ein wenig für den Anwalt gekommen sein...).

    Auch eine Möglichkeit: Feste Anlage, Limiter, einmessen, plombieren. Das ist die Variante, die ich für chronisch unterfinanzierte Jugendclubs vorschlagen würde.

    2.) Wir haben ja auf dem "Forumstag Lautstärke" mit zwei der Verantwortlichen für eine zukünftige Regelung diskutiert, und wir haben uns ja auch 99 dB anghört.

    Sind 99 dB Leq wirklich viel zu wenig?

    Hat man den Eindruck, als ob da jede Kultur abgewürgt werden soll?

  • Probleme zu mit RCD bei kleiner open air auf wiese

    • ADMIN
    • 25. Mai 2004 um 02:21

    Nach meiner Erfahrung ist Regen und Kondensfeuchtigkeit relativ unproblematisch, weil ja praktisch destilliertes Wasser und somit nicht leitend. Ich habe auch schon Wasser aus Dreierdosen rausgekippt, ohne dass der FI gekommen ist, und auf Rügen oben hängt die Anlage bis zu 2 Monaten ohne relevante Abplanung der Scheinwerfer, ohne dass wir da größere Probleme bekommen.

    Probleme treten dort auf, wo zur Feuchtigkeit Dreck dazukommt (oder zum Dreck Feuchtigkeit), denn dann leitet der Schmonz wieder.

    Also:

    1.) Alles sauber halten

    2.) Ohne FI zur Unterverteilung vor Ort, und dann möglichst viel auf getrennte FIs legen. Insbesondere die Gasto.

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 25. Mai 2004 um 02:13
    Zitat von "wora"

    das bedeutet also für die zukunft, der veranstalter muss einen sachverständigen mieten, der mir auf die finger haut wenn ich zu laut mische.

    Oder Du machst die Messung selbst.

    Die nötigen Geräte kann man mieten, würde bei mir 200,- Euro pro Einsatztag kosten. In der Liga, in der Du spielst, würde das den Technik-Etat doch wohl selten um mehr als 10% in die Höhe treiben, oder?

  • x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

    • ADMIN
    • 25. Mai 2004 um 02:10
    Zitat von "rockline"

    Jungs....Geld winkt!
    Stefan

    PS: Beitrag bitte nicht so ernst nehmen, aber er entspricht im wesentlichen der im Beispiel der Tageszeitung zugrundelegtem Thema.

    Warum den Beitrag nicht ernst nehmen?

    Es mag ja für die Veranstalter bitter sein, aber die Rechtslage ist im Moment genau so: Ohne Messprotokoll sind die Aussichten, eine Schmerzensgeldklage abzuweisen, nahe null, und das öffnet dem Mißbrauch Tor und Tür.

    (Denken wir noch einen Schritt weiter: Der Vertreter vom Verband der deutschen Konzertdirektionen hat am Forumstag gesagt, sie empfehlen ihren Mitgliedern derzeit dringend, solche Verfahren per Vergleich zu beenden, damit es möglichst wenig Publizität und Präzedenzfälle gibt. Vermutlich gleichen die auch die Namen der Klagenden nicht untereinander ab. Wenn jetzt jemand sehr dreist ist, dann bekommt er mit einem ohrenärztlichen Attest und ein paar Briefen mehr Geld als ein redlicher Veranstaltungstechniker in einem ganzen Jahr erarbeitet...)

  • Wie laut sind 2000 Watt open air?

    • ADMIN
    • 25. Mai 2004 um 01:54
    Zitat von "Matthias M."

    Meine Aussagen zur Lautstärke muss ich vielleicht etwas revidieren *g* ... gerade hat ein Kollege zu mir gesagt, ob ich nicht meine Musik etwas leiser laufen lassen könnte. Er hätte es am Samstagabend laut und deutlich gegen 23:00 Uhr gehört.

    Erwähnenswert ist hierbei vielleicht die Tatsache, dass er etwa 2 km weg wohnt *lol*

    Mal eine grob überschlägige Rechnung (bin jetzt zu bequem, die Daten der Boxen zu recherchieren):

    Annahme: 100 dB/1W/1m

    2000 W => + 33 dB, also 133 dB/1m

    2000 m => -66 dB, also dann 67 dB.

    Leq 10 dB unter Peak, also dann 57 dB.

    Das wäre nach TA Lärm über dem Grenzwert.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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