Zitat von "akustikkoppler"sinnvoll fänd ich auch wenn es die möglichkeit des haftungsausschluß gäbe. beim piercer geht das ja auch. wenn am anfang alle eine einverständnisserklärung zur körperverletztung unterschreiben könnten ist das alles durchaus machbar.
ok, dann muss man aber auch extra personal an den eintritt setzen, die mit den leuten über die unterschrift diskutieren können, denn das wird sich dann nicht vermeiden lassen...
aber vielleicht ist das sogar besser -oder sagen wir mal "machbarer"- als so eine begrenzung auf 99dB?