Wann und wo? ![]()
Beiträge von ADMIN
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Zitat von "MIKE"
Das mit dem Lärm wird immer mehr um sich greifen, auch wenn es LAEQ werte sind sind diese doch meistens weit von dem Entfernt was man gewohnt ist. Auch wenn die Gesundheit angeblich darunter leiden soll.
Ich denke das sich das in den nächsten Jahren noch verstärken wird mit den Lautstärken!
Deswegen bin ich dafür das man sich nicht nur im Gesundheits wesen sondern auch im Lärm bereich mal die Schweizer anguckt.
Vorsicht, da bringen wir jetzt zwei Sachen durcheinander:
1.) Hier geht es um Geschichten auf Grundlage TA Lärm, also Schutz der Nachbarschaft.
2.) Was die "Schweizer Regelung" betrifft, so ist die für den Schutz des Publikums da. Eine ähnliche Regelung gibt es auch schon in Deutschland, und zwar die DIN 15 905 Teil 5. Diese besagt (grob vereinfacht):
a) Dosis von 15,9 mWh/m² Leq(A), das wären also bei 2 Stunden 99 dB, bei 4 Stunden 96 dB.
b) Und zwar am lautesten Punkt der Veranstaltung, wo noch Publikum hin kommt (maßgeblicher Imissionsstandort)
c) Laufende Messung während der Veranstaltung und Erstellung eines Meßprotokolls
d) Ein Meßverfahren mit abweichendem Mikrofonstandort, ist nicht ganz trivial.
Momentan hält sich noch so gut wie keiner daran, aber dem Veranstalter drohen wirklich böse Kosten (Schmerzensgeld, Behandlungskosten), wenn er sich nicht daran hält und jemand klagt.
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Zunächst einmal würde ich einen Blick in die technische Bühnenanweisung oder in die allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen, ob da irgendetwas von Nulleiter drinsteht.
Wenn ja, dann sind beide Schuld, und ich würde den Schaden 50/50 aufteilen.
Steht nichts drin, dann ist das die Schuld des Technikers, der die Anlage angeschlossen hat: Man kann von einem Techniker erwarten, dass er weiß, dass es Drehstromdosen ohne Null gibt (und die sind durchaus normgerecht...) und dass er nachmisst, bevor er anschließt.
Ansonsten: http://www.rs-components.de/, und dort "Spannungswächter" eingeben...
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Zitat von "HorstH"
hmm wenn ich 15" und 1,5" habe
Dass hast Du ein großes Loch in der Mitte....
Ok, im Disco-Bereich mag das mit den aktuellen Hörgewohnheiten zusammenpassen, aber Live möchte ich solche Boxen lieber nicht haben...
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Anlage fliegen, und zwar sehr hoch und stark nach unten richten. Dann kommt man noch mal 10 bis 20 dB höher, und das sollte eigentlich reichen...
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Die Frage ist, ob sich zwei Wege auf ein Komplettsystem beziehen oder auf ein System, das mit einem Sub ergänzt wird.
Nehmen wir einmal an, es handelt sich um ein Komplettsystem. Dafür gibt es eigentlich nur eine halbwegs brauchbare Kombination, nämlich 12" + 2". Diese hat drei Probleme: 12" kommt nicht weit genug runter, zwischen 12" und 2" fehlt was anständiges für die Mitten und der 2" kommt nicht richtig hoch. Wenn ich von diesen Problem eines löse, verschärfe ich mindestens ein weiteres: Nehmen wir an, ich nehme statt dem 12" ein 15", dann vergrößere ich das Loch in der Mitte, dasselbe passiert, wenn man statt dem 2" einen 1,5" oder gleich einen 1" verwendet.
Der langen Rede kurzer Sinn: Für Monitorboxen und für Sprachbeschallung kann man die Sache mit zwei Wegen hinbekommen, aber ein richtige PA hat mindestens drei Wege.
Zitat von "HorstH"Könnt ihr mir irgendwelche "literatur" zum thema PA empfehlen?
Ich befürchte, da bin ich etwas befangen... Aber es gibt hier im Forum eine Bücherseite.

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Zitat von "f8274"
-> hm, 60dB ist ja praktisch Unterhaltung/stimmen. aber o.k., die nächsten gebäude liegen mind. 50m weiter, sodass vor der bühne wohl pegel über 115 dB (A) machbar sein müssten, oder? Sollte ich dem VA empfehlen, Widerspruch einzulegen, da 60dB (A) ein Witz sind, und überall mehr erlaubt wird, oder ist das eher aussichtlos? :roll:
Schauen wir mal in die TA Lärm:
ZitatAlles anzeigen
a) in Industriegebieten 70 dB(A)
b) in Gewerbegebieten
tags 65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und
Mischgebieten
tags 60 dB(A)
nachts 45 dB(A)
d) in allgemeinen Wohngebieten und
Kleinsiedlungsgebieten
tags 55 dB(A)
nachts 40 dB(A)
e) in reinen Wohngebieten
tags 50 dB(A)
nachts 35 dB(A)
f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser
und Pflegeanstalten
tags 45 dB(A)
nachts 35 dB(A)Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen
die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht
mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht
mehr als 20 dB(A) überschreiten.
...
Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern
6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten:
1.tags 06.00 - 22.00 Uhr
2. nachts 22.00 - 06.00 Uhr.Die Frage ist nun, ob es sich um ein Industriegebiet, um ein Gewerbegebiet oder um ein Kerngebiet handelt. Industriegebiet wird meist recht restriktiv definiert, 60 dB lässt auf Kerngebiet schließen.
Der Pegel ist allerdings Leq, da können die Spitzen auch mal deutlich lauter sein.
Wie Du auf die 115 dB auf der Bühne kommst, ist mir schleierhaft, bei einer Entfernung von 50 m liegt der 1m-Schallpegel 34 dB höher, das wären 94 dB, allerdings gerechnet auf ein Stack. Bei zwei Stacks wären wir bei etwa 91 dB. (Kleiner Trost am Rande: Dafür macht dann die DIN 15905 Teil 5 keinen Ärger...
)Was man dagegen tun kann? Beten, dass keiner nachmisst? Eigenes Meßgerät falschkalibrieren und hoffen, dass die Staatsmacht kein amtlich geeichtes Gerät dabei hat - dann steht Messung gegen Messung...
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Satzauslöser einzeln sind normalerweise Klasse-4-Material, also nur mit Großfeuerwerkerschein....
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Das eigentliche Fluid bildet nur die Kondensationskerne, damit Nebel entsteht, braucht es noch Wasser (Luftfeuchtigkeit). Das ist entweder schon im Fluid drin (dann ist das Fluid nicht sehr ergiebig), oder man muss es anderweitig in den Raum bringen (beispielsweise einfach Wasserkocher aufstellen, hin und wieder nachfüllen, regelmäßig entkalken !)
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Bei einem Traversenhersteller (ich weiß jetzt nicht, ob's zufälligerweise derselbe war) wurde auch immer mit dem TÜV geworben. Die rausgegebenen Belastungstabellen waren aber erkennbar unsinnig (da habe ich noch nicht mal anfangen müssen zu rechnen....). Denen hat der Statiker einfach völligen Blödsinn gerechnet. Inzwischen haben die aber ordentliche Tabellen...
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Zum Runterladen gibt's die DIN nicht, der Beuth-Verlag verdient klotzig daran, dass die für die drei DIN-A-4-Seiten etwa 30 Euro kassieren...
Was steht in der DIN drin?
1.) 99 dB Leq(A) bei einer Bezugsdauer von 2 Stunden. (Dauert's länger, dann weniger...)
2.) maßgeblicher Emissionsstandort ist der lauteste Punkt, an den noch Publikum ran kommt (im Extremfall direkt vor den Boxen..., also lieber Anlage fliegen oder gleich Line-Array)
3.) Mikrofon muss außer Reichweite Publikum aufgehangen werden. Vor der Veranstaltung werden oktavgemittelte Korrekturwerte ermittelt, die später dann mit der Messung verrechnet werden.
4.) Der Meßbericht ist als Dokumentation aufzubewahren und muss die folgenden Informationen enthalten:
- benutzte Meßgeräte und Kalibriergeräte
- Angaben über die Aufstellung der Lautsprecher, den maßgeblichen Imissionsort und über die Mikrophonorte.
- Korrekturwerte nach Abschnitt 4.4.2
- Gesamtdauer Te der Musikdarbietung
- ermittelte Beurteilungspegel Le,Te über die Gesamtdauer Te der Musikdarbietung
- gegebenenfalls Dauer Ta der Musikdarbietung, zu dem Lr,Ta den Wert 99dB überschritten hat. -
Habe das mal zwangsweise gemacht (Zeitmangel), die Einstellung vom Vortag gelassen und mit dem ATB die gleiche Anlage im neuen Raum neu eingemessen. Hat ganz brauchbar funktioniert.
Immer dran denken: Eine leere Halle klingt ohnehin ganz anders als eine volle Halle, von daher muss am Anfang ohnehin nachgeregelt werden.
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Zitat von "Arieba"
am besten jedem hausverbot aussprechen und "verhalten" zurückhalten. Sprich die Leute haben sich gewaltsam zugang verschafft in die "gefahrenzone".
Kennst Du ein Urteil, wo ein Gericht so etwas schon mal akzeptiert hat?
Wegen Gehörschäden hat man derzeit zwar noch ziemlich selten Probleme, diese können aber unkalkulierbar hoch sein (Im Extremfall: zwei Dutzend Leute rennen nach der VA zum Ohrenarzt, die Krankenkasse macht 'ne Feststellungsklage und Du bist ab dann für alle damit zusammenhängenden Behandlungskosten zuständig...). Und die Veranstalterhaftpflicht schließt dieses Risiko i.d.R. explizit aus.
Von daher:
1.) Augen zu und durch, oder
2.) Schallpegel messen lassen und Grenzwerte nach DIN einhalten, oder
3.) GmbH gründen, die veranstaltet. Wenn die Klage kommt, dann lässt man halt die GmbH in die Insolvenz gehen. Sind zwar 25 000 Euro Stammeinlage weg, aber das ist ein vergleichsweise überschaubarer Betrag...
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Die Firma BOSE stellt ja ein paar Einweg-Systeme her, und sie sind nur für Sprachbeschallung zu verwenden.
Wir sind hier im PA-Forum, und eine PA fängt eigentlich bei drei Wegen an (und das aus gutem Grund).
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Die Firma BOSE stellt ja ein paar Einweg-Systeme her, und sie sind nur für Sprachbeschallung zu verwenden.
Wir sind hier im PA-Forum, und eine PA fängt eigentlich bei drei Wegen an (und das aus gutem Grund).
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Zitat von "PA_Fanat"
Aber wenn man vor die Endstufe einen Limiter dranhängt, kann man dann Clipping 100% vermeiden?
Nein.
Wenn der Limiter richtig eingestellt ist, dann kann man vermeiden, dass die Endstufe clippt.
Was man nicht vermeiden kann ist, dass vor dem Limiter was clippt, gerade manche DJs sind dafür berüchtigt, dass sie ihr Pult ins Clipping fahren. Das hilft der Limiter gar nix.
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Zitat von "PA-Peter"
1.) ein "Balken auf 2 Stützen" (nichts anderes als eine Traverse) hängt man i.d.R. nur an 2 Punkten auf! Ansonsten träger der mittlere (3.) Punkt >60% der Gesamtlast!
Die Werte aus den Bautabellen gelten dort, wo die Auflager fest und ihre vertikale Position null ist. Beide Voraussetzungen sind in der Veranstaltungstechnik nicht gegeben, man kann also statisch unbestimmte Systeme (und so etwas ist eine Traverse an drei Seilen) nicht zuverlässig rechnen.
Etwas mehr dazu gibt es in "Lichttechnik für Bühne und Disco"
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1.) 12-fache Sicherheit bei verschleißbehafteten Bauteilen (Seile, Ketten...)
2.) gegenüber der rechnerischen Bruchkraft
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Varistoren hatten wir zuhauf in einem alten Dimmerschrank, und die sind im Laufe der Zeit nach und nach alle verkohlt, ohne dass wir Nulleiterprobleme hatten, vermutlich einfach Altersschwäche.
Hat der Hersteller da nur 'ne schlechte Serie erwischt, oder ist das ein generelles Problem von Varistoren?
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