habe gerade vom va die stadtliche verfügung (ordnungsamt) zur durchführung eines betriebsfestes erhalten.
daz habe ich folgende fragen, vielleicht kann mir jemand tipps geben:
1) "Der Betrieb der Verstärkeranlagen sowie Instrumente für Musik- und Tondarbietungen ist zeitlich begrenzt worden auf 15.00 bis 22.00 Uhr"
-> das ist aber nur die halbe wahrheit, weil in der o.a. zeit lediglich die open-air-beschallung statt findet. anschl. geht es in einem gebäude weiter.
sollte ich den va bitten, die verfügung verlängern zu lassen? befürchte, dass er dann die indoor-disco ganzlich cancelt! ![]()
2) "Beim Betreiben von Lautsprechern, Instrumenten und Tonwiedergabegeräten ist zu gewährleisten, dass an den nächstgelegenen Gebäuden der Immisionsrichtwert (Beurteilungspegel) von 60 dB (A) nicht überschritten wird.
-> hm, 60dB ist ja praktisch Unterhaltung/stimmen. aber o.k., die nächsten gebäude liegen mind. 50m weiter, sodass vor der bühne wohl pegel über 115 dB (A) machbar sein müssten, oder? Sollte ich dem VA empfehlen, Widerspruch einzulegen, da 60dB (A) ein Witz sind, und überall mehr erlaubt wird, oder ist das eher aussichtlos? :roll:
3) "LIvemusikdarbietungen sind nach jeweils 30 Minuten durch unbeschallte Pausen von mindestens 15 Minuten Dauer zu unterbrechen. Durchsagen zum Zweck der Moderation sind zulässig."
-> sollte ich das ernst nehmen? finde ich völlig unusual! ![]()
4) Für den Fall der Nichteinhaltung wird mit Bussgeld in Höhe von bis zu 5.000,- EUR gedroht. :oops:
-> drohen die auch ohne nochmalige vorherige ermahnung vor ort dch. überprüfungen des ordnungsamtes/der polizei? ist das eher - vor ort mit den beamten verhandelbarer - formalismus? ![]()
thx for your support!