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Help needed: Auflagen des Ordnungsamtes für Open-air-VA

  • f8274
  • 23. Juli 2003 um 18:00
  • f8274
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    • 23. Juli 2003 um 18:00
    • #1

    habe gerade vom va die stadtliche verfügung (ordnungsamt) zur durchführung eines betriebsfestes erhalten.

    daz habe ich folgende fragen, vielleicht kann mir jemand tipps geben:

    1) "Der Betrieb der Verstärkeranlagen sowie Instrumente für Musik- und Tondarbietungen ist zeitlich begrenzt worden auf 15.00 bis 22.00 Uhr"

    -> das ist aber nur die halbe wahrheit, weil in der o.a. zeit lediglich die open-air-beschallung statt findet. anschl. geht es in einem gebäude weiter.
    sollte ich den va bitten, die verfügung verlängern zu lassen? befürchte, dass er dann die indoor-disco ganzlich cancelt! :evil:


    2) "Beim Betreiben von Lautsprechern, Instrumenten und Tonwiedergabegeräten ist zu gewährleisten, dass an den nächstgelegenen Gebäuden der Immisionsrichtwert (Beurteilungspegel) von 60 dB (A) nicht überschritten wird.

    -> hm, 60dB ist ja praktisch Unterhaltung/stimmen. aber o.k., die nächsten gebäude liegen mind. 50m weiter, sodass vor der bühne wohl pegel über 115 dB (A) machbar sein müssten, oder? Sollte ich dem VA empfehlen, Widerspruch einzulegen, da 60dB (A) ein Witz sind, und überall mehr erlaubt wird, oder ist das eher aussichtlos? :roll:


    3) "LIvemusikdarbietungen sind nach jeweils 30 Minuten durch unbeschallte Pausen von mindestens 15 Minuten Dauer zu unterbrechen. Durchsagen zum Zweck der Moderation sind zulässig."

    -> sollte ich das ernst nehmen? finde ich völlig unusual! :(


    4) Für den Fall der Nichteinhaltung wird mit Bussgeld in Höhe von bis zu 5.000,- EUR gedroht. :oops:

    -> drohen die auch ohne nochmalige vorherige ermahnung vor ort dch. überprüfungen des ordnungsamtes/der polizei? ist das eher - vor ort mit den beamten verhandelbarer - formalismus? 8)


    thx for your support!

  • Ton_Opa
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    • 24. Juli 2003 um 00:39
    • #2

    Die meisten OA verwenden Vordrucke für solche Genehmigungen. Ob die überhaupt wissen, was sie dir da vorschreiben, ist fraglich. Das hängt vom Ordnungsamt ab.

    In jedem Fall meint das OA diese Verfügung ernst und kann die angedrohte Ordnungsstrafe verhängen und/oder die Veranstaltung bei Nichteinhaltung durch die Polizei schließen lassen.

    Es ist üblich, dass in den Verfügungen nur die Zeit das Programms angegeben wird.
    Falls Ihr davor nachts aufbaut (Bühne oder so) solltet Ihr unbedingt Lärmbelästigung nachts vor der Veranstaltung vermeiden, damit die Grünen euch nicht schon vor dem Gig aufm Kiker haben.

    In der Regel hat der VA den Kontakt mit dem OA. Kennen die sich, ist alles supi. Sonst kanns auch mal eng werden.

    Du kannst gern nochmal mit dem VA sprechen.
    LASS AUF JEDEN FALL DAS OA IN RUHE!
    Das ist nämlich das, was die wollen. Wenn du vorher mit denen sprichst, denken die, das wird ne schwierige Veranstaltung und machen sich Gedanken. Das ist schlecht.

    60 dB ist ein Witz, der von jedem Polo übertroffen wird. Das weiß jeder. Es ist nirgendwo mehr erlaubt (das is nämlich Gesetz!) es ist aber oft auch mal lauter. In den meisten Städten und Gemeinden wird da "einmal im Jahr" bei der großen Party drüber hinwegesehen.

    Obs da Ärger gibt, hängt im erster Linie davon ab, ob es auf dem Platz oder mit dem VA schon mal wegen Lärm Ärger gab. Wo keine Beschwerden kommen (von Anwohnern) kommt normal auch keine Polizei, auch wenn es noch so laut ist.

    Wenns schon mal Ärger gab oder das VA irgendwie Angst hat, kann es passieren, dass da schon vor Veranstaltungsbeginn ein Grüner mit Messgerät steht und zu dir sagt: bitte Fluchen sie nicht so laut, das waren schon wieder 63dB!

    Normalerweise fährst Du am besten, wenn Du deine Verfügung als reine Formalität betrachtest und deinen Job machst, wie immer. Also mit Soundcheck und mit Moderation, wenns passt, und nicht nach stundenplan.

    Du verhandelst immer höflich und kompetent mit dem auftauchenden Beamten. (dat is manchmal auch Feuerwehr, weil die Messen können).
    Der Beamte hat immer Recht. Er ist in der Regel auch daran interessiert, dass die Veranstaltung zur Zufriedenheit aller (auch der gestörten Anwohner) zu Ende durchgeführt wird, - also durchaus auch kompromissbereit.Die haben auch kein Bock auf Streit.
    Es ist wichtig, dass du ihn ernst nimmst. Man kriegt das immer irgendwie hin (überlass einfach dem VA die Verhandlung und sag, du musst mischen, wenn der dann sagt mach leiser! dann machst du leiser, auch wenn alles scheiße klingt)
    Wichtig ist, dass du beim Aftritt gegenüber dem Beamten nicht vergisst, dass er die ABSOLUTE Macht über deine Veranstaltung hat.

    Achwas, wahrscheinlich kommt eh keiner, und ihr habt ne Mordsgaudi!

    lass die Haare wehen!
    Dein Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • ADMIN
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    • 24. Juli 2003 um 02:17
    • #3
    Zitat von "f8274"

    -> hm, 60dB ist ja praktisch Unterhaltung/stimmen. aber o.k., die nächsten gebäude liegen mind. 50m weiter, sodass vor der bühne wohl pegel über 115 dB (A) machbar sein müssten, oder? Sollte ich dem VA empfehlen, Widerspruch einzulegen, da 60dB (A) ein Witz sind, und überall mehr erlaubt wird, oder ist das eher aussichtlos? :roll:

    Schauen wir mal in die TA Lärm:

    Zitat


    a) in Industriegebieten 70 dB(A)
    b) in Gewerbegebieten
    tags 65 dB(A)
    nachts 50 dB(A)
    c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und
    Mischgebieten
    tags 60 dB(A)
    nachts 45 dB(A)
    d) in allgemeinen Wohngebieten und
    Kleinsiedlungsgebieten
    tags 55 dB(A)
    nachts 40 dB(A)
    e) in reinen Wohngebieten
    tags 50 dB(A)
    nachts 35 dB(A)
    f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser
    und Pflegeanstalten
    tags 45 dB(A)
    nachts 35 dB(A)

    Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen
    die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht
    mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht
    mehr als 20 dB(A) überschreiten.
    ...
    Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern
    6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten:
    1.tags 06.00 - 22.00 Uhr
    2. nachts 22.00 - 06.00 Uhr.

    Alles anzeigen

    Die Frage ist nun, ob es sich um ein Industriegebiet, um ein Gewerbegebiet oder um ein Kerngebiet handelt. Industriegebiet wird meist recht restriktiv definiert, 60 dB lässt auf Kerngebiet schließen.

    Der Pegel ist allerdings Leq, da können die Spitzen auch mal deutlich lauter sein.

    Wie Du auf die 115 dB auf der Bühne kommst, ist mir schleierhaft, bei einer Entfernung von 50 m liegt der 1m-Schallpegel 34 dB höher, das wären 94 dB, allerdings gerechnet auf ein Stack. Bei zwei Stacks wären wir bei etwa 91 dB. (Kleiner Trost am Rande: Dafür macht dann die DIN 15905 Teil 5 keinen Ärger... :D )

    Was man dagegen tun kann? Beten, dass keiner nachmisst? Eigenes Meßgerät falschkalibrieren und hoffen, dass die Staatsmacht kein amtlich geeichtes Gerät dabei hat - dann steht Messung gegen Messung...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • eric.
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    • 24. Juli 2003 um 02:25
    • #4
    Zitat von "ADMIN"

    Was man dagegen tun kann? Beten, dass keiner nachmisst? Eigenes Meßgerät falschkalibrieren und hoffen, dass die Staatsmacht kein amtlich geeichtes Gerät dabei hat - dann steht Messung gegen Messung...


    schonmal gemacht? :D

  • f8274
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    • 24. Juli 2003 um 10:30
    • #5

    schonmal danke!

    o.k., ich ruf nicht beim OA an!

    Habe kürzlich bei nem anderen gig mitten in ffm. nen open-air-gig gehabt, der bis um 2 uhr morgens ging. polente war 2x da, aber war spassig drauf. empfinde die auslegung jetzt für die andere company relativ hart.

    der va-ort liegt mitten in ffm., also wohngebiet. durch die größe des va-platzes liegen die nächsten wohnhäuser jedoch mind. 50m weit entfernt.

    also 91 db vor der bühen, das wird ja zimmerlautstärke, ogottogott...
    da die monitore ja gen himmel zeigen, werde ich um die künstler in stimmung bringen zu können, da weitaus mehr gas geben.


    sollte der va nun noch dem OA klarmachen, dass nach 22 h in indoordisco startet oder nicht?


    suche falsch kalibriertes messmic in ffm. zu mieten :wink:

  • slv
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    • 24. Juli 2003 um 11:17
    • #6

    Es gibt ja alles: mein Kollege war an einem Openair als Lichttechniker und erzählte mir von den Auflagen, welche der Soundcompany dort aufgebunden waren:

    War ein Blues- und Jazzfestival, 2 Tage, schöne grosse Bühne auf einem Platz am See, ca. 100x100m. Am anderen Ende des Platzes, gegenüber der Bühne, ein Altersheim. Und die hatten dem VA folgendes aufgebrummt: 78 dB auf dem Balkon des Altersheimes. Da wurde von denen ein Messerät auf dem Balkon installiert, daneben eine Videokamera auf das Display gerichtet und per Funk auf einen Monitor zum FOH-Platz übermittelt... und danach musste sich der Toningenieur richten. Er hatte zu kämpfen, denn schon der Grundpegel der Zuschauer etc. (ohne PA) war so um die 72 dB...

    Das kann ja dann nicht mehr ganz ernst genommen werden, unter solchen Auflagen noch richtig arbeiten zu können. OK, am zweiten Tag konnte dann anscheinend was ausgehandelt werden... .

    Hat sowas auch schon mal einer von Euch erlebt?

    Grüsse
    slv

  • ADMIN
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    • 24. Juli 2003 um 12:02
    • #7

    Anlage fliegen, und zwar sehr hoch und stark nach unten richten. Dann kommt man noch mal 10 bis 20 dB höher, und das sollte eigentlich reichen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hubert Barth
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    • 24. Juli 2003 um 12:25
    • #8

    Da frage ich mich aber was sich der VA gedacht hat das Festival neben einem Altersheim durchzuziehen. Das ist doch eher was fürs Joke Brett.

  • Elias
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    219
    • 24. Juli 2003 um 13:01
    • #9

    Am letzten Gig musste der Veranstalter selber zu ende mischen, da er mich zwingen wollte nicht lauter als 82 dB Peak zu fahren. Wie geht das, wenn das Publikum am schreien ist. Ich habe dann das Mischen dem "Chef" der Veranstaltung überlassen. Der Sound war von diesem Zeitpunkt ziemlich übel.

    Ich finde es beruhigend wenn immer noch in dB A gemessen wird. Wenn die Nachbarn Ärger machen gibt es folgendes Rezept:
    Die Anlage leiser machen und den Bass lauter. Da der Bass bei dB A nicht so stark gemessen wird haben die Nachbarn bestimmt keine Freude. ;)

    Gruss Elias

  • slv
    Verifiziert
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    352
    • 24. Juli 2003 um 13:22
    • #10
    Zitat von "Hubert Barth"

    Da frage ich mich aber was sich der VA gedacht hat das Festival neben einem Altersheim durchzuziehen.

    Nun, manchmal sind die Alterheime einfach am falschen Ort gebaut :wink: ; dieser Fall war mitten in einer Stadt auf dem Hauptplatz; eigentlich ein idealer guter Ort – nur eben...

    ADMIN
    Danke für den Tipp. Ich denke, dass hätte ihm wohl genutzt. Muss mal schauen, habe glaub ich noch ein Foto davon; mal schauen, wie die die Tops geflogen haben...

  • Ton_Opa
    Profi
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    490
    • 24. Juli 2003 um 13:28
    • #11

    Mit Bässen die Nachbarn zu zerütten, kann nicht Sinn der Sache sein.

    Dann gibts auf dem Platz bestimmt kein Open-Air mehr. Damit ist ja wohl niemandem gedient.

    Es ist häufige Praxis, dass irgendwer (Feuerwehr, Polizei) am ersten bewohnten Fenster beim Soundcheck mal kurz misst. Der Tontek markiert sich den Maxwert der zugelassenen Lautstärke an seinem Analyzer, Phonmesser oder was immer (zur Not SummenMeter, (hahah höhnisches Gelächter)) und verspricht, die Show danach zu fahren. Dann ziehen die Schergen wieder ab und alles wird gut. Dann kann man immer noch relativ frei fuhrwerken. und der Topakt gehört ja nun mal ein bisschen Lauter als die andern ...

    Darauf lassen die sich nur ein, wenn die das Gefühl haben, dass du kein Vollidiot bist, der die Nachbarn ärgern will.

    Ich habe auch schon Verfügungen gesehen, die vom TÜV eingemessene und verblombte Limiter in der Anlage forderten. Das hat dann zum Glück keiner kontrolliert. Natürlich fallen uns allen Mittel und Wege ein, solche Spaßbremsen zu umgehen.
    Aber wir wollen doch weiter OpenAirs machen ohne Tüv und Polizei. Oder nicht?

    obwohl natürlich immer alle herzlich eingeladen sind. Aber außerdienstlich versteht sich.

    Gruß
    Opa

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • Jan_N
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    223
    • 27. Juli 2003 um 14:25
    • #12

    Hallo f8274 (die Modenamen werden auch immer technokratischer) ;) !

    WO in Ffm ist denn die Veranstaltung ? Ich habe z.B. im Güntersburgpark 2 oder 3 Mal Openairs als Mischer mitgemacht, und das war kein größeres Problem. Das waren jeweils mehrere RnR-Livebands, also Grundlautstärke war definitiv vorhanden.

    Bei mir kam zur Soundcheckzeit bis jetzt immer ein netter älterer Mitarbeiter des Ordnungsamtes vorbei, ließ einen Musik über die Anlage spielen und läuft dann mit seinem Meßgerät zu den nächstgelegenen Wohnhäusern rüber, wo er schaut, ob alles einigermassen im grünen Bereich ist. Bei unseren VA entsprach der "erlaubte" Pegel dann meist irgendwo um die 85-88 dBa am Pult (vielleicht 20-25 m von der Bühne weg).

    Wie schon erwähnt : Der Respekt, dem man diesem Herrn vor dem Krach entgegenbringt, hat viel mit Leben und Leben lassen zu tun - bist Du kooperativ, siehste ihn auch während der VA nicht wieder und er verkneift sich alberne Aufkleber überm Masterfader...

    Wichtig ist dabei aber, dass man einigermassen Richtwirkung hat - wir hatten da zumindest horngeladene Tops - und diese eben so nutzt, dass man möglichst _nicht_ in die Wohnhäuser brüllt (Ausrichtung der Bühne !), sondern in den Bereich vor der Bühne. Bässe sind da ja dank A-Gewichtung unkritischer... ;)

    Fazit : Vor der Bühne wars laut genug, alle hatten ihren Spass, nur am Pult wars relativ ungewohnt leise. Aber da waren auch viele Kinder da, bei denen ich nicht davon ausgehe, dass sie sich im Zweifelfall die Ohren stöpseln...

    Ach und : mehr als die 22:00 bekommste, wenn das die erste VA mit dieser Organisation und an diesem Platz ist, auf keinen Fall - da geht nichts. Erst wenn man mit einem gewissen Publikumsinteresse und mehreren Jahren ohne Beschwerden hausieren gehen kann, bekommt man auch mal ne Stunde oder zwei länger...

    Gruss,
    Jan

  • f8274
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    • 27. Juli 2003 um 18:42
    • #13

    danke für die infos.

    va ist in f-niederad, und wird da zum 21. mal (seit 21 Jahren) durchgeführt.
    in den vergangenen 7 jahren, haben wir die company 4x betreut, aber auflagen der stadt gabs bislang noch keine. anwohner werden regelmäßig "eingeladen" und beschenkt.

    es sind immer zwischen 2.000 und 2.500 personen dort.

    ich sprech nochmal mit dem va, dass m.e. die urhzeitbegrenzung verlängert werden muss für den teil, der nach 22 h in geschl. räumen stattfindet. mit den db(A), zwangspausen etc. werde ich versuchen zu leben.

    war gestern auf ner anderen va (open-air ins süd-brd), bis 22 h durften gelärmt werden. va ließ 1/2 std. karenzzeit. fazit: 1 anzeige eines anwohners.

    beim 3. mal (anzeige) darf die va nicht mehr dort stattfinden.

    eigentlich kannste open-airs nur noch im wald oder ind.-gebieten machen.

  • Michel
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    • 27. Juli 2003 um 19:36
    • #14

    kleiner tipp: nimm einen limiter im einzecase mit. Du wirst sehen, irgendwann steht ein herr möbus vor dir, und dann werdet ihr denn maximal erlaubten pegel fahren, den limiter entsprechend justieren, dann kommt der deckel aufs case. der wirklich sehr nette herr macht ein siegel drauf und du bist sorgenfrei, da behördlich abgesichert.

    sei aber kooperativ, der herr ist wirklich völlig ok und tut nur seinen job.
    wie oben schon mal gesagt, leben und leben lassen.

  • f8274
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    • 28. Juli 2003 um 11:09
    • #15

    zum einpegeln kommen immer andere aus ffm. war aber immer ganz entspannt bisher, da die den pegel wirklich weit entfernt messen, und zwar den master am pult absiegeln, wir aber in der signalkette ohne ende reserven haben (weiche, amp, mixergain). einmal hatten wir soviel reserven reingekoppt (die stellschrauben also schön zurück genommen), dass wir nicht einmal die erlaubten 115 dB in 15m Entfernung schafften!

    war die frankfurter lkw-parade, nachttanzdemo, bei der über 20 wagen eingepegelt werden mussten. der beamte sagte dann zu uns, dass wir die leisteste pa/wagen hätten :wink:

    natürlich hatten die streckenposten, und später über 130 dB in 20m entfrenung gemessen :D wagte aber keiner, die groß-va mit internat. djs abzubrechen.

  • MIKE
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    • 28. Juli 2003 um 11:10
    • #16

    Hi,

    die meisten Kollegen die für den Lärm zuständig sind siend meisetns selber genbervt wegen der Vorschriften.

    Habe selber die Probleme, aber das hatten wir ja schon.


    Das mit dem Lärm wird immer mehr um sich greifen, auch wenn es LAEQ werte sind sind diese doch meistens weit von dem Entfernt was man gewohnt ist. Auch wenn die Gesundheit angeblich darunter leiden soll.

    Ich denke das sich das in den nächsten Jahren noch verstärken wird mit den Lautstärken!

    Deswegen bin ich dafür das man sich nicht nur im Gesundheits wesen sondern auch im Lärm bereich mal die Schweizer anguckt.

    Anfragen bitte an MIKERAUCHFLEISCH@gmx.de

  • ADMIN
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    • 28. Juli 2003 um 11:50
    • #17
    Zitat von "MIKE"

    Das mit dem Lärm wird immer mehr um sich greifen, auch wenn es LAEQ werte sind sind diese doch meistens weit von dem Entfernt was man gewohnt ist. Auch wenn die Gesundheit angeblich darunter leiden soll.

    Ich denke das sich das in den nächsten Jahren noch verstärken wird mit den Lautstärken!

    Deswegen bin ich dafür das man sich nicht nur im Gesundheits wesen sondern auch im Lärm bereich mal die Schweizer anguckt.

    Vorsicht, da bringen wir jetzt zwei Sachen durcheinander:

    1.) Hier geht es um Geschichten auf Grundlage TA Lärm, also Schutz der Nachbarschaft.

    2.) Was die "Schweizer Regelung" betrifft, so ist die für den Schutz des Publikums da. Eine ähnliche Regelung gibt es auch schon in Deutschland, und zwar die DIN 15 905 Teil 5. Diese besagt (grob vereinfacht):

    a) Dosis von 15,9 mWh/m² Leq(A), das wären also bei 2 Stunden 99 dB, bei 4 Stunden 96 dB.

    b) Und zwar am lautesten Punkt der Veranstaltung, wo noch Publikum hin kommt (maßgeblicher Imissionsstandort)

    c) Laufende Messung während der Veranstaltung und Erstellung eines Meßprotokolls

    d) Ein Meßverfahren mit abweichendem Mikrofonstandort, ist nicht ganz trivial.


    Momentan hält sich noch so gut wie keiner daran, aber dem Veranstalter drohen wirklich böse Kosten (Schmerzensgeld, Behandlungskosten), wenn er sich nicht daran hält und jemand klagt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • MIKE
    Profi
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    • 28. Juli 2003 um 12:26
    • #18

    Interresant, ich glaube ih werde mir mal die 15995 Teil 5 Bestellen.

    Danke für die Info!!

    Anfragen bitte an MIKERAUCHFLEISCH@gmx.de

  • eric.
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    • 29. Juli 2003 um 11:07
    • #19

    diese richtlinien machen imho auch sinn, ich renn fast überall mit ohrenstöpseln rum, das nervt langsam :evil:
    früher warns noch die ohropax und da ist der sound ja echt kacke, inzwischen sinds musicsafe II, klingt schon besser.

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    • 29. Juli 2003 um 12:05
    • #20
    Zitat von "eric."

    diese richtlinien machen imho auch sinn, ich renn fast überall mit ohrenstöpseln rum, das nervt langsam :evil:
    früher warns noch die ohropax und da ist der sound ja echt kacke, inzwischen sinds musicsafe II, klingt schon besser.

    Wenn wir das mal betriebswirtschaftlich rechnen: PA braucht 15 dB weniger zu bringen (Dämpfung einfacher Ohrenstöpsel) und kann dementsprechend kleiner dimensioniert werden, und das Publikum spart die Stöpsel. Was man da sparen kann... :D

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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