Zitat von "elefelle"Und ja, ein Tisch wurde reserviert, zu meinem Leid und eurer Freud im Raucherbereich :wink:
Wäre das noch verhandelbar?
Zitat von "elefelle"Und ja, ein Tisch wurde reserviert, zu meinem Leid und eurer Freud im Raucherbereich :wink:
Wäre das noch verhandelbar?
Zitat von "Christian_Thomas"Fazit: Vielleicht hat Admin ein wenig Forenmüll entsorgt?
Zumindest nicht wissentlich. Die Einsteiger-Bretter wurden allerdings nach Party-PA migriert und sind dort zu finden.
Am Rande: Wenn sich jemand dran macht, die aktuellen Links zu ermitteln, ist Armin sicher dazu zu überrden, die einzupflegen.
CIS > 0,7
das entspricht
STI > 0,5
Alcons max etwa 12 % - 15%
RASTI > 0,45
Zitat von "Christian_Thomas"Sorry, spendiert dem Admin doch mal ein VBulletin Board
Das Problem ist sicher nicht der Preis, sondern die Umstellung der Datenbank.
Nachdem von einigen Teilnehmern des Forums das Warnungen-Brett dazu verwendet wurde, sich ein gerichtliches Mahnverfahren zu ersparen, sollen in diesem Punkt nun die Regeln verschärft werden. Bislang galt ja die 4-Wochen-Regel bezüglich unterbliebener Leistung/Gegenleistung.
Ich mache mal einen Vorschlag und bitte um Meinungen dazu:
Ergänzung der Regeln für das Warnungen-Brett
Für den fühesten zulässigen Termin bezüglich des Einstellens einer Warnung gelten die folgenden Regeln:
a) Bei nicht bezahlten Rechnungen ab der Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Dieser Umstand muss mit Datum in der Warnung vermerkt werden. (Formulierungsbeispiel "Antrag für gerichtlichenr Mahnbescheid ging gestern zur Post".)
b) Bei versäumter Rückgabe von gemietetem Equipment, wenn der Verdacht der (versuchten) Unterschlagung nicht (!) besteht: 3 Wochen nach vereinbarter Rückgabe und mindestens 2 Aufforderungen zur Rückgabe.
c) Bei versäumter Rückgabe von gemietetem Equipment, wenn der Verdacht der (versuchten) Unterschlagung besteht (gefälschter oder gestohlener Ausweis, o.ä.
Sofort
d) Lieferverzug bei Waren, die per Vorkasse bezahlt wurde (beispielsweise nach einer eBay-Auktion): 3 Wochen nach dem vom Verkäufer zugesagten Liefertermin, jedoch mindestens 3 Wochen nach Zahlungseingang beim Lieferanten, und mindestens 2 Aufforderungen zur Lieferung.
Meinungen, Anregungen, Kommentare?
Zitat von "skyworker"Wäre es wohl eine Idee, bestimmte Mindestanforderungen für eine Warnung aufzustellen? Klar - bedeutet Mehrarbeit, wäre aber sicher im Sinn der Sache...
So halbwegs gibt es die ja schon, aber halt noch nicht schriftlich fixiert. (Ich werfe schon ab und an eine Warnung raus und schreibe dem Verfasser, dass er das in einem Monat wieder einstellen kann - wenn's dann noch aktuell ist...)
Da habe ich auch schon sehr unfreundliche Worte dafür geerntet, von daher habe ich nichts gegen klare und verbindliche Regeln...
Die Schwierigkeit ist, dass die Realität meist komplizierter ist als die Regeln
Zitat von "bertZ"4) Das Warnungen-Brett ist doch nur für die persönliche Rache bzw. Denunzierung geeignet. Es gibt dort kaum Informationen, die man nicht in wesentlich objektiverer Form auch in den Schuldnerverzeichnissen finden würde.
Das sollte man mal genau recherchieren:
Ich habe jetzt weder die dafür nötige Zeit, noch den Zugriff auf solche Datenbanken. Wer geht mal die rund 400 Warnungen durch, prüft jede, ob
a) vor einer Person oder Firma gewarnt wird (Diebstähle von Unbekannten sind naturgemäß ja nicht bei creditreform zu finden...)
b) in welchen Schuldnerverzeichnissen vor dieser Person oder Firma gewarnt wird?
Freiwillige vor!
Zitat von "Michael Luckow"Damit wäre diese Datenbank nutzlos - der "private" Markt ist als Absatzmöglichkeit zu groß, als daß auch nur eine geringe Chance für die rechtmäßigen Besitzer besteht, gestohlene Geräte zurück zu bekommen, wenn nur "Kollegen" die Möglichkeit der Einsicht haben.
Das muss man nicht so eng sehen, man kann die Geräte ja noch in andere Listen einstellen, beispielsweise http://www.vtb2b.de/vg_liste.aspx (geht im Moment nicht, weil der Server neu aufgesetzt wird, sollte sich aber nur noch um weniger Stunden handeln...)
Ich rate den Interessenten dieses Projektes, sich gründlich die dortigen Nutzungsbedingungen anzusehen.
Zitat von "martin.riesch"Wieso es nicht mehr so drinsteht, konnte mir bisher noch niemand schlüssig erläutern.
Ob meine Erklärungen schlüssig sind, überlasse ich mal Deiner Beurteilung, aber
1.) Wurde das in der Praxis ohnehin stark ignoriert ("Die normative Kraft des Faktischen"...)
2.) War höchst unklar, wann diese Ablastung vorgenommen werden muss und wann nicht. (Schon ein und derselbe Mensch der BG (aus Mainz) hat mir innerhalb von zwei Wochen die Sache zweimal erklärt, und und von der ersten zur zweiten Erklärung seine Aussage um etwa 170° gedreht. Dazwischen stand ein Gespräch mit einem größeren Traversenhersteller...)
Zitat von "sebastian greiten"laut bgv c1 10 x Sicherheit auf Tragemittel !
Tragemittel sind Stahlseile und Ketten, nicht aber Traversen.
Zitat von "bitzel"Zum andern für eine Fond. Besser gesagt für den UniGarant: Best of World (2012). Dieser garantiert das der eingezahlte Betrag auch wieder zu 100% ausgezahlt wird + Zinsen (ja nach Lage der Aktien).
Und was ist eine solche Garantie wert, wenn der Fond pleite macht?
Ansonsten tendiere ich zur selben Ansicht wie monithor...
Wenn ich mir so ein paar Messprotokolle von Live-Geschichten ansehe, dann liegt Lpeak so etwa 10 bis 15 dB über Lmax. Davon ausgehend, dass die VU-Meter aus Sinus RMS justiert sind, habe ich noch mal 3 dB Reserve.
Wenn ich also Live-Signale auf -15 dB FS aussteuere, dann habe ich etwa 3 bis 8 dB Reserve. Das ist nicht viel.
Voll ausgesteuert reichen 14 Bit für völlig einwandfreien Sound. Der Geräuschspannungsabstand von guten Analogwandlern dürfte in der Praxis bei 16 bis 18 Bit liegen. Zwei oder vier Bit Headroom sollten da drin sein.
24 Bit sind ein sehr theoretischer Wert, das würde 144 dB Dynamik entstprechen. Da ist schon das theoretische Rauschen der Mikrofoneingänge höher.
Bei einem EQ, der flat ist, und ohne dass das Pult übersteuert wird, werden sich die Impulsantworten nicht signifikant unterscheiden.
Zitat von "test"heißt die neue fa nicht eigentlich so wie der inhaber? damit besteht von ihm aus auch erstmal kein anspruch auf den namen. insofern ist mir die ganze aufregung nicht so ganz klar
Die GmbH: MeineFirma GmbH
Die Einzelfirma: MeineFirma Max Mustermann
MeineFirma ist eine eingetragene Marke, und zwar eingetragen auf Max Mustermann und nicht auf die GmbH.
Zitat von "lichtfürlau"Nach Lesen Deines Start-Beitrages war mein erster Gedanke: Bist Du bereits bedroht worden? Abmahnung etc. ?
Wo bleibt Deine mir sonst so vertrauliche Selbstsicherheit?
Nein, bedroht worden bin ich überhaupt nicht. Juristisch ist die Sache ohnehin sehr unproblematisch, Stichwort "Aktivlegitimation" (bei einer insolventen GmbH...), die Sache gibt's nicht her, und außerdem ist der Verfasser der Warnung in der Verantwortung. (Am Rande: Wenn jemand eine solche "Nachfolgegesellschaft" betreibt, dann ist ihm fast immer nachzuweisen, dass er Vermögen weiter verwendet, das eigentlich zur Insolvenzmasse gehört. Jemand, der deswegen mit einem Bein im Knast steht, fängt mit mir besser keinen Rechtstreit an...)
Aber mit reicht es nicht aus, das Warnungenbrett "juristisch sauber" zu führen, es soll auch für die Beteiligten fair sein. Und wenn man es "nicht mehr nötig hat", auf andere zu hören, wird aus der Selbstsicherheit schnell eine Selbstherrlichkeit. Ich gebe mir zumindest Mühe, das zu vermeiden.
Zitat von "thc"Hast Du keinen Draht zu einer Uni mit Jura im Angebot?
Das ist doch Stoff für mindestens für eine Hausarbeit.
In dieser Angelegenheit brauche ich keinen juristischen Rat.
Unabhängig von der juristischen Situation soll jedoch das Warnungen-Brett so betrieben werden, dass es für "beide Seiten" halbwegs fair ist.
Ich hätte gerne mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Im Warnungen-Brett wird vor einer GmbH gewarnt, die ihre Rechnungen nicht bezahlt hat, dabei Zusagen und Versprechungen gemacht hat, die nie eingehalten wurden. Inzwischen hat diese GmbH insolvenz angemeldet.
Der damalige Geschäftsführer der GmbH betreibt nun unter dem selben Namen eine Einzelfirma mit demselben Geschäftszweck. Der Name ist eine eingetragene Marke, sie ist auf ihn persönlich eingetragen, gehört somit nicht zur Insolvenzmasse.
Dieser Geschäftsführer wendet sich nun an mich zwecks Löschung der Warnung. Nachdem ich ihn wohl erfolgreich davon überzeugt habe, dass hier keine Verleumdung vorliegt, ist seine Argumentationslinie nun die Folgende: "Es muß niemand mehr gewarnt werden, die Firma hat Insolvenz angemeldet. Der Thread schädigt nur den Ruf der Einzelfirma."
Dass die Firma Insolvenz angemeldet hat, ist noch nicht überprüft, eine Insolvenzantrag kann auch zurückgenommen werden, somit wäre es wohl angebracht, bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens zu warten. Darauf kommt es aber nicht an. Die Fragen sind:
a) Muss inzwischen tatsächlich keiner mehr gewarnt werden?
b) Kann ein solcher Thread den Ruf der Einzelfirma schädigen, die - nach seiner Argumentation - überhaupt nichts damit zu tun hat?
Auf der diesjährigen Prolight & Sound gibt es wieder einen Forumsstammtisch, und zwar am Stand von AudioZenit, Halle 4.1 A 34
Prinzipiell ganztägig und "Vorzugszeit" 17:00 bis 18:00 Uhr
Zitat von "tolifa"2 Goundsupport Tower vor die Bühne gestellt , Traverse dazwischen, 2 Groundsupport Tower auf die Bühne gestellt , Traverse dazwischen . und die Verbindung von der Fronttruss zur Backtruss bestand aus 2 Traversen die aufgelegt waren und mit Zurrgurten befestigt waren ! Als ich den ausgebildeten Rigger fragte was das ist sagte er mir, daß sei eine formschlüssige Verbindung ! Hurra ! wieder was dazu gelernt !
Nein, eine formschlüssige Verbindung ist das sicher nicht.
Insgesamt gefällt mir diese Konstruktion jedoch besser als ein geschlossener Traversenrahmen, da über Spanngurte keine größeren Torsionsmomente entstehen können. Und da die Traverse ja aufliegt, muss der Spanngurt auch nicht deren Gewicht aufnehmen.
Zitat von "Volker"(ggfs. als Kopie).
Auch ich unterliege hier den Einschränkungen der verwendeten Software...
Originalthread ist hier: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=58372