Zitat von "ADMIN"Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
1.) In der Norm wird nur Klasse 2 gefordert.
2.) In der Norm steht nichts von "amtlich geeicht".
3.) In der Gerichtsurteilen stand auch nichts von "amtlich geeicht", wohl aber von "normgerechter Messung".
4.) Eine Software-Lösung bekommt keine PTB-Bauartzulassung und kann somit nicht amtlich geeicht werden. Allenfalls ist ein Sondergutachten der PTB möglich.
Jaja, aber du schreibst ja selbst:
Zitat von "http://www.dbmess.de"Mit diesem Programm können zwar keine (!) normgerechten Messungen nach DIN 15905 Teil 5 durchgeführt werden, weil keine oktavgemittelten Korrekturwerte mit der Messung verrechnet werden können. Es können aber Messungen in Anlehnung an diese Norm durchgeführt werden.
Also wieder nix mir hält vor Gericht stand ![]()
Was für eine Klasse sind die Messgeräte von Conrad und Co überhaupt? Heißt "IEC 651 Typ 2" Klasse 2?