ZitatWillkommen in der Welt des Werkliefervertrages.
:wink:
Innerhalb eines halben Jahres darfst du beweisen, daß eine Fremdeinwirkung vorlag. Das fällt natürlich sehr schwer, wenn du Geräte vom Hersteller kommentarlos und kostenlos repariert zurück bekommst.
Wenn der Hersteller entsprechende Garantieleistungen über den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung hinaus erbringt, dann freue dich darüber.
Das erleichtert die Erledigung von Kundenreklamationen.