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  2. Stephan Graeske

Beiträge von Stephan Graeske

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 26. Juli 2006 um 21:26
    Zitat von "MVStättV 2005

    Im Fall des Absatzes 4 können die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 von einer aufsichtführenden Person wahrgenommen werden, wenn
    1. von Auf- und Abbau sowie dem Betrieb der bühnen-, studio- und beleuchtungstechnischer Einrichtungen keine Gefahren ausgehen können,
    2. von Art oder Ablauf der Veranstaltung keine Gefahren ausgehen können und
    3. die Aufsicht führende Person mit den technischen Einrichtungen vertraut ist.

    Der Punkt 1 ist sehr schwammig. Ist das Rollen eines schweren Cases während dem Aufbau bereits eine Gefahr (für die Füße) oder ist das montieren von Mac2000 oberhalb es Publikums gefahrlos, da es standard-Aufnahmen gibt und die Safetys im Case liegen?

    Der Punkt 3 wirf ähnliche Fragen auf, wenn eine Company in ein fremdes Haus kommt.

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 26. Juli 2006 um 19:57
    Zitat von "korschi"

    hier:

    http://www.b-safe.de/files/laender/Muster/MVstaettV_2005.zip

    Danke korschi.

    Zitat von "Auszug MVStättVO2005"


    4. technische Bühnen- und Studiofachkräfte, die das Befähigungszeugnis nach den bis zum In-Kraft- Treten dieser Verordnung geltenden Vorschriften?) erworben haben oder die Tätigkeit als techni-
    sche Bühnen- und Studiofachkraft ohne Befähigungszeugnis ausüben durften und in den letzten drei Jahren ausgeübt haben.


    Wer durfte denn vor In-Kraft-Treten die Tätigkeit als technische Bühnen- und Studiofachkraft ohne Befühigungszeugnis ausüben?


    (Wenngleich ich die Motivation zu Punkt 4 verstehe finde ich diesen sehr gefährlich. Die damalige Meisterausbildung beinhaltete viele sicherheitsrelevanten Themen nicht.)

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 26. Juli 2006 um 19:43
    Zitat von "ADMIN"


    Die Verantzwortung ist auch hier nun mal von oben nach unten organisiert, und solange sich der Veranstalter nicht darum kümmert, können seine Erfüllungsgehilfen fröhlich vor sich hin pfuschen...

    Leider. Wobei auch der kleinste Beschäftigte eine Pflicht zur Mitwirkung am Arbeitsschutz hat. Das "Pfuschen" hat Grenzen - wenn auch geringe.

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 26. Juli 2006 um 19:41
    Zitat von "ADMIN"


    Überlegen kann man sich viel, aber im eben zitierten Absatz steht etwas von "sie muss vom Auftraggeber eingesetzt werden".

    Der Auftraggeber beauftragt den technischen Dienstleister mit einer technischen Dienstleistung. Ist daran nicht die Erwartung gebunden, dass der technische Dienstleister einen Leiter mitbringt?

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 26. Juli 2006 um 19:37
    Zitat von "ADMIN"


    Wie definierst Du "Stand der Technik"?

    Unten ein Auszug aus Wikipedia.

    Mit der DIN 15750 wird eine sichere Betriebsweise definiert. Wer davon abweicht, muss gute Argumente im Falle eines Unfalls haben.


    Zitat von "Wikipedia"


    Der Stand der Technik ist eine Technikklausel und stellt die technische Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik dar. Er findet sich in vielen Vorschriften und Verträgen und wird durch die Regelungen zur Rechtsförmlichkeit präzise definiert.
    Der Stand der Technik beinhaltet auch, dass er wirtschaftlich durchführbar ist. Dies heißt nicht, dass jedes Unternehmen sich den Stand der Technik leisten kann, aber die Mehrheit in dem betreffenden industriellen Sektor.

    Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung der Maßnahme im Hinblick auf die angestrebten Ziele insgesamt gesichert erscheinen lässt. Er ist aber noch nicht hinreichend und langjährig erprobt und meist nur Spezialisten bekannt, weshalb im Bauwesen statt des Standes der Technik üblicherweise die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraglich gefordert wird.
    Im Patentrecht bezeichnet „Stand der Technik“ diejenigen Verfahren oder Vorrichtungen, welche bereits bekannt, das bedeutet in irgendeiner Form veröffentlicht worden sind. Wichtigste Bedingung für die Erteilung eines Patents ist es, dass die Erfindung neu ist, sich also vom Stand der Technik abhebt. Infolgedessen handelt es sich um einen wesentlichen Begriff des Patentwesens. In den Patentschriften wird häufig auf den Stand der Technik bezug genommen, um dann die Neuerung zu beschreiben.

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 26. Juli 2006 um 19:15
    Zitat von "ADMIN"

    Mit einem "z.B." ist hier deutlich gemacht, dass auch andere Lösungen denkbar sind. Da der Verweis auf die MVStättV undatiert ist, ist die aktuelle Fassung zu verwenden, also MVStättV 2005, inkl. der Lösung mit der Aufsicht führenden Person ohne qualifizierende Ausbildung.

    Auf der VPLT Homepage findet man die MVStättVO mit dem Hinweis (aktuelle Version Mai 2002). Wenn ich Dich richtig verstehe, gibt es eine MVStättV 2005. Wo finde ich diese?

    Desweiteren bitteich zu Dich erläutern, in welchem Fall eine "Person ohne qualifizierte Ausbildung" erwähnt wird und welche sicherheitsrelevanten Aufgaben dieser übertragen werden dürfen.

    Zusätzlich zur MVStättVo (welche die Besucher schützen will) hat der TL als Führungskraft auch die Aufgaben, das Personal zu schützen.

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 26. Juli 2006 um 19:02
    Zitat von "ADMIN"


    Ich bitte doch, beim Zitieren etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen. Das beginnt damit, dass dieses angebliche Zitat nicht von mir ist, sondern von mir zitiert wurde.

    Da gebe ich Dir Recht und entschuldige mich.


    Zitat von "ADMIN"


    Ungenau zitiert wurde auch aus den DIN 15750:

    Zitiert habe ich nicht.

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 25. Juli 2006 um 22:59

    Nun, wir haben zwei voneinander unabhängige Aussagen.

    1. Die MVStättVo verpflichtet den Betreiber in §39 zur Stellung eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, dies kann (je nach Fall) auch ein Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT sein.

    2. Die DIN 15750 definiert, dass ein TL ein Dipl. Ing. VT, ein Meister VT, eine Fachkraft VT ist. Die DIN 15750 ist Stand der Technik.

    Die 2. Aussage wird nicht ungültig, nur weil die 1. Aussage vom Betreiber ähnliches verlangt.

    Nun könnte man überlegen, ob der "Chef" im Team des technische Dienstleister (z.B. Ton, Licht) automatisch TL wird, wenn der Veranstalter keinen TL vor Ort engagiert hat. Der "Chef" im Team des technischen Dienstleisters wird zwangsläufig die Arbeit koordinieren - ist also gemäß DIN 15750 ein TL. Die Position des TL ist aber Stand der Technik ein Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT.

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 25. Juli 2006 um 21:46
    Zitat von "ADMIN"

    Verkehrssicherungspflicht ist auch Sache des Betreibers ( DIN 15750 = Stand der Technik).

    Die DIN 15750 (als Stand der Technik) ist aber sehr interessant. Sie definiert den technischen Leiter als Person, die koordiniert. Der technische Leiter ist gemäß dieser Norm Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT.

    Damit ist eine "übliche" technische Dienstleistung im Rahmen einer Veranstaltung ohne Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT. nicht mehr Stand der Technik.

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 25. Juli 2006 um 21:41
    Zitat von "ADMIN"

    Die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, sie darf nur im betreffenden Bereich tätig werden.

    Ein Elektromeister ist eine Elektrofachkraft ohne Einschränkung. Der darf dann auch noch ein paar Sachen, die die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nicht darf.

    Man kann über die Formulierung diskutieren - oder ich formuliere es neu: Als Elektromeister erfüllst Du alle Anforderungen, um als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik (SR4.0) aufzutreten.

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 24. Juli 2006 um 19:32

    Als Elektromeister giltst Du (SR4.0) als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik.

    Was heißt "fachkundige Anleitung"? Wenn Du damit der A1 gerecht wirst ...

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 24. Juli 2006 um 18:02
    Zitat von "Manuela"

    Die Verkehrssicherungspflicht ist Sache vom Veranstalter.

    Verkehrssicherungspflicht ist auch Sache des Betreibers ( DIN 15750 = Stand der Technik).

    Der Vergleich mit dem Straßenverkehr ist sogar sehr simpel: Die Arbeit ohne Fachausbildung (was auch immer der Gesetzgeber für die unterschiedlichen Tätigkeiten fordert) ist wie fahren ohne Führerschein.

    In Deutschland darf nicht ohne Führerschein gefahren wird UND in Deutschland darf nicht ohne Elektrofachkraft eine elektrische Anlage in Betrieb genommen werden UND in Deutschland darf nicht ohne Fachausbildung eine Traverse montiert werden.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Abmahnungen auftauchen. Wer sollte diese denn schreiben?

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 23. Juli 2006 um 23:09
    Zitat von "Manuela"

    Alle wissen das, alle kennen das, und alle fahren so wie man es gewohnt ist, einschl. dem Prüfer wenn er heimfährt zu seiner Family.

    Ich bin überzeugt, dass ein großer Teil der grob fahrlässigen arbeitenden Techniker nicht wissen, wie es "sicher" geht. Ein andere großer Teil spart bewußt an Sicherheit um den Gewinn zu erhöhen.

    Die Bequemlichkeit gelernte Handlungsabfolgen zu vereinfachen (Blinken, Schulterblick, Spiegel, Schulterblick, ausscheren) ist IMHO nur in einem Teil der Fälle schuld an gefährlichen Situationen.

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 23. Juli 2006 um 14:34

    Ich fürchte, die Veranstalter erkennen den Unterschied nicht. Das mit dem Vorbild dürfte nicht ausreichen.

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 23. Juli 2006 um 14:13

    Was können wir tun? Möglicherweise ist nur ein kleiner "Anschubs" nötig. Weiß das Bauamt von den Mängeln? Weiß die BGV von den Mängeln? Weiß die GUV von den Mängeln?

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 23. Juli 2006 um 12:24
    Zitat von "ADMIN"

    (weil halt die meisten nicht wissen, dass sie für das alles haften und nicht ihr Erfüllungsgehilfe...).

    Und genau diese Situation muss sich ändern! Dies kommt der allgemeinen Sicherheit auf Veranstaltungen zugute - aber auch der Marktsituation.

    Genau wie bei Fast-Food-Ketten gibt es bei mini-Companys IMHO ein Mindestniveau. Auch eine Abiturfeier verdient es, dass man die Worte des Direktors versteht und unbeschadet den Abend überlebt. Wenn das nicht möglich ist, dann dringt sich doch die Frage der Markberechtigung solcher Firmen auf. Eine Pommes-Bude mit Ungeziefer in der Küche wird aus Sicherheitsgründen geschlossen - warum nicht solche Mini-Companys?

  • Tanzpodeste für Disco

    • Stephan Graeske
    • 23. Juli 2006 um 02:02

    Hallo Stephan,

    für mich stellt sich die Situation bezogen auf Podeste dar. Sogesehen unterscheiden sich unsere Fälle hinsichtliche der Weggleit-Problematik.

    Zu klären bleibt die Frage hinsichtlich der geforderten Abschrankung / Handläufe...

    Grüße

    Stephan

  • Diskussion aus dem Dumper-Thread

    • Stephan Graeske
    • 23. Juli 2006 um 01:57

    Prima - besucht mich als Ausnahme-Unternehmer demnächst im Museum. :D

    Die "Vorschriften-konforme Durchführung von Veranstaltungen" meines Unternehmens ist interessanterweise auf dem Weg zum lokalen Alleinstellungsmerkmal. Viele Kunden beauftragen uns bereits genau aus diesem Grund. So gewinnen wir Marktanteile und brauchen die Preise nicht senken.

  • Moderator zu leise oder Rückkopplung

    • Stephan Graeske
    • 23. Juli 2006 um 01:53

    Der Moderator muss lernen, dass er nicht vor die Box laufen darf. Das muss ihm bei der Probe klar gemacht werden.

    NOTFALL-Loesung: Wenn es um Sprachübertragung geht (also Information) und der Moderator gegen alle Versuche doch vor die Box läuft, dann könnte man per PAN-Regler das Moderatormikro kurzzeitig auf die andere Bühnenseite "schieben".

    Schön ist anders - aber besser als Rückkopplung oder Ausmachen.

    NACHTEIL: Der Moderator läuft immer vor die Box, weils ja funktioniert.

  • Stoffsammlung für Video

    • Stephan Graeske
    • 23. Juli 2006 um 01:41
    Zitat von "ADMIN"


    Begrenzter als die DVD ist die Aufnahmekapazität der Zielgruppe. Auf eine DVD bekommt man leicht 3 Stunden...

    Ich stimme Dir zu, wenn die DVD am Stück geschaut wird. Aber ähnlich wie hier im Forum von solchen technikbegeisterten Schülern stundenlang Beiträge gelesen werden, wird auch eine DVD nicht nur einmal eingelegt.

    Web-Traffic: Das sehe ich ein.

    Position Verantwortung: Das Didaktik-Argument ist berechtigt.

    Vor kurzen habe ich mir die Präventionen-Reihe 7 der GUV "Schulaulen" durchgesehen. Wie erwartet bleiben in einer Schule ohne Anwesenheit einer Fachkraft wenig gefährliche Arbeiten übrig - die den Aufwand für eine DVD-Produktion legitimieren.

    Wenn aber Schüler (kürzlich erlebt) vom Direktor die Erlaubnis bekommen, 20x20m Truss (5m hoch) in Einzelteilen anzumieten, selber mit Gabeliften aufzubauen (im Publikum) und während der Abifeier einen Laufsteeg aus diesem Rigg runterfahren zu lassen ... mache ich mir doch Gedanken.

    In o.g. Fall haben sich die Schüler sehr sehr um Sicherheit bemüht ... generell stellt sich jedoch die Frage, ob man mit einer DVD Schüler präventiv informiert oder evt. zu riskanter Selbstüberschätzung verleitet.

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