1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Veranstaltungssicherheit

Diskussion aus dem Dumper-Thread

  • Stephan Graeske
  • 23. Juli 2006 um 01:23
  • Eliminator
    Beiträge
    3.105
    • 24. Juli 2006 um 19:34
    • #21

    Indem ich jemanden gefragt habe, der es gelernt hat und er mir gezeigt hat, worauf ich achten muß.

    Oder hätte der Herr es jetzt selbst machen müssen?

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 24. Juli 2006 um 23:38
    • #22
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Verkehrssicherungspflicht ist auch Sache des Betreibers ( DIN 15750 = Stand der Technik).

    Da brauchen wir nicht die DIN 15750 bemühen, das ergibt sich auch aus § 38 MVStättV oder (außerhalb deren Anwendungsbereichs) aus der Bauordnung.

    Zitat

    Der Vergleich mit dem Straßenverkehr ist sogar sehr simpel: Die Arbeit ohne Fachausbildung (was auch immer der Gesetzgeber für die unterschiedlichen Tätigkeiten fordert) ist wie fahren ohne Führerschein.

    In Deutschland darf nicht ohne Führerschein gefahren wird UND in Deutschland darf nicht ohne Elektrofachkraft eine elektrische Anlage in Betrieb genommen werden UND in Deutschland darf nicht ohne Fachausbildung eine Traverse montiert werden.

    Wenn wir's ganz genau nehmen wollen:

    1.) Die Pflicht zum Führerschein besteht nur im öffentlichen Straßenverkehr (und auch nur für ebstimmte Fahrzeuge).


    2.) Die BGV A3 spricht nicht von der Inbetriebnahme, sondern von Errichtung, Änderung und Instandhaltung. Als autonomes Recht bindet sie nur Versicherte und deren Arbeitgeber, aber man kann sie wohl als anerkannte Regel der Technik ansehen, und als solche wäre sie verbindlich für alle.

    Zur Information: In der Veranstaltungstechnik wird so gut wie auf jeder Produktion eine elektrotechnische Anlage errichtet.

    (Am Rande: Wenn man die BGV A3 wörtlich auslegt, dann würde sie auch für den Kleinspannungsbereich gelten, also beispielsweise, wenn jemand seine USB-Maus in's Notebook steckt... )


    3.) Die Montage einer Traverse unterliegt erst mal keiner Reglementierung außer der Generalklausel §7 ArbSchG, aber ich sehe nicht, dass für die Montage eine besondere Befähigung erforderlich ist, selbst SR 1.0 sieht das auch für eingewiesene Personen vor.

    Allerdings haben wir hier dann ein Arbeitsmittel, dessen Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, und das dann von einer befähigten Person (§ 10 BetrSichV) geprüft werden muss.

    Zitat

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Abmahnungen auftauchen. Wer sollte diese denn schreiben?

    Ein Mitbewerber, und zwar unter Berufung auf Punkt 2 oder Punkt 11 §4 UWG. Beides sind keine Bestimmungen, die so richtig passen, aber auch nicht so, dass sie gar nicht passen. Und welcher Hobbykistenschlepper würde im Zweifelsfall da einen Rechtsstreit durchziehen?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 24. Juli 2006 um 23:42
    • #23
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Als Elektromeister giltst Du (SR4.0) als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik.

    Die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, sie darf nur im betreffenden Bereich tätig werden.

    Ein Elektromeister ist eine Elektrofachkraft ohne Einschränkung. Der darf dann auch noch ein paar Sachen, die die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nicht darf.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • buzz
    Profi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.248
    • 25. Juli 2006 um 09:09
    • #24

    Danke Admin!

    Zitat

    Ein Elektromeister ist eine Elektrofachkraft ohne Einschränkung. Der darf dann auch noch ein paar Sachen, die die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nicht darf.

    Allerdings auch nicht alles (zumindestens nicht ohne Zusatzausbildung) z.B. AuS, Anlagen über 1000V etc...


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • Eliminator
    Beiträge
    3.105
    • 25. Juli 2006 um 18:19
    • #25
    Zitat

    Ein Elektromeister ist eine Elektrofachkraft ohne Einschränkung.

    Das ist leider nicht so. Wir dürfen z.B. wie schon erwähnt auch nur bis 1000V. Ohne Konzession des EVU (was mit einer Anschaffung von jeder Menge Eqiupment verbunden ist) darfst du auch als Meister strenggenommen noch nicht mal eine Steckdose wechseln.

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 25. Juli 2006 um 21:41
    • #26
    Zitat von "ADMIN"

    Die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, sie darf nur im betreffenden Bereich tätig werden.

    Ein Elektromeister ist eine Elektrofachkraft ohne Einschränkung. Der darf dann auch noch ein paar Sachen, die die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nicht darf.

    Man kann über die Formulierung diskutieren - oder ich formuliere es neu: Als Elektromeister erfüllst Du alle Anforderungen, um als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik (SR4.0) aufzutreten.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 25. Juli 2006 um 21:46
    • #27
    Zitat von "ADMIN"

    Verkehrssicherungspflicht ist auch Sache des Betreibers ( DIN 15750 = Stand der Technik).

    Die DIN 15750 (als Stand der Technik) ist aber sehr interessant. Sie definiert den technischen Leiter als Person, die koordiniert. Der technische Leiter ist gemäß dieser Norm Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT.

    Damit ist eine "übliche" technische Dienstleistung im Rahmen einer Veranstaltung ohne Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT. nicht mehr Stand der Technik.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 25. Juli 2006 um 22:46
    • #28

    Da ist aber doch wohl ein großer Unterschied, das eines ist der Betreiber einer Veranstaltungsörtlichkeit, das andere ist ein Dienstleistender, der Verleiher ums Eck also. Nicht der Verleiher ist für die Fachkraft VT an einer Veranstaltungsörtlichkeit zuständig sondern der Betreiber.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 25. Juli 2006 um 22:59
    • #29

    Nun, wir haben zwei voneinander unabhängige Aussagen.

    1. Die MVStättVo verpflichtet den Betreiber in §39 zur Stellung eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, dies kann (je nach Fall) auch ein Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT sein.

    2. Die DIN 15750 definiert, dass ein TL ein Dipl. Ing. VT, ein Meister VT, eine Fachkraft VT ist. Die DIN 15750 ist Stand der Technik.

    Die 2. Aussage wird nicht ungültig, nur weil die 1. Aussage vom Betreiber ähnliches verlangt.

    Nun könnte man überlegen, ob der "Chef" im Team des technische Dienstleister (z.B. Ton, Licht) automatisch TL wird, wenn der Veranstalter keinen TL vor Ort engagiert hat. Der "Chef" im Team des technischen Dienstleisters wird zwangsläufig die Arbeit koordinieren - ist also gemäß DIN 15750 ein TL. Die Position des TL ist aber Stand der Technik ein Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Boerx
    Beiträge
    143
    • 25. Juli 2006 um 23:01
    • #30

    Mal ein Zitat aus dem Musiker-Board PA-Forum

    Zitat

    überschattet wurde dieses letzte Wochenende von einem sehr traurigen Ereigniss. Bei den Aufbauarbeiten zum 2ten Festial gabs einen Unfall bei der Local Crew. Vor Ort wurde mir das ganze wie folgt gerschildert. Einer der locals kletterte mit dem Motorencontorller ins Layher. Dabei wurde wohl das Kabel oder der Contorller beschädigt. er wollte nen Motor fahren, drückte den Knopf und bekam einen Stromschlag. Eigentlich nicht schlimm aber es reichte halt um vor schreck loszulassen. und da er nciht gesichert war stürzte er, schlug mit dem Kopf ein und starb.
    Meine Reaktion lag wohl irgendwo zwischen geschockt weil so tragisch und einem "hart, aber selbst schuld". Was mich allerdings wirklich traf war als ich die Unfallstelle angeschaut haben. Die Bühne war klein. An der höchsten Stelle max 7m. wenn man jetzt die Position rechnte an der die Füsse standen waren das vllt stark 5. da hätte ich selbst auch keinen Gurt getragen, weil "das ist ja nicht hoch" und "nur mal gschwind..." das regt zum nachdenken an...
    __________________

    Sicher sind manche Regelungen übertrieben, aber hin und wieder wäre es schon hilfreich wenn wenigstens die grundlegensten Regeln eingehalten würden. Das ist nicht immer nur eine Frage des Budgets und der Professionalität sondern sehr oft einfach eine Frage der eigenen Selbstübschätzung und Bequemlichkeit

  • Kracky
    Profi
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    12.055
    • 26. Juli 2006 um 00:35
    • #31
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Nun, wir haben zwei voneinander unabhängige Aussagen.

    1. Die MVStättVo verpflichtet den Betreiber in §39 zur Stellung eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, dies kann (je nach Fall) auch ein Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT sein.

    2. Die DIN 15750 definiert, dass ein TL ein Dipl. Ing. VT, ein Meister VT, eine Fachkraft VT ist. Die DIN 15750 ist Stand der Technik.

    Die 2. Aussage wird nicht ungültig, nur weil die 1. Aussage vom Betreiber ähnliches verlangt.

    Nun könnte man überlegen, ob der "Chef" im Team des technische Dienstleister (z.B. Ton, Licht) automatisch TL wird, wenn der Veranstalter keinen TL vor Ort engagiert hat. Der "Chef" im Team des technischen Dienstleisters wird zwangsläufig die Arbeit koordinieren - ist also gemäß DIN 15750 ein TL. Die Position des TL ist aber Stand der Technik ein Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT.

    Wo bitte in der DIN genau steht definiert das jemand der Arbeiten koordiniert automatisch den Rang des TLs übernimmt?

    Habe schon einige Veranstaltungen erlebt wo der TL zum Chef ist, dem erklärt hat was Er und seine Crew zu erledigen haben und dann waren wir kein Stück weiter, weil ab da der Chef die Koordination seiner ihm aufgetragenen Arbeiten vom TL übernommen hat. Der TL der dann doch noch einiges andere zu tun hat, ward nicht mehr gesehen bis alles stand und hat dann noch eine mehr oder minder Abnahme gemacht.

    Wie im Handwerk, wir brauchen einen Meister, der ist aber schon 65 Jahre, sitzt daheim und hat seinen Brief nur noch an Jungunternehmer ohne Titel verkauft. Arbeiten tun eh nur Azubis und Gesellen, der Chef gibt Anweisungen und wandert von Baustelle zu Baustelle.

    Haben wir übrigens in der Brache auch, TLs die es nur auf dem Papier gibt. Eigentlich Freischaffender und nebenher wird er aber als TL für Firmen ohne geführt. Die Arbeiten laufen wie bisher mit Hands und Vorarbeiter oder so und der TL ist nur ein Titel der Aufträge wegen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 26. Juli 2006 um 00:50
    • #32
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Die DIN 15750 (als Stand der Technik) ist aber sehr interessant. Sie definiert den technischen Leiter als Person, die koordiniert. Der technische Leiter ist gemäß dieser Norm Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT.

    Damit ist eine "übliche" technische Dienstleistung im Rahmen einer Veranstaltung ohne Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT. nicht mehr Stand der Technik.

    Ich bitte doch, beim Zitieren etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen. Das beginnt damit, dass dieses angebliche Zitat nicht von mir ist, sondern von mir zitiert wurde.

    Ungenau zitiert wurde auch aus den DIN 15750:

    Zitat von "DIN 15750:2005-08"

    Die Technische Leitung Veranstaltungstechnik überwacht die Ausführung aller veranstaltungstechnischen Leistungen und stimmt diese aufeinander sowie mit dem Betreiber ab.

    Sie muss vom Auftraggeber eingesetzt werden und ist den Beteiligten der Veranstaltung gegenüber weisungsbefugt. Hierzu sind ihr die dazu erforderlichen Befugnisse einzuräumen.

    Sie gibt die Szenenflächen für Proben, Aufnahmen und Aufführungen frei.

    Als Technische Leitung Veranstaltungstechnik können eingesetzt werden z. B. Ingenieure für Veranstaltungstechnik, Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (siehe z. B. MVStättV bzw. deren landesrechtliche Umsetzung, BGI 810-0).

    Mit einem "z.B." ist hier deutlich gemacht, dass auch andere Lösungen denkbar sind. Da der Verweis auf die MVStättV undatiert ist, ist die aktuelle Fassung zu verwenden, also MVStättV 2005, inkl. der Lösung mit der Aufsicht führenden Person ohne qualifizierende Ausbildung.


    Zitat von "Stephan Graeske"

    Die DIN 15750 ist Stand der Technik.

    Wie definierst Du "Stand der Technik"?

    Zitat

    Nun könnte man überlegen, ob der "Chef" im Team des technische Dienstleister (z.B. Ton, Licht) automatisch TL wird, wenn der Veranstalter keinen TL vor Ort engagiert hat. Der "Chef" im Team des technischen Dienstleisters wird zwangsläufig die Arbeit koordinieren - ist also gemäß DIN 15750 ein TL. Die Position des TL ist aber Stand der Technik ein Dipl. Ing. VT, Meister VT, Fachkraft VT.

    Überlegen kann man sich viel, aber im eben zitierten Absatz steht etwas von "sie muss vom Auftraggeber eingesetzt werden".

    Die Verantzwortung ist auch hier nun mal von oben nach unten organisiert, und solange sich der Veranstalter nicht darum kümmert, können seine Erfüllungsgehilfen fröhlich vor sich hin pfuschen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • korschi
    Beiträge
    229
    • 26. Juli 2006 um 09:23
    • #33

    Um mal kurz auf das ursprüngliche Thema mit den Dumpern zurück zu kommen: Ein doch etwas größerer Dienstleister aus dem Norden Deutschlands (Stichwort: Starlites) benutzt für länger andauernde Open-Air-Produktionen gerne Frischhaltefolie an Lastmulticore-Verbindern, um diese vor eintretender Feuchtigkeit zu schützen. Was gegen eindringende Feuchtigkeit schützt, schützt natürlich auch gegen "ausdringende" Feuchtigkeit, wodurch sich an dieser Stelle herrlichste Feuchtbiotope bilden. Das zum Thema Groß & Teuer = professionell.

    Zu den kleinen Dümpel-Verleihern braucht man eigentlich nix weiter zu schreiben. Der Markt verlangt danach -> Angebot und Nachfrage. Den Behörden die hier eingreifen könnten, fehlt die Kompetenz und es ist ein Unterschied, ob ein kleines Stadtfest (veranstaltet durch die Stadt) ansteht oder jemand in einer alten Fabrikhalle 'nen Wanderzirkus (House & Techno) betreiben will.

    Hinzu kommt die durch die EU-Harmonisierung entstehende Deformation der in Deutschland doch recht "harten" Vorschriften (hart = wenn deren konsequente Einhaltung unter Verhängung von Strafen kontrolliert werden würde)

    In Zukunft werden die alles bis ins Detail regelnden DIN's allmählich aufgeweicht und womöglich nur noch das erwartete Endergebnis definiert:
    EN 0815: Alle Einrichtungen und Aufbauten in der Veranstaltungstechnik müssen ein Höchtmaß an Sicherheit aufweisen.

    Fertig. Jeder muss jetzt nach seinem Verantwortungsbewustsein selbst festlegen was richtig ist und wenn doch etwas passiert, kann man trotzdem immer verklagt werden, weil man nicht genug getan hat.
    = Amerikanisches Versicherungssystem: Überall mit Helm und Schutzbrille rumhantieren, selbst wenn man nur unter freiem Himmel von einem Gebäudeteil zum anderen läuft :roll:

    Nicht zuletzt haben wir die gegenwertigen Umstände der Tatsache zu verdanken, das in userer Branche relativ wenig passiert. Bühnen stürzen in der Regel nur bei größeren Firmen ein und wenns doch mal einen Toten gibt, war der zunächst mal selbst dran schuld.

    Und die vielen kleinen Unfälle und Verletzungen bei den gehassten Dumpern kommen garnicht ans Licht, weil man dort auch gerne mal schwarz arbeitet und sich dann den Finger eben nicht im Rigg gebrochen hat sondern zu Hause beim Fußballspielen.

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 26. Juli 2006 um 19:02
    • #34
    Zitat von "ADMIN"


    Ich bitte doch, beim Zitieren etwas mehr Sorgfalt walten zu lassen. Das beginnt damit, dass dieses angebliche Zitat nicht von mir ist, sondern von mir zitiert wurde.

    Da gebe ich Dir Recht und entschuldige mich.


    Zitat von "ADMIN"


    Ungenau zitiert wurde auch aus den DIN 15750:

    Zitiert habe ich nicht.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 26. Juli 2006 um 19:15
    • #35
    Zitat von "ADMIN"

    Mit einem "z.B." ist hier deutlich gemacht, dass auch andere Lösungen denkbar sind. Da der Verweis auf die MVStättV undatiert ist, ist die aktuelle Fassung zu verwenden, also MVStättV 2005, inkl. der Lösung mit der Aufsicht führenden Person ohne qualifizierende Ausbildung.

    Auf der VPLT Homepage findet man die MVStättVO mit dem Hinweis (aktuelle Version Mai 2002). Wenn ich Dich richtig verstehe, gibt es eine MVStättV 2005. Wo finde ich diese?

    Desweiteren bitteich zu Dich erläutern, in welchem Fall eine "Person ohne qualifizierte Ausbildung" erwähnt wird und welche sicherheitsrelevanten Aufgaben dieser übertragen werden dürfen.

    Zusätzlich zur MVStättVo (welche die Besucher schützen will) hat der TL als Führungskraft auch die Aufgaben, das Personal zu schützen.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 26. Juli 2006 um 19:37
    • #36
    Zitat von "ADMIN"


    Wie definierst Du "Stand der Technik"?

    Unten ein Auszug aus Wikipedia.

    Mit der DIN 15750 wird eine sichere Betriebsweise definiert. Wer davon abweicht, muss gute Argumente im Falle eines Unfalls haben.


    Zitat von "Wikipedia"


    Der Stand der Technik ist eine Technikklausel und stellt die technische Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, basierend auf gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik dar. Er findet sich in vielen Vorschriften und Verträgen und wird durch die Regelungen zur Rechtsförmlichkeit präzise definiert.
    Der Stand der Technik beinhaltet auch, dass er wirtschaftlich durchführbar ist. Dies heißt nicht, dass jedes Unternehmen sich den Stand der Technik leisten kann, aber die Mehrheit in dem betreffenden industriellen Sektor.

    Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung der Maßnahme im Hinblick auf die angestrebten Ziele insgesamt gesichert erscheinen lässt. Er ist aber noch nicht hinreichend und langjährig erprobt und meist nur Spezialisten bekannt, weshalb im Bauwesen statt des Standes der Technik üblicherweise die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraglich gefordert wird.
    Im Patentrecht bezeichnet „Stand der Technik“ diejenigen Verfahren oder Vorrichtungen, welche bereits bekannt, das bedeutet in irgendeiner Form veröffentlicht worden sind. Wichtigste Bedingung für die Erteilung eines Patents ist es, dass die Erfindung neu ist, sich also vom Stand der Technik abhebt. Infolgedessen handelt es sich um einen wesentlichen Begriff des Patentwesens. In den Patentschriften wird häufig auf den Stand der Technik bezug genommen, um dann die Neuerung zu beschreiben.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • korschi
    Beiträge
    229
    • 26. Juli 2006 um 19:40
    • #37

    hier:

    http://www.b-safe.de/files/laender/Muster/MVstaettV_2005.zip

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 26. Juli 2006 um 19:41
    • #38
    Zitat von "ADMIN"


    Überlegen kann man sich viel, aber im eben zitierten Absatz steht etwas von "sie muss vom Auftraggeber eingesetzt werden".

    Der Auftraggeber beauftragt den technischen Dienstleister mit einer technischen Dienstleistung. Ist daran nicht die Erwartung gebunden, dass der technische Dienstleister einen Leiter mitbringt?

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 26. Juli 2006 um 19:43
    • #39
    Zitat von "ADMIN"


    Die Verantzwortung ist auch hier nun mal von oben nach unten organisiert, und solange sich der Veranstalter nicht darum kümmert, können seine Erfüllungsgehilfen fröhlich vor sich hin pfuschen...

    Leider. Wobei auch der kleinste Beschäftigte eine Pflicht zur Mitwirkung am Arbeitsschutz hat. Das "Pfuschen" hat Grenzen - wenn auch geringe.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

  • Stephan Graeske
    Profi
    Beiträge
    1.217
    • 26. Juli 2006 um 19:57
    • #40
    Zitat von "korschi"

    hier:

    http://www.b-safe.de/files/laender/Muster/MVstaettV_2005.zip

    Danke korschi.

    Zitat von "Auszug MVStättVO2005"


    4. technische Bühnen- und Studiofachkräfte, die das Befähigungszeugnis nach den bis zum In-Kraft- Treten dieser Verordnung geltenden Vorschriften?) erworben haben oder die Tätigkeit als techni-
    sche Bühnen- und Studiofachkraft ohne Befähigungszeugnis ausüben durften und in den letzten drei Jahren ausgeübt haben.


    Wer durfte denn vor In-Kraft-Treten die Tätigkeit als technische Bühnen- und Studiofachkraft ohne Befühigungszeugnis ausüben?


    (Wenngleich ich die Motivation zu Punkt 4 verstehe finde ich diesen sehr gefährlich. Die damalige Meisterausbildung beinhaltete viele sicherheitsrelevanten Themen nicht.)

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  2. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  3. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  4. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  5. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  6. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  7. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  8. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
  9. Quick & dirty reverse engineering - wie gehts weiter?

    phlownd
    19. September 2026 um 10:13
  10. DSP Preset für The Box Pro TP218 MKIII

    dxnny074
    18. September 2026 um 15:16

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™