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Diskussion aus dem Dumper-Thread

  • Stephan Graeske
  • 23. Juli 2006 um 01:23
  • Stephan Graeske
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    • 23. Juli 2006 um 01:23
    • #1

    Was ich gut an dem Eröffnungsthread finde ist, dass man sich Gedanken über eine betriebswirtschaftliche Behandlung seines Unternehmens bemüht.

    Was mir gar nicht gefällt ist, dass die Betrachtung rein auf entstehende Kosten beschränkt wird.

    Es ist richtig, dass der Markteinsteiger günstiger kalkulieren kann, wenn er einen eigenen Keller und keine Miete bezahlen muss. ABER ABER ABER

    ... der Ärger der professionellen Unternehmer liegt doch IMHO auch daran, dass die mini-Companys / mobile Diskos auf Kosten der Sicherheit sparen - eine sehr unmenschliche Unternehmensführung!

    Beispiel eines "üblichen" Unternehmers der mini-Company / mobile Disko:

    1. Keine Ausbildung im VA-Bereich: spart ... :shock:

    2. Elektrische Anlage ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen: spart ... :shock:

    3. Scheinwerfer ohne Fachkraft aufgehangen: spart .... :shock:

    4. Kleines Truss ohne SfVR, Fachkraft, ... aufgestellt: spart ... :shock:

    5. Missachtung Arbeitsschutzgesetz durch 18 Stunden Dauereinsatz: spart .... :shock:

    6. Potentialausgleich: "Der blöde Draht wird wegrationalisiert, der die Anlage funktioniert auch ohne Draht": spart ... :shock:

    7. Safetys:" Es ist noch nie etwas runtergefallen - Kabelbinder halten eine Menge aus": spart.... :shock:

    8. BGV A3 / DIN 0702 wird grundsätzlich nicht durchgeführt: spart... :shock:

    Nun könnte ich hier noch Stunden lang schreiben. Eines ist aber jetzt schon klar geworden: Der Ärger der professionellen Anbieter ist absolut verständlich!

    Die Unternehmen, welche als Dumper bezeichnet werden, sind nur DURCH Missachtung sämtlicher Gesetze und Vorschriften wettbewerbsfähig!

    Fazit: Der Ärger auf diese Unternehmen ist berechtigt! Dumper ist die falsche Bezeichnung.

    Wie nennt man Unternehmen, die das Leben Dritter zur Gewinnmaximierung gefährden und sinnvolle Gesetze zur Gewinnmaximierung brechen? :evil:

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

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    • 23. Juli 2006 um 01:47
    • #2
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Beispiel eines "üblichen" Unternehmers der mini-Company / mobile Disko:

    1. Keine Ausbildung im VA-Bereich: spart ... :shock:

    2. Elektrische Anlage ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen: spart ... :shock:

    3. Scheinwerfer ohne Fachkraft aufgehangen: spart .... :shock:

    4. Kleines Truss ohne SfVR, Fachkraft, ... aufgestellt: spart ... :shock:

    5. Missachtung Arbeitsschutzgesetz durch 18 Stunden Dauereinsatz: spart .... :shock:

    6. Potentialausgleich: "Der blöde Draht wird wegrationalisiert, der die Anlage funktioniert auch ohne Draht": spart ... :shock:

    7. Safetys:" Es ist noch nie etwas runtergefallen - Kabelbinder halten eine Menge aus": spart.... :shock:

    8. BGV A3 / DIN 0702 wird grundsätzlich nicht durchgeführt: spart... :shock:

    Alles anzeigen

    Das ist nicht grundsätzlich verkehrt. Aber wie sieht das denn bei einer amtlichen Firma aus?

    1. Wenn einer 'ne Ausbildung hat, dann ist das der übernommene (Ex-)Azubi, und der hat nichts zu melden. Der Produktionsleiter ist erfahrener Praktiker

    2. Vielleicht ist jemand gelernter E-Techniker (oder der Ex-Azubi hat auch die Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik), aber geprüft wird allenfalls, ob die CEE-Dose korrekt belegt ist. Für weitere Prüfungen fehlt das Meßgerät.

    3. Scheinwerfer werden von den hands aufgehangen.

    4. Wer das Truss aufstellt, interessiert nicht. Berechnet worden ist auch nix, man schaut sich an, wie sehr sich das durchbiegt...

    5. Missachtung Arbeitsschutzgesetz durch 14 - 16 Stunden Dauereinsatz

    6. Potentialausgleich? Macht nur Streß mit dem FI

    7. Safetys: meistens. Gerne auch noch mit unverschraubten Karabinern, solange die noch im Bestand sind

    8. BGV A3 / DIN 0702 eigentlich nur am Stromverteiler

    9. Prüfung der Lifte und Züge: Eigentlich ja, müsste mal wieder gemacht werden, wenn's mal weniger Aufträge sind, gerne...

    10. Beurteilung der Arbeitsbedingungen? Hm... Catering war schon mal besser.

    11. Prüfung der Arbeitsmittel, Aufzeichnung der Ergebnisse? Hier fährt schon genug Papier herum.


    Ja, auch da könnte man weitermachen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Stephan Graeske
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    • 23. Juli 2006 um 01:57
    • #3

    Prima - besucht mich als Ausnahme-Unternehmer demnächst im Museum. :D

    Die "Vorschriften-konforme Durchführung von Veranstaltungen" meines Unternehmens ist interessanterweise auf dem Weg zum lokalen Alleinstellungsmerkmal. Viele Kunden beauftragen uns bereits genau aus diesem Grund. So gewinnen wir Marktanteile und brauchen die Preise nicht senken.

    Veranstaltungstechnik, Konferenztechnik, Medientechnik in Bergisch Gladbach bei Köln mieten: http://www.graeske.de

    Einmal editiert, zuletzt von Stephan Graeske (23. Juli 2006 um 11:40)

  • Sound-Klinik
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    • 23. Juli 2006 um 09:27
    • #4

    ... zum Thema Sicherheit und Arbeitschutz:

    Wie sieht es denn bei Bands und DJs aus, die ihre eigene Technik mitbringen und auf-/abbauen (Anfahrt ... Aufbau 16 Uhr ... Spielen von 20 bis 4 Uhr morgens ... Abbauen ... Rückfahrt ...) ?

    Preisdumper ?
    Kriminelle ?
    Wahnsinnige ?

    Oder wie sieht es mit dem Zeltelektriker aus, der - sei es aus fehlendem Interesse oder Lustlosigkeit - die elektrische Installation nicht überprüft ("Habt Ihr keine Erdung/Potentialausgleich vorgenommen ?" ... "Nö, machen wir eigentlich nie ...") ?

    Ich habe es mit Bands leider schon häufig erlebt, daß die Stromversorgung Mängel hatte (... ich habe übrigens IMMER ein Meßgerät dabei und überprüfe - begleitet von Sprüchen wie "bau endlich Deine Bassanlage schon mal auf !" - die Stromversorgung !). :wink:

    stephan
    Grundsätzlich finde ich Deine Anmerkungen sehr richtig - nur sind die häufig vorzufindenden Praxisbedingungen nicht immer ideal ... leider ...

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    • 23. Juli 2006 um 12:17
    • #5
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Die "Vorschriften-konforme Durchführung von Veranstaltungen" meines Unternehmens ist interessanterweise auf dem Weg zum lokalen Alleinstellungsmerkmal. Viele Kunden beauftragen uns bereits genau aus diesem Grund. So gewinnen wir Marktanteile und brauchen die Preise nicht senken.

    In jedem Markt gibt es Kunden, die für besonders gute Qualität auch höhere Preise bezahlen, aber das tun leider nicht alle.

    So findet man in einer Kleinstadt vielleicht ein Sterne-Restaurant, eine Hand voll ordentliche Gaststätten und dann noch eine Menge Döner- und Pommesbuden sowie Fastfood-Restaurants. Wie zielführend wäre es, wenn der Sterne-Koch nun auf die Dumper schimpft und denen nahelegt, sie mögen endlich mal auf Qualität achten, dann könnten sie auch höhere Preise durchsetzen?

    Ich weiß, dass der Vergleich hinkt, weil es in der VA-Technik um Sicherheit geht. Aber das ist etwas, was die wenigsten Veranstalter als Mehrwert erkennen (weil halt die meisten nicht wissen, dass sie für das alles haften und nicht ihr Erfüllungsgehilfe...).

    Wenn der TÜV freiwillig wäre, wie viele Fahrzeuge kämen dann noch zur Prüfung?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Stephan Graeske
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    • 23. Juli 2006 um 12:24
    • #6
    Zitat von "ADMIN"

    (weil halt die meisten nicht wissen, dass sie für das alles haften und nicht ihr Erfüllungsgehilfe...).

    Und genau diese Situation muss sich ändern! Dies kommt der allgemeinen Sicherheit auf Veranstaltungen zugute - aber auch der Marktsituation.

    Genau wie bei Fast-Food-Ketten gibt es bei mini-Companys IMHO ein Mindestniveau. Auch eine Abiturfeier verdient es, dass man die Worte des Direktors versteht und unbeschadet den Abend überlebt. Wenn das nicht möglich ist, dann dringt sich doch die Frage der Markberechtigung solcher Firmen auf. Eine Pommes-Bude mit Ungeziefer in der Küche wird aus Sicherheitsgründen geschlossen - warum nicht solche Mini-Companys?

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  • Kracky
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    • 23. Juli 2006 um 12:25
    • #7
    Zitat von "Stephan Graeske"

    1. Keine Ausbildung im VA-Bereich: spart ... :shock:

    2. Elektrische Anlage ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen: spart ... :shock:

    3. Scheinwerfer ohne Fachkraft aufgehangen: spart .... :shock:

    4. Kleines Truss ohne SfVR, Fachkraft, ... aufgestellt: spart ... :shock:

    5. Missachtung Arbeitsschutzgesetz durch 18 Stunden Dauereinsatz: spart .... :shock:

    6. Potentialausgleich: "Der blöde Draht wird wegrationalisiert, der die Anlage funktioniert auch ohne Draht": spart ... :shock:

    7. Safetys:" Es ist noch nie etwas runtergefallen - Kabelbinder halten eine Menge aus": spart.... :shock:

    8. BGV A3 / DIN 0702 wird grundsätzlich nicht durchgeführt: spart... :shock:

    Alles anzeigen

    Jetzt aber mal ehrlich, wieviele alteingesessene Unternehmen gibt es die schon existierten als es in Deutschland nichtmal eine Ausbildung in diesem Bereich gegeben hat? Ich selbst berufe mich auch auf das Gewohnheitsrecht da ich selbst auch keine Ausbildung zum Veranstaltungstechniker habe und ist dieser gefordert, ist das Sache des Veranstalters und ich bin nur Werker.
    Einen Kraftstromsecker darf eigentlich jeder einstecken, einen vernünftigen, sicheren Stromverteiler kann man kaufen und ob ich wirklich ne Fachkraft brauche um einen TV Zapfen auf ein Stativ zu bekommen, das aber natürlich Regelkonform ist, bezweifle ich jetzt auch mal, also deine ersten vier Punkte sehe ich jetzt mal ehr als nicht Aufführungswürdig da dieses bei jedem alteingesessenen Betrieb und das sind sicher alles keine Dumper, einfach so ist. Die Aufführung von Sicherheitsrelevanten Dingen finde ich ok, wir achten auch arg darauf diese einzuhalten, auch wenn wir nicht gelernt sind.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

    Einmal editiert, zuletzt von Kracky (23. Juli 2006 um 12:40)

  • ADMIN
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    • 23. Juli 2006 um 12:33
    • #8
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Und genau diese Situation muss sich ändern! Dies kommt der allgemeinen Sicherheit auf Veranstaltungen zugute - aber auch der Marktsituation.

    Ich bin da wenig optimistisch, freiwillig wird das wenig passieren.


    Zitat

    Eine Pommes-Bude mit Ungeziefer in der Küche wird aus Sicherheitsgründen geschlossen - warum nicht solche Mini-Companys?

    Weil die Gastronomie staatlich überwacht wird.

    Und ich glaube, es wird nichts besser, solange nicht auch kleine Veranstaltungen geprüft werden. Und zwar von Behördenvertretern, die etwas von der Sache verstehen und nicht nur Toiletten zählen.

    Die Tendenz aber ist, dass sich der Staat aus der Überwachung zurückzieht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • raumklang
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    • 23. Juli 2006 um 12:50
    • #9
    Zitat von "ADMIN"


    Und ich glaube, es wird nichts besser, solange nicht auch kleine Veranstaltungen geprüft werden. Und zwar von Behördenvertretern, die etwas von der Sache verstehen und nicht nur Toiletten zählen.

    Dafür müssten die Fritzen eben erstmal entsprechende Sachkunde besitzen.
    So ganz nebenbei kenne ich übrigens auch ein, zwei Meister, denen das alles furchtbar egal ist und die selbst nach dem Motto "Dat hammer immer so jemaaat" arbeiten.

    Zitat von "ADMIN"


    Die Tendenz aber ist, dass sich der Staat aus der Überwachung zurückzieht.

    Was tut er? Ich habe eher den Eindruck, dass es mal wieder einen nicht zu unterschätzenden Regulierungswahn gibt. Vor lauter unsinniger Gesetze weiß nur kaum noch einer, was nun alles kontrolliert und - noch schlimmer - von _wem_ das überhaupt geprüft werden soll.

    - Grün-Weiß hält dich 2 Stunden auf, weil du eine Ladung leerer Pappkartons und Luftpolsterfolie nicht gesichert hast.

    - Das Ordnungsamt hält Dich von der Ausübung deines Jobs ab, weil du um 10 vor 11 noch eine Fußgängerzone behufs Anlieferung befahren willst.

    - Die Mit Paketkordel und Tape an die Decke gehängten Beamer in diversen Gaststätten interessieren kein Schwein.

    - Den Kirmesplatz darfst du nur bis 11:00 befahren - die mit Kabelbindern und Ratschgurten aufgehängten Böxlis in diversen Zelten und an einigen Fahrgeschäften interessieren kein Schwein...

    Irgendwas läuft doch da falsch.

    Generell habe ich absolut nichts dagegen einzuwenden, dass sicherheitsrelevante Dinge geprüft werden. Dann aber bitte auch richtig und sinnvoll.

  • mringhoff
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    • 23. Juli 2006 um 14:11
    • #10
    Zitat von "RaumKlang"

    Was tut er? Ich habe eher den Eindruck, dass es mal wieder einen nicht zu unterschätzenden Regulierungswahn gibt.

    Stimme da etwas zu. Die Gesetze und Regulierungen werden "allgemeiner", es wird nicht mehr so auf das Detail eingegangen. Dennoch habe ich nicht das Gefühl, daß dem Staat das egal ist. Die Folge ist nur, daß man zur Auslegung des (allgemeinen) Gesetzes noch weitere Erläuterungen, Auslegungen und Kommentare benötigt.

    Und wenn der Staat sich aus einem bestimmten Bereich aus der Überwachung herauszieht, dann geht er in einem anderen wieder hinein, je nach politischer Interessenslage.

    Ich finde auch, daß die Kontrollen von Veranstaltungen aus technischer Sicht vollkommen zu wünschen übrig lassen. Der Strassenverkehr wird an jeder Ecke kontrolliert, überwacht, geblitzt, gefilmt etc. Vielleicht muss es neben den Verkehrstoten auch mal ein paar Unfälle im Veranstaltungsbereich geben, ehe dort mal die technische Ausführung kontrolliert wird. Traurig...

    Ohne Kontrollen arbeitet es sich sicherlich leichter, auch wenn man sorgfältig arbeitet findet jeder immer irgendetwas zu beanstanden.
    Aber allein die regelmässigen Kontrollen würden in der gesamten Branche ein Umdenken bei Dienstleistern und Veranstaltern zu Folge haben, daß nicht nur der Sicherheit dient, sondern auch viele Billigheimer wieder zurück auf ihre Privatparties drücken würde...

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  • Stephan Graeske
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    • 23. Juli 2006 um 14:13
    • #11

    Was können wir tun? Möglicherweise ist nur ein kleiner "Anschubs" nötig. Weiß das Bauamt von den Mängeln? Weiß die BGV von den Mängeln? Weiß die GUV von den Mängeln?

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  • manuela
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    • 23. Juli 2006 um 14:29
    • #12
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Was können wir tun? Möglicherweise ist nur ein kleiner "Anschubs" nötig.

    Ein perfektes Vorbild sein.
    Bezogen auf deine Auflistung bin ich durchgefallen.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Stephan Graeske
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    • 23. Juli 2006 um 14:34
    • #13

    Ich fürchte, die Veranstalter erkennen den Unterschied nicht. Das mit dem Vorbild dürfte nicht ausreichen.

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  • manuela
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    • 23. Juli 2006 um 22:27
    • #14

    so Recht der Stephan ja hat hier, es erinnert mich irgendwie an die Fahrschule. Würden alle so fahren wie die Fahrschule das in der Prüfung verlangt dann wäre .... :shock: alles völlig richtig. (Und hätte mit der Realität des normalen Alltagsverkehrs nichts mehr gemeinsam). Warum blinkt dieser Depp da vorn ständig hier gehts doch nur gradeaus ?

    Alle wissen das, alle kennen das, und alle fahren so wie man es gewohnt ist, einschl. dem Prüfer wenn er heimfährt zu seiner Family.

    Und jetzt übertragen wir das mal auf unsere Arbeit, dann kommen wir auch mal auf einen gemeinsamen Nenner. Ich denke der heißt "Sicherheit ja" im zumutbaren bzw. bezahlbaren Rahmen. Ich hol jedenfalls keine Elektrofachkraft um eine 63A zu verteilen, die Kannen hängt der DJ auf oder die Hands, aber erwisch ich eine ohne Safety dann gibts Ärger² von oben. So ungefähr sollte es klappen. :wink:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Stephan Graeske
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    • 23. Juli 2006 um 23:09
    • #15
    Zitat von "Manuela"

    Alle wissen das, alle kennen das, und alle fahren so wie man es gewohnt ist, einschl. dem Prüfer wenn er heimfährt zu seiner Family.

    Ich bin überzeugt, dass ein großer Teil der grob fahrlässigen arbeitenden Techniker nicht wissen, wie es "sicher" geht. Ein andere großer Teil spart bewußt an Sicherheit um den Gewinn zu erhöhen.

    Die Bequemlichkeit gelernte Handlungsabfolgen zu vereinfachen (Blinken, Schulterblick, Spiegel, Schulterblick, ausscheren) ist IMHO nur in einem Teil der Fälle schuld an gefährlichen Situationen.

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  • manuela
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    • 24. Juli 2006 um 07:07
    • #16
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Die Bequemlichkeit gelernte Handlungsabfolgen zu vereinfachen (Blinken, Schulterblick, Spiegel, Schulterblick, ausscheren) ist IMHO nur in einem Teil der Fälle schuld an gefährlichen Situationen.


    Dem kannst du nun gegenüberstellen daß während (Blinken, Schulterblick, Spiegel, Schulterblick) das Fahrzeug weiterfährt ohne daß der Fahrer nach vorn schaut, somit überrollt er ein Kind das unachtsam auf die Fahrbahn kommt weil er es nicht rechtzeitig erkannt hat. Zur Sicherheit ändern wir demnach um auf (anhalten, Blinken, Schulterblick, Spiegel, Schulterblick, weiterfahren) und verursachen damit einen Stau der als solcher wieder eine massive Verkehrsgefährdung durch Auffahrunfälle zur Folge hat. Rechtlich betrachtet ist das Verkehrbehinderung (owi) :wink: Womit ich nur sagen möchte auch das ist wieder auf unsere Arbeit übertragbar, und vermutlich macht man IMMER was falsch wenn man arbeitet. Diese Diskussion wär endlos verlängerbar weil sich stets neue Dinge finden würden die sich als fragwürdig herausstellen.
    Somit kommt nun die rettende Ausrede: Die Verkehrssicherungspflicht ist Sache vom Veranstalter. Wenn der meint er braucht zum Aufhängen von PAR Dosen eine Bachelor der Arbeitssicherheit dann kann er die gern haben (und bezahlen) was natürlich nicht geschehen wird, auch nicht in der Zukunft :D

    Die außer Acht gelassene Sicherheit entwickelt sich jedoch zum praktischen Instrument um unliebsame Mitbewerber belangen zu können - wer lange genug sucht wird auch immer was finden, auf jeder Baustelle.Bin mal gespannt wann die ersten Abmahnungen auftauchen wegen solcher Dinge wie einer ungesaften Kanne um dem daraus entstandenen geschäftlichen Schaden für einen Mitbewerber ...

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Stephan Graeske
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    • 24. Juli 2006 um 18:02
    • #17
    Zitat von "Manuela"

    Die Verkehrssicherungspflicht ist Sache vom Veranstalter.

    Verkehrssicherungspflicht ist auch Sache des Betreibers ( DIN 15750 = Stand der Technik).

    Der Vergleich mit dem Straßenverkehr ist sogar sehr simpel: Die Arbeit ohne Fachausbildung (was auch immer der Gesetzgeber für die unterschiedlichen Tätigkeiten fordert) ist wie fahren ohne Führerschein.

    In Deutschland darf nicht ohne Führerschein gefahren wird UND in Deutschland darf nicht ohne Elektrofachkraft eine elektrische Anlage in Betrieb genommen werden UND in Deutschland darf nicht ohne Fachausbildung eine Traverse montiert werden.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Abmahnungen auftauchen. Wer sollte diese denn schreiben?

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  • mringhoff
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    • 24. Juli 2006 um 18:33
    • #18
    Zitat von "Stephan Graeske"


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Abmahnungen auftauchen. Wer sollte diese denn schreiben?

    Theoretisch jeder Konkurrent, der meint, daß der andere Mitbewerber durch die Nichtbeachtung von Vorschriften günstiger anbieten kann und somit einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil hat.

    Kanns mir aber dennoch nicht vorstellen, daß das jemand von uns machen und Konkurrenten anschwärzen würde...
    Die klassischen Abmahnanwälte recherchieren lieber Vergehen, die man vom Schreibtisch aus nachweisen kann (Internet etc.)

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    • 24. Juli 2006 um 19:25
    • #19

    Bleibt für mich die Frage: Was darf ich alles als Elektromeister?

    Geriggt wird bei mir nicht, da keine Ausbildung. Nur hier und da mal eine Box geflogen, allerdings unter fachkundiger Anleitung und mit amtlichem Material.

    Eine PA stellen und bissl Licht auf Stativen dürfte doch drin sein.

    Gruß,

    Klaus

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • Stephan Graeske
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    • 24. Juli 2006 um 19:32
    • #20

    Als Elektromeister giltst Du (SR4.0) als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik.

    Was heißt "fachkundige Anleitung"? Wenn Du damit der A1 gerecht wirst ...

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