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Beiträge von Tobias Zw.

  • TN-C und TN-S Netz

    • Tobias Zw.
    • 28. März 2005 um 18:31

    Das würde m. E. zwar funktionieren, verstößt aber gegen die Vorschrift, daß im TN-C-S-Netz PE und N nach ihrer Auftrennung nicht wieder zusammengeführt werden dürfen.

    MfG Tobias Zw.

  • FOH verkabelung

    • Tobias Zw.
    • 28. März 2005 um 18:24

    Tja, da muß ich Sokke Recht geben. Ich bin ja auch ein arroganter Schnösel, aber so muß man doch wirklich nicht auf die Frage eine neugierigen Newbies antworten...

    Ich verstehe Dein "in Reihe schalten" jetzt mal so wie Sokke, also daß Du mit dem Signal aus dem Insert rauskommst, gehst in das Gate rein, aus dem Gateausgang in den Compressoreingang und dann aus dem Compressorausgang in den Insert Return zurück.

    Das mach meines Erachtens bei manchen Anwendungsfällen auf jeden Fall Sinn und wurde von mir auch schon gerne gemacht. Am liebsten mache ich so etwas bei Snares. Zuerst einmal gate ich mir das Signal schön sauber (wenn's die Musik und der Drummer erlauben) und komprimiere das Signal dann, um's schön dicht und fett zu kriegen. (Ja, und der Drummer überrascht mich dann auch nicht mehr so, wenn ihn die Begeisterung ergreift.)

    Zu überlegen ist allerdings, ob das im großen Zusammenhang Sinn macht. In dem Rahmen, in dem Du jetzt wahrscheinlich erst mal anfängst, sind andere Dinge viel wichtiger als die letzten 2 % des geilen Snaresounds - also, daß sich die Musiker hören, daß man alle Instrumente hört, daß das ganze dynamik- und klangmäßig stimmt... Aber wenn Du mal die Möglichkeit, Zeit und Lust hast, das auszuprobieren - warum nicht? Auch schön ist übrigens, wenn man bei begrenzten Ressourcen Kick, Snare und Toms einzeln gatet und dann auf eine komprimierte Subgruppe legt. Macht das Schlagzeug auch schöner und besser handlebar.

    Und laß' Dich von ein paar Dumpfbacken hier im Forum nicht entmutigen!

    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Zw.

  • Zuständigkeiten bei der VstättVO

    • Tobias Zw.
    • 26. März 2005 um 20:19

    Oha, da geht aber einiges durcheinander.

    Die Beamten der Bauaufsicht prüfen nur nach Maßgabe der Bauordnung, der VStättVO und der HausPrüfVO, also nur auf Grundlage der ergänzenden Rechtsvorschriften zur Bauordnung. Das ist stumpf Landesrecht. Die BGV interessiert die Bauaufsicht dienstlich erst mal gar nicht.

    Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind legitimiert durch entsprechende Paragraphen im XII. Sozialgesetzbuch, in dem die Unfallversicherungsträger ermächtigt werden, Vorschriften als autonome Rechtsnormen zu erlassen. Deswegen können die Berufsgenossenschaften auch Bußgelder festsetzen. Ich empfehle Dir zu dem Thema mal so die hinteren Paragraphen in der BGV C1 durchzulesen. Kontrolliert wird das natürlich nicht durch die Bauaufsicht sondern durch die Berufsgenossenschaften bzw. durch das Amt für Arbeitssicherheit, da dieses auch die BG-Vorschriften als Arbeitssicherheitsregeln ansieht.

    Dieses Amt für Arbeitssicherheit interessiert sich dann auch für das Arbeitssicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz bei Lärmeinwirkung usw. usf.

    Das Problem ist, daß sich die MVStättVO und die BGVen streckenweise überlappen und teilweise widersprechen. In diesen Fällen kommt immer die jeweils schärfere Vorschrift zur Geltung.

    Ich wiederhole: Verantwortlich ist immer erst mal der Betreiber, und bei offenkundigen Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und bei Verstoß gegen die Sorgfalts- und Sicherungspflicht als Arbeitgeber sollte man immer diese drei Instanzen, nämlich Amt für Arbeitssicherheit, Bauamt und Berufsgenossenschaft einbeziehen.

    MfG Tobias Zw.

  • Übertrager-Kistchen

    • Tobias Zw.
    • 26. März 2005 um 20:08

    Hi Fränkie,

    für einen symmetrischen Abschwächer mußt Du ein T- oder H-Dämpfungsglied bauen. Informationen dazu findest Du auf http://www.sengpielaudio.com/Rechner-pads.htm .

    MfG Tobias Zw.

  • Übertrager-Kistchen

    • Tobias Zw.
    • 26. März 2005 um 10:17

    Hi Fränkie,

    ich habe mir vor Jahren auch solche Übertragerkästchen gebaut, allerdings mit den damals bei Zeck erhältlichen Line-Übertragern, die übrigens sehr, sehr ordentlich für ihren Preis waren.
    Bei mir sind die Trafos mit schaltbarem Abschwächer, Groundlift und Phasendreher in die allseits bekannten Eddystone-Kistchen eingebaut. M. E. schickt das auch schirmungsmäßig vollkommen, ich hatte noch nie Probleme damit.

    MfG Tobias Zw.

  • Zuständigkeiten bei der VstättVO

    • Tobias Zw.
    • 25. März 2005 um 21:07

    Hm, dann schauen wir mal, ob ich's so auf die Reihe bekomme, wie's Dir nutzt.

    Also, erstens und ohne Ausflüchte ist immer der Betreiber der Versammlungsstätte in der Pflicht und haftet auch! Deswegen muß bei Betrieb der Versammlungsstätte immer der Betreiber oder ein von ihm benannter Vertreter anwesend sein. Das ist BG-mäßig bußgeldbewehrt!

    Einen Teil der Verantwortung wird in entsprechenden VS an den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik delegiert. Der kann aber selbsteverständlich nur in seinem Arbeitsbereich für Ordnung sorgen und auch haften.

    Normalerweise führt die Bauaufsicht alle drei Jahre zusammen mit der Feuerwehr eine Begehung der VS durch. Also: Sollte durchführen. Daß es viele, viele, viele VS gibt, die nicht einmal eine vernünftige Bauabnahme erlebt haben, steht auf einem anderen Blatt. Diese Herren sind normalerweise diplomierte Ingenieure.

    Im Falle von Mißständen haben ein ernstes Wörtchen zu reden: Die Bauaufsicht; die Brandsicherheitsbehörde; das Amt für Arbeitssicherheit (-> Ordnungsamt) und die Berufsgenossenschaft. Alle können entweder den Betrieb einstellen, Auflagen erteilen oder Bußgelder verhängen.

    Ich hoffe, das konnte Dir weiterhelfen.

    MfG Tobias Zw.

  • Zuständigkeiten bei der VstättVO

    • Tobias Zw.
    • 25. März 2005 um 18:36

    Die Länder-VStättVOen sind ergänzende Verordnungen zu den jeweiligen Landesbauordnungen, die auf Grund der Ermächtigungsparagraphen in den jeweiligen Bauordnungen durch die oberste Landesbaubehörde erlassen werden. Die Landesbauordnungen sind ein Teil des Polizeirechtes.
    Versammlungsstätten sind "Bauten besonderer Art und Nutzung" und unterliegen daher in Planung, Genehmigung und Betrieb besonderen regeln. Grundsätzlich verantwortlich für die Befolgung der VStättVO ist - wie bei den ebenso wichtigen UVVen - der Betreiber. Gewisse Prüfungen der Einrichtungen müssen turnusmäßig von Sachkundigen, in längeren Abständen auch von Sachverständigen durchgeführt werden.
    In Versammlungsstätten oberhalb einer bestimmten Größe müssen auch ein oder zwei "Verantwortliche für Veranstaltungstechnik", also Meister oder sonstige Personen mit Befähigungszeugnis, im Ausnahmefall bei kleinen Szenenflächen in manchen Ländern auch Fachkräfte mit Berufserfahrung, anwesend sein.
    Die Verantwortung trägt erst einmal der Betreiber, der sie an den oder die Meister delegiert. Dieser kann auch Teilbereiche der Verantwortung an zuverlässige und qualifizierte Mitarbeiter weitergeben.

    Lieber Jaan, deine Frage klingt, als ob Du einen bestimmten Sachverhalt im Auge hättest, ist aber sehr weit und allgemein gehalten. Worum genau geht es Dir denn?

    MfG Tobias Zw.

  • Meine Leitung wird so warm wieso ? Wichtig

    • Tobias Zw.
    • 25. März 2005 um 12:13

    Jo, laufe mit BigSound konform. Kann mir das auch nur mit übergroßem Q erklären.


    MfG Tobias Zw.

  • Beleuchter-Einsteigerkurs <edited>

    • Tobias Zw.
    • 23. März 2005 um 10:36

    Nochmal nach oben gekickt und eine Erweiterung der Fragestellung: Welche Qualifikation der Dozenten erwartet Ihr bzw. aus welchem Bereich der Branche sollten die Dozenten kommen?

    MfG Tobias Zw.

  • Beleuchter-Einsteigerkurs <edited>

    • Tobias Zw.
    • 23. März 2005 um 10:36

    Nochmal nach oben gekickt und eine Erweiterung der Fragestellung: Welche Qualifikation der Dozenten erwartet Ihr bzw. aus welchem Bereich der Branche sollten die Dozenten kommen?

    MfG Tobias Zw.

  • Beleuchter-Einsteigerkurs <edited>

    • Tobias Zw.
    • 20. März 2005 um 20:10

    Liebe Kollegen, Einsteiger und Nachwuchsleuchter,

    nach mehreren Anfragen überlege ich mir, einen ein- oder zweitägigen Kurs für Einsteiger in die Beleuchtung anzubieten. Angedacht sind bis jetzt folgende Themen:

    - Physikalische Grundlagen
    - Elektrotechnische Grundlagen
    - rechtliche Rahmenbedingungen (UVV, VStättVO, VDE etc.)
    - Geräte der Beleuchtungstechnik
    - Geräte zur Lichtsteuerung
    - Lichtkonzeption für Theater, Video und Live
    - Praktische (Beleuchtungs-) Übungen
    - Besuch eines mittelgroßen Theaters mit Führung durch die Bühnen- und Beleuchtungstechnik

    Zielgruppe sind vorwiegend Leute, die in Schulen, Vereinen oder Theatergruppen Licht machen.

    Meine Fragen an Euch: Besteht Interesse an so einem Kurs? Was erwartet Ihr, was vermittelt werden sollte? Auf welche Themen würdet Ihr Schwerpunkte setzen?

    Ich wäre dankbar für Anregungen, Eure Vorstellungen oder auch Anfragen. Schreibt doch einfach hier oder eine e-Mail an beleuchterkurs@aol.com .

    MfG Tobias Zw.

  • Beleuchter-Einsteigerkurs <edited>

    • Tobias Zw.
    • 20. März 2005 um 20:10

    Liebe Kollegen, Einsteiger und Nachwuchsleuchter,

    nach mehreren Anfragen überlege ich mir, einen ein- oder zweitägigen Kurs für Einsteiger in die Beleuchtung anzubieten. Angedacht sind bis jetzt folgende Themen:

    - Physikalische Grundlagen
    - Elektrotechnische Grundlagen
    - rechtliche Rahmenbedingungen (UVV, VStättVO, VDE etc.)
    - Geräte der Beleuchtungstechnik
    - Geräte zur Lichtsteuerung
    - Lichtkonzeption für Theater, Video und Live
    - Praktische (Beleuchtungs-) Übungen
    - Besuch eines mittelgroßen Theaters mit Führung durch die Bühnen- und Beleuchtungstechnik

    Zielgruppe sind vorwiegend Leute, die in Schulen, Vereinen oder Theatergruppen Licht machen.

    Meine Fragen an Euch: Besteht Interesse an so einem Kurs? Was erwartet Ihr, was vermittelt werden sollte? Auf welche Themen würdet Ihr Schwerpunkte setzen?

    Ich wäre dankbar für Anregungen, Eure Vorstellungen oder auch Anfragen. Schreibt doch einfach hier oder eine e-Mail an beleuchterkurs@aol.com .

    MfG Tobias Zw.

  • Anastacia Konzert Dortmund

    • Tobias Zw.
    • 20. März 2005 um 19:50
    Zitat von &quot;guma&quot;

    2. Nur wenige Stars haben das Glück, einen wirklich fähigen LIFE-Mixer zu beschäftigen, d.h. ein Allroundgenie, das sowohl Künstler und Mixer als auch Techniker und Systemoperator in Personalunion ist. Heute findet man statt dessen leider oft die Konstellation, daß der "Mann des Vertrauens" für die Band ein "Zweitligastudiomixer" ist, der aber gute Kontakte zu den A&Rs hat oder sich sonst durch besondere "Nettigkeit" hervor getan hat und maximal ein Mischpult mit Peripheriegeräten bedienen kann und seinen Arsch vom Mixerplatz nicht wegbewegt. Diesem wird nun vom "Systemoperator", der in der Regel von der Hirecompany kommt, Puderzucker in den Arsch geblasen, da die Firma ja von dessen goodwill abhängig ist und gern weiter Jobs für den Künstler machen möchte. Selbsverständlich stellen sich diese beiden immer gegenseitig ein gutes Zeugnis aus leben aber in der stetigen Angst vom jeweilig anderen bei der Band oder beim Tourmanager oder bei sonst einem Wichtigen angepisst zu weden. So kann unmöglich eine kritische, fruchtbare und ständig auf Verbesserung und maximale Leistung bedachte Zusammenarbeit funktionieren.

    @ Guma: Full ACK! Laufe mit dieser Analyse absolut konform.

    MfG Tobias Zw.

  • Anastacia Konzert Dortmund

    • Tobias Zw.
    • 18. März 2005 um 21:36

    Tja, da muß ich dem Inselgert Recht geben.

    Lieber Jarus, Du fährst hier ziemlich dicke Geschütze auf - da bin ich doch sehr auf Zweitgutachten gespannt.

    Tut mir leid, aber bis jetzt klingt das alles "sehr subjektiv", um's mal ganz euphemistisch zu artikulieren.

    MfG Tobias Zw.

  • Vorschriften!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • Tobias Zw.
    • 18. März 2005 um 17:26
    Zitat von &quot;treibsand&quot;

    Du prüfst Fachkräfte für Arbeitssicherheit :shock: :roll: :oops:

    Tja, muß ich jetzt wohl mit anfangen... :shock:
    Aber Ausbilder prüfe ich schon! Da klebe ich allerdings danach keine Plaketten drauf. :wink:

    MfG Tobias Zw.

  • Vorschriften!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • Tobias Zw.
    • 17. März 2005 um 20:56

    Oh Mann, frag' nicht... dafür ist die A2 jetzt "Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit", die früher auch 'ne andere Nummer hatte. Total Banane.

    MfG Tobias Zw.
    - der im Januar mehrere Tausend Aufkleber "Geprüft nach BGV A2" gekauft hat -

  • Vorschriften!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • Tobias Zw.
    • 17. März 2005 um 19:34

    Obacht, die A2 heißt jetzt A3!... Nebelkerzen im Paragraphendschungel.

    MfG Tobias Zw.

  • Haftung bei nicht Verschulden auf VAs

    • Tobias Zw.
    • 17. März 2005 um 13:12
    Zitat von &quot;timotimo&quot;

    Eine BG-Vorschrift ist Gesetz? na na.... Gesetze erlässt immer noch die Regierung und nicht die Berufsgenossenschaft.

    Durch gewisse Gesetze (SGB XII, aber auch Energiewirtschaftsgesetz und andere) erhalten die BGVen den Status bindender Rechtsvorschriften.

    MfG Tobias Zw.

  • Vorschriften!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • Tobias Zw.
    • 17. März 2005 um 13:09

    Achtung: Diese CD ist nicht mehr aktuell und enthält veraltete Vorschriften! Sie wird auch in dieser Form nicht weiter vertrieben. Eine neue CD-ROM für unser Gewerbe ist in Vorbereitung und soll Ende des Jahres erscheinen.
    Davon abgesehen deckt sie halt leider nur den BGV-Bereich ab, ist aber da wirklich sehr gut.

    MfG Tobias Zw.

  • Vorschriften!!!!!!!!!!!!!!!!!

    • Tobias Zw.
    • 17. März 2005 um 06:31

    Wau, das ist immer noch sehr umfangreich.

    Dürfen darfst Du grundsätzlich erst mal alles, Du mußt es nur auch verantworten (können). Heißt: wenn Du volljährig bist, hast Du Mühle auf.

    Ausnahmen gibt es nur für den Umgang mit elektrischen Strom. Die BGV A3 und die VDE-Vorschriften äußern sich manchml recht konkret und manchmal eher schwammig, welche Tätigkeiten ein Laie, welche eine elektrotechnisch unterwiesene Person und welche nur eine Elektrofachkraft vornehmen darf.

    Regeln der Arbeitssicherheit findest Du in den BGVen und den dazugehörigen BGIen. Dabei sind in der A1 allgemeine Vorschriften, in der A3 elektrische Dinge, die C1 ist unsere Bibel für Produktionsstätten, die D8 behandelt Hebezeuge (=einfache Elektromotoren), die D36 den richtigen Umgang mit Leitern und so weiter und so fort.

    In den Bauordnungen und vor allem den oft und falsch zitierten Versammlungsstättenrichtlinien findest Du bauliche Anforderungen an Versammlungsstätten - Rettungsweglängen und -breiten, zulässige Baustoffe und Bauprodukte, und - sehr wichtig - den Einsatz von Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (Fachkräfte und Meister).

    Die für uns einschlägigen VDEen sind die 0100 (Errichten von Anlagen mit einer Nennspannung unter 1000V), die 0108, die elektrische Anlagen u. A. für Versammlungsstätten behandelt, die 0413 für Geräte zum Prüfen der Schutzmßnahmen, 0701/0702 zur Prüfung elektrischer Geräte (wie in BGV A3 gefordert), die 0710 zu Leuchten und auch sehr wichtig die 0800 zum Errichten von Fernmeldeanlagen.

    Dann hätten wir Myriaden von DIN-Normen - was darf's denn sein? Die 56930-2 beschreibt z. B., wie DMX funktionieren soll, die 56921-11 Prospektzüge, die 15920 Bühnenpodeste (Praktikabel), die 15560 beschreibt über Hunderte von Seiten Scheinwerfer für Bühne und Studio... Da man die DINen und VDEen kaufen muß, sollte man vorher wissen, was man sucht und ob man sich's nicht bei einem befreundeten Elektriker oder VA-Meister angucken und erklären lassen sollte.

    Wie Du siehst, ist das alles sehr umfangreich und kaum als gebundenes Werk vorstellbar. Ich glaube, in Deinem Fall ist es einfacher, wenn Du mit konkreten Problemstellungen einen qualifizierten (!) Veranstaltungstechniker um Rat fragst, denn der sollte zumindest wissen, wo er nachschlagen kann und müßte die einschlägigen Vorschriften zur Verfügung haben.

    Nur als Tip: Ich habe auf meinem Laptop, den ich immer bei Produktionen mithabe, die in meinem ersten Beitrag aufgeführte Latte an Dokumenten entweder als .pdf oder im Falle der VDEen als eigenständiges Programm. Festplatte ist leichter als Print. "Print is dead." ´(Egon Venkman)

    Gute Downloadquellen findest Du auf den Seiten der DThG, des VPLT und der BGen; Gesetze und Verordnungen findest Du normalerweise auf den Seiten der zuständigen Bundes- und Landesministerien.

    Und wenn Du mich nie wieder "Tobi" nennst, helfe ich Dir gerne, falls Du noch konkrete Fragen hast.

    MfG Tobias Zw.

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  • Sachkunde für Veranstaltungsrigging nach SQQ2 | Level 1 | Köln

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  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

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