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Vorschriften!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • monty
  • 16. März 2005 um 20:27
  • monty
    Beiträge
    91
    • 16. März 2005 um 20:27
    • #1

    Hallo,
    kann mir vielleicht einer von euch einen Linke oder ähnliches von einen Vorschriftenkatalogue schicken?
    Denn ich finde so nix und ich möcht gern mal alle Vorschrifen in offizieller Form beisammen haben.

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen

    mfg Monty

  • _Nicolai
    Beiträge
    765
    • 16. März 2005 um 20:34
    • #2

    Zwar kann ich dir net helfen ... ABER vl. beim nächsten mal ein paar weniger Satzzeichen tuhns auch! :roll:

    "Was wir nicht haben, brauchen Sie nicht"

  • Tobias Zw.
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    • 16. März 2005 um 21:03
    • #3

    Besorge Dir:

    BGV A1
    BGV A3
    BGV C1
    BGV D8
    BGV D36
    BGI 810
    BGI 810-0
    BGI 810-1
    BGI 810-2
    BGI 810-3
    bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft,

    die für Dich interessante Landesbauordnung mit dazugehöriger Versammlungsstättenverordnung bzw. -richtlinie sowie "Fliegende Bauten"-Verordnung bei der DThG im Download,

    DIN VDE 0100 in Auszügen, DIN VDE 0108 in Auszügen, DIN VDE 0701/0702 sowie DIN VDE 0800 in Auszügen,

    DIN-Handbuch zur Veranstaltungstechnik beim Beuth-Verlag,

    Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz mit ergänzenden Verordnungen, Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz mit TA Lärm, Arbeitsstättenverordnung, Baustellenverordnung, Bürgerliches Gesetzbuch...

    Die sind - unter anderem! - alle für uns gültig. Wofür genau interessierst Du Dich denn? Wenn Du Dein Arbeitsgebiet ein bißchen enger spezifizierst, können wir Dir sicher genauere Angaben machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • monty
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    • 16. März 2005 um 22:16
    • #4

    Danke @ Tobi
    Ich dacht so an techniche Vorschrifte, um mal was in der Hand zu haben. Also was darf ich wirklich und wo sollte man besondes drauf achten.
    BGB und co brauch ich in diesem Fall nicht.

    mfg monty

  • Tobias Zw.
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    • 17. März 2005 um 06:31
    • #5

    Wau, das ist immer noch sehr umfangreich.

    Dürfen darfst Du grundsätzlich erst mal alles, Du mußt es nur auch verantworten (können). Heißt: wenn Du volljährig bist, hast Du Mühle auf.

    Ausnahmen gibt es nur für den Umgang mit elektrischen Strom. Die BGV A3 und die VDE-Vorschriften äußern sich manchml recht konkret und manchmal eher schwammig, welche Tätigkeiten ein Laie, welche eine elektrotechnisch unterwiesene Person und welche nur eine Elektrofachkraft vornehmen darf.

    Regeln der Arbeitssicherheit findest Du in den BGVen und den dazugehörigen BGIen. Dabei sind in der A1 allgemeine Vorschriften, in der A3 elektrische Dinge, die C1 ist unsere Bibel für Produktionsstätten, die D8 behandelt Hebezeuge (=einfache Elektromotoren), die D36 den richtigen Umgang mit Leitern und so weiter und so fort.

    In den Bauordnungen und vor allem den oft und falsch zitierten Versammlungsstättenrichtlinien findest Du bauliche Anforderungen an Versammlungsstätten - Rettungsweglängen und -breiten, zulässige Baustoffe und Bauprodukte, und - sehr wichtig - den Einsatz von Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (Fachkräfte und Meister).

    Die für uns einschlägigen VDEen sind die 0100 (Errichten von Anlagen mit einer Nennspannung unter 1000V), die 0108, die elektrische Anlagen u. A. für Versammlungsstätten behandelt, die 0413 für Geräte zum Prüfen der Schutzmßnahmen, 0701/0702 zur Prüfung elektrischer Geräte (wie in BGV A3 gefordert), die 0710 zu Leuchten und auch sehr wichtig die 0800 zum Errichten von Fernmeldeanlagen.

    Dann hätten wir Myriaden von DIN-Normen - was darf's denn sein? Die 56930-2 beschreibt z. B., wie DMX funktionieren soll, die 56921-11 Prospektzüge, die 15920 Bühnenpodeste (Praktikabel), die 15560 beschreibt über Hunderte von Seiten Scheinwerfer für Bühne und Studio... Da man die DINen und VDEen kaufen muß, sollte man vorher wissen, was man sucht und ob man sich's nicht bei einem befreundeten Elektriker oder VA-Meister angucken und erklären lassen sollte.

    Wie Du siehst, ist das alles sehr umfangreich und kaum als gebundenes Werk vorstellbar. Ich glaube, in Deinem Fall ist es einfacher, wenn Du mit konkreten Problemstellungen einen qualifizierten (!) Veranstaltungstechniker um Rat fragst, denn der sollte zumindest wissen, wo er nachschlagen kann und müßte die einschlägigen Vorschriften zur Verfügung haben.

    Nur als Tip: Ich habe auf meinem Laptop, den ich immer bei Produktionen mithabe, die in meinem ersten Beitrag aufgeführte Latte an Dokumenten entweder als .pdf oder im Falle der VDEen als eigenständiges Programm. Festplatte ist leichter als Print. "Print is dead." ´(Egon Venkman)

    Gute Downloadquellen findest Du auf den Seiten der DThG, des VPLT und der BGen; Gesetze und Verordnungen findest Du normalerweise auf den Seiten der zuständigen Bundes- und Landesministerien.

    Und wenn Du mich nie wieder "Tobi" nennst, helfe ich Dir gerne, falls Du noch konkrete Fragen hast.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • test
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    • 17. März 2005 um 11:27
    • #6

    es gibt bei der bg eine richtig gute cd für unsere gebiet. die kostet nichts.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Tobias Zw.
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    • 17. März 2005 um 13:09
    • #7

    Achtung: Diese CD ist nicht mehr aktuell und enthält veraltete Vorschriften! Sie wird auch in dieser Form nicht weiter vertrieben. Eine neue CD-ROM für unser Gewerbe ist in Vorbereitung und soll Ende des Jahres erscheinen.
    Davon abgesehen deckt sie halt leider nur den BGV-Bereich ab, ist aber da wirklich sehr gut.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • monty
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    • 17. März 2005 um 14:24
    • #8

    ok danke TOBIAS *g*

    Ich habe kein konkreten Fall vorliegen.
    War nur mal so ein Gedanke für noch anstehend VAs bezüglich Abnahmen durch Leute die Keine Ahnung haben.

    Aber das mit der CD hört sich echt gut an.

    mfg monty

  • Carm
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    • 17. März 2005 um 19:14
    • #9

    falls du die bgvs einfach downloaden willst geht das natürlich auch unter http://www.vbg.de

    folgende wären imho die wichtigsten

    bgv A8, A1,A2, A5, B3, B2, C1, sowie BGV ZH 1/219, 25.1/2-1 sowie 25.1/2-3

    desweiteren wichtig sind die SP-Veröffentlichungen des http://www.vplt.org und natürlich die MVStättV sowie die bauordnungen der länder

    die relevanten din-normen gibts gut zusammengefasst im din-taschenbuch 342 "veranstaltungstechnik" - zu bestellen u.a. über die DTHG oder beim beuth-verlag

  • Tobias Zw.
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    • 17. März 2005 um 19:34
    • #10

    Obacht, die A2 heißt jetzt A3!... Nebelkerzen im Paragraphendschungel.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Carm
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    • 17. März 2005 um 19:57
    • #11

    so, so - hauptsache die haben bei der vbg keine anderen sorgen als die vorschriften lustig umzubenennen :roll: :?::!:

  • Tobias Zw.
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    • 17. März 2005 um 20:56
    • #12

    Oh Mann, frag' nicht... dafür ist die A2 jetzt "Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit", die früher auch 'ne andere Nummer hatte. Total Banane.

    MfG Tobias Zw.
    - der im Januar mehrere Tausend Aufkleber "Geprüft nach BGV A2" gekauft hat -

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • DJ Detto
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    • 17. März 2005 um 23:50
    • #13
    Zitat von "Tobias Zw."

    Oh Mann, frag' nicht... dafür ist die A2 jetzt "Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit", die früher auch 'ne andere Nummer hatte. Total Banane.

    Nein nein nicht Banane!!! Das ist der normale Weg der DASEINSBERECHTIGUNG einiger Leute in Deutschland. Seien wir doch mal objektiv, wenn einer von uns ALLLE Vorschriften auswendig kennen würde, dann noch ein feines Gehör hätte und eine PA gut abmischen könnte UND dazu noch ein schönes Licht programmieren könnte wäre er doch fast ein GOTT - oder :?:

    Naja und wenn er auch noch geil mixen könnte und einen guten DJ abgeben würde dann wäre er........

    Detto

    PS Was ein Scheiß mit den ganzen Vorschriften!!!!

    EDIT: Nachtrag: Das ist genauso wie mit den Steuergestzen in Deutschland Weniger ist oft mehr und viel schadet viel!!!!!

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • Apostoli
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    653
    • 18. März 2005 um 00:01
    • #14
    Zitat von "DJ Detto"


    Naja und wenn er auch noch geil mixen könnte und einen guten DJ abgeben würde dann wäre er........

    ..... mein zwillingsbruder :D

  • treibsand
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    • 18. März 2005 um 11:06
    • #15
    Zitat von "Apostoli"


    ..... mein zwillingsbruder :D

    Oh, wir sind Drillinge ?!? :D:D

    @

    Zitat von "Tobias Zw."


    - der im Januar mehrere Tausend Aufkleber "Geprüft nach BGV A2" gekauft hat -

    Du prüfst Fachkräfte für Arbeitssicherheit :shock: :roll: :oops:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Tobias Zw.
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    • 18. März 2005 um 17:26
    • #16
    Zitat von "treibsand"

    Du prüfst Fachkräfte für Arbeitssicherheit :shock: :roll: :oops:

    Tja, muß ich jetzt wohl mit anfangen... :shock:
    Aber Ausbilder prüfe ich schon! Da klebe ich allerdings danach keine Plaketten drauf. :wink:

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

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