Oida...
Ich habe letztens den Piepser an einer Arbeitsbühne mit 105 dBA in 1 m Entfernung gemessen. Das Abstecken des Piepsers ist durchaus eine technische Lösung nach LärmVibrationsArbSchV. ![]()
Die Lärmemission muss am Entstehungsort verhindert oder so weit wie möglich verringert werden. Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen Maßnahmen.
Arbeitsbühnen sollten drei wählbare Warnsignal-Pegel haben. 75 dB für leise Umgebungen, 85 dB für laute und 105 für sehr laute Umgebungen (in denen Gehörschutz getragen wird). Die Kisten dauerhaft mit 105 dB kreischen zu lassen wiederspricht genauso dem Arbeitsschutz wie das Abklemmen des Piepsers. ![]()
