Zitat von "Mechwerkandi"Schon mal versucht, den Kollegen schonend beizubringen, das die Kaffeemaschine kaputt ist? :wink:
Nein, aber Wasserkocher. Ist wohl auch so ein bekannter „Durchfaller“, bei der Prüfung, da die Messwerte nicht eingehalten werden, oder messbedingt durch ungünstige Auswahl des Messpunktes die Werte nicht erreicht werden können (heißt im Klartext: Jedes Jahr einen neuen Wasserkocher, der natürlich zu Hause, weil ungeprüft, Jahrzehnte seinen Dienst tut).
Und wie sieht’s im richtigen Leben aus? Früher hat der Elektriker dem durchgefallenen Betriebsmittel einfach den Stecker „gekappt“. Warum? Weil, wenn er dies nicht tat, war der binnen 5min. wieder in Einsatz. Heute (wirklich heute bei mir, bei Kollegen) darf der Prüfer kein Eigentum beschädigen, nur per Warnzettel das Gerät kennzeichnen, die Mitarbeiter und AL darüber zu unterrichten und zu warnen. Und? Na klar, hängt natürlich wieder an der Dose.
Aber deswegen über den Grundsatz und Wert einer Messprüfung zu sinnieren? Das ginge doch zu weit.
Die „inneren“ Messwerte können ja nicht von Schaden sein.
Zu überlegen wäre, ob hier eine Verlängerung der Prüffrist durchgesetzt werden kann.
Ganz klar: Im Sinne der VT, nicht im Sinne der Elektriker.
Tatsächlich konnten mir die Kollegen Elektriker von einen Unfall mit Wasserkocher und Herzkammerflimmern der Person berichten. Nicht irgendwann, g’rad vor kurzem.
Klar konnte mir der E-Meisten davon berichten, dass der Staatsanwalt oben in dem Chefbüro saß (Maschinenbrand durch Elektrik). Und wie wird die Untersuchung begonnen? Hat jeder seine „Hausaufgaben“ laut Vorschrift gemacht. Das beginnt mit den notwendig gemachten jährlichen/monatlichen Ein-/Unterweisungen der Mitarbeiter vom Meister, A 3 Prüfung usw.. In jedem Fall gilt es die Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Da gibt es keine Diskussion. Da werden einfach stur die BGV‘s und VDE‘s
abgearbeitet, und wehe menschliches Versagen spielt eine Rolle (Teilschuld/Mitschuld).
Zitat von "Mechwerkandi"Aus jeder Ermächtigung erwächst eine Grauzone. Das ist im System begründet.
Und jeder würde versuchen, im Zweifel diese Grauzone in seinem Sinne auszulegen. Das ist menschlich...
Die sogenannte Grauzone, das ist übrigens der gleiche Wortgebrauch meines TL, um alles zu ignorieren. Also nichts von wegen Betriebsblind.
Wenn eben dieser TL es mir vormacht, weil er die Prüfplaketten missbraucht, um Geprüftheit vorzutäuschen (=Betrug), dann kann ich aus meinen Erfahrungen feststellen, eine ernstzunehmende Vorbildfunktion, selbst im akademischen Bereich, ist bei Weitem des Öfteren eine Kannfrage (oder nicht Wollen-Frage).
Die Erfindung der eigenen Grauzone fördert eine Unterwanderung der Auflagen der VDE, DIN, BGV, VStättVO, die im Übrigen nicht Gesetz sind, sondern gesetzesähnlichen Charakter besitzen.
Das bedeutet aber, das jeder der die Normen, Regeln und Bestimmungen nicht oder mangelhaft beachtet hat, davon ausgehen kann, dass die Prüfstelle (Anwalt/Richter) dies kompromisslos untersucht, und das, um kein Schlupfloch entstehen zu lassen, dass es eine Ermessensfrage auf Seiten eines Beschuldigten Verursachers geben wird. Die Verantwortung wird als Gesetz definiert und im eigenen Absicherungsinteresse unanfechtbar so verstanden, um die vorhandenen Strukturen nicht aufzuweichen und zu unterwandern.
Es grüßt 1uwe