Zitat von "Markus Huber"Dieser Unfall war eine klassische Aufahrkollision. Kreuzung, ich bremse und von hinten machts bumm.
In Deutschland ist fast immer der Auffahrende schuld, wegen zuwenig Sicherheitsabstand.
Auch wenn der Vordermann anfährt, und plötzlich Vollbremsung macht - der Hintermann = Auffahrende ist schuld. (Selber als Hintermann erlebt.)
ZitatAlternativ hätte ich die Polizei rufen können, dann hätte mein Angestellter noch eine Busse wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs aufgebrummt bekommen und der von ihm verursachte Schaden ist dann ja auch noch da.
Ich bin in der Schweiz froh, wenn ich mit deren Polizei nicht ! zu tun habe.
ZitatWeiter hätte ich ihm dann die Rechnung für die Reparatur des Fahrzeugs zugestellt (Hat ja seine Schuld eingestanden). Bei Nichtbezahlung hätte ich meinem Angestellten eine amtliche Betreibung zustellen müssen, was für ihn weitere Kosten bedeutet hätte.
In Deutschland muß der Arbeitnehmer nur haften, bei grober ! Fahrlässigkeit oder gar Absicht. Nicht einmal bei einfacher Fahrlässigkeit.
d.h. Richter und Rechtsanwalt "kriechen mit dem Zentimeter-Maß am Boden" ob der zuwenig Abstand nun fahrlässig, oder grob fahrlässig war ?
In der Schweiz hats der Arbeitnehmer allg. rechtlich schwerer, als in Dtl. - ich kenne nicht die rechtlichen Details, nur Einzelfälle aus der Praxis.
Ratet mal, warum es in der Schweiz so selten Streiks gibt.
Ein Mitarbeiter im CH-Krankenhaus beschwerte sich, wegen zuviel Bereitschaftsdienst = Doppelschichten, und viel am Wochenende. Er bekam deswegen die Kündigung. Die ganze Station wurde darüber informiert - als Abschreckung ?
Quelle: Von seinem Arbeitskollegen.
CH-Spedition, 3,5 to. LKW, Großer Kastenaufbau, Dessen Dach verkratzt, und Lampe an der Tanke beschädigt.
(Die Dachhöhe war eher versteckt angebracht = für den Fahrer nicht ersichtlich.)
Der Fahrer meldete sofort diesen Schaden der Tanke und seinem Arbeitgeber - und mußte nichts zahlen.
Edit: Die Betriebshaftpflicht hätte den Schaden an der Tanke, ca. 1200 sFr. gezahlt.
Edit: Wenn der Versicherungsnehmer sich selber schadete, und keinen Dritten - warum soll dann eine Haftpflichtversicherung zahlen ?
d.h. der Versicherungsnehmer müßte die Fahrer selber in die Haftung nehmen, ggf. Zivilklage.
Eine private Haftpflichtversicherung leistet i.d.R. nicht bei geliehenen Gegenständen.