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  2. Gevatter Ton

Beiträge von Gevatter Ton

  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • Gevatter Ton
    • 1. April 2020 um 09:03
    Zitat von tommes

    Wo steht das denn für NRW? Rechtlich verbindlich ist ja erstmal das Formular, das man ausfüllt ggf. noch zusammen mit den Erklärungen, die es dazu gibt. Darin habe ich nichts gefunden, dass zunächst liquides Vermögen aufzubrauchen ist.

    Ich beziehe mich wie gesagt auf den Antrag aus Niedersachsen.

    Bilder

    • Antrag.webp
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  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • Gevatter Ton
    • 31. März 2020 um 15:15
    Zitat von tommes

    Natürlich musst Du den Ausfall belegen, es geht schließlich um Hilfe und nicht um ein Grundeinkommen. Wenn jemand keine Hilfe benötigt, ist es doch gut, warum sollte man dem dann (Steuer-)Geld auszahlen?

    Für NRW habe ich mir die Kriterien gerade durchgelesen und finde sie nachvollziehbar. Hilfe gibt es, wenn

    ENTWEDER im laufenden Monat der Umsatz um mehr als 50% unter dem Umsatzmittel des Vorjahresmonats und dem der beiden vorangegangenen Monate des Vorjahres liegt. Bsp: Durchschnitt Januar-März 2019 im Schnitt 10.000 eur und jetzt März 2020 unter 5000.

    ODER der Betrieb auf behördliche Anordnung wg der Corona-Kriese geschlossen wurde

    ODER zu wenig Geld für die laufenden Kosten da ist.

    Das ist doch ok.

    Alles anzeigen

    Diese Kriterien sind dieselben wie in Niedersachsen. Ich dachte auch, das ist cool. ABER: Im Kleingedruckten heißt es "Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Vermögen einzusetzen," Man muss vorhandene Liquidität vorher aufzehren. Sonst kann keine Soforthilfe gewährt werden.

  • Bitte um Bewertung eines Aufbaus

    • Gevatter Ton
    • 2. Januar 2020 um 10:27
    Zitat von PiclemPilot

    Gibt es oder ist es wahrscheinlich, dass in Berlin Fachkräfte zu Schule kommen? Die auch vom Land bezahlt werden und dann so eine AG unterstützen?

    Viel Glück mit dem Schulleiter! Ich glaube, Langenhagen ist eine löbliche Ausnahme, sollte aber Vorbild für alle anderen Gemeinden sein. Dort ging die Initiative von den Hausmeistern aus. Mittlerweile gibt es dort zwei festangestellte Fachkräfte (zusätzlich unterstützt durch externe Fachkräfte), weitere Hausmeister wurden zu sachkundigen Personen ("Veranstaltungsoperator") geschult. Zwei Aulas wurden zu Versammlungsstätten umgenutzt (gibt es eigentlich in Berlin eine VStättVO?).

    Ich kenne aber auch andere Beispiele an anderen Schulen, wo es sowohl der Gemeinde als auch der Schulleitung offensichtlich egal ist.

    Die Rechtslage ist schwammig und welche Handhabe man hat, würde mich mal interessieren. Vielleicht sind die Admins da besser informiert.

    Das ArbSchG gilt meines Wissens nicht, weil Lehrer Beamte sind und nicht Beschäftigte und damit vielen arbeitsrechtlichen Regeln (z. B. auch ArbZG!!!!) nicht unterliegen. Schwierig ist auch die Frage der Verantwortlichkeit, weil der Schulträger Betreiber ist (also Gemeinde bzw. Gebäudeverwaltung), der Schulleiter aber der Landesschulbehörde untersteht und somit allenfalls Veranstalter ist.

    Zitat von PiclemPilot

    und wie viel kostet eigentlich ein TUV für ein Litft?

    Ähnlich verhält sich das mit den Geräten: Hat der Schulträger die Dinge angeschafft, muss er sich auch um die gesetzlichen Prüfungen kümmern. Wurden die Geräte z. B. aus MItteln eines Fördervereins oder privaten Mitteln bezahlt, kann man nachfragen, ob die Sachen im Rahmen der regelmäßigen Prüfungen der Gemeinde mitgeprüft werden können. Ansonsten kostet eine solche Prüfung ca. 50 Euro pro Lift - abhängig davon, wieviele Geräte, wie weit die Anfahrt usw. Manche Händler bieten hier pauschale Preise.

    Zu klären ist, ob diese Geräte überhaupt in der Schule verwendet werden dürfen. Ich weiß z. B., dass Lehrer aus diesem Grund nicht ihre eigene Kaffeemaschine verwenden dürfen.
    Von allem unberührt ist das Baurecht. Ich denke, wenn es nicht gelingt bei Lehrer und Schulleiter Einsicht zu erlangen, musst du dich an das örtliche Bauamt wenden. Aber erster Ansprechpartner sollte der Schulleiter sein.

    Zitat von PiclemPilot

    Was mich jetzt beschäftigt ist: Kleine Sachen dürfen wird doch ohne Fachkraft aufbauen oder? Also z.B. Ton, was halt nicht in die höhe geht oder?

    Die Abgrenzung, was ihr alleine dürft und was nicht, kann man so pauschal nicht festlegen. Deshalb braucht es ja eine Fachkraft, die das beurteilen kann. Auch ein Stativ mit einem Lautsprcher kann umfallen, wenn es z. B. direkt an einer vollen Tanzfläche aufgestellt wird. Die Abgrenzung zu "Lasten über Personen" ist deutlich, aber offensichtlich wachen auch hier nur wir Fachkräfte auf und nehmen das als Risiko war.

    Zitat von PiclemPilot

    Mit Traversendach meine ich folendes: https://image.jimcdn.com/app/c…n-frankfurt-stage-pro.jpg

    halt nur etwas schmaler, damit es auf die Bühne passt.

    Ein geständertes Traversendach wäre eben die Alternative zu der Konstruktion auf Liften. Dabei werden die Traversenlifte als Aufbauhilfe verwendet, indem man das mit Scheinwerfern bestückte Carree mit den Liften hochkurbelt, dann Traversen als Stützen drunterstellt und die Lifte wieder wegnimmt. Dafür braucht man Sonderteile wie Bodenplatten, 3-Wege-Ecken usw.

    Zitat von PiclemPilot

    Darf man also eine einfach Traversenstrecke auf zwei Liften auch nicht ohne Fachkraft aufbauen?

    Genauso, wie schon von vielen meiner Vorgänger angemahnt, gilt auch bei der geständerten Variante, dass eine statische Berechnung bzw. eine Beurteilung durch eine Fachkraft unablässlich ist. Wie die zahlreichen Kommentare zeigen, gibt es unfassbar viel zu berücksichtigen beim Aufbau und Betrieb. Manches kann man gewiss auch unterschiedlich betrachten. Ob euer Aufbau sicher ist, das kann nur eine Fachkraft beurteilen - mit Fachwissen und Erfahrung. Wenn die Fachkraft dann sagt: "Okay, das könnt ihr so machen", dann dürft ihr das grundsätzlich alleine aufbauen, und hinterher kann die Fachkraft euren Aufbau abnehmen.

  • Bitte um Bewertung eines Aufbaus

    • Gevatter Ton
    • 31. Dezember 2019 um 11:09

    Ich habe mal gerechnet: Die hinteren Lifte 1,3 bzw. 1,2kN, vorne 1,6 bzw. 1,5 kN. Also fast im Soll. Ich hätte gedacht, es ist mehr, aber die F24 Truss ist ja sehr leicht...

  • Bitte um Bewertung eines Aufbaus

    • Gevatter Ton
    • 29. Dezember 2019 um 22:06

    Natürlich darf man ein Rigg auf vier Lifte stellen. Und man darf das auch über Publikum machen, dafür steht ja das BGV C1-Zertifikat. Allerdings sollte man im Publikumsbereich den Bereich der Lifte abschranken, so dass eben kein Publikum daran kommen kann. Bei manchen Liften ist es (trotz BGV C1) notwendig, die Kurbeln gegen unbeabsichtiges Verdrehen zu sichern. So wie verstärkerbeserker andeutet, muss so ein Rigg gleichmäßig gefahren werden. Das bedeutet, alle vier Lifte werden bemannt und eine weitere Person kontrolliert den gleichmäßigen Hub. Auch trotz C1 sollte sich niemand unter den fahrenden Traversen aufhalten.
    Gerechnet habe ich übrigens nicht, auch nur überschlagen. Ich wollte nicht "drauf hauen" sondern nur den Hinweis geben, dass eine Berechnung der Lasten sinnvoll und notwendig wäre.

    Das mit dem Dach bzw. mit dem Haus verstehe ich nicht, wie das gemeint ist. Meinst du, das Traversen schräg nach oben zeigen sollen?

    Drei separate Traversen gehen natürlich, bieten jedoch an der Seite keine Montagemöglichkeiten. Insofern ist die Idee mit dem Rechteck schon sinnvoll.

    Überhänge oder Auskragungen sind durchaus zulässig. Aber auch das sollte man berechnen, weil folgendes passieren kann: Die Last an der Auskragung bewirkt ein Drehmoment, welches derart wirkt, dass der gegenüber liegende Lift kaum noch Last trägt, dafür der nähere Lift umso mehr. Bei einem Vorhang aus Molton sollte das allerdings kein Problem sein.

    Zum Thema Fachkraft möchte ich anmerken: An den Schulen in Langenhagen bei Hannover wird es so gehandhabt, dass die Gemeinde Fachkräfte bzw. Meister beschäftigt, die für derartige Vorhaben aufgrund der Planung der Schüler eine Gefährdungsanalyse erstellen und dann den Aufbau als Verantwortliche Person im Sinne der NVStättVO begleiten. Die Lehrkräfte, die solche AGs begleiten, sind mit einer solchen Aufgabe in der Regel überfordert. Die haben ganz andere Sachen studiert. Insofern finde ich das eine gute Lösung, zumal die Gemeinde als Schulträger verantwortlich ist.

  • Bitte um Bewertung eines Aufbaus

    • Gevatter Ton
    • 29. Dezember 2019 um 11:53

    Das klingt wie eine Übungsaufgabe aus der Meisterschule. Zu den technischen Mängeln wurde oben ja bereits einiges geschrieben (Lautsprecher mit Polyester-Rundschlingen, Verbindung der Traversen usw.). Vor allem sollte eine statische Berechnung des Traversensystems stehen, wenn man so was macht. Auch eine gute Übungsaufgabe! Ich denke auch, dass die hinteren Lifte überlastet sind.

    Viel interessanter finde ich aber die Frage, wie man das Ganze besser hätte lösen können. Vor solchen Problemen steht man doch ständig: Man braucht Licht von vorne und von der Seite, man braucht eine gute Position für den Projektor, man hat keine Hängepunkte, um eine Traverse zu fliegen (dann wäre es ja ganz leicht). Wie löst man das dann? Mit einem Groundsupport? Eher etwas überdimensioniert. Mit geständerter Traverse? Kostet viel Zeit. Wenn man für so etwas keine Traversenlifte einsetzen darf, wann dann? Außerdem: Wenn ich recht verstehe, soll man möglichst mit dem vorhandenen Material arbeiten. Insofern muss man den Ansatz mit den Liften weiter verfolgen. Und: Es gibt den Beleuchtungsplan in Vectorworks, da hat sich jemand Gedanken gemacht.

    Ich persönlich finde es schade, dass man den Vorhang nicht mehr fahren kann. Die von vorn nach hinten führenden Traversen drücken den Vorhang unschön und störend nach außen. Insofern könnte ich mir vorstellen, dass man eine Fronttruss auf Lifte stellt und dass man ein kleineres Traversensystem auf die Bühne stellt mit Quer- und Längstraversen wie sie für Beamer, Seitenlicht, Hinterlicht und Effektlicht notwendig sind. Ich finde, dafür darf man auch Traversenlifte verwenden. Die verschwinden schön seitlich hinter dem Vorhang. Man bräuchte dort allerdings vier Stück - also zwei mehr.

    Mit dieser Lösung wäre der Lichtplan umzusetzen, nur auf die vier Profiler vorne an den Seiten müsste man verzichten bzw. die mit an die Fronttruss hängen.

    Noch etwas eleganter wäre es ohne Fronttruss nur mit zwei Liften rechts und links vorne, wo man jeweils vier Scheinwerfer mit Traversenstück oder Pipe dran bekommt. Das wäre natürlich auf Kosten der Möglichkeiten von vorne.

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  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

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