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Beiträge von mringhoff

  • Kontrolle beim zurückgebrachter Technik

    • mringhoff
    • 17. September 2005 um 18:38

    Hallo,

    ja, wir machen mit jedem Kunden, und sei es, daß er nur ein Kabel ohne Mietberechnung mitnimmt einen Lieferschein (bzw. Mietvertrag). Wenn das bei uns nicht im System drin ist (wir haben eine Vermiet- und Disposoftware), dann geht schnell etwas verloren.
    Zu den AGB: ob dieser Passus immer durchsetzbar ist, weiß ich natürlich nicht, aber diesen hab ich annodazumal auch von irgend einem Kollegen abgekupfert. Klingt meines Erachtens vernünftig und durchführbar.

    Alle Privatkunden (gesetztlich sog. Verbraucher) bekommen einen AGB-Ausdruch bei Unterzeichnung des Mietvertrags mit, die gewerblichen Kunden natürlich nicht, sonst wäre das zu aufwendig. Dafür kann jeder, der sie lesen will auf unserer Homepage finden, bzw. bei uns bei Bedarf anfordern:
    http://www.sigma-event.de/agb.html

  • Kontrolle beim zurückgebrachter Technik

    • mringhoff
    • 17. September 2005 um 14:15

    Wir handhaben das folgendermassen:

    Bei reinem Dryhire-Geschäft wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, selbst dabei zu sein, wenn die Vollständigkeit geprüft wird. Das ist bei kleinen Jobs ja auch ganz schnell erledigt. Bei größeren Ladungen muss er sich halt mal eine halbe Stunde Zeit nehmen, bis unsere Jungs das durchhaben oder er vertraut uns und wartet auf eine Liste mit dem Fehlmaterial. Meist sind das ja eher kleinere Dinge.

    Die Funktionsprüfung findet bei uns dann im Laufe des Tages, bei viel Stress auch mal innerhalb 2-3 Tagen statt, sofern das Equipment nicht gleich wieder raus muss. In unseren AGB steht daher der Satz, daß mit der Annahme der Geräte bei Rückgabe nicht automatisch deren Mängelfreiheit bestätigt wird. Vielmehr behalten wir uns eine eingehende Funktionsprüfung innerhalb 3 Werktagen vor.

    Je zeitnaher das geschieht, desto glaubwürdiger ist das für den Kunden.

    Meiner Meinung nach sollte das genügen, denn eine Funktions- bzw. Sichtkontrolle sollte dann schon so gewissenhaft durchgeführt werden, daß man auch die Schäden erkennt, die nicht sofort gesehen werden. Nach einigen Jahren hat man ein Gespür für Material und Kundenklientel.

    Wenns aber doch mal vorkommt, daß der Fehler erst beim nächsten Job bemerkt wird und auch schon eine gewisse Zeit vergangen ist, dann ist das leider das unternehmerische Risiko, daß jeder von uns zu tragen hat.

    Nebenbei kommt auch das Material nicht immer einwandfrei zurück, wenn unsere Techniker den Job übernommen haben. Selbst wenn da professioneller mit dem Equipment umgegangen wurde, Fehler passieren immer mal und manchmal auch unerkannt. So sollte das Equipment bei Rückkehr ins Lager eigentlich immer gecheckt werden.

  • Vertragsprobleme in einer 3-er Konstellation (Kd.-Vermittler

    • mringhoff
    • 17. September 2005 um 12:21

    Ob ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht, richtet sich allein daran, ob ein Angebot abgegeben und dies durch den anderen Vertragspartner angenommen wurde. Ob Vollkaufman oder Minderkaufmann ist nun erst egal. Für bestimmte Geschäftsvorfälle ist eine Schriftform vorgesehen, wenn einer der beiden Minderkaufmann oder Verbraucher ist. (z.B. Darlehen u.a.) In diesem Fall sehe ich kein Formzwang zur Schriftform.
    Grundsätzlich können Verträge zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten auch mündlich geschlossen werden. Hier ist halt dann die Beweisführung über den Inhalt etwas problematischer.

    Wie gesagt, ich sehe dies Konstellation auch etwas problematisch, aber allein ein Titel "Auftragsbestätigung" macht noch allein keinen Vertrag. Dann könnte ich ja jeden beliebigen Menschen meine Auftragsbestätigungen faxen und schon hätte ich meine Jobs :)
    Nein, zu einem Vertrag gehören immer noch zwei Willenserklärungen. Eine Anfrage ist aber noch keine, weil da die Inhalte des Vertrags noch nicht feststehen (Konditionen, Preis, Leistungen etc.)
    Die oben bezeichnete AB wäre also die erste Willenserklärung. Ob nun die zweite (also die Annahme des Angebots) stattgefunden hat, muss man nochmal überprüfen. Wenn sie mündlich erfolgt ist, dann ist der Vertrag eben zustande gekommen, wichtig ist es nur, daß es irgendwer beweisen kann. Schriftlich scheint das ja nicht gemacht worden zu sein.

    Und von einem Angebot kann man ja immer noch zurücktreten, solange es nicht als verbindlich bezeichnet ist...

  • Vertragsprobleme in einer 3-er Konstellation (Kd.-Vermittler

    • mringhoff
    • 16. September 2005 um 13:26
    Zitat von "slaytalix"

    Uns erreichte eine Anfrage für mobile Licht- & Tontechnik. Eine Auftragsbestätigung an den Kunden & zur Kenntnisnahme an den Vermittler wurde unter folgenden Aspekten versandt per Mail.:
    Laut Vermittler war die Personenzahl der Besucher des Events bei ca. 600 angegeben. Daraufhin erfolgte auch die AB mit einer entsprechend kalkulierten Größe der Anlage an den Kunden.

    Ich sehe da schon ein erstes Problem: ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen? Anfrage (das ist keine Beauftragung), dann AB von Dir. Das kann so nicht sein, da es ja noch keinen Auftrag gab, also gibts auch nichts zu bestätigen, wenn, dann ist es ein Angebot deinerseits. Was nun noch fehlt ist die Annahme des Angebotes (von Dir AB genannt).
    Ist diese nachzuweisen? Schriftlich oder per E-Mail oder mündlich vor Zeugen?
    Falls nicht, dann ist Dein "Rücktritt" eher als Zurücknahme Deines Angebots zu sehen. Leider etwas anderst betitelt...

    Falls es dennoch zu einem Vertrag gekommen ist, dann sehe ich das so:
    Der Kunde/Vertragspartner hat einige Tage zuvor ein Teil seiner Vertragsversprechen (Stellung eines Groundsupports) noch nicht so eingelöst, wie vereinbart. Dies hätte er aber in den 2-3 Tagen ja noch erledigen können. Ich zweifele daher, ob ein Richter daraus einen "wichtigen Grund" zu diesem Zeitpunkt sieht. Wenn das am Veranstaltungstag bzw. am Aufbautag erfolgt wäre, würde ich Dir sicherlich zustimmen. Du hättest die Anlage liefern können und soweit installiert, wie es technisch eben möglich ist.

    In diesem Falle geht es dann tatsächlich darum, daß der eine Vertragspartner für den eingetreten Schaden des anderen durch Nichterfüllung seines Vertrages haftbar gemacht werden kann.
    Dann spielen Deine weiter genannten Gründe bei den Verhandlungen eine Rolle.

    Aber wie gesagt, die erste Frage für mich ist immer noch, ob der Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.

    Ich sehe diese Geschichte nicht so ganz eindeutig und wenn es um mehr als ein paar EUR geht, dann würde ich mir anwaltliche Hilfe nehmen.

  • Martina Kamm / Veranstaltungsservice Kamm, München

    • mringhoff
    • 16. September 2005 um 12:14

    Wir warnen hiermit vor Martina Kamm (nennt sich "Veranstaltungsservice Kamm") aus München.
    Frau Kamm mietete im Laufe der Monate Mai bis Juli mehrmals Technik per Dryhire an. Bis heute sind mehrere Rechnungen trotz mehrfacher Mahnungen, Erinnerungen per E-Mail etc. nicht beglichen. Telefonisch ist Frau Kamm nicht zu erreichen. Wir werden nun das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

    Frau Kamm zeichnete sich ausserdem durch äußerst unzuverlässige Arbeitsweise aus: Vereinbarte Abhol- und Rückgabetermine wurden nicht eingehalten, schriftlich bestätigte Aufträge wurden z.T. wenige Stunden vor Mietbeginn wieder storniert.

    Wer kenn diese Firma bzw. Person näher und kann uns weitere Infos darüber geben?

    Sigma Veranstaltungstechnik GmbH
    Matthias Ringhoff
    Luitpoldstr. 48
    82152 Krailling

  • Fehlender Nulleiter?

    • mringhoff
    • 7. September 2005 um 23:09

    ich hätte noch einen Tipp zur Problemlösung:

    einfach mit dem besagten Rack nochmal zum Musikalienhändler gehen und an ebendiese Steckdose anstecken (natürlich erstmal alle Geräte ausstecken) und dann durchmessen, was da so los ist....

    Und wenn dann aber alles in Ordnung ist, wie es sowohl der Threadstarter als auch der Musikalienhändler behauptet, dann hat entweder irgendeiner etwas in der Zwischenzeit repariert oder es war der heilige Geist...

  • Regelungen bei Nichterfüllung

    • mringhoff
    • 31. August 2005 um 13:35

    Meines Wissens kann man sich solche Schadensersatzforderungen auch ausbedingen, sofern der Vermieter nicht vorsäztlich oder grob fahrlässig handelt.

    Z. B.: "Eine Haftung des Vermieters bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit."

    Wenns der Vertragspartner so akzeptiert, ist alles gut, wenn nicht, müssen sich eben andere Lösungen finden (siehe oben).

  • AGBs für verleih von VA Technik

    • mringhoff
    • 30. August 2005 um 12:26

    Der erste Tipp sollte sein, sich mal generell mit dem Thema AGB zu beschäftigen, ein hilfreicher Link ist z.B.:

    http://www.rechtsrat.ws/gesetze/bgb/0305.htm

    Ansonsten kannst du ja einfach mal bei Kollegen auf den Homepages nach den AGBs suchen und nachlesen, was da so geschrieben steht.

    Hier mal unsere zur Info: http://www.sigma-event.de/agb.html

  • Gastronom hat keinen Bock geliefertes Zeug zu bezahlen......

    • mringhoff
    • 30. August 2005 um 12:16

    ich kenne eine Firma, die hat das in einem ähnlichen Fall so gelöst, daß die ganze Belegschaft zum Essen / Trinken gekommen ist und als es ums Bezahlen gegangen ist, wurde darauf verwiesen, daß der Betrag doch mit der ausstehenden Rechung zu verrechnen sei. Muss wohl recht erfolgreich gewesen sein :)

  • Wie wichtig sind mp3 auf Jobs?

    • mringhoff
    • 21. August 2005 um 14:23
    Zitat von "surfvill"

    Im BPM-Studio-Forum habe ich mal die komplette Backline vorgestellt: http://www.backus-online.de/ibf/index.php?act=ST&f=17&t=2008&st=0#entry19584

    Respekt!

    Ich glaube unter DEN Voraussetzungen brauchen wir ja gar nicht mehr groß diskutieren :)
    Ich schätze aber, daß die wenigsten DJs das so professionell betreiben mit den mp3 wie Du.

    Aus meinem Dunstkreis (hier im Süden) erlebe ich es zu oft, daß der DJ sein Setup eigentlich nur auf dem Laptop hat, die Sammlung ist eine Mischung zwischen selbstgesaugt und von Kollegen rüberkopiert, die es wiederum gesaugt oder kopiert haben... Angeblich haben manche Firmennetzwerke (irgendwo versteckt) gigantische Musikarchive, die von Mitarbeitern gesammelt wurden, sozusagen eine Minitauschbörse im Intranet....
    Eine darüberhinaus gehende Hardware anzuschaffen bemüht sich keiner.

    Also bei der großen Menge an musikspielender Menschen triffts (leider) immer noch zu: banales Anklicken im Laptop gemischt mit schlecht komprimierten mp3 und wenig DJ-Erfahrungen ergibt hier bei uns eine immer größer werdende Schar, die sich DJs nennen und für wenig Geld nebenbei manch Gästeschar mit Musik beglückt...

  • Wie wichtig sind mp3 auf Jobs?

    • mringhoff
    • 20. August 2005 um 11:32

    @ surfvill: und was hälst Du von den CD-Playern mit mp3-Lesefunktion? Nach Deinen Ausführungen brauchst Du die Dinger wohl nicht...

    Mir kommt es fast so vor, als ob so ein Gerät ebenso sinnvoll ist, wie ein Turntable mit CD-Abspieleinheit :)

  • was als LJ tun wenn DJ scheisse baut

    • mringhoff
    • 19. August 2005 um 18:46

    naja, dann vielleicht schon, aber wenn ich als Technikdienstleister gebucht werde und am Abend als Techniker die Anlage betreue - meist halt als Lichtler, weil der Ton dann schon irgendwie läuft, dann bin ich fürs Ganze verantwortlich. Es steht ja auch groß unser Firmenname drauf.

    Es geht nicht um den Musikgeschmack, auch nicht um gute oder schlechte Mixes, sondern nur um extrem vermurkste Toneinstellungen, Übersteuerungen etc.

    Wenn ich nur ein Freelancer wäre, der halt am Lichtpult seinen Job macht, dann wäre mir das alles wurscht. Ich müsste mir nur ein Schild aufstellen, daß ich nicht der DJ bin und keine Musikwünsche annehme... :)

  • Eurolite N-150 - Eure Meinung

    • mringhoff
    • 19. August 2005 um 18:34

    habe mit den N-150 auch keine guten Erfahrungen gemacht. Obwohl wir zwei Stück bereits seit ca. 2-3 Jahren im Einsatz haben, hat sich zwar noch kein Heizelement verabschiedet, aber es ist immer irgendwas mit den Dingern. Mal klappts nicht mehr mit der Fernsteuerung, dann leckt es wieder irgendwo und trotz Reinigungsfluid ist das Zeug bereits schon so stark "verbraucht", daß der Ausstoss inzwischen nur noch wenige Meter ist. Es macht keine Freude, damit zu arbeiten...

    Und ob Antari oder Eurolite, das ist alles China-OEM-Ware...

  • Probleme mit einer Stage Line STA 320 Endstufe

    • mringhoff
    • 19. August 2005 um 17:54
    Zitat von "Sly-old-dog"

    Hallo,

    .... mit erheblichen Störgeräuschen drin. Egal wie man das Pegelpodi bewegt. Im Mittel/ Hochtonbereich ist das Kratzen extrem auffällig.

    Hast Du das Ding schonmal innen sauber gemacht? Mal komplett mit Pressluft durchgepustet?

    Bei diversen Endstufen aus dem Gastrogewerbe haben wir bereits nach solchen Fehlern (Knistern, seltsames Verhalten, Abschalten etc.) die Geräte erstmal gereinigt. Oft war damit der Fehler auch schon behoben. Der eingesaugte Staub/Fett/Rauch/Nebelmix führt auf Dauer zu verschiedenen Komplikationen auf der Platine...

  • Was tun gegen schwarzarbeitende Dumper

    • mringhoff
    • 19. August 2005 um 17:37
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Wenn Du die suchst, die stehen am "Warnungen" Brett...

    wo denn? bzw. unter welchem Thread?

  • was als LJ tun wenn DJ scheisse baut

    • mringhoff
    • 19. August 2005 um 11:02

    - besser "räumlich" trennen: etwas erhöht oder DJ mittig im Raum, LJ auf der Seite
    - DJ schön ausleuchten, LJ schummrig lassen
    - Schild aufhängen: "zum DJ - und Pfeil drunter" (seitdem werden auch die Musikwünsche an den LJ weniger :)

    Wenn man auch noch Servicedienstleister ist, sprich wenn die Anlage von einem selber kommt, dann würde ich bei schlechten Einstellungen dem DJ dennoch auf die Pfoten sehen und notfalls die Gain und EQ-Einstellungen am Mixer wieder korrigieren, wenn es ausarten sollte.

    Die Lichtshow sollte aber darunter nicht leiden, denn neben den Gästen ist u.a. der Veranstalter oder eventuell andere neue Kunden, die das schon checken, wenn der DJ schlecht ist. Wenn die schlechte Musik akkustisch gut klingt und eine schöne Lightshow das umrahmt, wird es immer deutlicher, daß der Techniker nichts mit der Musikauswahl zu tun hat...

  • Wie wichtig sind mp3 auf Jobs?

    • mringhoff
    • 19. August 2005 um 10:51

    um nochmal eine ganz andere Frage wieder aufzugreifen:

    Wie wichtig ist es dann, daß ein CD-PLAYER mp3 lesen kann?

    Habe jetzt diverse Meinungen pro und contra mp3 gelesen. Alle mp3-Befürworter sprachen von ihrem Laptop, von den Such-/Archivierungsmöglickeiten etc. aber keiner davon, daß er dafür mp3-fähige CD-Player nutzt.

    Sind solche Geräte nur ein Versuch der Branche, am Trend teilzunehmen oder ist das für Euch ein ernst zu nehmendes DJ-Tool? Wer mit dem Laptop kommt, braucht ja solche Geräte nicht... Wer archiviert seine mp3 auf CD und wie macht Ihr denn dann das mit dem Cover?

  • Wie wichtig sind mp3 auf Jobs?

    • mringhoff
    • 19. August 2005 um 10:45
    Zitat von "Outliner"

    ...und was jetzt den laptop-djs nachgesagt wird,hat man früher über die cd-fans gesagt,davor über die kassetten und tonbandleute.und die haben auch nur wissend geschmunzelt...


    Nö, das war in eine ganz andere Richtung. Manche DJs haben halt das "Feeling" vermisst. Durchaus verständlich und es macht mit Vinyl immer noch Spass, wenns halt nicht so teuer wäre...

    Damals waren aber die CDs teurer als die Platten und qualitätsmässig unbestritten besser. Heute ist das anderstrum, billige (bzw. wenn kopiert oder gesaugt, dann kostenlose) mp3, meist mit einer ebensolchen Qualiät.

    Naja, jedem das seine. Mit dem Equipment ist es ja auch nicht anderst, manche machen auf Qualität und die anderen auf Chinaware. Alles eine Frage des Statements...

  • Was tun gegen schwarzarbeitende Dumper

    • mringhoff
    • 18. August 2005 um 17:25

    hab mal etwas gegoogelt.
    Die "Firma" DP-Stagetech sollte Dich eigentlich nicht länger beunruhigen, scheinbar eine lokale, nebenberufliche Discocrew, deren Website nichteimal funktioniert (zumindest jetzt grad)... Nicht gerade vertrauenserweckend für Veranstalter professionellerer Art...

  • Was tun gegen schwarzarbeitende Dumper

    • mringhoff
    • 18. August 2005 um 17:04

    Was willst Du dagegen machen? Rein rechtlich erst mal gar nichts, zumindest nicht gegen die Preise.
    Evtl. mal sehen, ob die Crew die wichtigsten Vorschriften einhält und notfalls mal mit dem Gewerbeaufsichtamt reden. Aber diese Art von Denuziantentum finde ich etwas primitiv, aber wer in der Branche mit Kampf droht (bei solchen Angeboten würde ich es als solches bezeichnen), der braucht sich bei einem Gegenkampf nicht zu wundern.

    Zweitens: Habe im Laufe meiner Tätigkeit in den letzten Jahren schon viele Dumper kommen und gehen sehen, alles eine Frage der Zeit. Entweder können die Dumper diese Preise nicht lange halten, wenn mal ein Gewinn abfallen sollte oder die Firma wird vom Markt ganz von selbst wieder verschwinden. Je billiger desto schneller... :)

    Drittens: Buch Doch die Jungs für Dich, schon allein für 350,- EUR zwei Tecs und ein LKW zu buchen ist ja relativ preiswert, Du kannst dann das Equipment von denen (oder Teile davon) in die Ecke stellen und Deins verwenden. Je öfters Du sie buchst, desto weniger können sie auf dem Markt etwas kaputt machen und so günstig kommst Du kaum an Dryhirematerial, Personal und LKW :)

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