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Beiträge von mringhoff

  • Versicherungsschaden Zeitwert vs realer Schaden

    • mringhoff
    • 23. Februar 2012 um 20:42
    Zitat von "Audiowerk"

    Dann muss das aber auch alles mit Rechnung etcpp sein, oder? Ebaykauf & Co dürften dann wohl ausgeschlossen sein.


    Ist vollkommen egal wie und ob überhaupt das Gerät wiederbeschafft wird.
    Es ist ein Schaden entstanden, der muss ersetzt werden. Ob man dann im nachhinein das Gerät neu, gebraucht oder gar nicht kauft, ist wieder eine andere Sache.
    Allerdings lässt sich der Wiederbeschaffungspreis anhand eines real getätigten Gebrauchtkaufs eindeutiger nachweisen als durch Schätzungen oder E-Bay-Beispiele.

  • Versicherungsschaden Zeitwert vs realer Schaden

    • mringhoff
    • 23. Februar 2012 um 13:18

    Als Vermieter hat man oft gegenüber dem Mieter eine Klausel im Mietvertrag, daß der Wiederbeschaffungswert zu bezahlen ist. Das sollte meines Wissens auch soweit rechtssicher sein. Eine Anrechnung des Neupreises ist natürlich nicht gerechtfertigt.

    Daß die Versicherung Deines Mieter weniger bezahlt, sollte nicht Dein Problem sein. Du hast ein Rechtsverhältnis mit Deinem Mieter und nicht mit dessen Versicherung. Was würdest Du machen, wenn der Mieter gar nicht versichert gewesen wäre?

    Also: Stell eine (faire) Rechnung mit einem realistischem Wiederbeschaffungswert an Deinen Mieter und fertig. Ob oder in welcher Höhe dieser Schaden von der Versicherung Deines Mieters bezahlt wird, ist nicht Dein Problem.

  • Defektes Material zugemietet

    • mringhoff
    • 23. Februar 2012 um 10:23

    Drehen wir doch mal den Spieß um:

    Der Kunde bittet den Vermieter ausdrücklich alles gut zu testen, bevor er die Ware abholen lässt. Ein Test des Kunden direkt vor der Übergabe klappt aus zeitlichen Gründen nicht. Die Ware wird auch nur von einem (fachunkundigen) Boten, also dem Fahrer des Transportfahrzeugs abgeholt.

    Die Ware trifft auf dem Veranstaltungsort ein, wird ausgepackt und aufgebaut. Hier stellt sich heraus, daß ein Gerät defekt ist.

    Nun wird der Kunde sofort beim Vermieter anrufen und sagen: "Hier ist etwas defekt, Du hast nicht vernünftig getestet. Ich erwarte innerhalb einer Stunde eine Nachlieferung eines Ersatzgeräts..." (in der Realität wird diese Aussage noch etwas mit lokal üblichen Kraftausdrücken verstärkt)

    99% der Vermieter versuchen daraufhin alles in die Wege zu leiten, daß das dann auch klappt. Kann mir nicht vorstellen, daß da einer darauf antwortet: "In meinen AGB steht aber, daß alles funktioniert..."

  • Defektes Material zugemietet

    • mringhoff
    • 22. Februar 2012 um 11:36

    Grundsätzlich sind ja beide Positionen nachvollziehbar. Aber diverse Urteile in den letzten Jahren haben gezeigt, daß man nicht immer auf die genaue schriftliche Formulierung in den standardisierten Verträgen und AGB Wert legt, sondern das berücksichtigt, was "gewollt" bzw. tatsächlich gelaufen ist. Die Formulierungen in den Verträgen sind also eher mal die Ausgangsbasis als das zementierte Recht.

    In der Praxis ist es nämlich je nach Umfang und Art der Geräte gar nicht möglich, alles genau zu überprüfen. Es wird auch sicher ein Unterschied sein, ob man einen offensichtlichen Fehler oder einen versteckten Fehler nicht entdeckt.

    Offensichtliche Mängel würde ich jetzt mal persönlich einschätzen: Falsche Anzahl der Geräte, fehlendes Zubehör, äußerlich erkennbare Schäden etc.
    Wer also nach der Übernahme hier noch etwas findet, wird sicher schlechte Karten haben, wenn der Vermieter anderer Meinung ist.

    Als versteckte Mängel kämen für mich in Frage z.B.: Nichtfunktionieren oder Fehlfunktion nach Einschalten etc.

    Natürlich kann man diese versteckte Mängel auch nicht gleich den Vermieter in die Schuhe schieben, denn grundsätzlich geht man schon davon aus, daß er die Geräte mängelfrei übergeben möchte. Jetzt kommt es darauf an, welche Postition nachvollziehbarer bzw. beweisfester ist.
    Ein Pluspunkt für den Mieter ist natürlich, wenn er sich unverzüglich nach Bekanntwerden des versteckten Fehlers an den Vermieter wendet. Ein weiterer Pluspunkt ist es, wenn hier auch noch Zeugen dafür anwesend sind.
    Ein Pluspunkt für den Vermieter wäre andersrum z.B. dokumentierte Prüfungen und ebenfalls Zeugen (Lagermitarbeiter etc.).

    Wie sich jetzt dann ein Richter in der Urteilsfindung entscheidet, weiß keiner. Aber wenn beide Seiten gleich gute Argumente und Beweise haben, wird er sich wohl kaum nur für einen entscheiden, auch wenn ein Lieferschein vorliegt, auf dem irgendwo eine Standardklausel untergebracht ist, daß die Ware funktionsfähig ist.

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 19. Februar 2012 um 20:46
    Zitat von "simonstpauli"


    Zur konkreten DD-II, abwarten, was da passiert, dumm ist halt, daß wir mit Afrika in der selben Region sind und die das gerne hätten. Unsere Mobilfunkanbieter hätten die Frequenzen natürlich gern, gerade Eplus, die ja leer ausgegangen sind in 800MHz-Band.

    Ja, da stecken schwerwiegende kapitale Interessen dahinter. Die Funkmikrofonanwender haben sich ja schon mal verschaukeln lassen, das sollte in ein paar Jahren doch wieder klappen...
    Bevor die Begierde nach den 700er-Frequenzen nicht endgültig vom Tisch ist, muss man sich mit größeren Investitonen in diesem Bereich mal ganz stark zurückhalten.
    Wie schnell das gehen kann, haben wir ja jetzt schon bemerkt...

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 19. Februar 2012 um 16:36
    Zitat von "audiocompany"


    Denn bei Bereich 710-780 MHz sieht es so aus (laut dem Link) als währe dieser Bereich einzig für den professionellen verliehen.


    diese Sicherheit ist nun aber auch dahin: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=24&t=82698

  • Funkstrecken Frequenzen, alles was man Wissen muss u. sollte

    • mringhoff
    • 19. Februar 2012 um 16:33
    Zitat von "derautor"

    http://www.heise.de/newsticker/mel…de-1437100.html

    das hat sich ja schon vor gut einem Jahr angebahnt...:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=24&t=82698


    Manche vergessen wohl, daß man nach dem Ende der Abschreibung Funkmikrofone für gewöhnlich noch weiternutzen kann...
    Weitere Funkmikrofone im 700er Bereich kann man doch jetzt nur noch anschaffen, wenn das Thema DD-Teil 2 vom Tisch ist. (Oder man ist sich derer Jobs schon ganz sicher, die einem die Amortisation des Einkauspreises in kürzester Zeit garantieren)

  • Digitale Dividende Teil 2: 698-790 Mhz in Gefahr?

    • mringhoff
    • 19. Februar 2012 um 16:19

    mal wieder ein neuer Artikel zum Thema:
    http://www.heise.de/newsticker/mel…de-1437100.html

  • Warnung bei Umstellung/Kauf von UHF-Anlagen auf C-Band

    • mringhoff
    • 19. Februar 2012 um 16:16

    Glaube auch nicht, daß das Warnbrett für solche "Warnungen" gedacht ist :)

    Aber zum Thema: Diese Sache hatte ich schon mal aufs Tablett gebracht, siehe unter:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=24&t=82698

    vielleicht sollten wir dann dort weiterdiskutieren?

  • Defektes Material zugemietet

    • mringhoff
    • 18. Februar 2012 um 17:15
    Zitat von "niggles"


    Zum anderen ist so was in der Tat unternehmerisches Risiko - und genau das versucht im hier beschriebenen Fall jemand auf den Mieter abzuwälzen.


    Im konkreten Fall ist ja noch gar nicht nachgewiesen, wie der Schaden entstanden ist, geschweige denn, wer ihn zu verantworten hat.

    Ansonsten kann man auch nicht vom "abwälzen" sprechen. Wird ein Gegenstand nachweislich vom Mieter zerstört, hat dieser auch den Schaden zu verantworten. War der Schaden schon vorher vorhanden oder handelt es sich um einen Verschleiß hat der Mieter den Schaden nicht zu tragen.
    In der Theorie also kein Problem, in der Praxis ein Sache der Nachweisbarkeit.
    Dadurch, daß in den AGB des Vermieter steht, daß alle Geräte bei der Übergabe an den Mieter einwandfrei funktioniert haben, gibt es aber trotzdem keinen Freischein für den Vermieter, das darf man nicht vergessen.
    Bei der Geräteübergabe hat man meist auch gar keine Zeit, alle Funktionen von allen Geräten zu testen und in der Praxis wird das auch so gut wie nicht gemacht. Meist spielt nur die Vollständigkeit der Lieferung eine Rolle.

    Und weil wir ja oben noch von Versicherungen gesprochen haben:
    Die Versicherungsfrage spielt bei der Schuldfrage auch erstmal keine Rolle. Und in diesem Fall hätte eine übliche Elektronikversicherung vermutlich auch nichts gebracht, da der Schaden mit 800,- EUR sicher unter einer obligatorischen SB-Klausel gefallen wäre.

  • Defektes Material zugemietet

    • mringhoff
    • 18. Februar 2012 um 15:52
    Zitat von "niggles"

    Seriöse Vermieter wissen das und sind i.d.R. gegen betriebsübliche Schäden (also kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit) an ihrem Equipment versichert.


    Ich finde, daß in gewissem Rahmen der Unternehmer selbst entscheiden darf, was er gerne versichert haben möchte und was nicht.
    Eine hohe Abdeckung bedeutet auch hohe Prämien, die wieder im Vermietpreis kalkulatorisch mit eingerechnet werden müssen.
    Hier würde man dann dem Kunden wiederum indirekt vorschreiben, alles zu versichern.
    Fairer wäre es doch, wenn man einen günstigeren Mietpreis hat und den Kunden die Wahl lässt, das Equipment noch zu versichern.
    Ich persönlich trage gerne ein gewisses unternehmerisches Risiko und spare mir dafür den ein oder anderen Versicherungsbeitrag.

    Natürlich kann diese Taktik auch mal nicht aufgehen (sonst wäre es ja kein Risiko), aber nach 20 Jahren Branchenerfahrung kann ich sagen:
    mit einer gesunden Auswahl des Kundenklientels und der Freelancer, gewisse sorgsame und verantwortungsvolle Arbeitsweise und Ordnung kann man hier schon mal viel Schadensrisiko vermeiden.
    Hinzu kommt, daß sich die meisten Schäden innerhalb der üblichen SB-Grenzen bewegen und daß sich äußerst selten ein Totalschaden ergibt (meist kann man das wieder reparieren oder das Gerät ist einfach schon zu alt und somit auch schon abgeschrieben).

    Schaut man sich die Kosten für eine Versicherung an, stellt man fest: sind die Prämien günstig, lauert der Teufel im Detail: Diebstahl ausgeschlossen, Unterschlagung sowieso etc.
    Rein statistisch gesehen sind die Prämien immer höher wie die Schadenszahlungen, sonst würden die Versicherungskonzerne ja nicht solche Vermögen ansammeln können. :)

    Klar, man kann auch mal Pech haben, und eine solche Versicherung rettet u.U. die weitere Existenz, aber das Leben ist voller Risiken, man muss nicht immer alles versichern. Aber manche können vielleicht so besser schlafen, jeder so, wie er es für richtig hält. Jemanden also als "unseriös" hinstellen, weil er nicht alles versichert, finde ich nicht richtig.

  • Defektes Material zugemietet

    • mringhoff
    • 18. Februar 2012 um 15:27

    "schlechte Versicherungen" kenne ich nicht. Es gibt Versicherungen mit wenig und mit viel Beitrag. Aber wer wenig zahlt, hat entweder mehr SB oder die Leistungen sind geringer oder die Versicherungen sparen bei der Schadensabwicklung.

    Bei Haftpflichtversicherungen (egal ob privat oder gewerblich) sind meist geliehene oder gemietete Sachen von der Deckung ausgeschlossen und werden wie Eigentum angesehen (das ja auch nicht abgedeckt ist).

    Abhilfe könnte eine Elektronikversicherung helfen, die Schäden bei eigenem und hinzugemieteten Material ersetzt.

  • Frage welcher DJ Mixer hat den besten Klang

    • mringhoff
    • 16. Februar 2012 um 21:26
    Zitat von "klauston"

    Mich würde interessieren, ob die DJ Profis in einem Blinden 2 fach ausgeführten AB Test ihre Mixer wiedererkennen würden.

    Ich traue mich wetten, ich weiß das Ergebnis

    Och, ich würde das alles wieder raushören:
    Vergleiche mal den Klang-Test, den wir damals gemacht haben: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=44&t=65834&start=43

    (unglaublich, daß es diesen Threat immer noch gibt...)

  • Defektes Material zugemietet

    • mringhoff
    • 16. Februar 2012 um 16:08
    Zitat von "Sam Razr"

    Ich verstehe garnicht, was die weitere Diskussion hier soll. Ich glaube kaum, dass hier jemand Jura studiert oder eine juristische Fachausbildung absolviert hat.


    Das sollte ja jedem klar sein. Wir befinden uns hier in ein Fachforum für Veranstaltungstechnik und sind allesamt selbst keine Rechtsanwälte.
    Aber der ein oder andere hat einen kaufmännischen/betriebswirtschaftlichen Hintergrund, der wiederum hilfreich in manchen zivilrechtlichen Dingen sein kann. Und einige von uns haben auch schon viel juristisch mitgemacht, wer 20 Jahre eine VT-Bude geschmissen hat, der weiß ungefähr, wie der Hase im Vermietgeschäft läuft. Manche Streitigkeiten wiederholen sich auch regelmässig...

    Wer eine solche juristische Frage in ein PA-Forum stellt, der erwartet Ratschläge, Infos, Tipps, Erfahrungsaustausch und persönliche Meinungen etc. und die geben wir hier. Nichts mehr und nichts weniger. Das kann einen Anwalt natürlich nicht ersetzen.
    Wie der Threadstarter dann weiter vorgeht ist seine Sache. Den Tipp, ein Anwalt aufzusuchen kam ja auch schon oft genug.

    Zitat von "Sam Razr"


    Von Erfahrungen kann man im Rechtswesen leider nichts lernen, bis auf die Tatsache, dass man ohne eigenen Anwalt so gewaltig auf die Schnauze fliegen kann, dass einem die Anwaltskosten, auf die man lieber verzichtet hat im Nachhinein geradezu lächerlich erscheinen.


    Das kommt immer darauf an.
    Wer zum Schuhe anziehen einen Anwalt braucht, wir ihn auch finden. Man muss natürlich abwägen, ob es notwendig ist, kompetenten Rat einzufordern oder ob man sich manche Dinge einfach selber zutraut. Aber das muss wieder jeder für sich selbst entscheiden. Dazu kann die Diskussion hier auch beitragen. Der ein oder andere merkt erst, wie kompliziert ein Sachverhalt ist, wenn man darüber mit anderen redet.

  • Laptopcase

    • mringhoff
    • 16. Februar 2012 um 14:57
    Zitat von "Volker Holtmeyer"


    http://www.gatorcases.com/Default.aspx?Section=Products&Page=Details&CategoryID=4614&CatalogID=12169


    Werbung hin- oder her, diese Cases wären auf alle Fälle mal nicht schlecht für den geplanten Einsatz. :)
    Habe mal zur Deutschlandvertretung eine Mail geschickt, bin mal auf die Preise gespannt. Wenn sie im Peli-Bereich liegen, dann ist das eher nichts.

    Alternativ wären die Utz-Kisten noch interessant oder einer dieser zahlreichen Pelicopies (wenn sie nicht zu voluminös sind....)

  • Defektes Material zugemietet

    • mringhoff
    • 16. Februar 2012 um 14:47
    Zitat von "WoMü"

    Rechnung - Mahnung - Mahnbescheid - Widerspruch (im Dezember 2010).

    Gestern (nach fast 1,5 Jahren) flattert mir nun die Klage auf Zahlung der Reparatur ins Haus.

    Darin schreibt sein Rechtsanwalt (im Februar 2012) unter anderem, dass er neben den Reparaturkosten plus Zinsen auch die Anwaltskosten geltend mache, obwohl sein Mandant (also der Vermieter des Mischpultes) die diesbezügliche Rechnung in Höhe von ca. 150,00 € vom Oktober 2010 bis dato noch nicht ausgeglichen hätte.

    Wenn ich mir das jetzt nochmal so durchlese, schlussfolgere ich daraus, daß der gleiche Rechtsanwalt auch das gerichtliche Mahnverfahren durchgezogen hat (Widerspruch im Dez 2010, Rechnung RA an Kläger Okt 2010).
    Nach dem Widerspruch ist offenbar nichts mehr passiert. Vielleicht aus gutem Grund?
    Vielleicht ist dem Rechtsanwalt dieser offene Fall nochmal auf dem Tisch geflattert, dann hat er sich gedacht: "schreiben wir mal ein Briefchen hin, das kostet mich kaum etwas, vielleicht kommt ja doch noch was rüber..."
    Nach mehr als einem Jahr Pause in der Sache (Dez. 2010 bis Feb. 2012) könnte man vermuten, daß man da eigentlich nicht so ganz ernsthaft hinter der Sache steht...

  • Defektes Material zugemietet

    • mringhoff
    • 16. Februar 2012 um 14:37

    ob solche Forderungen nachträglich noch zu stellen sind? Es ist ja doch schon fast 1 1/2 Jahre her...
    Man kann es ja mal probieren...
    Ob man das zugemietete Pult in Rechnung stellen kann, hängt auch davon ab, ob man für das defekte Pult Miete bezahlt hat bzw. gefordert wird.
    Im Prinzip kann man nur die Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen, aber da ist ja genug angefallen (v.a. die Fahrt)
    In den AGB steht aber oft drin, daß man bei einem Gerätedefekt als Vermieter keinen darüber hinausgehenden Schaden übernimmt, den der Ausfall verursacht hat. Mehr als die Erstattung eventuell bezahlter Gerätemiete ist im Normalfall nicht drin. Aber wer weiß, was einem findigen Rechtsanwalt dazu wieder einfällt.

    Zitat von "klauston"

    zugenietetes Pult


    Oh Gott... wer macht denn sowas? das arme Pult... :)

  • Lichtdurchlässiger B1 Molton

    • mringhoff
    • 15. Februar 2012 um 23:24
    Zitat von "konstantin nille-hauf"


    da ich diese Produktion nur einmal machen werde und danach sicherlich nie weider solche Mengen an Stoff benötigen werde lohnt es sich sicherlich nicht Dekostoff für 7000€ einzukaufen (die nötige Menge hat sich inzwischen erweitert...).


    Du kaufst es am besten für Deinen Kunden ein. Aber bitte richtig rechnen:

    Verkaufspreis = Einkaufspreis + Spesen (Spedition!) + Gewinnmarge
    zzgl. Aufwand für Anlieferung, Aufbau, Abbau und vor allem Entsorgung
    zzgl. Überlappung: wie gesagt, den Stoff gibts von der 3m-Bahn, 90m sind also nicht 90/3 Bahnen...
    Da wird der Kunde sich dann dreimal überlegen, ob er wirklich alles mit Stoff verkleiden möchte.

    Offenbar hast Du das mit dem Molton noch nicht oft gemacht, es fehlt Erfahrung mit dem Handling. Kalkuliere lieber etwas mehr Zeit ein. Wie soll der Stoff angebracht werden? Kann man tackern? Wenn ja, müssen die Klammern beim Abbau wieder raus? Das wären dann annähernd eine 4-stellige Anzahl von Klammern...

    Für das Hinterleuchten allerdings ist der Molton nicht wirklich geeignet. Dekomolton ist zwar in gewisser Weise lichtdurchlässig, aber soviel auch wieder nicht, daß man eine vernünftige Lichtstimmung erzeugen kann. Nesselstoffe wären da in der Tat etwas besser, leichter ("Schleiernessel") und preiswerter. So weit ich weiß, sind da auch die Rollen breiter (4-6m)
    Ein B1-Nachweis (Zertifikat) ist natürlich Vorraussetzung.

    In solchen Mengen aber muss ich mich schon fragen: Macht Ihr Veranstaltungstechnik oder eher Deko? :)

  • Defektes Material zugemietet

    • mringhoff
    • 15. Februar 2012 um 09:39

    So wie wir hier unterschiedliche Meinungen zu diesem Fall haben, so gehts den Anwälten ebenso.
    Wir haben also im Angebot:

    (1) Zahle die Rechnung und verbuche es als "Lehrgeld", dann hast Du Ruhe

    (2) Versuche eine Regelung ohne Anwälte zu finden, handele einen Kompromiss aus und spare Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Zeit und Nerven. Es geht hier nur um wenige hundert Euro.

    (3) Setze Dein Recht durch, zahle nichts, das Anwaltsschreiben ist nur heiße Luft. Es kommt sicher nicht zum Prozess, da der Kläger vermutlich kein Geld hat...

    (4) Nimm Dir auch einen Anwalt und mach, was der sagt. (meine Prognose: ebenfalls ein Schreiben an die generische Seite, kleine Kostennote an den Beklagten)


    Man kann ja Weg (3) wählen und sehen, was passiert. Dann kann man immer noch versuchen, auf Weg (2) eine Möglichkeit zu finden. Falls das scheitert, dann wird wohl an Weg (4) oder (1) nichts vorbeiführen.
    Risiko aber: ist der generische Anwalt sehr engagiert, treibt man nur die Kosten in die Höhe und eine Lösung auf Weg (2) wird schwieriger bzw. teurer. Weiteres Risiko: durch selbst verfasste Schreiben / Telefonate etc. könnte man sich in eine juristische Falle begeben und eventuelle Chancen auf einen positiven Ausgang verspielen. Hier wäre ein rechtzeitiger Gang des Weg (4) vielleicht besser gewesen...

    Also: schönes Strategiespiel mit ungewissem Ausgang...

    Falls ich noch eine Prognose abgeben darf:
    Wenn sich beide Seiten nicht einigen können und die Anwälte weiter ein paar Rechnungen schreiben möchten, wird es wohl auf eine Gerichtsverhandlung herauslaufen.
    Der zuständige Richter wird erstmal die Augen rollen: es geht um rund 800,- EUR !
    Genervt wird der die Akte durchlesen: "Der Beklagte hat das Mischpult beschädigt" - "Nein, ich war das nicht, das war vorher schon, ich habe Zeugen." - Beweislage also ziemlich unklar (Schaden kann ja auch auf dem Transport geschehen sein).
    Wie bekommt der Richter den Fall wieder schnell vom Tisch?
    Vermutlich durch ein Urteil: "jeder zahlt die Hälfte" zusammen mit "Gerichtskosten werden geteilt, eigene Anwaltskosten werden selbst getragen"

    Spätestens hier wird für jeden (!) der Betrag vierstellig sein, falls man nicht eine gute Rechtsschutzversicherung hat.

  • Defektes Material zugemietet

    • mringhoff
    • 14. Februar 2012 um 14:56
    Zitat von "test"


    ich würde den Kollegen anrufen und versuchen mich gütlich mit ihm zu einigen

    Das ist, wie schon erwähnt, die wahrscheinlich preiswerteste Möglichkeit für beide.
    Weitere Alternative: man teilt sich den Rechnungsbetrag (wenn man den Geschäftskontakt in Zukunft meiden möchte)
    1000,- EUR brutto = 840,- EUR netto -->420,- für jeden
    Da dürfte man je nach Dauer des Muskelspiels mit den Anwälten und einer Gerichtsverhandlung wesentlich mehr zahlen, auch wenn man einen Teilerfolg erringt.

    Ein gerichtlicher Streit lohnt sich nur dann, wenn die Beweislage eindeutig ist. Das aber ist sie ja leider nicht...

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