Zitat von "Audiowerk"Dann muss das aber auch alles mit Rechnung etcpp sein, oder? Ebaykauf & Co dürften dann wohl ausgeschlossen sein.
Ist vollkommen egal wie und ob überhaupt das Gerät wiederbeschafft wird.
Es ist ein Schaden entstanden, der muss ersetzt werden. Ob man dann im nachhinein das Gerät neu, gebraucht oder gar nicht kauft, ist wieder eine andere Sache.
Allerdings lässt sich der Wiederbeschaffungspreis anhand eines real getätigten Gebrauchtkaufs eindeutiger nachweisen als durch Schätzungen oder E-Bay-Beispiele.