Zitat von "WoMü"Rechnung - Mahnung - Mahnbescheid - Widerspruch (im Dezember 2010).
Gestern (nach fast 1,5 Jahren) flattert mir nun die Klage auf Zahlung der Reparatur ins Haus.
Darin schreibt sein Rechtsanwalt (im Februar 2012) unter anderem, dass er neben den Reparaturkosten plus Zinsen auch die Anwaltskosten geltend mache, obwohl sein Mandant (also der Vermieter des Mischpultes) die diesbezügliche Rechnung in Höhe von ca. 150,00 € vom Oktober 2010 bis dato noch nicht ausgeglichen hätte.
Wenn ich mir das jetzt nochmal so durchlese, schlussfolgere ich daraus, daß der gleiche Rechtsanwalt auch das gerichtliche Mahnverfahren durchgezogen hat (Widerspruch im Dez 2010, Rechnung RA an Kläger Okt 2010).
Nach dem Widerspruch ist offenbar nichts mehr passiert. Vielleicht aus gutem Grund?
Vielleicht ist dem Rechtsanwalt dieser offene Fall nochmal auf dem Tisch geflattert, dann hat er sich gedacht: "schreiben wir mal ein Briefchen hin, das kostet mich kaum etwas, vielleicht kommt ja doch noch was rüber..."
Nach mehr als einem Jahr Pause in der Sache (Dez. 2010 bis Feb. 2012) könnte man vermuten, daß man da eigentlich nicht so ganz ernsthaft hinter der Sache steht...