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Defektes Material zugemietet

  • WoMü
  • 13. Februar 2012 um 18:07
  • mringhoff
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    • 23. Februar 2012 um 10:23
    • #41

    Drehen wir doch mal den Spieß um:

    Der Kunde bittet den Vermieter ausdrücklich alles gut zu testen, bevor er die Ware abholen lässt. Ein Test des Kunden direkt vor der Übergabe klappt aus zeitlichen Gründen nicht. Die Ware wird auch nur von einem (fachunkundigen) Boten, also dem Fahrer des Transportfahrzeugs abgeholt.

    Die Ware trifft auf dem Veranstaltungsort ein, wird ausgepackt und aufgebaut. Hier stellt sich heraus, daß ein Gerät defekt ist.

    Nun wird der Kunde sofort beim Vermieter anrufen und sagen: "Hier ist etwas defekt, Du hast nicht vernünftig getestet. Ich erwarte innerhalb einer Stunde eine Nachlieferung eines Ersatzgeräts..." (in der Realität wird diese Aussage noch etwas mit lokal üblichen Kraftausdrücken verstärkt)

    99% der Vermieter versuchen daraufhin alles in die Wege zu leiten, daß das dann auch klappt. Kann mir nicht vorstellen, daß da einer darauf antwortet: "In meinen AGB steht aber, daß alles funktioniert..."

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  • marcoboy
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    • 26. Februar 2012 um 10:06
    • #42

    Also mir wäre das peinlich. Denn es sorgt ja beim Kunden für extra Stress und gefährdet die Veranstaltung. So lange der Hammer nicht im Gerät steckt oder das Wasser daraus läuft würde ich den Kunden damit nicht belasten. Defekte und Reparaturen sollte man bei einen Gerät auch einplanen. Schließlich wird es auch benutzt und was benutzt wird geht kaputt.

  • nojunk
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    • 26. Februar 2012 um 10:29
    • #43

    WoMü: was ist'n in der zwischenzeit passiert? man hört von dir nx mehr...

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)

    vu.gif

  • WoMü
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    • 27. Februar 2012 um 16:09
    • #44

    Mein Anwalt schreibt gerade eine Antwort auf die Klage.

    Was kommt ....????

  • Mechwerkandi
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    • 27. Februar 2012 um 16:35
    • #45
    Zitat von "WoMü"


    Was kommt ....????


    Darf ich ein bisschen orakeln?
    Das läuft nach Lage der Dinge auf einen Vergleich hinaus.

    1) Wenn es zu einem Verfahren kommt, wird der zuständige Richter am AG die "Sachverständigen-Keule" herausholen, um die Parteien über die Kostenschiene in einen Vergleich zu zwingen. (Verhältnis Streitwert >> SV Kosten)
    Ausserdem kann der SV nur den Ist-Zustand der Sache bewerten, die Ermittlung des Zustandes im Moment des Schadenseintrittes würde seherische Fähigkeiten voraussetzen, die üblicherweise nicht vorhanden sind.

    2) Da in Sachen SV Honorar Vorkasse geleistet werden muss, damit das AG überhaupt einen SV bestellt, ist es im Umfeld der finanziellen Situation als wahrscheinlich zu bezeichnen, das die Beweisfrage nicht im Sinne der ZPO zu beantworten ist.

  • WoMü
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    • 2. Mai 2012 um 17:47
    • #46

    So,

    nun wird es richtig lustig. Fasse das Schreiben des gegnerischen Anwalts einmal kurz zusammen:

    - Zunächst soll der Schaden, nach Aussage des Vermieters, ein Überspannungsschaden gewesen sein, dann ein Wasserschaden und jetzt ist es
    eine klebrige Flüssigkeit, die beim Ein- bzw. Ausbauen der Add-Ons durch die Add-on-Slots in die Kiste eingedrungen sein soll. Des muss so
    sein, da nur die Platinen unterhalb der Fader, nicht aber die Fader selbst beschädigt sein sollen. Es lebe der alte Isaak N.

    - Unsere Veranstaltung war Freitags. Das Pult musste aber unbedingt wieder Samstags beim Vermieter zurück sein, da er es für eine eigene
    Veranstaltung benötigte. Es wurde die Rückgabe Samstag morgen direkt am besagten Veranstaltungsort vereinbart. Damit er seine
    Veranstaltung durchführen konnte, gab ich ihm das von mir ausgeliehene Mischpult, welches ich erst Montags zurückgeben musste. Bis heute
    habe ich vergessen (aus welchen Gründen auch immer) ihm dies in Rechnung zu stellen. Sein Anwalt wertet dies als ein Schuldeingeständnis
    meinerseits. Mit der Begründung: "Eine Nichtberechnung würde jeglicher Lebenserfahrung widersprechen." Ich hätte aus einem schlechten
    Gewissen heraus keine Rechnung gestellt.
    Da der Vorgang noch nicht verjährt ist, habe ich mich natürlich für den Hinweis der vergessenen Rechnung bedankt und diese gleich erstellt.

    Bin mal gespannt wie es weiter geht. Halte euch auf dem Laufenden

  • tufkaleho
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    • 2. Mai 2012 um 20:11
    • #47
    Zitat von "WoMü"

    Rechnung bedankt und diese gleich erstellt.

    Würd ich genauso machen, hoffentlich hast du ihm da keinen Rabatt drauf gegeben sondern 1:1 aus der Mietpreisliste übernommen.

    Was sagt denn dein Anwalt dazu ?
    Klingt ja ziemlich wirr die Sache, wird also womöglich wie von Klauston vermutet auf einen Vergleich rauslaufen.
    Naja wenigstens kannste den Schaden durch die verspätete Rechnung ein wenig reduzieren.

  • mringhoff
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    • 2. Mai 2012 um 21:23
    • #48

    Naja, da sagt der eine dies und der andere das. Hinterher kann man weder dies noch das andere 100%ig beweisen. Und was wissen wir schon, was wirklich geschehen ist. Dem Richter wird es ähnlich ergehen, falls man sich nicht irgendwie vorher einigt.
    Der Richter hätte wenigstens (im Gegensatz zu uns) die Gelegenheit, auch die Ausführungen der Gegenpartei anzuhören.

    Daß wir uns jetzt als Unbeteiligte hier weiter reinsteigern hat dann eher etwas spekulatives. Nichtsdestotrotz wäre es natürlich interessant, wie es ausgegangen ist und wie dann die Einigung stattgefunden hat. (Urteil oder Vergleich...)

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  • MRspeaker
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    • 3. Mai 2012 um 05:35
    • #49

    Es geht doch hier um einen Versicherungsschaden.
    Unser Mischpult ging nach einem Schaden zu einem Gutachter, der hat die Reparaturkosten bestätigt und die Versicherung hat alles gezahlt.
    Bei einem anderem Mischpult waren die Reparaturkosten zwar richtig aber unwirtschaftlich. Da wurde der Zeitwert erstattet.

    Bei einem so teurem Pult würde ich erst einmal einen Gutachter drüber gucken lassen.


    Eine Rechnung über die Vermietung des Pultes hätte ich in diesem Falle auch gestellt. :D

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • marcoboy
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    • 5. Mai 2012 um 18:55
    • #50

    Da kann man mal sehen warum man hätte Anwalt werden sollen. Weil Leute nie gütlich Eingen können. Jeder will recht haben :roll: Schon mal die Kosten die bis jetzt Aufgelaufen sind zusammen gerechnet? Auch das wenn es zu Verhandlung kommt, wo wahrscheinlich ein Vergleich zu Stande kommt. Wie die Kosten sich dann Teilen hat die der Anwalt auch erklärt? Am Ende steht ihr beide mit null da und der Schaden hat sich verdoppelt. Der Anwalt lacht :D Wie war das ging es hier um 1300€ Reparaturkosten?

    Ach ne Geld Zeit und Nerven muss man habe. Wohl nicht zu tun?

  • tufkaklto
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    • 5. Mai 2012 um 19:58
    • #51

    Manchmal geht es auch einfach ins Prinzip wenn man sich nicht verarschen lassen will

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

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  • Audiowerk
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    • 5. Mai 2012 um 20:49
    • #52

    Prinzipienreiterei kostet leider in der Regel Nerven, Energie, Zeit und Geld. Das Ganze bei fraglichem Erfolg. Oft ist der Einsatz zu hoch, nur um an Ende seine Prinzipien gewahrt und Recht gehabt zu haben. Und von Draufzahlgeschäften, auch wenn es nicht um Geld geht, sondern um andere o. g. Dinge, sollte man die Finger weglassen. Man ärgert sich doch nur grün und blau und bekommt schlechten Blutdruck.

  • mringhoff
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    • 6. Mai 2012 um 13:51
    • #53
    Zitat von "marcoboy"

    Wie war das ging es hier um 1300€ Reparaturkosten?

    Zitat von "WoMü"

    ...und ich müsste die Reparaturkosten in Höhe von fast 1000,00 € incl. MWSt. übernehmen

    wir sprechen hier also von rund 840,- EUR netto.
    Aber das war eben am Anfang der Rechtsstreitigkeiten... Möchte nicht wissen, was das nach Mahnbescheid, Rechtsanwaltkosten und weiterem Hin- und Her schon alles gekostet hat.

    Am Anfang hätte man sich noch bei einem Kaffee oder einem Bier treffen können und die Verantwortung/Schadensursache etc. aushandeln können. Je nach Freundlichkeit des Gesprächs hätte man sich sicher auf eine vernünftige Lösung einigen können. Und man hätte dann immer noch einen "Kollegen" und keinen "Kläger".

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  • DJ-JAJA
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    • 6. Mai 2012 um 19:57
    • #54

    Vielleicht hatte ich es überlesen, aber hattest Du als Privatperson, oder als Gewerblicher gemietet?
    Naja jedenfalls hast Du das mit dem Stellen Deiner Rechnung nun klar gestellt.
    (Ob Du das hättest einfach weiter vermieten dürfen, ist ja auch noch fraglich ;o) )

    Damit gilt auch das HGB.
    Als Endverbraucher sind Deine Karten immer etwas besser.
    Im kaufmännischen Verkehr, gilt § 305 Abs. 2 BGB nicht, daher ist das AGB Thema und die Frage der Kenntnisnahme aus meiner Sicht vom Tisch. Du hättest können, wenn Du es gewollt hättest.

    Im HGB ist das Thema Rügen von Mängeln ja klar geregelt. Das steht "unverzüglich".
    Hier ist es ja kein offensichtlicher Mangel wie ein abgebrochener Regler etc.

    Die §§535ff im BGB geben ja uach nen Hinweis darauf, dass es wichtig wird, ob Du vor dem Aufbau hättest überhaupt prüfen können.

    Übrigens würde ich mir mal anschauen, wer die Kosten tragen muss, wenn das Ganze vor Gericht geht und scheitert.
    In einem ähnlichen Fall habe ich mal gegen einen Kunden verloren, weil mein Anwalt die Klageschrift falsch formuliert hat.
    Ratz fatz war ich im Werksvertragsrecht und das ganze galt als nicht abgenommen. Was genau steht auf dem Vertrag?

    Seit dem trau ich auch meinem damaligen Anwalt mehr viel zu, außer dass er seinen Porsche eingeparkt bekommt, dessen Leichtmetallfelgen ich bezahlt habe :evil:

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

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