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Beiträge von mringhoff

  • dringende Warnung vor Unterschlagung DJ-Equipment!

    • mringhoff
    • 22. Februar 2011 um 17:27

    ich schlussfolgere: liegt wohl an den Berliner Behörden....

    an die Damen und Herren Unterschlager: Bitte suchen Sie künftig Berlin als Arbeitsumfeld auf. Hier können Sie in Ruhe Ihren Geschäften nachgehen, auch wenn Sie vielleicht schon behördenbekannt sind.

    arme Berliner Kollegen: zu den wohl günstigsten Mietpreisen der Nation gesellt sich hier scheinbar noch ein erhöhtes Unterschlagungsrisiko

  • Großhändler für Videotechnik

    • mringhoff
    • 21. Februar 2011 um 21:23
    Zitat von "rrunge"

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand einen Großhändler nennen, bei dem ich Videotechnik wie Projektoren und vor allem Ersatzlampen bestellen kann?

    Besten Dank!

    Kommt auf die Projektoren (also Hersteller an), da hat jeder Händler seine eigenen.
    Sanyo und Panasonic gibts bei Publitec. Natürlich mit Ersatzlampenservice
    bei Medium gibts noch ein paar mehr:
    http://www.medium.de/produkte/Beamer/index.html
    oder auch http://www.best-vision.de
    Lampen gibts aber auch bei separaten Händlern wie z.B. bei http://www.justlamps.de

  • China Kopien...

    • mringhoff
    • 18. Februar 2011 um 18:40

    nun, inzwischen wird ja auch schon hierzulande kopiert, was das Zeug hält.

    Es gibt sogar schon eigene "Werkzeuge" dafür, um das Kopieren leichter zu machen:
    http://cgi.ebay.de/330532240329

  • Professioneller CD-Recorder - Tipps?

    • mringhoff
    • 18. Februar 2011 um 14:41

    Naja, wie das halt immer so ist. Der Listenpreis beträgt 1.053,- brutto.
    Wenn der große T dann 950,- EUR brutto verlangt, kann ja dann kaum einer mehr darüber liegen.
    Damit es sich für einen Händler lohnt, gibts solche Waren beim Importeur entweder günstiger oder man wird je nach Vertriebsstruktur an andere Händler verwiesen, wenn die Anfrage zu unbedeutend ist oder wenn es nach einem Einmalgeschäft aussieht.
    Da aber HHB in Deutschland kein Massenbetrieb ist und man sich solche Geräte auch nicht im 10er Pack kauft, freut sich der Importeur natürlich auch, wenn ein Händler nach einem Gerät anfragt... :)

  • dringende Warnung vor Unterschlagung DJ-Equipment!

    • mringhoff
    • 18. Februar 2011 um 14:32

    Der oben zitierte "Anfangsverdacht" würde sich jetzt wie folgt beschreiben:

    - in den letzten Jahren treten gehäuft organisierte Gruppen auf, die gezielt Material aus der Veranstaltungstechnik suchen.
    - es wird hochwertiges, gängiges Material angefragt, das einerseits international verwendet wird oder andererseits gut über den Gebrauchtmarkt verkauft werden kann.
    - es wird häufig kurzfristig angefragt, damit wenig Zeit für Recherche bleibt
    - der Kontakt findet vorwiegend über Handy statt.
    - wegen der Kurzfristigkeit oder der fehlenden sonstigen Kontaktmöglichkeiten können keine schriftlichen Angebote/Auftragsbestätigungen erstellt werden.
    - es werden eigentlich keine Preise verhandelt, auch eine Kaution ist kein Problem.
    - der Mieter oder der Strohmann kommt nicht aus der näheren Umgebung


    Irgendwie doof, daß Polizei hier in D Ländersache ist. Wenn die Jungs besser vernetzt wären, könnten die vermutlich viel häufiger 1+1 zusammenzählen....
    Internetwache klingt lustig, kenne ich nicht... Ob Dein Hinweis dort gut aufgehoben war? Da sitzen vermutlich ein paar Beamte, die versuchen die Arbeit von der echten Polizei fernzuhalten :)
    Eventuell führt ein Telefonat mit einem persönlichen Ansprechpartner zu einem anderen Ergebnis? Da kann man den "Anfangsverdacht" notfalls noch dramatischer ausführen, wenn der Polizeibeamter noch zögerlich ist...

    Naja, aber danke Dir, daß du diesen Schritt überhaupt gegangen bist.

  • dringende Warnung vor Unterschlagung DJ-Equipment!

    • mringhoff
    • 18. Februar 2011 um 14:10

    hm, die Berliner wieder...
    In Bayern wäre das anders gelaufen :)

  • Professioneller CD-Recorder - Tipps?

    • mringhoff
    • 17. Februar 2011 um 16:02

    Ja, danke Dir auch nochmal für Deinen Tipp mit der Deutschlandvertretung :)
    Hab ja nicht nur hier schon öfters das Wort "Eisenschwein" in diesem Zusammenhang gelesen. Ich muss sagen, das trifft es ziemlich gut.

    Die Anleitung gibts beim Hersteller im Netz. Da hab ich die auch her. Dem Gerät lag eine englischsprachige bei. Im Grunde genommen nicht problematisch, aber schneller gehts dann doch mit der deutschen Sprache, vor allem wenns mal hektisch vor Ort ist.

    Hier der Link:
    http://www.hhb.co.uk/hhb/global/bro…%20German_4.pdf

  • Professioneller CD-Recorder - Tipps?

    • mringhoff
    • 17. Februar 2011 um 12:34

    Wir haben uns jetzt den HHB CDR882 angeschafft.
    Infos unter http://www.innoton.de/downloads/cdr8824pp.pdf

    Das Ding ist wirklich eine professionelle Maschine. Ein absolut stabiles Metall-/Alugehäuse (Frontplatte ist mind 7mm dick!), XLR-Anschlüsse, stabile Tasten, großes Display, viele Möglichkeiten in das Setup einzugreifen (Menüeinstellungen etc.), PS-2-Tastaturanschluss für den CD-Text (geht auch während der Aufnahme) und vieles mehr.

    Es ist möglich mit beiden Laufwerken gleichzeitig aufzunehmen, aber auch nacheinander. Das ganze läuft dann sogar mit einer zeitlichen Überschneidung ab (die man im Menü auch wieder frei wählen kann), so geht auch bei einem CD-Wechsel nichts verloren. (nennt sich DiscSpan). Dieses DiscSpan kann nahtlos auch von der zweiten auf die dritte CD (die man dann zwischenzeitlich ins freie Laufwerk gewechselt hat) fortgeführt werden usw. In diesem Modus endet die Aufnahme rechtzeitig, das Gerät finalisiert die CD automatisch und wirft sie aus. So kann auf hektischen Veranstaltungen nichts übersehen werden...
    Es klappt auch eine Aufnahme in einem und ein Abspielen vom anderen Laufwerk.

    Ein schnelles Kopieren von einer auf die andere CD ist natürlich auch möglich, ein möglicher Kopierschutz wird angeblich ignoriert. (Habs aber noch nicht ausprobiert). Und je weiter man in die Materie bzw. die Bedienungsanleitung (gibts übrigens auch in Deutsch trotz Importgerät) einsteigt, desto mehr sieht man, daß sich hier die Hersteller richtig Gedanken gemacht haben. (z.B. Eingangslautstärkeanpassung als Drehregler zum sofortigen Eingriff, auch wenn sonst das meiste über Tasten gesteuert wird.)

    Das Gerät nimmt ganz normale CD-R und CD-RW von der Stange, spezielle Audio-CDs sind nicht notwendig.

  • Fantasiename für Kleingewerbe Probleme

    • mringhoff
    • 15. Februar 2011 um 12:38

    Beim Suchen nach den passenden Firmennamen / Phantasienamen wäre eigentlich ganz wichtig, daß die passende URL noch frei ist. Zudem kommt noch das Gefundenwerden im www.

    Wer nach "laut" und "Veranstaltungstechnik" sucht, der dürfte viele andere Suchergebnisse von Kollegen erhalten, nur vermutlich nicht die gewünschte, weil die gesuchte neue Firma ja noch nicht lange exisitiert und somit auch die Website nicht bei den Suchergebnissen oben steht.

    Wenn aber jemand einen seltenen bzw. einzigartigen Namen hat, der dürfte in Verbindung mit Veranstaltungstechnik nach kurzer Zeit sofort oben stehen...

  • Fantasiename für Kleingewerbe Probleme

    • mringhoff
    • 15. Februar 2011 um 11:21

    Wir reden aber jetzt hier über verschiedene "Eintragungen".

    Einmal über die Marke "Laut" (beim Patenamt)
    und einmal über den Firmennamen "Laut" (im Handelsregister)

    Marken kann man beim Patentamt eintragen lassen. Das ist erstmal nichts mehr für die Portokasse und zweitens ist es nur die Eintragung der Marke, die geschützt werden soll. Was auch ganz wichtig ist, ist daß das Patentamt nicht überprüft, ob ein Markenrecht damit verletzt wurde. Hier ist jeder selbst verantwortlich (und deshalb auch wieder der Rechtsanwalt). Das reine Eintragen der Marke beim Patentamt ist nur eine kleine Formularsache, die eigentlich jeder selbst hinbekommen kann.
    Wenn aber eine so eingetragene Marke einen anderen Markeninhaber stört, dann kann er gegen die Eintragung vorgehen. Der daraus entstehende Streit kann dann recht teuer werden. Insofern ist dann doch der anwaltliche Rat bei der Anmeldung nicht immer verkehrt. Muss halt jeder selbst wissen, wie fit er auf diesem Gebiet ist.

    Wenn man aber eine Firma gründet, muss man keine Marke beim Patentamt eintragen lassen. Das kann ja später noch nachgeholt werden, wenn es unbedingt sein muss.
    Falls die Neugründung erstmal ein kleiner Nebenerwerb ist, dann genügt eine einfache Gewerbeanmeldung. Dort trägt man aber dann Vor- und Nachname des Inhabers ein und nicht den Fantasienamen. Den Fantasienamen kann man dann einfach im täglichen Geschäftsverkehr hinzufügen, solange man immer seinen Vor- und Nachnamen mit dabei hat.
    Wer ein etwas professionelleres Gewerbe gründen will (dann wohl eher Vollzeitgewerbe), der kann sich als Kaufmann eintragen lassen. Das geschieht aber im Handelsregister mit der Hilfe eines Notars. Hier kann dann auch nur der Fantasiename, also ohne Zusatz von Vor- und Nachnamen verwendet werden und man muss dann das Kürzel "e.K." (eingetragener Kaufmann) dahinter setzen. Also "Laut e.K."

    Wenn dann die Geschäfte so gut laufen und die Firma immer bekannter wird, könnte es sein, daß unliebsame Kollegen eventuell auf den Zug aufspringen möchten und eine Firma mit gleichem oder ähnlich klingendem Fantasienamen gründen. Hier erst greift dann das Markenrecht. Wer also Angst hat, daß sein wertvoll aufgebauter Firmenname von jemand anderen genutzt werden könnte, der sollte sich mal überlegen, ob er diese Marke nicht beim Patentamt anmelden möchte.
    Wobei das Markenrecht das Urheberrecht nicht außer Kraft setzt. Wer also nachweislich eine Marke früher auf den Markt gebracht hat, der hat auch (normalerweise) das Recht daran. Egal, wer die Marke zuerst beim Patentamt angemeldet hat.

  • Fantasiename für Kleingewerbe Probleme

    • mringhoff
    • 14. Februar 2011 um 22:08
    Zitat von "rockline"

    aber: bei der Eintragung eines Markennamens werden erst mal sämtliche (!!) Gewerke die es überhaupt gibt eingetragen. So stand für die Firma "Rockline Sound & Light" von besagten Asphaltierungsarbeiten über die Abbruchunternehmertätigkeit bis hin zum Webmarketing alles mögliche in der Markenzulassung.

    Wann war denn das? Gibt es nicht schon seit Jahren die Klassifizierung? Hier darf man sich dann drei oder bei Bedarf auch mehr Klassen heraussuchen, in der Markenschutz beansprucht wird...

    http://www.dpma.de/docs/service/formulare/marke/w7733.pdf

  • Ein Unfallschaden und seine Abwicklung

    • mringhoff
    • 11. Februar 2011 um 21:25

    Fahren und nichts dafür bekommen => Risiko (des Kfz-Schadens) beim Auftraggeber, da Gefälligkeit. (bei leichter Fahrlässigkeit)

  • Funkmikro D-Band gekauft - und nun?

    • mringhoff
    • 11. Februar 2011 um 13:39
    Zitat von "LC2412"

    Also E-Band. Das gäbe es beim Sennheiser ja auch. Und wenn ich richtig verstehe, brauche ich da gar nicht mal eine Anmeldung, oder wie sieht das dann aus?


    richtig. Vorteil: Du kannst bereits jetzt damit funken und nach 2015 auch.
    Nachteil: relativ schmalbandiger Bereich, das bedeutet, hier kann man nicht allzuviele Geräte parallel zueinander betreiben. Wenn Du mit Deinen Funken unterwegs bist und vielleicht noch eine Musikergruppe ein paar Inears oder andere Strecken auf diesem Band hat, dann gibts Schwierigkeiten.
    Hinzu kommt, daß dieser Bereich kostenlos ist und somit von jeden Privatanwender, Teilzeitmucker und Mobil-DJ verwendet wird. Diese kaufen meist preiswerte Geräte mit schlechten Filtereigenschaften, das heißt, diese Geräte brauchen mehr Platz im Spektrum. Für professionelle Anwendungen ist daher dieser Bereich weniger geeignet, für kleinere Geschichten aber auf alle Fälle eine preiswerte und interessante Alternative.

  • Ein Unfallschaden und seine Abwicklung

    • mringhoff
    • 11. Februar 2011 um 10:26

    Natürlich ist es am Besten, wenn man das vorher bespricht, aber wie oft wird das gemacht? Vermutlich erst dann, wenn man bereits schon einschlägige Erfahrungen gesammelt hat (oder man diesen Thread mitverfolgt hat :) )

    In den meisten Fällen läuft ja auch alles gut, aber im Schadensfall kommt es oft zu Differenzen. Dann genügt ja schon ein Hinweis auf diese Rechtslage, damit man sich somit schneller "einigt". Wenn dann der VT-Buden-Inhaber aber trotzdem auf die Schadensregulierung besteht, ist die Geschäftsbeziehung sowieso schon etwas belastet.

  • Ein Unfallschaden und seine Abwicklung

    • mringhoff
    • 11. Februar 2011 um 09:38

    Ein sehr guter Hinweis.

    Zitat aus diesem OLG-Urteil:
    Dem lag die Überlegung zugrunde, daß der gefällige Bekannte aus der Durchführung des Auftrags keinerlei Vorteil erlangen wollte und konnte und die Ausführung der Geschäftsbesorgung, nämlich die überführung und Rückführung des Fahrzeuges mit einem gewissen Schädigungsrisiko verbunden war. In derartigen Fällen ist es dem Auftragnehmer nicht zumutbar, bei einem leicht fahrlässig verursachten Unfall auch nur teilweise die Haftung für entstandene Schäden zu übernehmen.

    Ob das im gewerblichen Bereich auch übertragbar ist?
    Wenn also der Auftraggeber (VT-Vermieter) den Techniker einfach nur bittet, das Fahrzeug zu fahren, dann liegt ein Gefälligkeitsdienst vor und die Schadensverantwortung verbleibt beim Auftraggeber.
    Wenn aber der Auftraggeber dem Techniker hierfür extra eine eigene Entlohnung anbietet, dann nicht.

    Interessanter Aspekt....

  • dringende Warnung vor Unterschlagung DJ-Equipment!

    • mringhoff
    • 10. Februar 2011 um 14:39

    ...und genau aus diesem Grund sitzt auch schon der ein oder andere Strohmann in U-Haft. Kenne selbst ein Kollegen, der aufgrund diverser Warnungen hier im PA-Forum eine verdächtige Anfrage der Polizei gemeldet hat (mit den Hinweis auf die anderen Fälle).
    Ein Kripobeamter hat dann eine Personenkontrolle durchgeführt. Das Ergebnis: Der Mann war bereits zur Fahndung ausgeschrieben und hatte auch schon Technik von einer anderen Firma im Kofferraum.
    Dank der Umsichtigkeit des Kollegens konnte hier dann der ein oder andere Schaden aufgeklärt und sicher der ein oder andere zukünftige vermieden werden.

    Nur wenn wir hier wirklich aktiv vorgehen, wird den osteuropäischen Banden das Pflaster zu heiß und wechseln dann vermutlich entweder das Betätigungsfeld oder das Land....

  • Funkmikro D-Band gekauft - und nun?

    • mringhoff
    • 10. Februar 2011 um 09:22
    Zitat von "LC2412"

    habe nun einfach mal eine nette Mail geschrieben an die Bundesnetzagentur. Mal gespannt, was bei rauskommt, aber wenn ich alles überblicke und richtig verstanden habe, habe ich letzten Endes dann doch was passendes bekommen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
    Danke für alle Hinweise! Schön, dass es so ein Forum gibt. Was wäre ich ohne Euch?

    Und was wären wir ohne die Fragen im Forum? Welcher armer Mitarbeiter müsste dann unser Mitteilungsbedürfnis ertragen :)
    Das mit der Bundesnetzagentur dürfte vermutlich eher sinnlos sein.... Aber etwas aufmucken schadet nie... :)
    Die ganze Suppe haben uns die politisch Verantwortlichen auf europäischer Ebene eingebrockt und die deutschen Vertreter haben da genüsslich die Hand aufgehalten, weil sie erstens gut dastehen, wenn man für den Ausbau der Breitbandversorgung auf dem Land ist und zweitens mal wieder ordentliche Einnahmen für den Staat erzeugt. Für ein weiteres Nachdenken war zeitlich und politisch kein Platz...
    Fair wäre es gewesen, wenn jeder Nutzer entsprechend entschädigt werden würde, aber dieses Privileg blieb nur den kommunalen Einrichtungen bis zu einem bestimmten Stichtag vorbehalten. Und das auch nur deshalb, weil der Bundesrat (also die Länder) sich gegen die Kosten gewehrt haben...

  • Ein Unfallschaden und seine Abwicklung

    • mringhoff
    • 10. Februar 2011 um 09:12
    Zitat von "turbotobbze"

    Für mich ist es auch ok einen Wagen zu fahren, ohne dafür extra Kohle zu kriegen. Dann ist es aber wie Christian gesagt hat sinnvoll, dass das Risiko komplett beim Dienstleister bleibt und nicht beim Fahrer. Dann macht das Sinn.


    Wenn es ohne Risiko bleibt, dann ist es mir grundsätzlich auch mal egal, ein Fahrzeug zu lenken. Ganz im Gegenteil, das Fahren macht mir mehr Spaß als das Beifahren...
    Aber wie ja schon erwähnt, gibt es neben dem Schadensrisiko bei einem Unfall noch viele andere Risiken, die Du zwangläufig eingehst, wenn Du ein Fahrzeug lenkst. Und manche Risiken kann auch der Fahrzeugeigentümer (also die VT-Bude) nicht übernehmen, auch wenn sie wollte.
    Natürlich kommt es auch auf die eigene Fahrweise an, inwieweit man gefährdet ist. Aber wer fährt denn schon immer exakt das angegebene Tempo (gerade mit Fahrzeugen bis 3,5t). Oder was seit ein paar Jahren auch ganz gerne mitgefilmt wird: Der passende Abstand. Wenns dumm läuft, ist man mit ein paar Punkten oder sogar mit Fahrverbot dabei. Diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen (Fahrtenschreiberpflicht ab 2,8t, Ladungsverantwortung etc.). Fakt ist, daß Du als Fahrer immer ein persönliches Risiko eingehst, auch wenn die Selbsteiligung bei 0,- EUR ist.

    Wenn man als Selbständiger angeheuert wird, ein Fahrzeug zu lenken, dann ist es (moralisch) das mindeste, daß man von jeglicher Schadensbeteiligung freigesprochen wird und für die "sonstigen Risiken" noch angemessen entlohnt wir. Es kann auf alle Fälle nicht sein, daß derjenige, der das Fahrzeug lenkt, das gleiche Geld bekommt, wie der Kollege auf dem Beifahrersitz.
    Wenn sich hier eine Firma dagegen wehrt, dann würde ich mich ernsthaft fragen, inwieweit man hier kollegial zusammenarbeitet und ob die Zusammenarbeit in Zukunft einen Sinn hat.
    Oder man macht es wie klauston, man fährt grundsätzlich kein Fahrzeug mehr... (mit dem angenehmen Nebeneffekt, daß das Feierabendbierchen auch nicht mehr gefährdet ist :) )

  • Ein Unfallschaden und seine Abwicklung

    • mringhoff
    • 10. Februar 2011 um 08:53
    Zitat von "turbotobbze"

    Ja, genau zwischen diesen Varianten schwanke ich auch. Wenn man sich nun zur zweiten Vaiante entschließt gibt es da irgendwelche Förmlichkeiten zu beachten??


    Wie gesagt, um sicher zu gehen, vielleicht doch mal einen Fachmann fragen.
    Ansonsten kommt es mal ganz stark darauf an, was auf der Rechnung steht.
    Steht da: Reparatur Kfz o.ä. dann mit MWSt., wenn etwas von Schadensersatz steht, dann ohne.
    Und je nach Rechnungshöhe dürfte das dem Finanzamt eher egal sein, denn unter dem Strich kommt es doch für alle Beteiligten auf das gleiche raus.

    Ich würde jetzt mehr zur ersten Variante mit der Reparatur tendieren. So machen wir das doch auch, wenn z.b. mal ein Kunde ein Gerät defekt wieder zurückgebracht hat.

    Aber das ist jetzt mal meine Meinung hierzu, am besten Du fragst mal einen Stb.

  • Ein Unfallschaden und seine Abwicklung

    • mringhoff
    • 9. Februar 2011 um 21:15
    Zitat von "klauston"

    Eben, die Frage ist, hast Du Geld dafür bekommen, das Du mit dem Auto fährst, als so richtig Extra Kohle, in Höhe einer 2. Gage, die auch dem Risiko entsprichst, was Du dann hast


    na, die zweite Gage würde dann doch etwas viel sein, obwohl manche Leute verlangen ja erschreckend niedrige Gagen.. :)

    Wenn eine Firma will, daß fremde Leute deren Autos fahren, dann sollen sie bitteschön auch eine Vollkasko mit minimalster Selbstbeteiligung abschliessen. Das sind dann ein paar Hundert Euros im Jahr mehr. Umgerechnet auf die gefahrenen Tage im Jahr wohl nur wenige Euros. Dann ist schon mal ein Risiko weg.
    Nichtsdestotrotz bleiben anderen Risiken (Verantwortung über die Ladungsicherung, Zuladungsgewicht, Fahrtgeschwindigkeit, Fahrtenschreibernutzung, Fahrzeugzustand). Der Fahrer wird bei einer Kontrolle oft auch persönlich in die Pflicht genommen, auch wenn ihm keine direkte Schuld trifft. Beispiel abgefahrene Reifen etc.
    Das alles kann und darf im gewerblichen Umgang kein Freundschaftsdienst sein....

    Irgendeine Risikopauschale sollte auf alle Fälle drin sein. Die Höhe richtet sich natürlich auch nach dem Risiko. Fahre ich einen 7,5t oder einen VW-Bus? Reise ich damit quer durch die Republik oder nur mal 10km zum nächsten Job?

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