Du kannst die Firma nennen wie du willst, z.B. auch "Wir können lauter als alle anderen". Du darfst nur keine geschützten Marken/Namen verwenden bzw. sie dürfen nicht zum verwechsle sein. Mit dem Namen Prokon Veranstaltungstechnik gäbe es sicher auf mittelfristige Sicht Schwierigkeiten. Weiterhin muss dein bürgerlicher Namen auf Schriftverkehr, Mails und Webseiten eindeutig zu erkennen sein, wie schon der genannte Briefkopf.
Zitat von "Wikipedia"Firma bzw. Geschäftsbezeichnung
Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann ist, muss seine Firma (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ bzw. „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ enthalten.
Andernfalls kann der Inhaber die Geschäftsbezeichnung — nach den Vorschriften der Gewerbeordnung (§§ 15 ff. GewO Vorlage:§§/Wartung/alt-dejure) — frei wählen.
Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen beliebigen Namen auszuwählen, wie es beispielsweise im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inhaber Manfred Mustermann) üblich ist.