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Fantasiename für Kleingewerbe Probleme

  • sebass
  • 13. Januar 2011 um 12:27
  • PMN-Concepts
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    • 14. Februar 2011 um 23:05
    • #21

    Du kannst die Firma nennen wie du willst, z.B. auch "Wir können lauter als alle anderen". Du darfst nur keine geschützten Marken/Namen verwenden bzw. sie dürfen nicht zum verwechsle sein. Mit dem Namen Prokon Veranstaltungstechnik gäbe es sicher auf mittelfristige Sicht Schwierigkeiten. Weiterhin muss dein bürgerlicher Namen auf Schriftverkehr, Mails und Webseiten eindeutig zu erkennen sein, wie schon der genannte Briefkopf.

    Zitat von "Wikipedia"

    Firma bzw. Geschäftsbezeichnung

    Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann ist, muss seine Firma (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ bzw. „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ enthalten.

    Andernfalls kann der Inhaber die Geschäftsbezeichnung — nach den Vorschriften der Gewerbeordnung (§§ 15 ff. GewO Vorlage:§§/Wartung/alt-dejure) — frei wählen.

    Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen beliebigen Namen auszuwählen, wie es beispielsweise im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inhaber Manfred Mustermann) üblich ist.

  • TomyN
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    • 15. Februar 2011 um 10:20
    • #22

    Hi,

    also ich habe den Markennamen SATlive ohne RA problemlos (wenn man von der Zeitspanne und den Kosten absieht) beim Deutschen Patentamt eintragen können.
    Da musste man auch eine Gruppe (oder mehrere wählen), in die der Name eingetragen wurde.
    Evtl. ist es beim Firmennamen schwieriger. Aber es gibt da eine Organisation, die gerne Beitragsbescheide verschickt, die einem bei sowas helfen können sollte (oder auf deutsch: Frag mal bei der IHK)

    Tomy

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  • mringhoff
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    • 15. Februar 2011 um 11:21
    • #23

    Wir reden aber jetzt hier über verschiedene "Eintragungen".

    Einmal über die Marke "Laut" (beim Patenamt)
    und einmal über den Firmennamen "Laut" (im Handelsregister)

    Marken kann man beim Patentamt eintragen lassen. Das ist erstmal nichts mehr für die Portokasse und zweitens ist es nur die Eintragung der Marke, die geschützt werden soll. Was auch ganz wichtig ist, ist daß das Patentamt nicht überprüft, ob ein Markenrecht damit verletzt wurde. Hier ist jeder selbst verantwortlich (und deshalb auch wieder der Rechtsanwalt). Das reine Eintragen der Marke beim Patentamt ist nur eine kleine Formularsache, die eigentlich jeder selbst hinbekommen kann.
    Wenn aber eine so eingetragene Marke einen anderen Markeninhaber stört, dann kann er gegen die Eintragung vorgehen. Der daraus entstehende Streit kann dann recht teuer werden. Insofern ist dann doch der anwaltliche Rat bei der Anmeldung nicht immer verkehrt. Muss halt jeder selbst wissen, wie fit er auf diesem Gebiet ist.

    Wenn man aber eine Firma gründet, muss man keine Marke beim Patentamt eintragen lassen. Das kann ja später noch nachgeholt werden, wenn es unbedingt sein muss.
    Falls die Neugründung erstmal ein kleiner Nebenerwerb ist, dann genügt eine einfache Gewerbeanmeldung. Dort trägt man aber dann Vor- und Nachname des Inhabers ein und nicht den Fantasienamen. Den Fantasienamen kann man dann einfach im täglichen Geschäftsverkehr hinzufügen, solange man immer seinen Vor- und Nachnamen mit dabei hat.
    Wer ein etwas professionelleres Gewerbe gründen will (dann wohl eher Vollzeitgewerbe), der kann sich als Kaufmann eintragen lassen. Das geschieht aber im Handelsregister mit der Hilfe eines Notars. Hier kann dann auch nur der Fantasiename, also ohne Zusatz von Vor- und Nachnamen verwendet werden und man muss dann das Kürzel "e.K." (eingetragener Kaufmann) dahinter setzen. Also "Laut e.K."

    Wenn dann die Geschäfte so gut laufen und die Firma immer bekannter wird, könnte es sein, daß unliebsame Kollegen eventuell auf den Zug aufspringen möchten und eine Firma mit gleichem oder ähnlich klingendem Fantasienamen gründen. Hier erst greift dann das Markenrecht. Wer also Angst hat, daß sein wertvoll aufgebauter Firmenname von jemand anderen genutzt werden könnte, der sollte sich mal überlegen, ob er diese Marke nicht beim Patentamt anmelden möchte.
    Wobei das Markenrecht das Urheberrecht nicht außer Kraft setzt. Wer also nachweislich eine Marke früher auf den Markt gebracht hat, der hat auch (normalerweise) das Recht daran. Egal, wer die Marke zuerst beim Patentamt angemeldet hat.

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  • TomyN
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    • 15. Februar 2011 um 11:41
    • #24

    Hi,

    klar: Handelsregister ist da, wo ein Kunde/Gläubiger rauskriegt, wer hinter LAUT steckt.
    Das hat aber imho erstmal nix direktes mit der Phantasiebezeichnung (wobei imho ein Phantasiebezeichnung nicht zulässig ist, sondern der Name bestimmte Bedingungen erfüllen muss, die mit dem Geschäftszweck zusammenhängen. Als ich mitte der 90er mal angefragt habe, war 'NEWSOUND' Thomas Neumann nicht erwünscht, T. Neumann Licht & Tontechnik war aber okay).
    Hier würde ich keinen so großen Aufwand machen, einfach mal googlen. Wichtig ist, dass es keinen (direkten) Mitbewerber gibt, mit dem eine Verwechslung möglich wäre.
    Und den Namen immer im Zusammenhang mit deinem Realnamen verwenden, sollange es keinen Eintrag ins Handelsregister gibt. Sobald die erste Post (und sei es Werbung) an Firma Laut Musterweg 9 99999 Hintermmond kommt, sollte man aufpassen.

    Tomy

    P.S. Ich habe schon ein paar Firmen erlebt, die dann später versuchen mussten ihren Namen irgendwie 'zurechtzuerklären'. Daher solle man überlegen, ob LAUT für Galas, Industrie oder Kinderfest so werbwirksam wäre. Es könnte natürlich auch eine Abküzung für Ludwigs Audio Und Trussing sein, dann wäre es was anderes.

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  • mringhoff
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    • 15. Februar 2011 um 12:38
    • #25

    Beim Suchen nach den passenden Firmennamen / Phantasienamen wäre eigentlich ganz wichtig, daß die passende URL noch frei ist. Zudem kommt noch das Gefundenwerden im www.

    Wer nach "laut" und "Veranstaltungstechnik" sucht, der dürfte viele andere Suchergebnisse von Kollegen erhalten, nur vermutlich nicht die gewünschte, weil die gesuchte neue Firma ja noch nicht lange exisitiert und somit auch die Website nicht bei den Suchergebnissen oben steht.

    Wenn aber jemand einen seltenen bzw. einzigartigen Namen hat, der dürfte in Verbindung mit Veranstaltungstechnik nach kurzer Zeit sofort oben stehen...

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  • marcoboy
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    • 15. Februar 2011 um 18:16
    • #26

    Ich steht oben :D Aber ich kann ich auch eine lustige Geschichte erzählen. Dann wenn man als Inhaber seinen eigenen Namen im Kopfbogen falsch schreibt.

    Erst kamen immer so komische mails. z.Bsp von Afterbuy ihre Gummimatte ist unterwegs. Dann "ich komme morgen zum Kaffee vorbei" "machen Sie mir mal Angebot für.." So richtig lustig war es dann als plötzlich Angebote für Technik per Mail kamen.

    Als ich dann mir die Mails mal genauer anschaute, traute ich meinen Augen nicht. Im Kopfbogen stand meine Mailadresse und meine Internetadresse ! In dem Moment hätte ich fast einen Schnaps gebraucht. Es stellt sich heraus das es ein Buchstaben Dreher war. Mit einen freundlich Telefonat klärte sich die Sache. Naja fast ca. ein halbes Jahr kamen noch einige Mails. Nach einer weiteren Ermahnung war dann Ruhe.

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