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Fantasiename für Kleingewerbe Probleme

  • sebass
  • 13. Januar 2011 um 12:27
  • sebass
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    • 13. Januar 2011 um 12:27
    • #1

    Hallo,

    ich möchte ein kleingewerbe anmelden und möchte einen Fantasienamen verweden. jetzt hab ich folgendes Problem:

    zb. soll mein fantasiename "laut" sein
    jetzt gibt es aber in der schweiz eine kleine band die schon "laut" heisst.
    und ich glaub in australien eine firma für web-solutions die auch "laut" heisst.

    kann ich dadurch irgendwelche probleme bekommen wenn ich mein kleingewerbe auch "laut" nenne?
    Ich weiss dass ein fantasiename allein nicht rechtens ist, darf also nur ein zusatz sein.
    wäre z.b. die folgende Bezeichnung erlaubt?

    "Laut" Licht&Ton
    Max Mustermann
    musterstrasse 1
    111 musterhausen

    Ich freue mich über viele Kommentare

  • djobi
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    • 13. Januar 2011 um 12:37
    • #2

    Wenn es eine Fa. "laut" gibt, und du dich "Laut Licht&Ton" nennst, ist für mich eine Möglichkeit der Unterscheidung gegeben. Somit dürfte nichts dagegen sprechen.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • skyworker
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    • 13. Januar 2011 um 12:49
    • #3

    Wo auf diesem Planeten liegt Musterhausen? Das dürfte nicht uninteressant sein.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • sebass
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    • 13. Januar 2011 um 13:21
    • #4

    ohh das ist jetzt aber peilich :?
    musterhausen gibts ja wirklich ...
    ich meinte natürlich die Musterstadt

    gibts sonst noch meinungen bezüglich des namen?

  • skyworker
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    • 13. Januar 2011 um 13:44
    • #5

    Genauer: Aus welchem Land kommst du?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • sebass
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    • 13. Januar 2011 um 13:48
    • #6

    Deutschland

  • skyworker
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    • 13. Januar 2011 um 13:50
    • #7

    Danke - da du Schweiz und Australien erwähntest, lag die Frage nahe

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • sebass
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    • 13. Januar 2011 um 13:59
    • #8

    at SKY:
    gibts von dir noch ein Kommentar zu meiner Frage oder hats dich nur interessiert woher ich komme?

  • tufkamar
    Gast
    • 13. Januar 2011 um 14:37
    • #9

    Solange Du keine Markenrechte verletzt - ist der "Fantasiename" erst mal relativ egal.

    Anders gesagt: rate mal, wie viele "Light & Sound Veranstaltungstechnik" es gibt...

  • test
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    • 13. Januar 2011 um 15:36
    • #10

    du kannst dich im grunde nennen wie du willst. deine fa. heißt ja max mustermann. das muß auch über all klar ersichtlich draus hervor gehen. interessanter wird das erst,
    wenn du ein gmbh auf machst.
    du wirst aber auch sicher ein problem bekommen, wenn du dich focus nennst. ich weiß, das das nachrichtenmagazin da sehr hinterher ist.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • sebass
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    • 13. Januar 2011 um 15:46
    • #11

    danke schonmal für die beiträge.

    at test:
    was meinst du mit klar ersichtlich ?

    "Laut" Licht&Ton
    Max Mustermann
    musterstrasse 1
    111 musterhausen

    ist hier klar ersichtlich das die Firma Max Mustermann heißt und nicht "Laut" Licht&Ton??

  • test
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    • 13. Januar 2011 um 16:36
    • #12

    so sollte das reichen. zumindest mache ich das ja auch so :)

    http://www.crystal-hannover.de
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  • rockline
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    • 13. Januar 2011 um 20:07
    • #13

    Es kommt darauf an ob ein Interessensnehmer des Begriffs "laut" eine berechtigte Verwechselungsgefahr befürchtet. Sofern sich jemand den Begriff "laut" in seiner Bild- und Wortmarke rechtlich hat schützen lassen, kann er auf jeden Fall sofort einen RA mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen. Selbiger würde Dich anmahnen, und den Gebrauch des Begriffs im Zusammenhang mit einer Firmenidentifikation untersagen. Ob das vor Gericht standhält oder nicht ist eine zweite Sache. Es würde aber hochwichtige Post mit einer zusätzlichen Honorarnote nebst Schadensersatzkosten drohen.

    Der Name "Rockline Sound & Light" als Beispiel ist seit Jahren rechtlich geschützt. Das wiederum motivierte eines Tages eine Firma für Dämm- und Baustoffe mit gleichlautendem Namen (aber ohne Sound & Light und dafür mit einer dollen Zahl) ihre Interessen per RA durchzusetzen, um der kleinen Firma Rockline Sound & Light zu untersagen diesen Namen zu nutzen.
    Da man einen Namen nicht selber beim Marken und Patentamt anmelden kann, sondern dafür einen im Vorfeld recherchierenden RA beauftragt, ist selbiger auch sofort zur Stelle wenn es um die Abwehr des Angriffs geht. Natürlich macht der das auch nicht ehrenamtlich und lässt sich seine Dienste ebenfalls stolz vergüten. Im Endeffekt kam es zu einem Vergleich, der uns untersagt zum Beispiel "Asphaltierungs und Abbrucharbeiten" :!: vorzunehmen!
    Jetzt wird jeder sagen "was soll denn der Blödsinn"?
    Korrekt meine Herren - aber: bei der Eintragung eines Markennamens werden erst mal sämtliche (!!) Gewerke die es überhaupt gibt eingetragen. So stand für die Firma "Rockline Sound & Light" von besagten Asphaltierungsarbeiten über die Abbruchunternehmertätigkeit bis hin zum Webmarketing alles mögliche in der Markenzulassung. Das scheint ein Automatismus zu sein, den ich bis heute nicht verstehe. Das hat ja auch nichts mit dem Gewerberecht zu tun. Bei einer Markeneintragung wird eine Marke für alles mögliche eingetragen!
    Nun dürfen wir (laut Markeneintrag) bis auf die "Asphaltierungs, Abbruch und Dämmarbeiten" nach wie vor alles bewerben/machen/tun und lassen soviel wir wollen - den Baustoffhändler mit ähnlich klingendem Namen interessiert es nicht mehr, da wir ja in "seinem Zuständigkeitsbereich" nicht mehr tätig werden dürfen :lol:
    So ist das in Deutschland!
    Die RA arbeiten im übrigen autark. Sobald (um beim eigenen Beispiel zu bleiben) eine andere Ton und Lichtfirma den Namen "Rockline" verwenden würde bekäme selbige automatisch Post vom beobachtenden RA. Die Kanzeleien scannen regelmäßig den Markt ab, um die Interessen ihrer Klienten zu wahren.
    Ein Bombengeschäft kann ich euch versichern. Dazu aber keine Details 8)

  • djobi
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    • 13. Januar 2011 um 20:26
    • #14

    köstlich!

    dürfest du denn auch noch eine "rockline24"-Hotline anbieten, oder ist das dem Baustoffhändler vorbehalten? :D

    aber was lernen wir daraus?
    Es halten im Zweifelsfall wieder mal nicht die hart arbeitenden Techniker, sondern findige Anwälte (Kostennote), Banken (Transaktion) und Vater Staat (Steuern) die Hände auf ...

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • --patrick--
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    • 14. Januar 2011 um 13:50
    • #15

    Es gibt auch in Deutschland ne' Kapelle die sich "Laut" nennt

    http://laut-musik.de/

    Hatte die auch mal bei der Veranstaltung im Vorprogramm...
    die machen echt angenehme Musik.

    Die haben auch glaube ich nen' Plattendeal mit nem' kleineren Label...
    (Bin mir da aber nicht sicher)

  • sven
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    • 14. Januar 2011 um 17:02
    • #16

    http://de.wikipedia.org/wiki/Firma
    und
    http://www.iyotta.de/index.php/grun…firmierung.html

    "Maxi Musterman" "Veranstaltungstechnik"

  • julian-k
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    • 14. Januar 2011 um 19:09
    • #17

    Für Ausenstehende natürlich erst mal unklar aber beim zweiten Hinsehen ersichtich:

    JK Veranstaltungstechnik

    Auf gut deutsch: Julian Knödler Veranstaltungstechnik.

    Die Frage ist, wie Rechtssicher das wirklich ist, bzw. wie weit der Name des Inhabers vom Firmennamen entfernt stehen darf.
    Reicht der Inhaber im Impressum der Website oder muss er schon auf der Startseite der Website stehen.

    Auf dem Briefkopf ists klar.

    Gruß von dr Alb ra.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

  • simonstpauli
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    • 14. Januar 2011 um 20:35
    • #18
    Zitat von "julian knödler"

    Für Ausenstehende natürlich erst mal unklar aber beim zweiten Hinsehen ersichtich:

    JK Veranstaltungstechnik

    Auf gut deutsch: Julian Knödler Veranstaltungstechnik.

    Die Frage ist, wie Rechtssicher das wirklich ist, bzw. wie weit der Name des Inhabers vom Firmennamen entfernt stehen darf.
    Reicht der Inhaber im Impressum der Website oder muss er schon auf der Startseite der Website stehen.

    Auf dem Briefkopf ists klar.

    Gruß von dr Alb ra.

    Alles anzeigen


    Das ist bei einfachen Personen-Firmen und GbRs mehr als klar, der kompletter Nachname und mindestens ein kompletter Vorname (im Falle GbR die Namen aller Gesellschafter) ist der Firmenname, ein Zusatz ist erlaubt. Nicht erlaubt ist zum Beispiel das Kaufmanns-und: "&", auch nicht im Zusatz.

    http://www.existenzgruender.de/expertenforum/recht/antwort.php?frage=9671&archiv=146&rubrik=9

    http://www.frankfurt-main.ihk.de/finanzplatz_fo…ragen/idem/gbr/

    Ausname für Einzelunternehmungen: Wenn man nicht firmenähnlich im Geschäftsverkehr auftritt, kann man den Personen-Namen auch weglassen (MEG 2009)

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • mringhoff
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    • 14. Februar 2011 um 22:08
    • #19
    Zitat von "rockline"

    aber: bei der Eintragung eines Markennamens werden erst mal sämtliche (!!) Gewerke die es überhaupt gibt eingetragen. So stand für die Firma "Rockline Sound & Light" von besagten Asphaltierungsarbeiten über die Abbruchunternehmertätigkeit bis hin zum Webmarketing alles mögliche in der Markenzulassung.

    Wann war denn das? Gibt es nicht schon seit Jahren die Klassifizierung? Hier darf man sich dann drei oder bei Bedarf auch mehr Klassen heraussuchen, in der Markenschutz beansprucht wird...

    http://www.dpma.de/docs/service/formulare/marke/w7733.pdf

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • rockline
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    • 14. Februar 2011 um 22:37
    • #20

    Das ist schon eine Zeit lang her. Mich wundert ja selber für was für einen Kram wir alles eingetragen sind :lol:
    Wahrscheinlich bringt das mehr Geld in die Gebührenkasse des Anwalts. Ich hatte mich seinerzeit nicht so intensiv damit auseinandergesetzt, da die zuständige Kanzlei rund 200km von hier weg residiert. Von daher mangelte es seinerzeit am persönlichen Kontakt zum Juristen und meinem Interesse das genau verstehen zu wollen. Außer einem komplett gefüllten DIN A4 Ordner nebst ein paar Honorarrechnungen zum Markenschutz kann ich nicht wirklich viel zu diesem Vorgang beitragen. Ich bin da auch eher Laie was den genauen Sinn und Unsinn der vielen Textbausteine in den Urkunden angeht.

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