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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

    • mringhoff
    • 16. Juli 2009 um 21:54

    Ich habe mal grad auf deren Portal meinestadt.de nachgesehen.
    Die verwenden ja ganz normale, öffentlich zugängliche Adresssätze (Telekom, Gelbe Seiten etc.) und binden noch google-Content-Werbung mit ein.
    Habe unsere Firma auch gefunden. Allerdings haben die da alles mögliche reingeschrieben, was man als Firmeninhaber am liebsten geändert sehen möchte.
    Und so klickt man einfach "ändern" an und korrigiert. Aber Vorsicht! Wer dann weiterklickt, der muss irgendwann zwangläufig die AGBs akzeptieren.
    Und da steht allerhand Verfängliches drin. Unter anderen, daß die Gratiseinträge nur 3 Monate gültig sind und auch nicht von Dir (sondern nur von der Redaktion) geändert werden können.
    Ich habe zwar nicht alles durchgelesen, aber ich vermute mal, mit Deiner Änderung des Adressatzes bastelst Du Dir dann Deine kostenpflichtige Eintragung zusammen.

    Zitat von "AGB von meinestadt.de/allesklar.de"

    4. Zustandekommen des Vertrages
    Das Vertragsverhältnis kommt zustande mit Absenden einer Online-Eintragsanmeldung für einen der angebotenen
    Eintragsservices durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden“ und die daraufhin erfolgende Bereitstellung der
    Eintragsservices durch allesklar.com an den Nutzer oder durch die mündliche oder schriftliche Abgabe und Annahme
    von Angeboten. Das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben ist ebenfalls vertragsbegründend oder
    vertragsändernd.

    Außerdem steht dann weiter unten, daß man automatisch die Einwilligung zum Lastschrifteinzug gibt.

    Vielleicht doch etwas, wovon Dein Anwalt etwas früher bescheid wissen sollte???

    Ich vermute mal stark, daß die fehlerhaften Adresssätze nur dazu dienen, den Unternehmer zu einer kostenpflichtigen Eintragung zu verleiten...

  • Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

    • mringhoff
    • 16. Juli 2009 um 21:29
    Zitat von "waldschrad99"


    Die Rückgabe der ungewollten Abbuchung (hatte ich oben schon erwähnt) war kein Problem.
    ...
    Bank-Daten herauszufinden ist nicht das Problem, stehen u.a. auf Geschäfts-Papieren / Rechnungen etc.

    Na, dann passts ja wieder.
    Dennoch darf keiner ohne Deine Einwilligung von Deinem Konto Beträge einziehen. Das ist mal ganz unabhängig vom eventuell erfolgten Vertragsschluss.


    Zitat von "waldschrad99"

    Auf welche Gesetze/Hilfen/... kann ich mich in diesem Falle berufen, wenn Meine Stadt/AllesKlar jetzt Mahnungen schickt ?? Anwalt wäre erst der allerletzte Schritt meinerseits.


    Schreibe denen einen Brief (notfalls mit Einschreiben), daß Du zu keinem Zeitpunkt eine Einwilligung zu einem kostenpflichtigen Eintrag gegeben hast und Du daher die Rechnung als unbegründet ablehnst.
    Mahnungen und sonstige Schreiben würde ich dann per Fax zurücksenden mit dem Vermerk "Rechnung ungerechtfertigt Zahlung wird abgelehnt - siehe Schreiben vom ...."
    Sollte ein Mahnbescheid (also vom Gericht) zugestellt werden, dann sofort innerhalb der Frist Widerspruch einlegen.
    Falls es daraufhin zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann würde ich mir aber spätestens jetzt einen Anwalt nehmen.
    Manchmal passiert aber auch dann gar nichts mehr, die Mahnungen sind nur Druckmittel, denn bei einigen Leuten funktioniert das Spielchen. Für 800,- EUR lohnt sich das scheinbar... Ein Mahnbescheid kostet da nur wenige Euro und ein bisserl Porto...

    Ich vermute, daß Du bei einer Gerichtsverhandlung sicher gute Karten haben wirst, hier steht Aussage gegen Aussage. Die undursichtigen Praktiken der Branchenbuchleute dürfte den Gerichten bekannt sein und wenn sie dann noch die Geschichte mit der ungerechtfertigten Lastschrift erfahren, sollte das eher für Dich sprechen. Aber wie gesagt, spätestens vor Gericht ist das ein Fall für den Anwalt...

  • Warnung vor meinestadt.de / alles-klar.de

    • mringhoff
    • 16. Juli 2009 um 20:15

    Sag mal, woher nimmst den Du Dir die Zeit 2 Stunden mit so einem Verkäufer zu reden? So ein Anruf ist bei mir in 2 Sekunden wieder erledigt...

    Aus zwei Stunden Gesprächszeit kann man sicher irgendwo 5 Sekunden "Vertragszustimmung" herauserkennen - zumindest eine Anwalt. Zwischen Kaufleuten (andere tragen sich ja nicht in Branchenbücher ein), gilt auch eine mündliche Zustimmung als ausreichend. Manche Telefondrücker zeichnen das Gespräch zwecks späterer Beweisbarkeit auch noch auf.

    Bei solchen Anrufen würde ich gleich wieder den Hörer auflegen - eben nicht nur wegen der vergeudeten Zeit....

    Wg. ungerechtfertigter Abbuchung vom Konto: Geh zu Deiner Bank (!) und widerspreche der Lastschrift. Die bucht Dir das umgehend wieder gut (sofern Du den Widerspruch zeitnah eingereicht hast).
    Lastschriften auf Einzugsermächtigungen kannst Du ohne Angabe von Gründen zurückgeben (meist innerhalb 6 Wochen), Lastschriften auf Abbuchungsauftrag nur dann, wenn der Bank (!) kein Abbuchungsauftrag (ist nicht Einzugsermächtigung!!!) vorliegt.
    Du musst also nicht mit den Leuten von allesklar.de deswegen streiten.

  • Verbesserungsvorschläge / Fragen zur neuen Forensoftware

    • mringhoff
    • 12. Juli 2009 um 22:44

    Bei mir kommen die Benachrichtigungsmails (von b2b) auch nicht mehr an. Eine Zeitverschiebung würde ich gar nicht bemerken, wäre mir auch wurscht...

  • Wer braucht noch etwas staatliches Geld?

    • mringhoff
    • 9. Juli 2009 um 08:54

    Dann schnell diesen Antrag ausfüllen:

    http://www.geosoft-gmbh.de/bmb/Antrag-Badbank.pdf

  • Unterschlagung von Material - Mieter hat EV abgegeben

    • mringhoff
    • 9. Juli 2009 um 08:51
    Zitat von "observ lounge"

    ... wenn er eine EV hat heisst das noch lange nicht, dass er kein geld hat.


    jetzt weißt Du auch, mit welchen Methoden er sein Geld trotz EV verdient - oder gerade deshalb, denn schliesslich kann/wird er aufgrund der EV nicht zahlen und schuld sind seine angeblichen "Freunde" (das erklärt auch, warum er immer noch brav ans Telefon geht...) Da kann ihn dann keiner mehr an den Karren fahren, der Beweis, daß er selber dahintersteckt ist sicher schwer zu führen...

  • Zuschüsse bei Ausbildung zur Fachkraft f. V. ?

    • mringhoff
    • 4. Juli 2009 um 00:31
    Zitat von "Dennilight"


    Ich habe herausgelesen, dass man irgendwie dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes untersteht und somit nichts daran herumrütteln kann..?

    Wäre mir neu.
    Oder willst Du an einem der öffentlich-rechtlichen Häusern oder in einer kommunalen Einrichtung Deine Ausbildung machen?

  • Zuschüsse bei Ausbildung zur Fachkraft f. V. ?

    • mringhoff
    • 2. Juli 2009 um 22:18
    Zitat von "Dennilight"

    Das ist soweit mit dem Chef auch geklärt und er möchte mich auch ausbilden, ist sich aber unsicher, ob er sich das leisten kann.


    Die Ausbildungsvergütung ist übrigens an keinen Tarifvertrag o.ä. gebunden. Hier herrscht vollkommene Vertragsfreiheit.
    Wenn Du damit einverstanden bist, kann er Dir auch wesentlich weniger bezahlen.
    Die Frage wäre danach aber, ob Du Dir das dann leisten kannst...

  • Verpflegung?

    • mringhoff
    • 2. Juli 2009 um 09:05
    Zitat von "julian knödler"


    Die Sache mit dem Verpflegungssatz habe ich in meinen AGBs stehen
    allerdings ohne direkte Preisangabe was für mich als sinnvoll erscheint.


    warum ist das sinnvoll, wenn kein Preis dabeisteht?
    Dann geht doch das Gestreite hinterher erst los....

  • Verpflegung?

    • mringhoff
    • 1. Juli 2009 um 21:29
    Zitat von "david anhäuser"

    Gesetzliche Spesensatz


    Der heißt übrigens korrekt: "Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen"

    Und den würde ich nicht in den AGB reinschreiben.
    Einmal wäre mir der zu niedrig (6,- EUR pro Tag im Normjob, 12,- für längere Jobs...), außerdem gibt es ja je nach Dauer der Abwesenheit von zuhause/Betrieb unterschiedliche Beträge. Das führt nur zu Streitereien, wie lange nun was für wen zählt.

    Also einfach einen festen Betrag in den Vertrag schreiben und fertig.

    Im Grunde genommen will man ja nicht das Geld, sondern was zum Futtern und zum Trinken.
    Wenn der Kunde sieht: "Hoppla, dann muss ich 25,- EUR pro Person löhnen, wenn die Jungs nichts zum Essen bekommen" - dann kommt auch was. Und wenn nicht, dann kann man für den Betrag ins nahegelegene Wirtshaus gehen und normal speisen...

    Wenn er aber bei Dir dann liest: Pauschbetrag. Dann sagt er: Dann sollen sie halt 6,- EUR berechnen, das kommt billiger...

  • Verpflegung?

    • mringhoff
    • 1. Juli 2009 um 14:33

    Die "Verpflegungssätze" sind Steuerrecht für "nichtselbständige Arbeit". (zwischen Dir, deinem Arbeitgeber und dem Finanzamt)
    Das was Du mit dem Kunden/Auftraggeber ausmachst ist Vertragsrecht.
    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
    Du kannst also nicht einfach eine Verpflegungspauschale dem Kunden in Rechnung stellen, wenn Ihr das nicht so vereinbart habt.

  • Verpflegung?

    • mringhoff
    • 1. Juli 2009 um 09:12

    Die Höhe kannst Du ja mit Deinem Vertragspartner individuell vereinbaren (oder auch in den AGB reinschreiben, die Dein Kunde akzeptieren sollte).
    In vielen Ridern / Künstlerverträgen liest man Beträge um die 25,- EUR pro Person. Das finde ich persönlich ganz o.k.
    Damit kann man dann in einem gut-bürgerlichem Lokal eine anständige, vollwertige Mahlzeit mit Getränken bekommen.

    Manchmal kommen Argumente, daß die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand vom Finanzamt auf soundsoviel EUR festgesetzt wurde. Das hat damit ja nichts zu tun. Zwischen den Vertragspartnern können beliebige Beträge vereinbart werden. Alles andere hat nur steuerliche Hintergründe....

    Die vereinbarte Pauschale stellt Du dann einfach mit Deinen anderen Forderungen in Rechnung. Auf Deine Netto-Gesamtsumme kommt natürlich noch die MWSt. drauf, somit also auch auf Deine Pauschale, sofern das so vereinbart wurde.

    Wenn Du in Deinen Verträgen/AGB explizit reingeschrieben hast, daß diese Pauschalen (oder "alle genannten Preise" ) netto zzgl. MWSt. sind und Dein Vertragpartner nicht ein "Verbraucher" ist, dann kannst Du die MWSt. draufschlagen.

    Falls Du es nicht dazuschreibst oder Du Privatleute ("Verbraucher") als Kunden hast, gilt diese Pauschale als brutto vereinbart und musst diese entsprechend abrechnen (z.B.: 21,01 netto + 3,99 MWSt. = 25,- EUR)

  • E-Petition

    • mringhoff
    • 29. Juni 2009 um 15:45

    Ach ja, wer meint, daß sich unsere Politiker dabei sorgfältig mit dem Medium Internet auseinandergesetzt haben, sollte mal diesen kleinen Bericht ansehen:
    http://www.youtube.com/watch?v=C0Q41F6m1_E

  • Nebel vs Teich

    • mringhoff
    • 25. Juni 2009 um 22:42

    Also da würde ich mir am wenigsten Gedanken machen :)
    Was für den Menschen als "unbedenklich" eingestuft wurde und in Diskotheken täglich von hunderten Gästen eingeatment wird, das wird für andere Lebewesen nicht recht gefährlicher sein.
    Zudem kommt ja noch dazu, daß sich der Großteil des Nebels verflüchtigt und verweht, soviel setzt sich da nicht ab.

    Aber genauere Erkenntnisse sind mir nicht bekannt, diese Forschungsarbeit hat wohl noch keiner in Auftrag gegeben...

    Aus veranstaltungstechnischer Seite hätte ich da eher sorgen, daß der Effekt einfach nicht kalkulierbar ist. sobald ein Lüftchen weht, entschwindet Dir der Nebel und somit auch die Wirkung. Aber sonst finde ich das eine nette Idee, ausprobieren kann man das ja...

  • Kundentricks zum Senken des Preises ;-)

    • mringhoff
    • 25. Juni 2009 um 13:28

    Auch immer wieder gerne gemacht:

    Produkt A: 100,-
    Produkt B: 300,-
    Produkt C: 200,-
    Produkt D: 150,-

    Summe: 750,-

    Bitte mit viel Nachlass weil bla bla bla:

    Sonderpreis 600,-

    Dann:
    "können wir Produkt C (200,-) weglassen? Macht also 400,- EUR oder?"

  • Dumme Frage zu AGB

    • mringhoff
    • 25. Juni 2009 um 10:58
    Zitat von "f8274"


    Nach meinem Wissensstand gilt das Gesetz, wenn beide Parteien sich gegenseitig ihre AGBs widersprechen.

    Wenn aber der Kunde sagt, daß er den Auftrag nur annimmt, wenn seine AGBs gelten (korrigiertes Angebot mit Unterschrift zurück) und der Auftragnehmer dem zustimmt (durch konkludentes Handeln), dann gelten die AGB von Kunden. Da waren sich ja beide "einig" (zumindest aus rechtlicher Ansicht). In dem Fall widerspricht sich also nichts.

  • Unterschiedliche Limitierung im Chor und solo

    • mringhoff
    • 23. Juni 2009 um 16:45

    oh, dann hab ich das anders verstanden...

  • Unterschiedliche Limitierung im Chor und solo

    • mringhoff
    • 22. Juni 2009 um 14:51
    Zitat von "montesuma"


    Also bei den Einzelnen Kanalzügen für die Stereo Summe sollte der Kompressor doch "pre" arbeiten, damit die Schrei-spitzen weg sind, egal auf welcher Fader Position ich mich gerade befinde... Wie machst Du das z.B.?


    ja schon, aber wenn Du den Kompressor auf "pre" hast, kommt er noch vor den Auxen (egal ob diese pre oder post sind) und liegt dann auf den Monitoren.
    Nur ein "post"-Kompressor kommt nach den "pre"-Auxen - zumindest beim 01V96

    Siehe mal das Flussdiagramm bei einem Inputkanal:
    auf Seite 6 (oben rechts):
    http://gpp-downloads.yamaha-europe.com/downloads/de_W…v96_catalog.pdf

    Somit wäre der Kompressor auf den Monitoren und die Sänger hören die Dynamik einfach nicht besser. Und vermutlich sind diese nicht so versiert, daß sie das wissen bzw erkennen...

    Aber wie gesagt: ist nur das 01V96 - aber vielleicht ist das bei Dir ähnlich?

  • Unterschiedliche Limitierung im Chor und solo

    • mringhoff
    • 22. Juni 2009 um 14:03
    Zitat von "montesuma"

    Die Kompressoren sind nicht auf dem selben Kanalzug, wie das Signal für die Stereo Summe.
    Der Kanalzug für die Stereosumme hat den Kompressor, der arbeitet ja mit der Schreierei auch ganz gut...
    Der Kanalzug für die Monitor Wege arbeitet ohne kompressor, sonst pfeifts ja so schnell ;o)


    Und die einzelnen Kanäle? Du komprimierst ja wie weiter oben geschrieben ja auch jeden Sänger einzeln.
    Somit hast Du ja bereits in jedem (Gesangs-)Kanalzug den Kompressor drin.
    Und zumindest beim 01V96 steht der Kompressor in der Grundstellung immer auf "pre" - also noch vor den Ausspielwegen... Und das wäre ja hier nicht so zielführend...

  • Unterschiedliche Limitierung im Chor und solo

    • mringhoff
    • 22. Juni 2009 um 13:16
    Zitat von "montesuma"

    ... die bringen es einfach nicht fertig dabei leiser zu singen. Sowieso erst recht nicht, wenn ich jeden Kanal komprimiert habe, weil die teilweise so rein blärren.

    das wäre für mich eher ein Zeichen, daß die Kompressoren pre Aux arbeiten, also daß doch die Monitorwege komprimiert sind...

    Ansonsten würde ich mir die Laptopmischerei nicht geben in dieser Konstellation, da kann die Kneipe noch so klein sein, ein 01V wird schon noch Platz haben... (oder reden wir hier von einem größeren Pult?)

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