Jetzt muss ich nochmal mit dem Thema Kabelquerschnitt anfangen. Ich hab das hier so verfolgt, aber bisher hat jeder irgendwie Ahnung aber doch hab ich bisher keine definitiv begründeten Aussagen gelesen:
Die VDE 0298-4 regelt das eindeutig.
Dabei hat der Planer, Projektant oder Anwender erstmal den Fall zu definieren wie er die Leitung einsetzt, und dann wäre trotz aller widersprüche auch ein 5x1,5 bei CEE16 denkbar.
Keine Frage wir verwenden hier auch 5x2,5 weil man einfach universeller ist und zudem natürlich noch der Spannungsfall eine Rolle spielt.
Generell wäre es aber auch zugelassen, vorausgesetzt die Leitungen liegen nicht in der Sonne(Umgebungstemp. max. 30C)und die Leitung liegt z.B. direkt am Betonbocen auf (Verlegeart C).
Die 5x2,5 kommen v.a. aus dem Bauwesen. Sobald ich nämlich (auch wenn noch so kurzes Stück) der Leitung in einer anderen Verlegeart (z.B. A1 wärmegedämmte Wand) ausführe muß ich ein 5x2,5 einsetzen. Dies ist oft im Bauwesen der Fall oder der Planungsingenieur weiß nicht immer 100% wie die Leitung verlegt wird, dann projetiert er auf Nummer sicher.
Nur so zur Info, bei CEE32 gibt sowieso bei Absicherung mit 32A keine Diskussion hier ist mind. 5x4qmm zu verwenden, besser und natürlich auch wieder längeabhängig 5x6qmm.
Im Übrigen gilt für nicht fest angeschlossene Anschlußleitungen (wie hier der Fall) der Wert der Vorsicherung als Dimensionierungsgrösse !
Hoffe etwas weitergeholfen zu haben...
Gruss Daniel