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Beiträge von korschi

  • Beacon Lights oder Police Lights

    • korschi
    • 20. März 2006 um 22:39

    Amtliche Hersteller sind:

    http://www.whelen.com und
    http://www.fedsig.com

    Das sind dann original amerikanische Polizeileuchten.

    Einfach mal bei Ebay "federal signal beacon" oder "whelen beacon" eingeben und die Angebote aus dem Ausland checken.

    Versandkosten sind zwar hoch und Zoll kommt auch noch drauf, dafür aber 100% kein China Schrott

  • Dimmer patchen

    • korschi
    • 17. März 2006 um 14:32
    Zitat von "FlatMoon"


    OK, jetzt sag mir Bitte das Theater mit 480 Dimmerkanäle...
    besonders weil heutzutage das meiste über die Kopfbewegten geht...

    480 Känale für konventionelles Licht ist eine mittlere Größenordnung.

    Man muss nicht zwingend ein Theater besuchen um zu verstehen, wie dort gearbeitet wird.

    Es gibt zahlreiche Open-Air Musical- und Theateraufführungen, bei denen die Anzahl der Scheinwerfer locker über 400 liegt.
    Und solche Veranstaltungen werden halt auch von Verleih-Firmen ausgastattet, welche was Dimmer angeht, auf RnR ausgerichtet sind.

    Wenn ich z.B. eine Rechteckige Fläche präzise in vier Farben ausleuchten muss bleibt mir entweder ein Profiler mit Scroller, oder ich muss vier Töpfe hinhängen und das macht halt vier Dimmer. Hat man mehrere solcher Flächen wirds erst interessant.

    Dann geht es recht fix und es stehen in der Dimmercity acht 96kW Dimmerracks.
    Und schon ist Chrickels Tabelle eine echte Hilfe :D

    Und was kopfbewegtes Licht in Theatern angeht fehlt es einem Großteil der Geräte am Funktionsumfang um einen konventionellen Scheinwerfer das Wasser reichen zu können. Ein runder Klecks von nem MAC600 nützt mir bei o.g. Fläche garnix.

    Derzeit gibt es vernünftige Produkte von Varilite und ETC. Wenn Produkte anderer Hersteller ähnlichen Funktionsumfang bieten sind diese oftmals zu laut.

    Somit ist der Griff zum 0815 Profiler bei derartigen Produktionen zwangsläufig, vor allen wenn man nur vernünftig gerichtetes Licht benötigt und nicht 16 Millionen Farben und nen Sack lustiger Gobos.

  • Rigging, auch bei den "Profis"

    • korschi
    • 12. März 2006 um 17:16

    Ja, aber zudrehen kann man ihn doch, oder? So wie die Teile festgemacht sind sollen sie doch bestimmt die funktion eines Safetys erfüllen...

    Bei den Pars gebe ich Dir recht. Nur ist das ein Problem das alle Open Air Veranstaltungen haben, daher fällt mir sowas schon garnicht mehr auf, bzw. ich nehms als gegeben hin.

    Man kann über diese Thema stundenlang diskutieren, führt aber zu keinem Ergebnis - und wenn dann zu einem ziemlich ernüchternden Ergebnis was Outdoor VA's angeht

    Scheinwerfer haben in der Regel IP20, hier und da IP23 (Arri). Wer sich genau mit der VDE beschäftigt, muss feststellen das es sich bei VA Aufbauten um "geschützte Verwendung im Freien" handelt - also unterm Bühnendach etc.

    Dennoch ist hierfür IP23 gefordert - nun kann man sich Gedanken machen über Scheinwerfer, Pulte sowie alle Geräte mit Lüfterchen drin.

    Der Dümpelbetrieb (Scheinwerfer 10%) PA-durchgehend laufen lassen, kann da nur bedingt Abhilfe schaffen.

    Letztendlich saugen sich diese Geräte bei Regen hochgesättigte feuchte Luft an und blasen diese auf elektrische und elekronische Komponenten.

    Und wie Praktiker wissen - passieren tut nix, aber VDE ???

    Bei PAR´s gilt offenbar der Grundsatz: "wo wasser reinläuft, läufts auch wieder raus"

  • Rigging, auch bei den "Profis"

    • korschi
    • 12. März 2006 um 13:57
    Zitat von "Kracky"

    der Safty hängt dort mehr oder weniger zur Zierde. Diese Rahmen sind auf beiden Seiten mit Couplern unlösbar verschraubt,

    Wer bitte montiert Safetys zur Zierde, egal ob mehr oder weniger ??

    Ja ich habe die Konstruktion gesehen. Ja das hält. Ja alles ist OK und Ja ich vergesse meine Anmerkung.

    Fragt sich nur warum beim linken Frame auch ein Safety drum ist. Ich habe im Übrigen auch geschrieben das es nicht Lebensbedrohlich ist.

    Wenn man sowas schon zur Zierde hinhängt, was ich mal bezweifel, sollte man es wenigstens verschrauben.

  • Rigging, auch bei den "Profis"

    • korschi
    • 12. März 2006 um 12:35

    Ja im Großteil ging es ja um Schraubkarabinerhaken. Und da die nahezu alle versagt haben gibt es ja auch den Test mit Kettennotgliedern.

    Hier war der Schwachpunkt ja die Verpressung und nicht das Schnellverbindungsglied

    Das ein Kettennotglied aufgegeben hat war, wenn ich mich recht erinnere auch nur bei einem der Fall, 4mm ohne Tragkraftangabe.

    Nun ich gehe davon aus das die Teile zugedreht waren und auf dem Bild hat man sehr eindrucksvoll gesehen, wie sich sowas verformen kann.

  • Rigging, auch bei den "Profis"

    • korschi
    • 11. März 2006 um 23:52

    jap, ist offen

    Die Auflösung des Bildes ist schon besch. im TV hat man es wie gesagt besser gesehen.

    Den Sinn... was solls.
    Ist halt ein kleiner Fehler, der bei anderen Konstruktionen fatale Folgen haben kann - siehe RTL Fallprüfung, mit geschlossenen Kettennotgliedern

    Das Safety ist beim Linken Frame auch dran, irgend einen Sinn soll es wohl machen.

    Und, nein ich sitze nicht vorm TV und kontrolliere VA-Aufbauten auf Fehler.
    Ist halt wirklich gleich ins Auge gefallen...

  • Rigging, auch bei den "Profis"

    • korschi
    • 11. März 2006 um 18:43

    ich gebe zu, im TV hat man das besser gesehen.

  • Rigging, auch bei den "Profis"

    • korschi
    • 11. März 2006 um 13:08

    Wo wir grad bei Profis, bzw. beim Fehlersuchen sind...

    Ist sicherlich nicht Lebensbedrohlich, erfüllt aber im Ernstfall auch nicht seinen Zweck...

  • Rigging, auch bei den "Profis"

    • korschi
    • 8. März 2006 um 16:23

    Ach ja, und der Blinder ist lustig :D

  • Rigging, auch bei den "Profis"

    • korschi
    • 8. März 2006 um 16:18

    Von der Größe des Zeltes, zumindest von dem was man sieht, gehe ich davon aus, das das Ganze bauordnungsrechtlich abgenommen wurde.

    Wie kann sich die genehmigende Behörde das erlauben?

    Oder ist das Foto vor der Abnahme entstanden (wenn es denn eine gab)

  • Rigging, auch bei den "Profis"

    • korschi
    • 8. März 2006 um 16:10

    - die fehlenden outrigger nach vorn?
    - die unterschiedliche Stufenhöhe links und rechts nebst fehlenden Geländer mit Handlauf?
    - das Geländer um die erste Podestfläche, welche offensichtlich vom Publikum betreten werden darf (Tanzfläche?)

  • Rigging für starke Nerven

    • korschi
    • 8. März 2006 um 01:46
    Zitat von "Lisa F."


    Das mit den Fluchtwegen ist allerdings interessant: Haben alte Aulen Bestandsschutz, bzw. werden nur geringe Besucherzahlen genehmigt oder müssen die Schulen zusätzliche Fluchtwege/Notausgänge schaffen?

    Es gab vor jahren mal ne Nummer, da wurden an einer größeren Schule die Stühle in ner Aula oder Cafeteria auf 199 reduziert um unter der 200 Marke und damit außerhalb der MVStättV zu bleiben.

    Diese 199 Stühle durften sich dann zur Mittagszeit 600 oder mehr Schüler teilen :D

    Das mit dem Bestandsschutz ist so eine Sache.
    Alles obliegt in diesem Fall der Auffassung verschiedener Stellen.
    Handelt es sich um ein Prestigeobjekt, vergessen manche sehr schnell was Sache ist, nicht nur in Schulen sondern auch in ganz gewöhnlichen Veranstaltungsstätten. (VSS)

    Dann drücken alle Beteiligten mehrere Augen zu, natürlich nur solange wie nix passiert.
    Wenn dann was passiert dann wars ja trotzdem sicher, siehe Bürgermeister der vor den Trümmern seiner eingetürzten Eissporthalle steht und keine Zweifel an deren Sicherheit hat.

    Ich könnte jetzt eine Vielzahl von größeren VSS nennen die umgehend dicht gemacht werden müssten, oder zumindest annährend dem aktuellen Stand angepasst werden müssten - aber OT

    Wenn ein auch noch bedenkliches Objekt bestehen bleiben soll, dann geht das auch.

  • Rigging für starke Nerven

    • korschi
    • 7. März 2006 um 18:52
    Zitat von "StephanT"

    Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für:
    1. ...
    2. Unterrichtsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen

    Zutreffend ist hier aber nicht allein die MVStättV, sondern die BGV C1 und die gilt immer, egal wo was öffentlich veranstaltet wird.
    Denn sie regelt in erster Linie die Sicherheit der Beschäftigten (Versicherte) sowie des Publikums, da dieses in vielen Fällen wie Versicherte tätig wird, z.B Szenenfläche = Publikumsbereich, VA-Technik über Publikum.

    Die BGV C1 gilt z.B. auch wenn die VA Stätte nur drei m² Grundfläche hat :D

    Darüber hinaus gilt die MVStättV auch dann, wenn eine VA durchgeführt wird (im Rahmen der durch MVStättV zutreffenden Kriterien)

    Ist z.B. in Kirchen nicht anders:

    Kirche - Gottesdienst = MVStättV nicht zutreffend
    Kirche - Konzert = zutreffend (nach Kriterien)

    Zitat von "Eliminator"

    Der Geltungsbereich der BGV C1 erstreckt sich auf alle Veranstaltungsstätten. Hierzu gehören auch Schulen oder Kirchen, wenn hier etwas "veranstaltet" wird.

    So siehts aus!

    Das Thema Schulen ist halt ein Problem, wie viele andere Veranstaltungstätten auch. Die Frage ist immer wie weit man geht, Schwarze Schafe bla bla.

    Wer bestellt z.B. in einer Schul- Turnhalle zum öffentlichen Faschings-Wasauchimmer Programm, nen Meister für VA-Technik, nur weils nach MVStättV so sein müsste ???

  • Statik?!?

    • korschi
    • 7. März 2006 um 14:07
    Zitat von "Stephan P."

    Habe mir jetzt über ebay "Mechanik der VT" bestellt. Villeicht steht da was drinnen...

    Gruß Stephan P.

    Dort gibt es exakt diese Aufgabe, Kamera, zwei Tower bla bla...

    Statisch gesehen ist das ganze ein simples Bridle, allerdings mit extrem ungünstigen Winkeln.

  • Powercon -> Schuko female?

    • korschi
    • 25. Februar 2006 um 12:54
    Zitat von "FlatMoon"


    Jain
    es ist z.B. erlaubt einen 63A stecker auf Schuko zu verwenden, dieses aber auch nur dann, wenn vor dem 63A stecker eine 16A absicherung stattfindet.Sprich, man darf grösere Stecker als die Absicherung verwenden aber keine kleineren. Jedoch wird diese meist nicht gemacht, da die grosen stecker teurer sind.

    Beispiel ist, du hast ein 32A Kabel, brauchst 16A und hast auch nur einen 16A anschluss zur verfügung.
    da du kein 16A verlängerungskabel mehr hast, nimmst du einen adapter von 16 auf 32 ziehst deine strecke und nimmst deinen 2ten adapter von 32 auf 16
    Da das system nur mit 16A abgesichert ist, und das kabel mit 32A das locker aushält ist diese konstruktion erlaubt.
    Verboten ist es aber dann, wenn du das ganze in einen 32A anschluss steckst der mit mehr als 16A abgesichert ist.

    Will jetzt keine Haare spalten, aber mit einer derart ungenauen / oberflächlichen Aussagen sollte man vorsichtig sein.

    Wenn ich das richtig gelesen habe, sprichst Du von Adaptern Stecker-Kabel-Kupplung ohne Absicherung dazwischen.

    Du schreibst die Absicherung muss vor dem 63A Stecker erfolgen, damit die Kontruktion erlaubt ist.
    Das ist falsch. Kein Mensch passt die Sicherung die vor dem Stecker (aus der Kupplung) kommt an die Nennstromstärke der letzten Steckvorrichtung an.

    Sicherlich kann man eine 63A Leitung mit nur 10A betreiben, verboten ist das auch nicht, nur findet die Absicherung nach dem Stecker statt.

    Als nächstes Produkt kommt dann der Verteiler von 3x Powerlock auf Schuko, wobei meine Powerlock Verteilung dann auf 10A runter gesetzt werden muss wenn ich das Teil einsetzden will :?

  • Adapter zwischen unverwechselbaren und verwechselbaren L + N

    • korschi
    • 23. Februar 2006 um 21:39
    Zitat von "FlatMoon"

    Und jetzt zeig mir erst mal den dimmer der mit schuko arbeitet
    Ich rede hierbei bitteschön von Profi einsatz und nicht kindergarten bastelarbeiten

    LT
    Strand
    ADB
    ETC

    bauen z.B. Dimmer mit Schuko-Ausgang und das macht bei einigen Anwendungen Sinn.

  • Adapter zwischen unverwechselbaren und verwechselbaren L + N

    • korschi
    • 22. Februar 2006 um 18:40

    @ Tobias Zw.

    Neee :)

    Er schreibt ja:
    1 = von unverwechselbar auf verwechselbar = zulässig
    2 = von verwechselbar auf unverwechselbar = unzulässig

    Und ich meine jedes stinknormale Kaltgerätekabel. Und das geht ja von Schuko (male) auf Kaltgeräte (female) und entspricht damit dem vorangegangenen Punkt 2, womit die ganze Sache ja unzulässig ist.

    Millionen von Kaben sind demnach falsch. Kann aber schon sein, denn die DIN VDE ist gesamt gesehen ein Chaos an Normen, die sich teilweise gegenseitig widersprechen.

    So wurden in den Letzten Jahren auch Normen ersetzt oder geändert, eben aus diesem Grund. Habe noch alte Dokumente zum Thema Spannunsfall bei denen diese Phänomen auftrat, diese Normen sind aber nicht mehr gültig.

    Und wo wir grade dabei sind - was ist denn mit dem Berührungsschutz in einer stinknormalen E27 Glühlampen-Fassung - nach VDE?
    Ja ja ... weiß schon ... historisch gewachsen ... bla bla.

    Die VDE is abgesehen davon eine Norm und kein Gesetz, wenn ich also auch mit anderen Mitteln eine ebenso sichere Lösung schaffe, ist das auch ok, es sei denn die DIN VDE ist in irgend einer gesetzlich bindenden Vorschrift explizit als allein selig machende Norm genannt, bezogen auf den jeweiligen Einsatzzweck.

    Womit wir wieder beim Thema Eberl währen. Bin jetzt nicht up to date aber laut DIN VDE war in Theatern (für einphasig ab 10A und aufwärts) nur Eberl zulässig, obwohl es CEE gibt / gab, rein nach Norm wäre deren Einsatz nicht möglich.

    Aber BTT...

  • Adapter zwischen unverwechselbaren und verwechselbaren L + N

    • korschi
    • 22. Februar 2006 um 17:14
    Zitat von "Stephan Graeske"

    Nun schreibt die VDE weiterhin, daß man von einem unverwechselbaren System auf ein verwechselbares übergehen darf, umgekehrt (logischerweise) nicht."
    Stephan

    Ich habe jetzt leider nicht die Zeit mich durch die VDE zu lesen, allerdings kommt mit bei deiner Aufzählung auch gleich das stinknormale Kaltgerätekabel in den Sinn.

    Und wenn ich die Kaltgerätekabel um mich rum anschaue, haben die alle das VDE Zeichen drauf.

    Würde theoretisch die Aussage widerlegen. :?

  • Farbfilter und Torblenden sichern

    • korschi
    • 21. Februar 2006 um 19:39

    Nun ich finde den Parsafe ansich (Kunsttoff-Fassung mit Kabel dran) am besten.

    Die Version "Deckel mit Sterngriffschraube" ist nix für nen schnellen Lampenwechsel und passt auch nicht an jeden Parkannen-Sockel.

  • Farbfilter und Torblenden sichern

    • korschi
    • 21. Februar 2006 um 11:18
    Zitat von "lotronic"

    Papp-Rahmen? Hab ich da was verpasst oder ist das noch Technik vom vorletztem Jahrhundert? Ich kenne nur Farbfilterrahmen aus Alu oder Stahlblech.

    Hab geahnt das sowas kommt :roll:

    Diese Rahmen kann man Kaufen!
    Bitte nicht vorstellen wie einer mit Gaffa und ner Schere dahockt und aus den Rückseiten von College-Blöcken Farbrahmen bastelt.

    Diese Rahmen sind beidseitig mit Alu beschichtet. Da brennt auch nix. Wir haben diese Rahmen selbst bei 1kW Parkannen im Einsatz. Man kann sie einfach austauschen, ohne Safety gefummel oder Folien ausrahmen etc.

    Und wenn man aus Ermangelung an Torblenden mal schnell was mit Black Wrap abcasht, kann man dieses im Papp-Rahmen einfach festtackern, ohne es ewig zu zerknautschen bis es da bleibt wo es hin soll.

    Zitat von "Tobias Zw."


    Oder direkt auf meinen Lieblingsprofiler, den ADB Warp, umsteigen, da gibts die Probleme dann gar nicht mehr.

    MfG Tobias Zw.

    Echt? :shock:
    Mich hat dat Teil nicht überzeugt. Motorisch betrieben vielleicht. Erst fand ichs ja ganz nett, nur ist die tolle Präsentation dann gekippt, als ich mal auf die Blendenschieber scharf gezogen hab. Die waren nicht entgradet, auch beim zweiten Gerät nicht. Dem ADB-Mensch wars sichtlich peinlich.

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