Hallo zusammen,
ich freue mich schon auf zahlreiche spannende Gespräche auf der PLS ![]()
@ campfire: nach den Berichten zu urteilen, die ich so höre und nach der IHK Köln wird das seehr streng ausgelegt. Im Prinzip darfst Du NIE mit einem Fzg. über 3,5t aus der Zone rausfahren. Bei deinem kleinen Bully ist immer das zGG entscheidend, welches in den Papieren steht. Um die Handwerkerregel unter 3,5t in Anspruch zu nehmen ist es wichtig, wie weit Du fährst. Das von billbo angeführte Beispiel, wo er auf die gesamte sonstige Zeit (mehr Büro und Lager als Fahren) abstellt, möchte ich nicht auf dem Parkplatz diskutieren.
Zu den Aufzeichungen und speziell zum "Urlaubsschein", dem Nachweis über die nachweisfreien Tage, fällt mir auch eine lustige Konstellation ein: Dieses Formblatt muß ja jetzt maschinell ausgefüllt werden und darf nicht mehr vom Fahrer selber unterschrieben werden. In unserer Branche ist es ja nun so, daß es genug Kollegen gibt, die Einzelunternehmer sind und ihre Transporte selber durchführen. Und nun? Ich bin mal gespannt auf die Diskussionen.
Grüße und bis Frankfurt,
Falco