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Steuernerklärung --> Kleingewerbe??

  • dj-mossel
  • 21. Februar 2008 um 21:14
  • dj-mossel
    Beiträge
    89
    • 21. Februar 2008 um 21:14
    • #1

    Wie genau sieht eine Steuererklärung für ein Kleingewerbetreibender aus?

    Reicht ein Deckblatt wo:

    - Einkommen
    - Ausgaben
    - Umsatz
    - Gewinn

    einfach Formlos Aufgelistet wird und im Anhang einfach die Rechnungen nach Einnahmen/Ausnahmen und Datum geordnet angehängt werden? Oder muss man auch als Kleingewerbetreibender eine Normale Einkommenssteuererklärung mit dem Mantelbogen (ESt 1A) und der Anlage (GSE) machen, wovon dann 90% nicht ausgefüllt werden kann und die wirklich Sinnvollen Angaben garnicht aufgelistet werden können...


    Ich hoffe ihr versteht meine Frage, wenn nicht versuche ich es nochmal anders aufzudröseln.

    mfg

    Marcel Zink

  • frank beaujean
    Beiträge
    51
    • 21. Februar 2008 um 22:25
    • #2

    Hallo Marcel,

    kurz gesagt: Du mußt eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn Du Einkünfte hast. Je Einkommensart (Gewerbe, als Angestellter, Zinsen etc.) benötigst Du einen Zusatzbogen, in den Du die jeweiligen Einkommen einträgst.

    Das ganze wird vom Finanzamt zusammengerechnet und dann die Steuerschuld berechnet.

    Meine Vorschläge (in dieser Reihenfolge):

    - Steuerberater (teuer aber streßfrei)
    - Steuerprogramm nutzen (günstiger, aber mehr Aufwand)
    - http://www.elster.de (etwas kompliziert, aber umsonst)
    - mach nix und lass dich schätzen (einfach aber sehr teuer :P )

    Frank

  • falcocgn
    Profi
    Reaktionen
    273
    Beiträge
    1.251
    • 21. Februar 2008 um 23:42
    • #3

    Mein Tip: http://de.wikipedia.org/wiki/Einnahmen…rschussrechnung

    Dort wird das grundlegende erklärt. Der "Tip" mit dem schätzen lassen ist ganz grober Unfug! Denn eine Schätzung macht das FA erst dann, wenn Du trotz mehrfacher Aufforderung nicht deinen steuerlichen Pflichten, wie z.B. der Abgabe der Steuererklärungen, nachgekommen bist. Damit bist Du beim FA unten durch. Es entbindet dich auch nicht von den Pflichten.

    Meine Vorschläge, die sich in diesem Forum wiederholen:

    - Wiki durchlesen, Links durchlesen, das ganze verstehen und umsetzen
    - zur IHK wegen Erstberatung, sollte nichts kosten, du bist dort eh Zwangsmitglied
    - zur IHK und ein Existenzgründungsseminar besuchen, kostet zwar, aber nicht soviel, wie Fehler, die Du aufgrund von nichtwissen und gefährlichem Halbwissen begehst
    - das Buch "1000 ganz legale Steuertricks" von Franz Konz durchlesen. Sehr anschaulich und hilfreich.
    - in diesem Forum nach diesem Thema suchen und auch mal die "vergangenen" Seiten dazu durchlesen.


    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • dj-mossel
    Beiträge
    89
    • 22. Februar 2008 um 08:46
    • #4

    Danke für eure Antworten! Wiki beantwortet sogar meine eigendliche Frage Ab dem Jahr 2006 fordern einige Bundesländer explizit dazu auf, den amtlichen Vordruck EÜR einzureichen... :wink:

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 22. Februar 2008 um 12:09
    • #5

    Probier´ mal das Wiso-Programm "Sparbuch"

    Dort kann man Vieles recht gut selbst machen.

    Ausdrucke werden erstellt.

    Entsprechende Buchhaltung mit Kosten & Umsatzerlösen aus Vermietungen oder Verkäufen vorausgesetzt, kann man die EÜR aus der Buchhaltung extrahieren.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

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