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Beiträge von strctor

  • Ausbildungsstelle zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • strctor
    • 20. Juli 2007 um 07:48

    Wir sind ein sehr junges, dynamisches neues Unternehmen und hauptsächlich im Bereich der Industrie-, Konferenz-, und Messetechnik tätig. Wir bieten ab sofort eine Ausbildungsstelle zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (IHK)an.

    Voraussetzungen:
    -Mindestens Realschulabschuss oder Mittlere Reife, besser Abitur
    -Mindestens 18 Jahre
    -Führerschein Klasse B oder (alt) 3
    -gepflegtes Auftreten
    -Engagement und Motivation
    -Teamfähigkeit
    -Bereitschaft für ein Praktikum von mindestens 3 Wochen

    Wir bieten:
    -Arbeiten im Team
    -Chance auf Festanstellung nach der Ausbildung
    -Interessante Tätigkeit
    -Angenehmes Betriebsklima
    -Schnelle Eingliederung und Verantwortung

    Falls Sie Interesse haben, senden Sie uns bitte per Post eine vollständige Bewerbung mit vollständigem Lebenslauf, Zeugnisabschriften und Lichtbild an:
    AmpLight Veranstaltungstechnik
    Bad Bergzaberner Straße 28
    92224 Amberg

    Tel: 09621/9609541

    Bitte keine Bewerbungen per e-mail, diese werden nicht akzeptiert.

  • Hands für 12.07. und 14.07.

    • strctor
    • 4. Juli 2007 um 17:49

    Job in NM/Opf.
    12.07. 10-16:00Uhr
    14.07. 09-13:00Uhr

    pn mit honorar an info@amplight.de

  • Tontechniker (FOH, Monitor) gesucht

    • strctor
    • 12. Juni 2007 um 11:58

    Suchen dringend Personal, im Bereich FOH/Monitor.
    Selbständiges Arbeiten Voraussetzung, Kenntnisse auf Yamaha Digitalkonsolen Voraussetzung.

    Bei Interesse mit Honorarvorstellung bitte melden:

    sebastian.zeisig@amplight.de

    oder call: 09621/9609541

  • Was ist halbnormalisiert, bzw. Normalisiert?

    • strctor
    • 28. Januar 2006 um 12:24

    Hallo zusammen,
    habe die Begriffe neulich beim Kauf einer Patchbay das erste mal
    gehört. Vielleicht kann mir der eine oder andere weiterhelfen.
    was bedeutet eigentlich bei Symmetrischer bzw. unsymmetrischer Signalführung Normalisiert, bzw. halbnormalisiert?

    Vielen Dank schonmal im Vorraus

    Sebastian

  • Plasma Displays aus Bayern, 43", 37" Plasmas

    • strctor
    • 10. Januar 2006 um 12:53

    Biete

    Plasma Displays 43" Pioneer MXE1

    Plasma Display 37" Hitachi CMP 307XE

    Gruß Sebastian

    AmpLight Veranstaltungstechnik
    Bad Bergzaberner Straße 28
    92224 Amberg

    Fon : 09621/9609541
    mob: 0178/5428001

  • Vorraussetzungen Selbsständigkeit?

    • strctor
    • 5. Oktober 2005 um 13:25

    Zunächst ist die Aufsichtsbehörde (Ordnungsamt) dafür zuständig, die Sachlage zu beurteilen und die Vorschriftsmäßigkeit zu prüfen.
    Als nächstes heißt es ganz klar. Der Betreiber/Veranstalter hat sich sachkundig zu machen. Er kauft dich als Firma ein, da er die Sachlage nicht kennt, weil er keine fachliche Kompetenz hat.

    Nun zur Frage, ob eine Fachkraft vorgeschrieben ist.
    Es kommt darauf an, in welchem Bundesland du lebst und arbeitest.
    In allen Bundesländern, außer BAYERN, BERLIN gilt die neue VStättV.
    Das heißt, dass ab einer möglichen Zuschauerahl (bezieht sich auf die Hallengröße) von 200 Personen mindestens eine Fachkraft anwesend sein muss. Das gilt auch nur bei Bühnen unter 200m². Über 200m² Grundfläche und einem Bühnensturz über 1m Höhe muss ein Meister für Veranstaltungstechnik vor Ort sein.

    Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

  • Freelancer sucht Arbeit im Bereich Tontechnik

    • strctor
    • 6. Juli 2005 um 19:42

    Hallo zusammen,

    suche Arbeit als Freelancer im PLZ Bereich Nürnberg/Regensburg/Bamberg. Ich mache momentan meine Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik im Bereich Theater (Gastspielhaus). Doch in der Sommerpause habe ich ziemlich viel Freizeit und könnte ein paar Jobs gut gebrauchen.
    Ich habe ca. drei Jahre Erfahrung im Bereich Tontechnik. Vor meiner Ausbildung habe ich bereits ein Jahr als freier Techniker im Bereich Ton gearbeitet. Im Theater bin ich für die komplette Abeteilung Ton verantwortlich.
    Aber das kann ich euch gern mal am Telefon erzählen: 0179/14491778
    Oder Abends ab 18.30Uhr 09621/9609541.
    Ich bin sehr ehrgeizig und pünktlich sein kann ich auch...
    Würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.

    Viele Grüße Sebastian

  • Beispiele

    • strctor
    • 5. Juli 2005 um 17:41

    Sorry, wusste ich nicht. Danke

    gruß Sebastian

  • Beispiele

    • strctor
    • 4. Juli 2005 um 21:01

    Ich finde die Broschüre super, dennoch fehlt mir ein ganz wichtier Punkt als Stichwort DIN 15 905 Teil 5 Grenzwerte für Beschallung
    Zitat von http://www.db-mess.de

    Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht durchführt.


    Eine DIN-Norm ist natürlich erst mal kein Gesetz. Es gibt jedoch die sogenannte Verkehrssicherungspflicht: Wenn jemand eine Gefahr erzeugt, dann hat er dafür zu sorgen, dass dadurch niemand zu Schaden kommt. Der Umfang dieser Verkehrssicherungspflichten richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik, und dazu gehören nun mal die DIN-Normen.

    Kommt der Veranstalter seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nach, dann ist er zivilrechtlich für alle Schäden haftbar, die dadurch entstehen:

    * Die Krankenkasse der Geschädigten kann die Behandlungskosten einklagen.
    * Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld klagen.

    Gerichtsurteile
    Im Folgenden ein paar Auszüge aus Gerichtsurteilen zu diesem Thema. Es wurde dabei aus folgenden Urteilen zitiert:

    * Landgericht Trier vom 29. Oktober 1992
    (3 S 191/92 - LG Trier)
    * Oberlandesgericht Koblenz vom 13. September 2001
    (5 U 1324/00)
    * Oberlandesgericht Karlsruhe vom 20. März 2000
    (19 U 93/99)
    * Bundesgerichtshof vom 13. März 2001
    in Revision zum Urteil vom OLG Karlsruhe (VI ZR 142/00)

    Diese Urteile können Sie bestellen bei http://www.kunstrecht.de

    Als erfahrene Konzertveranstalter haben die Beklagten vor dieser Gefahr zumindest in grobfahrlässiger Weise die Augen verschlossen, indem sie nicht die erforderlichen und möglichen Vorkehrungen getroffen haben, um den für sie voraussehbaren Gesundheitsschaden des Klägers zu verhindern.

    LG Trier

    Diese Haftung konnten die Beklagten nicht durch den kleingedruckten Aufdruck auf der Eintrittskarte (S. 7 GA) "keine Haftung für Sach- und Körperschäden" ausschließen. Nach Auffassung der Kammer konnte der kaum lesbare Aufdruck ohne entsprechenden Aushang überhaupt nicht Vertragsinhalt werden (§ 2 Abs I Nr. 1 AGB-Gesetz). Einem Haftungsausschluß steht jedenfalls § 2 Abs. I Nr. 2 AGB-Gesetz entgegen. Bei einer Haftung wegen Verletzung grundlegender Verkehrssicherungspflichten kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, daß die Zuschauer sich stillschweigend diesem Ansinnen des Veranstalters unterwerfen (vgl. BHG NJW 1982, 1144; NJW 1984, 802).

    LG Trier

    Der Einwand der Beklagten, die Klägerin sei durch das Gekreische der sie umgebenden Konzertbesucher geschädigt worden, hat keine tragfähigen Grundlagen.

    OLG Koblenz

    Dass nicht alle Konzertbesucher in vergleichbarer Weise Schäden erkennen ließen, vermag die Schadenskausalität der Konzertmusik nicht entscheidend in Frage zu stellen.

    OLG Koblenz

    Es entlastet die Beklagte zu 2 nicht, dass sie, wie sie behauptet, die Musikanlage nach den Vorgaben der "Boy-Group" nicht selbst, sindern durch die Firma H... aufbauen ließ, die als erfahren und sachkundig galt, und sich, was die Beschallungstechnik anbelangt, auf die technische Konzeption der H... & P... GbR stützen konnte.

    OLG Koblenz

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, trifft den Veranstalter eines Konzertes u.a. die Pflicht, die erforderlichen und möglichen Vorkehrungen zu treffen, um Konzertbesucher vor Hörschäden durch übermäßige Lautstärke der Musik zu schützen.

    OLG Karlsruhe

    Das Berufungsgericht verkennt jedoch den Umfang der dem Beklagten obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Es will eine Verletzung dieser Pflicht offenbar erst annehmen, wenn ein übermäßiger Schalldruck festgestellt werden kann. Dem liegt ein zu enges Verständnis der Verkehrssicherungspflicht zugrunde. Auch Maßnahmen, die geeignet sind, eine gesundheitsgefährliche Lautstärke der Musik aufzuzeigen, können insbesondere Bestandteil der notwendigen Vorkehrungen zum Schutz der Konzertbesucher vor Schädigungen und damit Gegensatz der Verkehrssicherungspflicht der Veranstalter sein.

    BGH

    Die DIN 15 905 Teil 5 betrifft nach ihrem Urteil "Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährung des Publikums durch hohe Schalldruckpegel bei Lautsprecherwiedergabe". Sie beinhaltet nicht nur, wie das Berufungsgericht meint, eine Dokumentationspflicht. Ihre weiteren Regelungen könnten vielmehr - worauf die Revision zutreffend hinweist - dahin zu verstehen sein, daß die Messung des Beurteilungspegels den Veranstalter in die Lage versetzen sollte, die "zum Vermeiden einer Gehöhrgefährdung entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen" (Ziff. 4.5 Abs. 3 der DIN 15 905 Teil 5).

    Diese DIN-Norm könnte sich damit als eine technische Regel erweisen, die eine (auch fortlaufende, vgl. Ziff 2, 3) Messung des Beurteilungspegels vorsieht, um ein als gesundheitsgefährdend angesehenes Überschreiten des Grenzwertes für den Schalldruck (vgl. Ziff 1 Abs 3, 3) möglichst zu vermeiden (vgl. Ziff 4.5 Abs. 3). Sie umfaßt bei einem solchen Verständnis die Pflicht des Musikveranstalters, durch Lärmpegelmessungen in näher bezeichneter Weise, sowie durch deren Aufzeichnung oder Anzeige eine rechtzeitige Herabsetzung des Schalldruckpegels zu ermöglichen und so das in seiner Macht Stehende, zum Schutz der Konzertbesucher vor Gehörschäden durch Überschreitung des Grenzwertes für den Beurteilungspegel, wahrzunehmen.

    In diesem Fall wäre der Beklagte seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, wenn er nur gelegentliche Messungen mit einem Handmeßgerät, statt in der von der technischen Regel vorgesehenen Weise hat durchführen lassen.

    BGH (Absätze zur besseren Lesbarkeit eingefügt)


    Finde diesen Teil sehr wichtig, sollte auf keinen Fall in dem Leitfaden fehlen.


    Gruß Sebastian

  • Vorraussetzungen Selbsständigkeit?

    • strctor
    • 3. Juli 2005 um 19:56
    Zitat von "Mnyut"
    Zitat

    Wow, bei uns kostet das 10 Euro 8)

    schön wärs...

  • Vorraussetzungen Selbsständigkeit?

    • strctor
    • 3. Juli 2005 um 18:43

    Ausbildung -> abhängig beschäftigt-> nicht selbstständig.

    Du hast natürlich recht, sorry falsche Formulierung.

  • Vorraussetzungen Selbsständigkeit?

    • strctor
    • 3. Juli 2005 um 13:29

    Hallo,
    zu diesem Thema wollte ich die sagen, habe mich vor einem Monat auch selbständig gemacht. Habe aber die Ausbildung noch nicht abgeschlossen. Man muss keinen Beruf in der VT gelernt haben, um sich in der Branche selbständig zu machen.
    Du musst nur zu deinem Gewerbeamt gehen und ein Gewerbe anmelden. Die genaue Berufsklassenbezeichung muss heißen Dienstleistungen für Veranstaltungstechnik. Das kostet dich dann ca. 35€.
    Dann wirst du um eine Betriebshaftpflicht nicht herum kommen, weil du sonst für jeglichen Schaden gegenüber Dritten selbst aufkommen musst. Da kann ich dir aber einen super Tip geben für eine gute, günstige Versicherung: Das ist das Versorgungswerk der Deutschen Medien- und Veranstaltungswirtschaft GmbH. http://www.vdmv.de Wenn du eigenes Material hast, wirst du um eine Elektronikversicherung auch nicht herum kommen. Das heißt dein, und das Material jedes Verleihers bei dem du Material zumietest ist dann mit versichert.
    Der ganze Spaß kostet dann abhängig vom Wert deines Materials.

    Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.

    Gruß Sebastian

  • Mikrofonset für Schlagzeug

    • strctor
    • 30. Juni 2005 um 16:22

    Hallo,

    habe bisher gute erfahrungen mit den Sennheiser e604 für Toms und/oder Snare gemacht. Für die Kick bevorzuge ich ein d112 von AKG oder Shure Beta 52A. Als Overheads ist mein Favourit das AKG C 391 B mit einer CK-91-Kapsel, oder das AKG C1000S, ist auch billiger und fast besser.

    Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen.

    Gruß Sebastian

    AmpLight Veranstaltungstechnik
    Bad Bergzaberner Str. 28
    92224 Amberg
    09621/9609541

  • Samson Drum-Mikrofone

    • strctor
    • 30. Juni 2005 um 15:49

    Hallo,
    hat von euch schonmal jemand mit Samson Mikrofonen gearbeitet?
    Vor allem die Schlagzeug Mikrofonie interresiert mich (QSnare, QKick, CO1, CO2, QTom)

    Was haltet ihr davon und sind diese Dinger Live-tauglich?
    Wie sind sie im Vergleich zum d112 und der e604 Serie?

    gruß Sebastian

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